10.01.2022 Aufrufe

§185, §240 und §263 Strafgesetzbuch (StGB)

Ich habe mir mal erlaubt, die Erklärung und weiteres in das Dokument zu kritzeln........wird interessant....sodele ich schreib ....ne muss heißen ich bastel da morgen weiter dranrum......hab dann doch mal eben die Wahrnehmung in so en neues Dokument verfrachtet...... Noch etwas zum Ende hinzugefügt...den 263er mal hinzugefügt...20.01.2022 Anmerkung: Anderes Wort für Aufruf ist Anstiftung....... EOF Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des.... Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Ich habe mir mal erlaubt, die Erklärung und weiteres in das Dokument zu kritzeln........wird interessant....sodele ich schreib ....ne muss heißen ich bastel da morgen weiter dranrum......hab dann doch mal eben die Wahrnehmung in so en neues Dokument verfrachtet......

Noch etwas zum Ende hinzugefügt...den 263er mal hinzugefügt...20.01.2022

Anmerkung:

Anderes Wort für Aufruf ist Anstiftung.......

EOF

Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler

Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: FAV, aus dem Hause Rohrberg, des....

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©FAV<br />

<strong>§240</strong> <strong>StGB</strong> (Nötigung)<br />

„Wir sollen den Menschen regelrecht ans Geld gehen“<br />

Nun, bevor der Autor sich über den Paragraph auslässt, erst mal zur Aussagekraft dieses Satzes:<br />

„Wir sollen den Menschen regelrecht ans Geld gehen“ heißt auch „Wir sollen den Menschen, das<br />

Geld aus der Tasche ziehen“.<br />

Heißt im Umkehrschluss, für Verkehrspolizisten, diese sollen im Außendienst künstlich konstruierte<br />

Ordnungswidrigkeitenfälle erzeugen, damit die Verkehrsteilnehmer immer zahlen müssen.<br />

Damit könnte man sogar sagen, es ist ein Aufruf zum Betrug nach <strong>§263</strong> <strong>StGB</strong>.<br />

Dieser Satz wurde, von demjenigen gesagt der den Auffrischungskurs zur STVO abgehalten hatte, im<br />

Jahre des Herrn 2020.<br />

1. Ob dieser Satz als Spaß gewesen gemeint war oder nicht, spielt keine Rolle, weil siehe Pkt. 2<br />

2. Wer die Polizisten Ehre so mit Füssen tritt, braucht sich nicht w<strong>und</strong>ern, dass der Autor nur<br />

noch ein Ziel kennt, alles legale daran zusetzen diesen Nestbeschmutzer loszuwerden.<br />

3. Tattag, Uhrzeit <strong>und</strong> Zeugen sind bekannt<br />

Nach Ansicht des Autors ist die Nötigung nach <strong>§240</strong> Abs. 2, 3 <strong>und</strong> 4, Nr. 2 <strong>StGB</strong> voll erfüllt, im<br />

minderschweren Fall nach <strong>§263</strong> <strong>StGB</strong>. Der Autor schätzt aber, sollte dieses ein Gericht klären<br />

müssen, dass wahrscheinlich die versuchte Nötigung als Urteil gefällt wird. Des Weiteren, wird der<br />

Autor eine weitere Klage anstreben, wegen Urheberrechtsverletzungen im großen Stil (siehe Info-<br />

Blätter bzw. es langt da diese Arbeitsanweisung….).<br />

Hofheim, den 18.01.2022<br />

©FAV

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