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Unser Unternehmen Unsere Leistungen - vdw Sachsen

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VDW akTuell<br />

Seite : 8<br />

der Übergang von verwaltungsrichtlinien zu satzungen<br />

hat daneben eine reihe von Konsequenzen, die bisher nur<br />

Juristen überblicken. der rechtsanwalt Helge Hildebrandt<br />

aus Kiel, der die Pläne für eine satzungsermächtigung in<br />

schleswig-Holstein unter die Lupe genommen hat, sieht<br />

vor allem Auswirkungen für die Leistungsempfänger: „Mit<br />

der satzungsermächtigung wird den Kommunen eine eigene<br />

normsetzungskompetenz eingeräumt. damit erhalten<br />

die kommunalen Kostenträger einen eigenen Beurteilungsspielraum,<br />

der gerichtlich nur noch eingeschränkt überprüfbar<br />

ist. es steht zu befürchten, dass die Kommunen ihre<br />

neue rechtsetzungsmacht nutzen und die Mietobergrenzen<br />

vor allem nach fiskalpolitischen Gesichtspunkten festlegen<br />

werden. Hier wird also nicht nur der ´Bock zum Gärtner`<br />

gemacht, sondern gleichzeitig auch noch der rechtsschutz<br />

für Hilfebedürftige eingeschränkt.“<br />

die satzungsermächtigungen hält der Jurist daher für grund-<br />

legend falsch: „satzungen machen nichts besser als die<br />

bisherigen richtlinien, aber sie eröffnen die diskussion um<br />

Mietobergrenzen wieder neu. statt also mehr rechtssicherheit<br />

zu schaffen, wie vom Bund beabsichtigt, schaffen<br />

die satzungen – wenn sie denn kommen – am ende nur<br />

noch mehr Unklarheiten und einer neuen Klagewelle wird<br />

damit tür und tor geöffnet“, befürchtet der Jurist: “durch<br />

rund zwei dutzend entscheidungen des Bundessozialgerichts<br />

zu den Kosten der Unterkunft war die rechtslage<br />

einigermaßen geklärt. völlig unklar ist, ob diese – über<br />

Jahre entwickelten – Grundsätze zum erfordernis eines<br />

so genannten überprüfbaren ´schlüssigen Konzepts` auf<br />

die rechtmäßigkeitsprüfung von Unterkunftssatzungen<br />

übertragbar sind. die gerichtliche Klärung der zahlreichen<br />

rechtsfragen wird erneut Jahre in Anspruch nehmen und<br />

unzählige Gerichtsverfahren produzieren.“<br />

TiTelThema<br />

verBAnd<br />

MACHt<br />

drUCK<br />

die Wohnungsgesellschaften in sachsen werden nicht tatenlos<br />

zusehen, wie an ihnen vorbei über ein thema entschieden<br />

wird, bei dem sie einer der wichtigsten Akteure<br />

sind. der <strong>vdw</strong> sachsen hat in einer stellungnahme zum<br />

sächsischen referentenentwurf, der die umstrittene satzungsermächtigung<br />

enthält, bereits seine strikte Ablehnung<br />

deutlich gemacht und fordert mit nachdruck, bei der<br />

alten regelung zu bleiben: „das derzeit praktizierte system<br />

der verwaltungsrichtlinien […] bietet schon jetzt die Grundlage<br />

für eine handhabbare und den Bedürfnissen der ALG-<br />

II-empfänger entsprechende Wohnraumversorgung zu angemessenen<br />

Kosten“, heißt es in dem schreiben. „Insofern<br />

bedarf es derzeit eher einer sachgerechten Umsetzung<br />

der ausreichend vorhandenen Instrumente.“ Auch vor ort<br />

macht der verband druck, zum Beispiel im Landkreis Leipzig.<br />

Im Mai wird es ein treffen der Wohnungsbaugesellschaften<br />

und Wohnungsgenossenschaften des Kreises geben.<br />

Hier sollen eine gemeinsame Haltung gegenüber dem<br />

Landkreis und das weitere vorgehen abgestimmt werden.<br />

die Wohnungsbaugesellschaften tragen eine hohe soziale<br />

verantwortung. zwischen 10 und 20 Prozent ihrer Mieter<br />

sind im schnitt Bezieher von transferleistungen. dass Betroffene<br />

wie Jana Mühlberg, die auf Hilfe angewiesen sind,<br />

in einem intakten sozialen Wohnumfeld menschenwürdig<br />

leben und wohnen können, ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche<br />

Aufgabe, eine, die die Wohnungswirtschaft nicht<br />

allein wird bewältigen können.

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