Unser Unternehmen Unsere Leistungen - vdw Sachsen
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VDW akTuell<br />
Seite : 8<br />
der Übergang von verwaltungsrichtlinien zu satzungen<br />
hat daneben eine reihe von Konsequenzen, die bisher nur<br />
Juristen überblicken. der rechtsanwalt Helge Hildebrandt<br />
aus Kiel, der die Pläne für eine satzungsermächtigung in<br />
schleswig-Holstein unter die Lupe genommen hat, sieht<br />
vor allem Auswirkungen für die Leistungsempfänger: „Mit<br />
der satzungsermächtigung wird den Kommunen eine eigene<br />
normsetzungskompetenz eingeräumt. damit erhalten<br />
die kommunalen Kostenträger einen eigenen Beurteilungsspielraum,<br />
der gerichtlich nur noch eingeschränkt überprüfbar<br />
ist. es steht zu befürchten, dass die Kommunen ihre<br />
neue rechtsetzungsmacht nutzen und die Mietobergrenzen<br />
vor allem nach fiskalpolitischen Gesichtspunkten festlegen<br />
werden. Hier wird also nicht nur der ´Bock zum Gärtner`<br />
gemacht, sondern gleichzeitig auch noch der rechtsschutz<br />
für Hilfebedürftige eingeschränkt.“<br />
die satzungsermächtigungen hält der Jurist daher für grund-<br />
legend falsch: „satzungen machen nichts besser als die<br />
bisherigen richtlinien, aber sie eröffnen die diskussion um<br />
Mietobergrenzen wieder neu. statt also mehr rechtssicherheit<br />
zu schaffen, wie vom Bund beabsichtigt, schaffen<br />
die satzungen – wenn sie denn kommen – am ende nur<br />
noch mehr Unklarheiten und einer neuen Klagewelle wird<br />
damit tür und tor geöffnet“, befürchtet der Jurist: “durch<br />
rund zwei dutzend entscheidungen des Bundessozialgerichts<br />
zu den Kosten der Unterkunft war die rechtslage<br />
einigermaßen geklärt. völlig unklar ist, ob diese – über<br />
Jahre entwickelten – Grundsätze zum erfordernis eines<br />
so genannten überprüfbaren ´schlüssigen Konzepts` auf<br />
die rechtmäßigkeitsprüfung von Unterkunftssatzungen<br />
übertragbar sind. die gerichtliche Klärung der zahlreichen<br />
rechtsfragen wird erneut Jahre in Anspruch nehmen und<br />
unzählige Gerichtsverfahren produzieren.“<br />
TiTelThema<br />
verBAnd<br />
MACHt<br />
drUCK<br />
die Wohnungsgesellschaften in sachsen werden nicht tatenlos<br />
zusehen, wie an ihnen vorbei über ein thema entschieden<br />
wird, bei dem sie einer der wichtigsten Akteure<br />
sind. der <strong>vdw</strong> sachsen hat in einer stellungnahme zum<br />
sächsischen referentenentwurf, der die umstrittene satzungsermächtigung<br />
enthält, bereits seine strikte Ablehnung<br />
deutlich gemacht und fordert mit nachdruck, bei der<br />
alten regelung zu bleiben: „das derzeit praktizierte system<br />
der verwaltungsrichtlinien […] bietet schon jetzt die Grundlage<br />
für eine handhabbare und den Bedürfnissen der ALG-<br />
II-empfänger entsprechende Wohnraumversorgung zu angemessenen<br />
Kosten“, heißt es in dem schreiben. „Insofern<br />
bedarf es derzeit eher einer sachgerechten Umsetzung<br />
der ausreichend vorhandenen Instrumente.“ Auch vor ort<br />
macht der verband druck, zum Beispiel im Landkreis Leipzig.<br />
Im Mai wird es ein treffen der Wohnungsbaugesellschaften<br />
und Wohnungsgenossenschaften des Kreises geben.<br />
Hier sollen eine gemeinsame Haltung gegenüber dem<br />
Landkreis und das weitere vorgehen abgestimmt werden.<br />
die Wohnungsbaugesellschaften tragen eine hohe soziale<br />
verantwortung. zwischen 10 und 20 Prozent ihrer Mieter<br />
sind im schnitt Bezieher von transferleistungen. dass Betroffene<br />
wie Jana Mühlberg, die auf Hilfe angewiesen sind,<br />
in einem intakten sozialen Wohnumfeld menschenwürdig<br />
leben und wohnen können, ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche<br />
Aufgabe, eine, die die Wohnungswirtschaft nicht<br />
allein wird bewältigen können.