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DIE KAUFMÄNNISCHE SCHULE - vLw NRW eV

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AKTUELLES<br />

Der ursprüngliche Wunsch des Gesetzgebers, mit dieser „Gesundheitsreform“<br />

mehr Freiheit und Wettbewerb zu wagen, wird nicht<br />

erreicht. Viele Kritiker sind schon heute der Meinung, dass der Wettbewerb<br />

nur sehr begrenzt gestärkt wird.<br />

Da die privaten Krankenversicherer die Belange ihrer Kunden nicht in<br />

ausreichendem Maße gewahrt sehen, haben fast alle PKV-Unternehmen<br />

Verfassungsbeschwerde gegen Teile des GKV-WSG eingelegt.<br />

Dessen ungeachtet arbeiten alle PKV-Unternehmen selbstverständlich<br />

an der gesetzeskonformen Umsetzung.<br />

Welche Auswirkungen ergeben sich für die Versicherten<br />

in der GKV?<br />

Für die meisten Versicherten in der GKV wird sich die Einführung des<br />

Gesundheitsfonds spürbar auswirken. Er führt zu einem einheitlichen<br />

Beitragssatz für sämtliche Krankenkassen in Deutschland.<br />

Der Beitragssatz von 15,5 % (inklusive der 0,9 % Eigenanteil für Krankengeld<br />

und Zahnersatz) sorgt dafür, dass fast alle Mitglieder der GKV<br />

deutlich mehr zahlen müssen.<br />

Damit wird für alle freiwillig Versicherten in der GKV ein Wechsel in<br />

eine private Vollversicherung noch lukrativer. Aber nicht nur die<br />

Beiträge werden für die meisten Versicherten in der GKV höher.<br />

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass weitere Leistungseinschränkungen<br />

erforderlich werden und somit der Wunsch nach individuellen Angeboten<br />

zur Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes<br />

durch die Produkte der PKV zunimmt.<br />

Wegfall des Krankengeldanspruchs für Selbstständige<br />

und Freiberufler in der GKV!<br />

Für Selbstständige und Freiberufler, die in der GKV freiwillig versichert<br />

sind, tritt ab dem 1.1.2009 eine einschneidende Verschlechterung<br />

ein. Ab diesem Zeitpunkt hat dieser Personenkreis grundsätzlich<br />

keinen Anspruch mehr auf Krankengeld bei der GKV.<br />

Zwar muss die GKV einen Wahltarif mit Krankengeld anbieten, wählt<br />

der Versicherte aber einen solchen Tarif bei seiner Kasse, vereinbart<br />

er gleichzeitig eine dreijährige Bindungsfrist bei dieser. Er kann selbst<br />

dann nicht wechseln, wenn die Beiträge weiter erhöht werden bzw.<br />

ein Zusatzbeitrag von der Kasse erhoben wird.<br />

Ein avisierter Übertritt in die PKV-Vollversicherung wäre somit erst<br />

nach drei Jahren möglich. Bei einem dann höheren Eintrittsalter und<br />

dem Risiko einer Gesundheitsverschlechterung, welche den Wechsel<br />

erschwert oder gar unmöglich machen kann.<br />

Es ist also für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll und auch preiswerter,<br />

zumindest den Verdienstausfall als Krankentagegeld in der<br />

privaten Krankenversicherung flexibel und bedarfsgerecht abzusichern.<br />

Ungeachtet dessen kann der freiwillig versicherte Selbstständige<br />

bzw. Freiberufler jederzeit seiner GKV kündigen und in eine Vollversicherung<br />

der PKV wechseln. Dann spielen für ihn unwägbare GKV-<br />

Spezifika wie Wahltarife, Bindungsfristen, Gesundheitsfonds,<br />

Reformen und Leistungseinschränkungen keine Rolle mehr!<br />

Auswirkungen für Beihilfeberechtigte<br />

Viele Beamte bzw. Beamtenanwärter und deren berücksichtigungsfähige<br />

Angehörige erhalten Beihilfe bzw. Heilfürsorge über ihren<br />

Dienstherrn. Im Zuge des Wettbewerbstärkungsgesetzes wird es<br />

auch einen Basistarif für Beamte geben. Von einigen Ländern wird<br />

daher überlegt, die Beihilfeverordnung, die momentan mit ihren dort<br />

geregelten Leistungen noch erheblich über dem Leistungsniveau der<br />

GKV liegt, dem Basistarif entsprechend – nach unten – anzupassen. In<br />

diesem Falle hätten aber bereits restkostenversicherte Beamte<br />

aufgrund der erfolgten Anpassung der Beihilfe nach unten das Recht,<br />

ihren Versicherungsschutz bei den Privaten Krankenversicherern<br />

ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen (zu erhöhen).<br />

Der Basistarif für Beamte ist aus den genannten Gründen ebenfalls<br />

kein Zieltarif für Beamte, genauso wenig wie der Verbleib in der GKV,<br />

für deren Beitrag es keine einem Arbeitgeberzuschuss vergleichbare<br />

Zuwendung vom Dienstherrn gibt.<br />

Wechselmöglichkeiten von PKV zu PKV jedoch wie bisher<br />

möglich!<br />

Trotz der oben dargelegten Neuregelungen des WSG hinsichtlich<br />

Portabilität und Basistarif, die ja keine wirklichen Alternativen für eine<br />

Absicherung in der PKV darstellen, besteht für bereits PKV-Versicherte<br />

weiterhin die Möglichkeit, wie bisher zu wechseln. Der Versicherungsnehmer<br />

kann ordentlich oder aufgrund einer Beitragsanpassung den<br />

alten Versicherer kündigen und dann mit einer neuen Gesundheitsprüfung<br />

und seinem neuen Eintrittsalter zu einem neuen Versicherer<br />

wechseln. In diesem Fall werden dann keine anteiligen Alterungsrückstellungen<br />

angerechnet und übertragen und auch keine Bindefristen<br />

wirksam.<br />

Nachteilige Regelung im neuen VVG für mitversicherte<br />

Personen<br />

Im Rahmen der VVG-Reform hat es bei der Mitversicherung von Familienmitgliedern<br />

in der privaten Krankenversicherung eine wichtige<br />

Änderung gegeben: Für den mitversicherten Ehegatten eines privat<br />

Krankenversicherten galt bisher ein eigenes Recht auf einklagbare<br />

Leistungen. Nach dem neuen VVG gilt dieser Anspruch nur noch<br />

dann, wenn den mitversicherten Personen eine Empfangsberechtigung<br />

ausdrücklich eingeräumt wurde. Wird diese Empfangsberechtigung<br />

nicht eingeräumt, denkbar wären auch getrennte Versicherungsverträge,<br />

kann dies im Fall einer Trennung oder Scheidung<br />

ernsthafte Probleme für den mitversicherten Partner aufwerfen.<br />

Eine unwiderrufliche Empfangsberechtigung kann für den Mit- und<br />

Hauptversicherten jederzeit formlos beim PKV-Versicherer angemeldet<br />

werden!<br />

Markus Taube<br />

Produktmanager Krankenversicherung<br />

HORBACH Wirtschaftsberatung Köln<br />

Anmerkung:<br />

Die Redaktion hat das Unternehmen Horbach um eine Veröffentlichung<br />

zu diesem Thema gebeten.<br />

<strong>DIE</strong> <strong>KAUFMÄNNISCHE</strong> <strong>SCHULE</strong> 01/09

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