Landkreisjournal Nr. 152/2021
Erscheinungsdatum: 25.08.2021
Erscheinungsdatum: 25.08.2021
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
■ Einladung zur Woche der Demenz vom 20. bis 25. September <strong>2021</strong><br />
Unter dem bundesweiten Motto der Deutschen Alzheimer Gesellschaft „Demenz – genau hinsehen!“<br />
findet die diesjährige Woche der Demenz statt. Das Programm besteht aus Veranstaltungen<br />
vor Ort sowie aus zahlreichen Online-Vorträgen und Diskussionen. Menschen mit Demenz, pflegende<br />
Angehörige, Freunde, Nachbarn, Ehrenamtliche, Interessierte und Fachkräfte sind herzlich eingeladen,<br />
sich virtuell oder ganz persönlich bei den Veranstaltungen zu treffen, ins Gespräch zu<br />
kommen und auszutauschen. In der gesamten Woche können Sie sich über Formen und Ursachen<br />
von Demenzerkrankungen, Symptome, mögliche Behandlungen aber auch Tipps zur Kommunikation<br />
und Ratschläge zu einem wertschätzenden und verständnisvollen Umgang mit Menschen mit<br />
Demenz unter folgendem Link informieren:<br />
https://www.landesinitiative-demenz.de/projekte/woche-der-demenz-goerlitz<br />
■ Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)<br />
Das Verbringen von erlegtem Schwarzwild, Aufbruch, Schwarte, frischem Wildschweinfleisch und<br />
Wildschweinfleischprodukten aus der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) ist generell nicht zulässig.<br />
Wie ursprünglich im gefährdeten Gebiet angeordnet, besteht weiterhin die Möglichkeit, die erlegten<br />
Tiere an der Abschussstelle zu belassen. Beprobung und Entsorgung erfolgt seitens des LÜVA.<br />
Die Aufwandsentschädigung von 150 Euro /je erlegtem Tier durch den Freistaat wird in dem Fall<br />
weiterhin gewährt.<br />
Die Befundmitteilung bei nicht angeeigneten Tieren kann ausschließlich im positiven Falle seitens<br />
LÜVA erfolgen.<br />
Vorgehensweise Sperrzone I (Pufferzone):<br />
Die Jagd auf alle Arten von Wild ist zugelassen. Die Kennzeichnung und Probennahme (Trichinenund<br />
ASP-Probe) erfolgen wie gewohnt. Nach einem negativen Ergebnis der Trichinen-/ASP-Beprobung<br />
ist die Weiterverarbeitung für den Eigenbedarf und die regionale Abgabe an den Endverbraucher<br />
oder Einrichtungen, welche unmittelbar an den Endverbraucher abgeben (auch Restaurants,<br />
Hofläden etc.) zulässig. Die Verbringung von erlegten Wildschweinen, -fleisch und - fleischnebenprodukten<br />
ist ausschließlich innerhalb von Deutschland möglich.<br />
Eine Aufwandsentschädigung für die Probenahme und Aufbruchsentsorgung in Höhe von 10 Euro<br />
je männlichem Wildschwein und 50 Euro je weiblichem Wildschwein wird weiterhin gewährt.<br />
Die Entsorgung von Aufbruch und Schwarte erfolgt an den Kadaversammelpunkten in der Pufferzone.<br />
Eine Entsorgung im gefährdeten Gebiet ist nicht statthaft.<br />
roter Punkt: positive Befunde bei Wildschweinen<br />
Aufgrund der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Görlitz ist ab 14. Juli<br />
die neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) der Landesdirektion<br />
Sachsen in Kraft getreten. Die Sperrzone I (Pufferzone (PZ)) und die Sperrzone II (Gefährdeten<br />
Gebiet (GG)) wurden erweitert und in Folge der Ausbrüche im Hausschweinebestand in Brandenburg<br />
eine Sperrzone III (Überwachungszone) geschaffen:<br />
Vorgehensweise Sperrzone III (Überwachungszone):<br />
Betroffen sind die Gemeinden Groß Düben nördlich der S 126 (Spremberger Str./Friedensstraße)<br />
und der K 8487 (Edelstraße/Klein Dübener Weg) und Teile der Ortslage Köbeln, in Bad Muskau<br />
nördlich des Föhrenfließes und die Ortslage Kleine Mühle. Die Jagd auf alle Arten von Wild ist zugelassen<br />
und die verstärkte Bejagung auf Schwarzwild wird angeordnet.<br />
Vorgehensweise Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet):<br />
Die Jagd auf alle Arten von Wild ist zugelassen und die verstärkte Bejagung auf Schwarzwild wird<br />
angeordnet. Eine Aneignung von erlegtem Schwarzwild für den Eigenbedarf ist möglich. Gleichzeitig<br />
verzichtet der Jäger in diesem Fall auf benannte Prämie und erhält eine verringerte Aufwandsentschädigung<br />
gleich den Beträgen in der Pufferzone (10 Euro je männliches Schwarzwild/50 Euro<br />
je weibliches Schwarzwild).<br />
Im Falle der Aneignung muss seitens des Erlegers Folgendes beachtet werden:<br />
• die Kennzeichnung mit Wildursprungsmarke,<br />
• auslaufsicherer Transport in eine Wildkammer innerhalb der Sperrzone II,<br />
• Probenahme für die ASP- und Trichinenuntersuchung und Abgabe der Proben nur bei dem für<br />
den Erlegungsort zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA),<br />
• Aufbruch erst an der Wildkammer,<br />
• Meldung der Erlegung an die bisherige Kontakt-E-Mail: schwarzwildmeldung@kreis-gr.de<br />
o alternativ per Telefon ab 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr an 03581 663-8822<br />
o zu melden: Name des Erlegers, Wildursprungsschein-Nummer, Erlegungsort mit Koordinaten,<br />
Alter und Geschlecht des Wildschweins, Telefonnummer,<br />
• Nach einem negativen Ergebnis der Trichinen-/ASP-Beprobung ist nur die Weiterverarbeitung für<br />
den Eigenbedarf erlaubt. Eine Abgabe an Dritte ist nicht zulässig.<br />
• Der Aufbruch und die Schwarte sind in einem Kadaversammelpunkt im gefährdeten Gebiet zu<br />
entsorgen.<br />
Verstärkte Fallwildsuche<br />
Es ist eine verstärkte, regelmäßige Fallwildsuche, zu welcher Jagdausübungsberechtigte gemäß Allgemeinverfügung<br />
zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 11.03.<strong>2021</strong> (Landesdirektion<br />
Sachsen unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung) verpflichtet sind, durchzuführen. Jede<br />
durchgeführte Suche mit oder ohne Funden ist dem LÜVA mit dem Fallwildmeldebogen (Anlage 2)<br />
mitzuteilen. Für jedes verendet aufgefundene, sowie krank erlegte Wildschwein wird für die Anzeige<br />
eine Entschädigung von 30 Euro/Stück gezahlt. Darüber hinaus wird für die Mitwirkung bei der<br />
Bergung und Beseitigung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro je Wildschwein gewährt.<br />
Handelt es sich bei einem krank erlegten Tier um weibliches Schwarzwild wird zusätzlich eine<br />
Prämie von 40 Euro/Tier gewährt.<br />
Verendete Tiere sind unverzüglich zu melden. Auch die Information, dass bei der Suche im Revier<br />
kein verendetes Schwarzwild gefunden wurde, ist zur Bewertung und Dokumentation der epidemiologischen<br />
Situation wichtig, sowie auch die Angaben zu Sichtungen von Schwarzwild. Zum<br />
Nachweis der auferlegten Pflicht ist diese zu dokumentieren und das ausgefüllte Meldeformular jeweils<br />
bis zum 01. des Folgemonats an die E-Mail Adresse: schwarzwildmeldunq@kreis-gr.de zu senden,<br />
LÜVA G 03581 663-2330.<br />
Hinweis Aufwandsentschädigungen:<br />
Mit Einreichung des ausgefüllten Probenbegleitscheins gilt die Aufwandsentschädigung als beantragt.<br />
Für die erlegten oder entnommenen Stücke aus der Sperrzone II (GG), welche nicht angeeignet<br />
werden, wird der Probenbegleitschein durch das LÜVA ausgefüllt und gilt damit als Antrag für<br />
die Entschädigung. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen erfolgt quartalsweise. Aktuell<br />
ist die Auszahlung für das 1. Quartal <strong>2021</strong> bei der Tierseuchenkasse beantragt.<br />
Alle aktuellen Informationen zur ASP im Landkreis Görlitz sind auf der Homepage des Landkreises<br />
www.kreis-goerlitz.de (auf<br />
der Startseite links unten<br />
auf das gelbe Bild „Arme<br />
Sau“ klicken). Dort sind die<br />
Allgemeinverfügungen,<br />
Formulare und Fragen zur<br />
Abrechnung und Meldung<br />
(FAQ zur Afrikanischen<br />
Schweinepest) sowie ein Lagebild<br />
aller positiven Fälle<br />
abgelegt. Das Lagebild<br />
wird wöchentlich aktualisiert.<br />
Dr. med. vet. Udo Mann,<br />
Leiter operativer Stab ASP<br />
im Landkreis Görlitz<br />
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Ausgabe <strong>152</strong> / 25. August <strong>2021</strong><br />
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