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Landkreisjournal Nr. 152/2021

Erscheinungsdatum: 25.08.2021

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Einladung zur Woche der Demenz vom 20. bis 25. September <strong>2021</strong><br />

Unter dem bundesweiten Motto der Deutschen Alzheimer Gesellschaft „Demenz – genau hinsehen!“<br />

findet die diesjährige Woche der Demenz statt. Das Programm besteht aus Veranstaltungen<br />

vor Ort sowie aus zahlreichen Online-Vorträgen und Diskussionen. Menschen mit Demenz, pflegende<br />

Angehörige, Freunde, Nachbarn, Ehrenamtliche, Interessierte und Fachkräfte sind herzlich eingeladen,<br />

sich virtuell oder ganz persönlich bei den Veranstaltungen zu treffen, ins Gespräch zu<br />

kommen und auszutauschen. In der gesamten Woche können Sie sich über Formen und Ursachen<br />

von Demenzerkrankungen, Symptome, mögliche Behandlungen aber auch Tipps zur Kommunikation<br />

und Ratschläge zu einem wertschätzenden und verständnisvollen Umgang mit Menschen mit<br />

Demenz unter folgendem Link informieren:<br />

https://www.landesinitiative-demenz.de/projekte/woche-der-demenz-goerlitz<br />

■ Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)<br />

Das Verbringen von erlegtem Schwarzwild, Aufbruch, Schwarte, frischem Wildschweinfleisch und<br />

Wildschweinfleischprodukten aus der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) ist generell nicht zulässig.<br />

Wie ursprünglich im gefährdeten Gebiet angeordnet, besteht weiterhin die Möglichkeit, die erlegten<br />

Tiere an der Abschussstelle zu belassen. Beprobung und Entsorgung erfolgt seitens des LÜVA.<br />

Die Aufwandsentschädigung von 150 Euro /je erlegtem Tier durch den Freistaat wird in dem Fall<br />

weiterhin gewährt.<br />

Die Befundmitteilung bei nicht angeeigneten Tieren kann ausschließlich im positiven Falle seitens<br />

LÜVA erfolgen.<br />

Vorgehensweise Sperrzone I (Pufferzone):<br />

Die Jagd auf alle Arten von Wild ist zugelassen. Die Kennzeichnung und Probennahme (Trichinenund<br />

ASP-Probe) erfolgen wie gewohnt. Nach einem negativen Ergebnis der Trichinen-/ASP-Beprobung<br />

ist die Weiterverarbeitung für den Eigenbedarf und die regionale Abgabe an den Endverbraucher<br />

oder Einrichtungen, welche unmittelbar an den Endverbraucher abgeben (auch Restaurants,<br />

Hofläden etc.) zulässig. Die Verbringung von erlegten Wildschweinen, -fleisch und - fleischnebenprodukten<br />

ist ausschließlich innerhalb von Deutschland möglich.<br />

Eine Aufwandsentschädigung für die Probenahme und Aufbruchsentsorgung in Höhe von 10 Euro<br />

je männlichem Wildschwein und 50 Euro je weiblichem Wildschwein wird weiterhin gewährt.<br />

Die Entsorgung von Aufbruch und Schwarte erfolgt an den Kadaversammelpunkten in der Pufferzone.<br />

Eine Entsorgung im gefährdeten Gebiet ist nicht statthaft.<br />

roter Punkt: positive Befunde bei Wildschweinen<br />

Aufgrund der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Görlitz ist ab 14. Juli<br />

die neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) der Landesdirektion<br />

Sachsen in Kraft getreten. Die Sperrzone I (Pufferzone (PZ)) und die Sperrzone II (Gefährdeten<br />

Gebiet (GG)) wurden erweitert und in Folge der Ausbrüche im Hausschweinebestand in Brandenburg<br />

eine Sperrzone III (Überwachungszone) geschaffen:<br />

Vorgehensweise Sperrzone III (Überwachungszone):<br />

Betroffen sind die Gemeinden Groß Düben nördlich der S 126 (Spremberger Str./Friedensstraße)<br />

und der K 8487 (Edelstraße/Klein Dübener Weg) und Teile der Ortslage Köbeln, in Bad Muskau<br />

nördlich des Föhrenfließes und die Ortslage Kleine Mühle. Die Jagd auf alle Arten von Wild ist zugelassen<br />

und die verstärkte Bejagung auf Schwarzwild wird angeordnet.<br />

Vorgehensweise Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet):<br />

Die Jagd auf alle Arten von Wild ist zugelassen und die verstärkte Bejagung auf Schwarzwild wird<br />

angeordnet. Eine Aneignung von erlegtem Schwarzwild für den Eigenbedarf ist möglich. Gleichzeitig<br />

verzichtet der Jäger in diesem Fall auf benannte Prämie und erhält eine verringerte Aufwandsentschädigung<br />

gleich den Beträgen in der Pufferzone (10 Euro je männliches Schwarzwild/50 Euro<br />

je weibliches Schwarzwild).<br />

Im Falle der Aneignung muss seitens des Erlegers Folgendes beachtet werden:<br />

• die Kennzeichnung mit Wildursprungsmarke,<br />

• auslaufsicherer Transport in eine Wildkammer innerhalb der Sperrzone II,<br />

• Probenahme für die ASP- und Trichinenuntersuchung und Abgabe der Proben nur bei dem für<br />

den Erlegungsort zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA),<br />

• Aufbruch erst an der Wildkammer,<br />

• Meldung der Erlegung an die bisherige Kontakt-E-Mail: schwarzwildmeldung@kreis-gr.de<br />

o alternativ per Telefon ab 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr an 03581 663-8822<br />

o zu melden: Name des Erlegers, Wildursprungsschein-Nummer, Erlegungsort mit Koordinaten,<br />

Alter und Geschlecht des Wildschweins, Telefonnummer,<br />

• Nach einem negativen Ergebnis der Trichinen-/ASP-Beprobung ist nur die Weiterverarbeitung für<br />

den Eigenbedarf erlaubt. Eine Abgabe an Dritte ist nicht zulässig.<br />

• Der Aufbruch und die Schwarte sind in einem Kadaversammelpunkt im gefährdeten Gebiet zu<br />

entsorgen.<br />

Verstärkte Fallwildsuche<br />

Es ist eine verstärkte, regelmäßige Fallwildsuche, zu welcher Jagdausübungsberechtigte gemäß Allgemeinverfügung<br />

zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 11.03.<strong>2021</strong> (Landesdirektion<br />

Sachsen unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung) verpflichtet sind, durchzuführen. Jede<br />

durchgeführte Suche mit oder ohne Funden ist dem LÜVA mit dem Fallwildmeldebogen (Anlage 2)<br />

mitzuteilen. Für jedes verendet aufgefundene, sowie krank erlegte Wildschwein wird für die Anzeige<br />

eine Entschädigung von 30 Euro/Stück gezahlt. Darüber hinaus wird für die Mitwirkung bei der<br />

Bergung und Beseitigung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro je Wildschwein gewährt.<br />

Handelt es sich bei einem krank erlegten Tier um weibliches Schwarzwild wird zusätzlich eine<br />

Prämie von 40 Euro/Tier gewährt.<br />

Verendete Tiere sind unverzüglich zu melden. Auch die Information, dass bei der Suche im Revier<br />

kein verendetes Schwarzwild gefunden wurde, ist zur Bewertung und Dokumentation der epidemiologischen<br />

Situation wichtig, sowie auch die Angaben zu Sichtungen von Schwarzwild. Zum<br />

Nachweis der auferlegten Pflicht ist diese zu dokumentieren und das ausgefüllte Meldeformular jeweils<br />

bis zum 01. des Folgemonats an die E-Mail Adresse: schwarzwildmeldunq@kreis-gr.de zu senden,<br />

LÜVA G 03581 663-2330.<br />

Hinweis Aufwandsentschädigungen:<br />

Mit Einreichung des ausgefüllten Probenbegleitscheins gilt die Aufwandsentschädigung als beantragt.<br />

Für die erlegten oder entnommenen Stücke aus der Sperrzone II (GG), welche nicht angeeignet<br />

werden, wird der Probenbegleitschein durch das LÜVA ausgefüllt und gilt damit als Antrag für<br />

die Entschädigung. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen erfolgt quartalsweise. Aktuell<br />

ist die Auszahlung für das 1. Quartal <strong>2021</strong> bei der Tierseuchenkasse beantragt.<br />

Alle aktuellen Informationen zur ASP im Landkreis Görlitz sind auf der Homepage des Landkreises<br />

www.kreis-goerlitz.de (auf<br />

der Startseite links unten<br />

auf das gelbe Bild „Arme<br />

Sau“ klicken). Dort sind die<br />

Allgemeinverfügungen,<br />

Formulare und Fragen zur<br />

Abrechnung und Meldung<br />

(FAQ zur Afrikanischen<br />

Schweinepest) sowie ein Lagebild<br />

aller positiven Fälle<br />

abgelegt. Das Lagebild<br />

wird wöchentlich aktualisiert.<br />

Dr. med. vet. Udo Mann,<br />

Leiter operativer Stab ASP<br />

im Landkreis Görlitz<br />

6<br />

Ausgabe <strong>152</strong> / 25. August <strong>2021</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

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