Technische Anschlussbedingungen - Fernwärme - Energie Graz
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<strong>Technische</strong> <strong>Anschlussbedingungen</strong><br />
<strong>Fernwärme</strong><br />
für die Planung, die Errichtung, den Betrieb und die Abänderung<br />
von Wärmeübergabestationen und Kundenanlagen im<br />
Versorgungsgebiet der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> GmbH & Co KG<br />
Ausgabe 2011
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Geltungsbereich ......................................................................................... 2<br />
2. <strong>Fernwärme</strong>netz .......................................................................................... 2<br />
3. Anschlussanlage ........................................................................................ 3<br />
3.1 <strong>Fernwärme</strong>-Hausanschlussleitung .......................................................................... 3<br />
3.2 Wärmeübergabe ..................................................................................................... 3<br />
3.2.1 Wärmeübergabestelle bis 600 kW .......................................................................... 3<br />
3.2.2 Wärmeübergabestation .......................................................................................... 3<br />
3.3 Leistungsbegrenzung .............................................................................................. 3<br />
3.4 Wärmezählung ........................................................................................................ 4<br />
3.5 Eigentumsgrenze .................................................................................................... 4<br />
3.5.1 Eigentumsgrenze Wärmeübergabestelle ................................................................. 4<br />
3.5.2 Eigentumsgrenze Wärmeübergabestation .............................................................. 4<br />
3.6 Plombierung ........................................................................................................... 4<br />
3.6.1 Plombierung Wärmeübergabestelle mit Kompaktstation ........................................ 4<br />
3.6.2 Plombierung Wärmeübergabestation ...................................................................... 5<br />
4. Kundenanlage ............................................................................................ 5<br />
4.1 CE-Kennzeichen ...................................................................................................... 5<br />
4.2 Kompaktstation bis 600 kW .................................................................................... 5<br />
4.3 Wärmetauscherstation............................................................................................ 6<br />
4.4 Bestimmungen für die Kundenanlage ..................................................................... 6<br />
4.5 Anforderungen an den Wärmeübergaberaum ......................................................... 7<br />
4.5.1 Wärmeleistungen und Raumgrößen – Wärmeübergabestelle .................................. 8<br />
4.5.2 Wärmeleistungen und Raumgrößen – Wärmeübergabestation ............................... 8<br />
4.6 Primäranlage .......................................................................................................... 8<br />
4.6.1 Schweißarbeiten ..................................................................................................... 8<br />
4.6.2 Installationsmaterial .............................................................................................. 9<br />
4.6.3 Installationsrichtlinien ........................................................................................... 9<br />
4.6.4 Wärmetauscher .................................................................................................... 10<br />
4.6.5 Isolierung ............................................................................................................. 11<br />
4.6.6 Temperaturregelung ............................................................................................. 11<br />
4.6.6.1 Regelventil, Kombi-Regelventil ............................................................................. 11<br />
4.6.6.2 Sicherheitstemperaturbegrenzer, Rücklauftemperaturbegrenzer, Vorlauffühler ... 12<br />
4.6.6.3 <strong>Fernwärme</strong>-Serviceschalter .................................................................................. 12<br />
4.6.7 Druckprobe Primäranlage ..................................................................................... 12<br />
4.7 Sekundäranlage .................................................................................................... 12<br />
4.7.1 Radiatorenheizungen ............................................................................................ 14<br />
4.7.2 Fußbodenheizungen, Wandheizungen ................................................................... 14<br />
4.7.3 Luftheizungsanlagen............................................................................................. 14<br />
4.7.4 Warmwasserbereitungsanlagen ............................................................................ 14<br />
4.8 Schaltung und Einregulierung von Kundenanlagen ............................................... 15<br />
4.8.1 Hydraulische Schaltung von Kundenanlagen......................................................... 15<br />
4.8.2 Hydraulische Einregulierung von Kundenanlagen ................................................. 15<br />
5. Inbetriebnahme ....................................................................................... 16<br />
6. Dokumentation, Betrieb und Wartung ...................................................... 17<br />
7. Anschlussschema, Schaltungen ................................................................ 18<br />
7.1 Kundenanlagen ohne Hauptpumpe ....................................................................... 19<br />
7.2 Kundenanlagen mit Hauptpumpe .......................................................................... 20<br />
Hydraulische Schaltungen für Heizungsanlagen nach ÖNORM H 5142 ............................... 21
1. Geltungsbereich<br />
� Die “<strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong>“ der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> – <strong>Fernwärme</strong>, im Folgenden WVU (Wär-<br />
meversorgungsunternehmen) genannt, gelten für die Planung, Errichtung, Abänderung, Instandhal-<br />
tung und Betrieb von Wärmeübergabestationen und Kundenanlagen in Verbindung mit dem Wärme-<br />
lieferungsvertrag und den jeweils gültigen "Allgemeinen Bedingungen". Sie ersetzen die bisher<br />
gültigen "<strong>Technische</strong>n Richtlinien" und sind verbindlich einzuhalten.<br />
� Das WVU nimmt die Wärmeversorgung erst auf, wenn die zu versorgende Anlage diesen „<strong>Technische</strong>n<br />
<strong>Anschlussbedingungen</strong>“ voll entspricht.<br />
� Bei gravierenden Mängeln kann die Versorgung vom WVU unterbrochen werden.<br />
� Die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Normen bleiben für alle Anlagen bin-<br />
dend und werden durch diese <strong>Anschlussbedingungen</strong> nicht ersetzt sondern nur ergänzt.<br />
2. <strong>Fernwärme</strong>netz<br />
� Das <strong>Fernwärme</strong>versorgungsnetz der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> wird grundsätzlich ganzjährig betrieben.<br />
� Der Einspeisungspunkt in das Versorgungsnetz <strong>Graz</strong> ist, neben anderen Einspeisepunkten, das Fern-<br />
heizkraftwerk Puchstraße.<br />
� Im Winterbetrieb wird die Netzvorlauftemperatur, ausgehend von den Einspeisungspunkten, gleitend<br />
in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt.<br />
� Im Sommerbetrieb beträgt die Netzvorlauftemperatur 75 °C ab Einspeisungspunkt.<br />
� Im Versorgungsgebiet der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong> sind nur indirekte Anlagen zugelassen, d. h., die Haus-<br />
anlage ist durch einen Wärmetauscher vom <strong>Fernwärme</strong>netz getrennt.<br />
Nenndruck:<br />
<strong>Fernwärme</strong>versorgungsnetz: PN 40 / PN 25<br />
Wärmeübergabestation: PN 25 / PN 16<br />
Betriebsdruck ab Einspeisungspunkt:<br />
derzeit max. 12,5 bar<br />
Betriebstemperatur ab Einspeisungspunkt:<br />
Vorlauf: 120 °C bei einer Außentemperatur von -12 °C<br />
gleitend auf<br />
75 °C bei einer Außentemperatur ab +12 °C<br />
Rücklauf: 60 °C bei einer Außentemperatur von -12 °C<br />
2<br />
gleitend auf<br />
40 °C bei einer Außentemperatur ab +12 °C
3. Anschlussanlage<br />
Die Anschlussanlage umfasst die nachstehend angeführten Anlagenkomponenten, welche sich im<br />
Eigentum des WVU befinden (siehe Punkt 7 – Anschlussschema, Schaltungen).<br />
3.1 <strong>Fernwärme</strong>-Hausanschlussleitung<br />
Die <strong>Fernwärme</strong>-Hausanschlussleitung verbindet die Wärmeübergabestelle bzw. Wärmeübergabestation mit<br />
dem <strong>Fernwärme</strong>versorgungsnetz. Die Anbindung erfolgt überwiegend mit erdverlegten Verbundmantelrohren.<br />
Für die Leckwarnüberwachung wird im Bereich des Hauseintrittes vom WVU eine Klemmdose montiert.<br />
Die Leitungsinstallation im Objekt erfolgt mit isolierten Stahlrohren.<br />
3.2 Wärmeübergabe<br />
Die Wärmeübergabe an den Kunden erfolgt über eine Wärmeübergabestelle bzw. über eine Wärmeübergabestation.<br />
Sie dient zur vertragsmäßigen Wärmeübergabe und wird vom WVU errichtet, betrieben und<br />
gewartet. Die Wärmeübergabestelle bzw. Wärmeübergabestation ist das Bindeglied zwischen der <strong>Fernwärme</strong>-Hausanschlussleitung<br />
und der Kundenanlage (Hauszentrale). Sie ist möglichst unmittelbar nach<br />
Hauseintritt der <strong>Fernwärme</strong>anschlussleitung in einem geeigneten Raum (siehe Punkt 4.4) vorzusehen.<br />
3.2.1 Wärmeübergabestelle bis 600 kW<br />
� Die Wärmeübergabestelle besteht aus <strong>Fernwärme</strong>absperrungen im Vor- und Rücklauf und einer Kurzschlussverbindung<br />
mit Regulierventil.<br />
� Die Wärmeübergabestelle wird mit einer provisorischen Montagevorrichtung geliefert und montiert.<br />
Die Montagevorrichtung ist Eigentum des WVU und ist bei der Erstinbetriebnahme samt Konsole und<br />
Schraubverbindungen an das WVU zu übergeben. Bei Nichtrückgabe werden die anfallenden Kosten<br />
verrechnet.<br />
� Das Kombi-Regelventil und der Wärmezähler befinden sich in der Kompaktstation (siehe Punkt 4.2).<br />
3.2.2 Wärmeübergabestation<br />
� Die Wärmeübergabestation besteht aus <strong>Fernwärme</strong>absperrungen im Vor- und Rücklauf, einer Kurzschlussverbindung<br />
sowie neben anderen Einbauten aus Volumenstromregler oder Volumenstrom- und<br />
Differenzdruckregler und Wärmezähler.<br />
3.3 Leistungsbegrenzung<br />
� Der Verrechnungsanschlusswert errechnet sich aus der Norm-Heizlast für eine Gebäudeeinheit gemäß<br />
ÖNORM EN 12831 und ist dem WVU schriftlich bekanntzugeben (Vordruck <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong>).<br />
� Es ist keine zusätzliche Aufheizleistung zu rechnen.<br />
� Die Leistungsbegrenzung erfolgt im Primärrücklauf der Wärmeübergabestation oder der Kompaktstation<br />
durch das WVU mittels Volumenstromregler, Volumenstrom- und Differenzdruckregler bzw.<br />
Kombi-Regelventil.<br />
� Die Einstellung des Volumenstromes erfolgt entsprechend dem Verrechnungsanschlusswert laut<br />
Wärmelieferungsvertrag.<br />
� Änderungen der Anschlussleistung sind beim WVU schriftlich zu beantragen.<br />
3
3.4 Wärmezählung<br />
� Die gelieferte Wärmemenge wird durch die vom WVU installierten Zähleinrichtungen, die den Bestimmungen<br />
des Eichgesetzes für Wärmezähler entsprechen, festgestellt. Die erforderlichen Zähleinrichtungen<br />
sind Eigentum des WVU und werden von diesem zur Verfügung gestellt, instandgehalten,<br />
überwacht und überprüft.<br />
� Wärmezähler können auf Kundenwunsch gegen Verrechnung mit einem M-Bus zur Fernauslesung<br />
ausgerüstet werden.<br />
� Die Spannungsversorgung des WVU-Wärmezählers und der <strong>Fernwärme</strong>regelung muss über den<br />
gleichen Stromkreis erfolgen. Sonderfälle sind mit dem WVU abzustimmen.<br />
3.5 Eigentumsgrenze<br />
� Die Eigentumsgrenze wird im jeweiligen Wärmelieferungsvertrag geregelt und ist im Anschlussschema<br />
ersichtlich (siehe Punkt 7).<br />
� Sonderregelungen werden im jeweiligen Wärmelieferungsvertrag vereinbart.<br />
3.5.1 Eigentumsgrenze Wärmeübergabestelle<br />
� Die Eigentumsgrenze sind die Flansche am hausseitigen Ende der <strong>Fernwärme</strong>absperrungen bei der<br />
Wärmeübergabestelle.<br />
3.5.2 Eigentumsgrenze Wärmeübergabestation<br />
� Die Eigentumsgrenze sind die hausseitigen Rohrenden bei der Wärmeübergabestation.<br />
3.6 Plombierung<br />
Die vom WVU angebrachten Plombierungen an Anlagenkomponenten dürfen nur im Notfall entfernt werden.<br />
Beschädigte oder entfernte Plombierungen sind dem WVU umgehend zu melden.<br />
3.6.1 Plombierung Wärmeübergabestelle mit Kompaktstation<br />
� Plombierung nachstehender Anlagenkomponeneten durch das WVU:<br />
� <strong>Fernwärme</strong>absperrung Vorlauf<br />
� Regulierventil Kurzschlussverbindung bei Wärmeübergabestelle<br />
� Thermisches Warmhalteventil (wenn vorhanden) bei Wärmeübergabestelle<br />
� Wärmezähler in Kompaktstation<br />
� Wärmezählerfühler in Kompaktstation<br />
� Einstelldrossel Kombi-Regelventil in Kompaktstation<br />
� Absperrorgan Fülleinrichtung bzw. Entleerung in Kompaktstation<br />
4
3.6.2 Plombierung Wärmeübergabestation<br />
� Plombierung nachstehender Anlagenkomponeneten durch das WVU:<br />
� <strong>Fernwärme</strong>absperrungen Vor- und Rücklauf<br />
� Regulierventil Kurzschlussverbindung<br />
� Wärmezähler<br />
� Wärmezählerfühler<br />
� Einstelldrossel Volumenstrom- bzw. Volumenstrom- und Differenzdruckregler<br />
� Absperrorgan Fülleinrichtung (wenn vorhanden) bzw. Entleerung<br />
� Thermisches Warmhalteventil (wenn vorhanden)<br />
4. Kundenanlage<br />
Die Kundenanlage unterteilt sich in die Primäranlage (siehe Punkt 4.6) und in die Sekundäranlage (siehe<br />
Punkt 4.7) und befindet sich im Eigentum des Kunden.<br />
4.1 CE-Kennzeichen<br />
Für alle verwendeten Bauteile sind vollständige und umfassende technische Unterlagen sowie Zulassungsbescheinigungen<br />
beizubringen.<br />
� Eine vorgefertigte <strong>Fernwärme</strong>kompakt- bzw. Wärmetauscherstation als Baugruppe benötigt ein CE-<br />
Kennzeichen, da sie über bewegliche Teile wie z.B. Stellgeräte verfügt und somit der Maschinenrichtlinie<br />
(bzw. der Druckgeräteverordnung soweit zutreffend) unterliegt. Auf Grund der eingebauten<br />
elektrischen und elektronischen Komponenten gelten zusätzlich die EMV-Richtlinie über die elektromagnetische<br />
Verträglichkeit und die Niederspannungsrichtlinie.<br />
� Bei einer Fertigung der Hausstation vor Ort hat der Hersteller das CE-Kennzeichen selbst anzubringen<br />
(Selbstzertifizierung).<br />
Dies geschieht durch:<br />
� Konformitätsbewertungsverfahren durchführen<br />
� Bedienungsanleitung erstellen<br />
� Dokumentation erstellen<br />
� Konformitätserklärung erstellen<br />
� CE-Kennzeichnung anbringen<br />
4.2 Kompaktstation bis 600 kW<br />
� Die Kompaktstation ist eine vorgefertigte Wärmetauscherstation, wird vom Kunden bereitgestellt,<br />
installiert und ist an die Flansche der Wärmeübergabestelle direkt ohne Schweißarbeiten anzuschließen.<br />
� Die Primärseite der Kompaktstation ist vom Hersteller vor Auslieferung einer Druckprobe gemäß den<br />
<strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> (siehe Punkt 4.6.7) zu unterziehen.<br />
� Die Kompaktstation besteht unter anderem aus Wärmetauscher, Schmutzfänger, Regelgerät und<br />
Kombi-Regelventil in Durchgangsform.<br />
5
� Für die Einstellung und Plombierung des Verrechnungsanschlusswertes ist ein Zugriffsrecht des WVU<br />
auf die Einstelldrossel des Kombi-Regelventils im Wärmelieferungsvertrag vereinbart.<br />
� Das Passstück für den Wärmezähler ist vom Hersteller der Kompaktstation spannungsfrei einzubauen.<br />
� Der Wärmezähler wird bei der Inbetriebnahme vom WVU in der dafür vorgesehenen Messstrecke<br />
(Passstück) in der Rücklaufleitung der Kompaktstation eingebaut.<br />
� Die Kompaktstation ist vom Kunden nach dem Stand der Technik zu warten und in Stand zu halten –<br />
ausgenommen Wärmezähler.<br />
4.3 Wärmetauscherstation<br />
� Die Wärmetauscherstation wird vom Kunden bereitgestellt, installiert und ist an die Rohrenden der<br />
Wärmeübergabestation anzuschließen. Die Station kann als Kompaktanlage oder in Einzelkomponenten<br />
installiert werden.<br />
� Die Wärmetauscherstation besteht unter anderem aus Primär-Hauptabsperrungen für die Kundenanlage,<br />
Wärmetauscher, Schmutzfänger, Regelgerät und Regelventil in Durchgangsform.<br />
� Die Wärmetauscherstation ist vom Kunden nach dem Stand der Technik zu warten und in Stand zu<br />
halten.<br />
� Bei Umbauten oder Sanierungen bis 600 kW kann die Wärmetauscherstation auf eine Kompaktstation<br />
mit Wärmeübergabestelle umgebaut werden. Dem Kunden wird die damit veränderte Eigentumsgrenze<br />
schriftlich bekannt gegeben.<br />
4.4 Bestimmungen für die Kundenanlage<br />
� Die gesamte Anlage nach der Wärmeübergabestelle bzw. Wärmeübergabestation (Eigentumsgrenze)<br />
ist vom Kunden nach dem Stand der Technik zu errichten, zu betreiben und zu warten.<br />
� Zur Errichtung dieser Anlage dürfen nur befugte Unternehmen herangezogen werden.<br />
� Die Planunterlagen (gültiges Heizungsanlagenschema) der Kundenanlage sind dem WVU auf Verlangen<br />
vor Beginn der Leistungsausschreibung bzw. der Ausführungsarbeiten vorzulegen.<br />
� Das WVU übernimmt weder durch die Einsicht in die Anlagenplanung bzw. durch Vornahme oder<br />
Unterlassung einer Überprüfung der Anlage noch durch den Anschluss an das <strong>Fernwärme</strong>netz und die<br />
Versorgung mit Wärmeenergie eine Haftung für die Kundenanlage.<br />
Die Haftung für die Kundenanlage obliegt ausschließlich dem Kunden des WVU.<br />
� Das WVU ist berechtigt die Kundenanlage während der Planung, des Baues und des Betriebes zu<br />
überprüfen und die Beseitigung festgestellter technischer Mängel innerhalb einer angemessenen Frist<br />
zu verlangen.<br />
� Das WVU ist berechtigt zur Kontrolle der Funktion und Betriebsfahrweise der Kundenanlage Messungen<br />
vorzunehmen.<br />
� Bei der Planung und Ausführung der Kundenanlage soll eine möglichst übersichtliche und bedienungsfreundliche<br />
Anordnung sämtlicher Funktionsträger, wie Wärmetauscher, Absperrarmaturen, Regelgeräte<br />
usw. angestrebt werden.<br />
� Eine maximale Bedienungshöhe von 1,90 m über dem Fußboden bzw. der Arbeitsbühne soll nicht<br />
überschritten werden.<br />
6
� Baustellenheizungen sind grundsätzlich möglich. Die gesonderten Vorgaben des WVU sind einzuhalten.<br />
� Die Kundenanlage ist so zu errichten und zu betreiben, dass Störungen anderer Kunden oder des<br />
WVU ausgeschlossen sind.<br />
� Undichtheiten an der Primäranlage sind dem WVU unverzüglich bekanntzugeben und zu beheben.<br />
� Den Beauftragten des WVU ist vom Kunden der Zutritt zu allen Räumlichkeiten, in denen sich die<br />
Anschlussanlage und die Hauszentrale befinden, jederzeit ungehindert zu gestatten wie z. B. durch<br />
Hinterlegung der erforderlichen Schlüssel in einem Schlüsseltresor der <strong>Fernwärme</strong>versorgung vor Ort.<br />
� Sämtliche Umbauten oder Austausch von Anlagenkomponenten im Bereich der Hauszentrale sind dem<br />
WVU zu melden.<br />
4.5 Anforderungen an den Wärmeübergaberaum<br />
� Der Kunde hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Errichtung der Anschlussund<br />
Kundenanlage zu schaffen.<br />
� Die Anordnung der Hausstation hat so zu erfolgen, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist und ein ausreichender<br />
Fluchtweg nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht.<br />
� Die Lage und Abmessungen des Raumes sind mit dem WVU abzustimmen (siehe nachstehende<br />
Tabellen).<br />
� Der Raum ist möglichst in der Nähe der Eintrittsstelle der <strong>Fernwärme</strong>anschlussleitung anzuordnen.<br />
� Der Raum ist ausschließlich der Wärmeübergabe und der Hauszentrale vorbehalten.<br />
� Ist die Wärmeübergabestelle bzw. Wärmeübergabestation und die Hauszentrale an einer allgemein<br />
zugänglichen Örtlichkeit situiert, so sind diese vor Zutritt von unbefugten Personen zu schützen wie<br />
z. B. durch Gitterabtrennung.<br />
� Der Wärmeübergaberaum soll sich nicht neben oder unter Schlafräumen oder sonstigen gegen<br />
Geräusche zu schützenden Räumen befinden.<br />
� Der Raum muss den gesetzlichen und technischen Erfordernissen entsprechen, insbesondere in Bezug<br />
auf ausreichende Schall- und Wärmedämmung, Brandschutz, Frostfreihaltung sowie Beleuchtung.<br />
� Bei Wärmeübergaberäumen mit Vorrichtung einer Ersatzversorgung (wie z. B. Notkamin) ist bei<br />
einer Nennheizleistung von mehr als 18 kW dieser Raum als eigener Heizraum brandbeständig herzustellen.<br />
� Zur Sicherstellung des Mindestluftwechsels des Wärmeübergaberaumes ist eine ausreichende Be- und<br />
Entlüftung herzustellen.<br />
� Die elektrische Installation hat nach den einschlägigen ÖNORMEN/ÖVE/EMV-Vorschriften zu erfolgen.<br />
� Eine Steckdose (230 V) ist für Wartungsarbeiten vorzusehen.<br />
� Der Kunde hat für die Bereitstellung des Stroms für die Wärmezählung zu sorgen (Anbringung einer<br />
Klemmdose im Bereich der Wärmeübergabestelle bzw. -station).<br />
� Eine Kaltwasser-Zapfstelle sowie eine ausreichende Entwässerung sind vorzusehen.<br />
7
4.5.1 Wärmeleistungen und Raumgrößen – Wärmeübergabestelle<br />
8<br />
Wärmeübergabestelle<br />
DN<br />
Stelle<br />
25 kurz<br />
Stelle<br />
40 kurz<br />
Nennwärmeleistung bis kW 250 600<br />
Mindestnutzfläche m² 5,00 10,00<br />
Mindestraumlänge einschl. Kompaktstation m 2,80 4,00<br />
Wartungsraum vor der Übergabestelle m 1,00 1,00<br />
4.5.2 Wärmeleistungen und Raumgrößen – Wärmeübergabestation<br />
Wärmeübergabestation<br />
DN<br />
Station<br />
25/15<br />
Station<br />
25/25<br />
Station<br />
25/32<br />
Station<br />
40<br />
Station<br />
50<br />
Station<br />
80<br />
Station<br />
Nennwärmeleistung bis kW 100 200 300 650 1000 2800 4000<br />
Mindestnutzfläche m² 5,00 5,00 8,00 10,00 15,00 20,00 30,00<br />
Mindestraumlänge ohne Wärmetauscher m 2,00 2,00 2,50 3,20 3,50 4,50 5,00<br />
Wartungsraum vor der Übergabestation m 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00<br />
� Der <strong>Fernwärme</strong>leitungsanschluss des WVU ist in den angegebenen Abmessungen enthalten.<br />
� Bodenabstand Rücklauf ca. 0,9 m<br />
� Räumgrößen für Wärmeübergabestationen größer DN 100 bzw. Sonderanfertigungen sind mit dem<br />
WVU abzustimmen.<br />
� Mindestraumhöhe: durchgehend 2,10 m<br />
4.6 Primäranlage<br />
Die Primäranlage des Kunden wird mit dem Heizmedium aus dem <strong>Fernwärme</strong>versorgungsnetz durchströmt.<br />
Das Leitungssystem wird mit einer Temperatur von bis zu 120 °C sowie einem Druck von derzeit<br />
bis zu 12,5 bar ab Einspeisungspunkt beaufschlagt.<br />
Sämtliche Arbeiten an der Primäranlage sind dem WVU zu melden.<br />
Auslegung:<br />
Nenndruck: mind. PN 16<br />
Temperatur: 120 °C Dauerbelastung<br />
4.6.1 Schweißarbeiten<br />
� Schweißarbeiten an der Primäranlage dürfen nur durch befugte Betriebe (d.h. Zulassung nach<br />
ÖN M 7812 Güteklasse 3, alternativ EN ISO 3834) und deren geprüfte Schweißer durchgeführt werden.<br />
� Schweißerprüfungen: nach ÖNORM – EN 287, Teil 1<br />
� Autogen: EN 287-1 311 T BW 1.4 S t2.6 D22.0 H-LO45 ss nb rw<br />
EN 287-1 311 T BW 1.4 S t3.2 D88,9 H-LO45 ss nb rw<br />
� CEL: EN 287-1 111 P BW 4 B t6 PF ss nb<br />
� WIG: EN 287-1 141 T BW 8 S t5.0 D60 H-LO45 ss nb<br />
100
� Schweißerzertifikat: eine Kopie des gültigen Zertifikates ist dem WVU auf Verlangen<br />
vorzulegen.<br />
� Schweißzusatzwerkstoff: entsprechend der jeweiligen Normprüfung.<br />
� Schweißnahtgüte: nach ÖNORM – EN ISO 5817, Bewertungsgruppe B<br />
� Für Schweißungen an Rohrleitungen bis 4 mm Wandstärke bzw. bis DN 80 ist vorwiegend die Gasschmelzschweißung<br />
(Rechtsschweißung) anzuwenden.<br />
� Schweißungen an Rohrleitungen ab einer Wandstärke von 4 mm bzw. ab DN 100 sind mit elektrischen<br />
Schweißverfahren wie z. B. E-Hand, WIG oder als Kombinationen der Verfahren herzustellen.<br />
� Bei Primäranlagen können auf Verlangen des WVU Schweißnahtprüfungen (Durchstrahlungsprüfungen)<br />
zu Lasten des ausführenden Betriebes angeordnet werden.<br />
� Schweißnähte, die nicht den vorgenannten Normen entsprechen, sind zu erneuern.<br />
� Das Anstreichen oder das Isolieren der vor Ort hergestellten Schweißnähte der Primäranlage darf<br />
erst nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.<br />
4.6.2 Installationsmaterial<br />
Die zur Verwendung kommenden Installationsmaterialien müssen für die Betriebsbedingungen bezüglich<br />
Druck, Temperatur und Wasserqualität geeignet sein.<br />
Nenndruck: mind. PN 16<br />
Temperatur: 120 °C Dauerbelastung<br />
� Rohre: bis DN 50 mittelschweres, schwarzes Gewinderohr, nahtlos oder geschweißt nach<br />
ÖNORM M 5611<br />
ab DN 65 Stahlrohre nahtlos nach DIN EN 10220 (Mindestwandstärke 2,9 mm)<br />
� Abzweigungen: Formstücke<br />
� Reduktionen: Formstücke<br />
� Flansche: Nenndaten (Maße und Nenndruck) am Flanschumfang eingeschlagen<br />
� Anschweißenden: Flachdichtend ohne Steg mit entsprechender Mindestwandstärke<br />
� Armaturen: Flanschanschluss oder Anschweißende<br />
Armaturen mit Abnahmeprüfung einer behördlich autorisierten Prüfanstalt<br />
ab einer Nennweite von einschließlich DN 40 sind Absperrorgane in Ventilform<br />
einzubauen.<br />
� Schmutzfänger: Maschenweite 0,3 mm<br />
� Dichtungen: C 4438 2G (mit Stahlgewebearmierung) bzw. C 4500 oder gleichwertig<br />
die vorgeschriebenen Anzugsmomente der Hersteller sind einzuhalten<br />
� Rohraufhängungen: mit wärme- und schallisolierender Zwischenlage<br />
Mindeststärke: 16 mm bzw. ½“<br />
4.6.3 Installationsrichtlinien<br />
� Primärleitungen nach der Wärmeübergabestation sind so kurz wie möglich zu halten.<br />
� Fixpunkte und Gleitlager müssen den statischen Erfordernissen entsprechen.<br />
� Primärleitungen dürfen nicht in Räumen mit dauerndem Personenverkehr installiert werden.<br />
� Im Bereich der Wärmeübergabestation dürfen keine Fremdleitungen verlegt werden.<br />
� Primärleitungen sollen mindestens 0,25 m über dem Fußboden verlegt werden.<br />
� Rohrverbindungen sind in geschweißter oder geflanschter Ausführung durchzuführen.<br />
9
� Bei Flanschverbindungen sind die Sechskantschrauben mit einer Überlänge von mind. 5 mm auszuführen.<br />
� Bei Wärmeübergabestationen sind die hausseitigen Absperrungen und der Schmutzfänger im Rücklauf<br />
unmittelbar nach der Eigentumsgrenze anzuordnen.<br />
� Der Wärmezähler des WVU ist durch einen Schmutzfänger zu sichern.<br />
� Bei Einbau von Wärmezählern in der Primärkundenanlage müssen die Temperaturfühler mit Tauchhülsen<br />
ausgeführt sein. Die Einbauvorschriften der Hersteller sind einzuhalten.<br />
� Im Primärrücklauf ist eine geflanschte Entleerungsarmatur (mind. DN 15) mit Blindflansch einzubauen.<br />
� Eventuell erforderliche Primärentlüftungen sind mit dem WVU abzustimmen.<br />
� Bei Mauerdurchführungen müssen Primärleitungen in Überschubrohren verlegt und durchgehend<br />
isoliert werden. Ausgenommen sind Durchbrüche bei Brandabschnitten. Hierbei muss die Leitungsisolierung<br />
der Brennbarkeitsklasse EI 90 entsprechen und die Durchbrüche sind mit Weichschott<br />
(EI 90) zu verschließen.<br />
� Sollten Primärleitungen durch Öllagerräume geführt werden müssen diese brandbeständig (EI 90)<br />
isoliert bzw. verkleidet werden. Die Durchbrüche sind mit Weichschott (EI 90) zu verschließen.<br />
� Die Verlegung von Primärleitungen nach der Wärmeübergabestation unter Putz bzw. erdverlegt ist<br />
nicht zulässig.<br />
4.6.4 Wärmetauscher<br />
Es dürfen nur typengeprüfte und den geltenden „<strong>Technische</strong> <strong>Anschlussbedingungen</strong> der <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong>“<br />
entsprechende und mit dem WVU abgestimmte Wärmetauscher bzw. Kompaktstationen im Gegenstromprinzip<br />
eingebaut werden:<br />
� Rohrbündelwärmetauscher aus Edelstahl- oder Präzisionsstahlrohren<br />
� Plattenwärmetauscher mit großer thermischer Länge, Platten aus Edelstahl – Cu verlötet<br />
Primärseite Sekundärseite<br />
Nenndruck: PN 40, PN 25 oder PN 16 PN nach ÖNORM<br />
Druckverlust Rohrbündeltauscher: max. 0,2 bar max. 0,2 bar<br />
Druckverlust Plattentauscher: max. 0,1 bar max. 0,2 bar<br />
Temperatur Rohrbündeltauscher: 120 °C / 60 °C 55 °C / 80 °C oder niedriger<br />
Temperatur Plattentauscher: 120 °C / 58 °C 55 °C / 80 ° C oder niedriger<br />
� Die Grädigkeit der Wärmetauscher, d.h. die Temperaturdifferenz zwischen <strong>Fernwärme</strong>rücklauf und<br />
Sekundärrücklauf darf im Auslegungspunkt bei Rohrbündelwärmetauschern max. 5 °C und bei Plattenwärmetauschern<br />
max. 3 °C betragen.<br />
� Wärmetauscher mit Kupferrohrbündel dürfen nicht eingebaut werden.<br />
� Geschraubte Plattenwärmetauscher sind nicht zulässig.<br />
� Eine Heizflächenreserve von 10 % ist bei der Auslegung zu berücksichtigen.<br />
� Die Primäranschlüsse sind mit Flansch oder Anschweißende vorzusehen.<br />
� Wärmetauscher sind für Revisionszwecke absperrbar auszuführen.<br />
� Auf der Sekundärseite sind Spülvorrichtungen im Vor- und Rücklauf vorzusehen.<br />
10
� Bei Parallelschaltung mehrerer Wärmetauscher auf der Primärseite ist jeder Wärmetauscher absperrbar<br />
zu installieren und ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.<br />
� Der Wärmetauscher muss auf einem tragenden Fußboden bzw. Mauerwerk mit entsprechendem<br />
Schallschutz montiert werden.<br />
4.6.5 Isolierung<br />
� Sämtliche Durchführungen von Rohrleitungen durch Brandabschnitte sind mit zugelassenen Abschlüssen<br />
brand- bzw. feuerbeständig (EI90) gemäß ÖN EN 13501-2 zu verschließen und zu<br />
kennzeichnen.<br />
� Bei besonders brandgefährdeten baulichen Anlagen gemäß Feuerpolizeigesetz § 9 (6) wie z. B.<br />
Hotels, Krankenanstalten, Pflegeheime, Schulen usw. ist die Isolierung von Leitungen mit<br />
Wärmedämm- und Isoliermaterialien der Klasse B-s1, d0 (schwer brennbar, nicht qualmend und<br />
nicht tropfend) entsprechend ÖN EN 13501-1 herzustellen.<br />
4.6.6 Temperaturregelung<br />
� Es ist eine außentemperaturabhängige Vorlauftemperaturregelung mit gleitender Primärrücklauftemperatur-Überwachung<br />
einzubauen.<br />
� Aus Gründen einer effizienten Betriebsführung sollen das Regelventil und das Regelgerät vom<br />
gleichen Fabrikat sein. Ebenso wird für die sekundärseitige Regelung die Verwendung des gleichen<br />
Herstellers empfohlen.<br />
� Die Spannungsversorgung für die <strong>Fernwärme</strong>regelung und den WVU-Wärmezähler muss über den<br />
gleichen Stromkreis erfolgen. Sonderfälle sind mit dem WVU abzustimmen.<br />
4.6.6.1 Regelventil, Kombi-Regelventil<br />
� Regelventil in Durchgangsform im Primärrücklauf der Wärmetauscherstation.<br />
� Kombi-Regelventil in Durchgangsform im Primärrücklauf der Kompaktstation mit Zugriffsrecht des<br />
WVU auf die Einstelldrossel.<br />
� Auslegung: Der Druckverlust über das voll geöffnete Regelventil muss mindestens gleich hoch oder<br />
höher sein als der Druckverlust der primärseitigen Kundenanlage. Der Volumenstrom muss dabei der<br />
vereinbarten Wärmeleistung entsprechen. Der gesamte Druckverlust des Primärteiles der Kundenanlage<br />
darf 0,5 bar nicht überschreiten.<br />
� Bei einem anstehenden Differenzdruck von 12 bar aus dem Versorgungsnetz muss das Regelventil<br />
dicht schließend ausgeführt sein.<br />
� Bei Kundenanlagen mit einem Verrechnungsanschlusswert über 650 kW werden bei der Wärmeübergabestation<br />
vom WVU Differenzdruckregler eingebaut.<br />
� Bei Anlagen mit Schwachlastbetrieb wird ab einer Nennwärmeleistung von 500 kW der Einbau eines<br />
zweiten Regelventiles empfohlen (Sequenzschaltung).<br />
� Bei Stromausfall muss das Regelventil bzw. Kombi-Regelventil automatisch schließen. Bei Wiedereinschaltung<br />
der elektrischen Versorgung muss die Kundenanlage automatisch wieder in Betrieb gehen.<br />
� Für einen eventuell erforderlichen Notbetrieb sollen Regelventile händisch bedienbar sein.<br />
� Ein ungeregelter Betrieb der Kundenanlage ist nicht zulässig. Ein erforderlicher Notbetrieb kann nur<br />
im Einvernehmen mit dem WVU erfolgen.<br />
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4.6.6.2 Sicherheitstemperaturbegrenzer, Rücklauftemperaturbegrenzer, Vorlauffühler<br />
� Die sekundärseitige Vorlauftemperatur muss mittels Sicherheitstemperaturbegrenzer oder Sicherheitstemperaturwächter<br />
auf 90 °C begrenzt werden.<br />
� Der Sicherheitstemperaturbegrenzer und der Vorlauffühler müssen unmittelbar nach dem Wärmetauscher<br />
und vor der ersten Absperrung eingebaut werden.<br />
� Der Rücklauftemperaturbegrenzer ist unmittelbar beim Wärmetauscher im Primärrücklauf oder wenn<br />
möglich im Wärmetauscher selbst zu situieren.<br />
� Der Sicherheitstemperaturbegrenzer und der Rücklauftemperaturbegrenzer müssen mit Tauchhülsen<br />
ausgeführt sein.<br />
� Die Primärrücklauftemperatur von 60 °C bei -12 °C Außentemperatur gleitend auf 40 °C bei +12 °C<br />
Außentemperatur darf nicht überschritten werden.<br />
� Bei Kundenanlagen mit Warmwasserbereitung während der Brauchwasserladung bzw. Pufferspeicheranlagen<br />
darf die Primärrücklauftemperatur max. 60 °C betragen.<br />
4.6.6.3 <strong>Fernwärme</strong>-Serviceschalter<br />
� Die Regelung ist mit einem vom WVU beigestellten Serviceschalter auszurüsten. Dieser Schalter<br />
dient dem WVU zur Überbrückung der <strong>Fernwärme</strong>regelung zur Einstellung des vertraglichen<br />
Volumenstromes sowie für eine Notversorgung der Kundenanlage im Störfall.<br />
4.6.7 Druckprobe Primäranlage<br />
� Bei Kundenanlagen mit Wärmeübergabestelle ist die Primärinstallation vom Hersteller der Kompaktstation<br />
einer Druckprobe zu unterziehen (21 bar, 3 Stunden).<br />
� Bei Kundenanlagen mit Wärmeübergabestation ist die Primärinstallation einer Druckprobe mit Kaltwasser<br />
zu unterziehen (21 bar, 3 Stunden) und danach vollständig zu entleeren.<br />
� Die Druckprobe darf maximal 14 Tage vor Inbetriebnahme der Kundenanlage erfolgen.<br />
� Bei der Druckprobe darf kein Druck auf die Wärmeübergabestation des WVU wirken.<br />
� Die Durchführung der Druckprobe ist auf dem Inbetriebnahmerprotokoll zu bestätigen.<br />
� Das Füllen der Primäranlage aus dem <strong>Fernwärme</strong>netz darf nur im Beisein eines Beauftragten des WVU<br />
erfolgen.<br />
4.7 Sekundäranlage<br />
� Die Sekundäranlage wird mit dem Wärmeträger (Heizungswasser) der Kundenanlage durchströmt.<br />
� Die Raumnormheizlast ist gemäß ÖNORM EN 12831 und ÖNORM H 7500 (Nationale Ergänzung zu<br />
ÖN EN 12831) zu ermitteln.<br />
� Die Errichtung und der Betrieb der Heizungsanlage hat normgerecht, insbesondere nach ÖNORM<br />
EN 12828, ÖN H 5195-1 und ÖN H 5195-2 zu erfolgen.<br />
� Sicherheitsventile sind entsprechend den Herstellervorschriften unmittelbar nach dem Wärmetauscher<br />
und vor der ersten Absperrung einzubauen.<br />
� Auswahl von Membran-Sicherheitsventilen nach DIN 4747-1:<br />
12<br />
Nennwärmeleistung kW � 100 � 350 � 900 > 900<br />
Nennweite DN 15 20 25 Angabe Hersteller
� Die Abblasleitung muss so angeordnet sein, dass das Sicherheitsventil gefahrlos und beobachtbar<br />
abblasen kann.<br />
� Die Ausdehnungsanlage ist unmittelbar vor dem Wärmetauschereintritt im Rücklauf nicht absperrbar<br />
anzuordnen. Ausgenommen sind gegen unbeabsichtigtes Schließen abgesicherte Absperrventile zu<br />
Revisionszwecken wie z. B. Wartungseinheiten.<br />
� Ausdehnungsleitungen sind mindestens so zu bemessen, dass der Temperaturanstieg bis zur maximalen<br />
Betriebstemperatur nur einen Druckanstieg im Heizsystem hervorrufen kann, bei dem die<br />
Sicherheitsventile nicht ansprechen können.<br />
� Richtwerte Dimensionierung Ausdehnungsleitung nach ÖNORM B 8131:<br />
Nennwärmeleistung kW Nennweite DN<br />
� 120 20<br />
> 120 …... � 500 25<br />
Über 500 kW ist die Dimension zu berechnen.<br />
� Für einen störungsfreien Heizbetrieb werden automatische Druckhalteeinrichtungen empfohlen.<br />
� Sollten Heizungsanlagen anderer <strong>Energie</strong>träger weiterhin betriebsbereit bleiben (bi- bzw. multivalente<br />
Anlagen), so sind die Sicherheitseinrichtungen für jede einzelne Heizungsanlage zu installieren.<br />
Andernfalls ist diese Heizungsanlage von der Hausanlage zu trennen.<br />
� Offene Heizungssysteme sind nicht zugelassen.<br />
� Vorgefertigte Heizungsverteiler sind nur mit thermischer Trennung zugelassen ("<strong>Fernwärme</strong>ausführung").<br />
� Bei Verwendung von Überströmventilen sind diese als Pumpenumgehung einzubauen.<br />
� Kombinationen unterschiedlicher Werkstoffe sind nur zulässig, wenn das Heizungswasser und die Betriebsbedingungen<br />
der ÖNORM H 5195-1 entsprechen.<br />
� In der Heizungsanlage dürfen keine verzinkten Werkstoffe eingesetzt werden.<br />
� Nach Fertigstellung der Hausanlage ist die Heizungsanlage ÖNORM gerecht einer Druckprobe sowie<br />
einer Einregulierung zu unterziehen.<br />
� Die Sekundäranlage ist vor dem Befüllen zu spülen und dem Anlagenbetreiber ein Spülprotokoll zu<br />
übergeben.<br />
� Die Wasserbeschaffenheit und die Überprüfungsintervalle sind je nach Anlagengröße entsprechend<br />
ÖNORM H 5195-1 zu erfüllen.<br />
� Das Füllen der Sekundäranlage aus dem <strong>Fernwärme</strong>netz ist nur mit Zustimmung des WVU entsprechend<br />
nachstehenden Punkten gestattet:<br />
� eine eventuell erforderliche Fülleinrichtung wird durch das WVU hergestellt.<br />
� jede Füllung darf nur im Beisein des WVU erfolgen.<br />
� die Wasserqualität des Füllwassers ist dem Anlagenbetreiber bekannt.<br />
� sämtliche Sicherheitseinrichtungen müssen in Funktion sein.<br />
� sämtliche Aufwändungen des WVU werden dem Auftraggeber verrechnet.<br />
� Isolierung: siehe Punkt 4.6.5.<br />
13
4.7.1 Radiatorenheizungen<br />
� Auslegung: 80 °C / 55 °C oder niedriger<br />
� Die Heizflächen sollen möglichst groß dimensioniert werden, um hohe Vorlauf-Rücklauftemperaturspreizungen<br />
zu erreichen.<br />
� Der Einbau von Einrohrheizungen ist nicht gestattet, ausgenommen bei Umrüstung von bestehenden<br />
Anlagen auf <strong>Fernwärme</strong>.<br />
4.7.2 Fußbodenheizungen, Wandheizungen<br />
� Auslegung: Heizmitteltemperatur ca. 35 °C bis 40 °C (abhängig vom Fußboden- bzw. Wandaufbau)<br />
� Die Fußboden- bzw. Wandheizung ist zusätzlich gegen Temperaturüberschreitung abzusichern wie<br />
z. B. durch einen Sicherheitsthermostat der die Umwälzpumpe abschaltet.<br />
4.7.3 Luftheizungsanlagen<br />
� Auslegung: 80 °C / 55 °C oder niedriger<br />
� Bei der Auslegung ist die primäre Vorlauftemperatur im Sommer (75 °C ab Einspeisungspunkt) zu<br />
beachten.<br />
� Zur eventuell erforderlichen Temperaturhaltung des Heizmediums bzw. zur Frostschutzsicherung<br />
können im Einvernehmen mit dem WVU thermische Ventile (Rücklauftemperaturbegrenzer, Einstellung<br />
max. 50 °C) eingesetzt werden.<br />
� Die vorgegebene maximal zulässige Primärrücklauftemperatur ist einzuhalten.<br />
4.7.4 Warmwasserbereitungsanlagen<br />
� Ausführungsmöglichkeiten:<br />
� Speicherladesystem<br />
� Speicher mit eingebautem Wärmetauscher<br />
� Durchflusswassererwärmer (zentral oder dezentral)<br />
� Warmwasserbereiter mit direktem Primärregister sind nicht zulässig.<br />
� Verzinkte Eisenwerkstoffe in Leitungen für erwärmtes Trinkwasser dürfen nicht eingesetzt werden.<br />
� Die Temperaturauslegung hat nach der primären Vorlauftemperatur im Sommerbetrieb (75 °C ab<br />
Einspeisungspunkt) zu erfolgen.<br />
� Bei der Dimensionierung ist der primär eingestellte Volumenstrom heranzuziehen.<br />
� Die Installation der Warmwasserbereitungsanlage hat nach ÖNORM B 2531-1 und EN 12828 zu<br />
erfolgen.<br />
� Zur Verhinderung von Legionellenbildung sind geeignete Maßnahmen entsprechend den gesetzlichen<br />
Vorschriften, Normen und Richtlinien vorzusehen.<br />
� Falls mehrere Speicher geplant sind, müssen diese in Serie geschaltet werden.<br />
� Während betriebsnotwendiger Abschaltungen des <strong>Fernwärme</strong>versorgungsnetzes ist vom Kunden eine<br />
Ersatzversorgung sicherzustellen.<br />
14
4.8 Schaltung und Einregulierung von Kundenanlagen<br />
Voraussetzung für eine gut funktionierende Heizungsanlage ist eine dem Verwendungszweck angepasste<br />
hydraulische Schaltung und Einregulierung der Kundenanlage.<br />
4.8.1 Hydraulische Schaltung von Kundenanlagen<br />
Im Anschlussschema der <strong>Technische</strong> <strong>Anschlussbedingungen</strong> werden mehrere Grundschaltungen nach<br />
ÖNORM H 5142 dargestellt. Weitere Möglichkeiten können mit dem WVU abgesprochen werden.<br />
� Nachfolgende hydraulische Schaltungen sind für Kundenanlagen mit <strong>Fernwärme</strong> nicht geeignet:<br />
� Druckdifferenzregelung mittels Überströmventil (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 17)<br />
� Umlenkschaltung mittels Dreiwegregelventil (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 21)<br />
� Einspritzschaltung mittels Dreiwegregelventil (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 22)<br />
� Vierwegmischer (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 26)<br />
� Differenzdrucklose Verteiler mit Hauptpumpe (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 28)<br />
� Nicht zugelassen sind Umschalt-, Bypass- und Mischventile, die Vorlaufwasser ungenutzt in den Rücklauf<br />
abströmen lassen.<br />
� Kurzschlüsse jeglicher Art sind nicht gestattet.<br />
4.8.2 Hydraulische Einregulierung von Kundenanlagen<br />
� Die Heizungsanlage ist so einzuregulieren, dass die erforderlichen Durchflussmengen der einzelnen<br />
Heiz- bzw. Regelkreise der Berechnung der Anlage entsprechen, wie z.B.<br />
� genaue Auslegung und Einregulierung der Heizungsumwälzpumpen<br />
� genaue Begrenzung des Volumenstroms an den Steig- bzw. Verteilsträngen<br />
� Einregulierung der Wärmeverbraucher<br />
15
5. Inbetriebnahme<br />
� Vorraussetzung für eine Erstinbetriebnahme ist die ordnungsgemäße Durchführung nachstehend angeführter<br />
Arbeiten:<br />
� Fertigstellung der gesamten Heizungsanlage<br />
� Druckprobe primär und sekundär<br />
� Füllen und Entlüften<br />
� Anlagenspülung<br />
� hydraulische Einregulierung<br />
� fertiggestellte Elektroinstallation<br />
� Die Erstinbetriebnahme ist durch den Kunden, seinen Beauftragten oder dem Heizungsinstallateur<br />
beim WVU zeitgerecht anzumelden und erfolgt im Beisein nachstehender Personen:<br />
� Kunde oder dessen Beauftragter<br />
� Heizungsinstallateur<br />
� Elektroinstallateur<br />
� Regelungstechniker<br />
� Beauftragter des WVU<br />
� Eine Wiederinbetriebnahme nach Änderungen oder Reparaturen an der Hauszentrale erfolgt ebenfalls<br />
in Gegenwart der oben angeführten Personen.<br />
� Dem Beauftragten des WVU ist ein vollständig ausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll (Vordruck<br />
<strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong>) zu übergeben und vor Ort zu bestätigen.<br />
� Über die ordnungsgemäße Durchführung der Elektroinstallationsarbeiten ist ein Elektroattest<br />
(Vordruck <strong>Energie</strong> <strong>Graz</strong>) zu übergeben.<br />
� Für den Zugang zur Anschlussanlage und Hauszentrale sind dem WVU die erforderlichen Schlüssel zu<br />
übergeben.<br />
� Im Zuge der Inbetriebnahme ist der Kunde, dessen Beauftragter bzw. der Anlagenbetreuer vom<br />
jeweils zuständigen Fachpersonal über die Funktion und den Betrieb der Anlage einzuweisen.<br />
16
6. Dokumentation, Betrieb und Wartung<br />
� Eine Anlageninformationstafel des WVU mit Festlegung der Eigentumsgrenze wird im Bereich der<br />
Wärmeübergabe vom WVU angebracht.<br />
� Für die Betriebsführung und Wartung der Kundenanlage ist eine vollständige Anlagendokumentation<br />
erforderlich und dem Kunden zu übergeben.<br />
� Eine Anlagendokumentation ist zusätzlich für den Anlagenbetreiber und das WVU in der Heizzentrale<br />
aufzubewahren:<br />
� Bedienungsanleitungen und Funktions- bzw. Anlagenbeschreibungen für Heizzentrale und<br />
Verteilstationen einschließlich Anleitungen für die Inspektion und Wartung der Sicherheitseinrichtungen<br />
sowie Notfallmaßnahmen<br />
� Hydraulikschema<br />
� Druckprobeprotokoll Kompaktstation vom Hersteller bzw. Druckprobeprotokoll Wärmetauscherstation<br />
vom ausführenden Installationsunternehmen<br />
� Einregulierungsprotokoll<br />
� Spülprotokoll<br />
� Elektroschaltpläne<br />
� Elektroattest<br />
� Inbetriebnahmeprotokoll<br />
� Name und Anschrift der Herstellerfirmen<br />
� Kontakt Kundenservice<br />
� Kontakt Störungsbehebung<br />
� Vollständige Beschriftung der Anlagenkomponenten in Heizzentrale und Verteilstationen.<br />
� Die CE-Kennzeichnung muss angebracht sein.<br />
� Die Organisation bzw. Durchführung von Betrieb und Wartung der Kundenanlage durch Personal mit<br />
entsprechendem Fachwissen obliegt dem Kunden.<br />
17
18<br />
7. Anschlussschema, Schaltungen
7.1 Kundenanlagen ohne Hauptpumpe
7.2 Kundenanlagen mit Hauptpumpe
Hydraulische Schaltungen für Heizungsanlagen nach ÖNORM H 5142<br />
7.1 Kundenanlagen ohne Hauptpumpe<br />
7.1.1 Beimischschaltung<br />
� für Raumheizung<br />
� für Lufthitzer<br />
� für Luftkühler in Kaltwasseranlagen mit Speicher<br />
7.1.2 Beimischschaltung mit Fixbypass<br />
� für Koppelung unterschiedlicher Temperaturniveaus wie z. B. Fußbodenheizungen<br />
7.1.3 Beimischschaltung<br />
� für Warmwasserbereitung mit Speicherladesystem<br />
7.1.4 Beimischschaltung<br />
� für Warmwasserbereitung mit Speicherwassererwärmer<br />
7.2 Kundenanlagen mit Hauptpumpe<br />
7.2.1 Drosselschaltung<br />
� für Raumheizung<br />
� für kleine Nachwärmer<br />
� für Luftkühler aller Größen<br />
7.2.2 Einspritzschaltung mittels Durchgangsregelventil<br />
� für Koppelung unterschiedlicher Temperaturniveaus wie z. B. Fußbodenheizungen<br />
� für Vorwärmer aller Größen<br />
� für große Nachwärmer<br />
7.2.3 Drosselschaltung<br />
� für Warmwasserbereitung mit Speicherladesystem<br />
7.2.4 Einspritzschaltung mittels Durchgangsregelventil<br />
� für Warmwasserbereitung mit Speicherladesystem<br />
7.2.5 Drosselschaltung<br />
� für Warmwasserbereitung mit Speicherwassererwärmer<br />
7.2.6 Einspritzschaltung mittels Durchgangsregelventil<br />
� für Warmwasserbereitung mit Speicherwassererwärmer
Notizen
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E-�ail: of�ce�energie-graz�at<br />
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