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findet Ihr den Link dazu… - KjG Diözesanverband Münster

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Neues aus dem <strong>Diözesanverband</strong><br />

viElE habEn Es schon ErfolgrEich ausProbiErT:<br />

diE julEica nrw isT im oKTobEr 2010 onlinE<br />

gEgangEn. (www.julEica.dE) wiE in dEn andE-<br />

rEn bundEsländErn auch, Kann diE julEica in<br />

nrw nur noch übEr das onlinE-vErfahrEn<br />

bEanTragT wErdEn und EinigE KjglEr/-innEn<br />

habEn diEsE chancE auch schon gEnuTzT.<br />

Da ich in diesem Zusammenhang öfter mit<br />

Rückfragen zu diesem Anmeldesystem konfrontiert<br />

wurde, wie z.B.: Wie beantrage ich die<br />

Juleica und wozu ist die Juleica eigentlich gut?<br />

versuche ich das Wichtigste hier kurz zusammenzufassen:<br />

Was beinhaltet die Juleica:<br />

Durch die Juleica soll zum einen die Qualität<br />

der Arbeit Ehrenamtlicher abgesichert wer<strong>den</strong><br />

– deswegen ist auch eine Ausbildung für <strong>den</strong><br />

Erhalt der Juleica notwendig. Zum anderen ist<br />

sie damit gleichzeitig aber auch der Nachweis<br />

für die Qualität Eurer Arbeit.<br />

Warum brauche ich die Juleica:<br />

Durch die Juleica soll die Arbeit der Ehrenamtlichen<br />

anerkannt und gefördert wer<strong>den</strong>. Deshalb<br />

sind mit ihrem Erwerb erweiterte Handlungskompetenzen<br />

und Vergünstigungen in<br />

<strong>den</strong> Städten und Gemein<strong>den</strong> verbun<strong>den</strong>.<br />

Fragt einfach in Eurer Kommune nach, welche<br />

Vergünstigungen es für Eure Region gibt!<br />

In vielen Kreisen ist es mittlerweile üblich, dass<br />

16<br />

<strong>KjG</strong> Guckloch 5_2011<br />

Juleica<br />

Online-Verfahren und Fragen<br />

die Bezuschussung<br />

der Ferienlager<br />

von der Stadt/<br />

dem Kreis nur gewährt<br />

wird, wenn<br />

mind. 50% der<br />

FerienlagerleiterInnen<br />

im Besitz<br />

einer Juleica ist.<br />

Es zeichnet sich<br />

eine Ten<strong>den</strong>z ab,<br />

dass die 50% Regelung<br />

zu einer<br />

100 % Regelung übergehen wird, d.h. alle FerienlagerbetreuerInnen<br />

müssen eine gültige<br />

Juleica nachweisen können!<br />

Was braucht <strong>Ihr</strong> für die Beantragung:<br />

An der Juleica-Ausbildung kann jede/-r teilnehmen,<br />

die/der in der Jugendarbeit tätig und mindestens<br />

16 Jahre alt ist. Die Ausbildung muss<br />

eine ausreichende praktische und theoretische<br />

Qualifizierung für die Aufgaben eines Jugendleiters<br />

bzw. einer Jugendleiterin beinhalten und<br />

der Jugendliche muss in der Lage sein, verantwortlich<br />

Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen<br />

zu gestalten (z.B. Eine Gruppe zu leiten).<br />

Für die Qualifizierung zum Erwerb der Juleica<br />

gelten folgende bundeseinheitlichen Mindeststandards:<br />

- Ein digitales Foto, das Portrait- Standards entspricht<br />

- Einen Erste-Hilfe-<br />

Schein, der nicht älter<br />

als zwei Jahre ist und<br />

16 U-Stun<strong>den</strong> (der Führerscheinkurs<br />

reicht<br />

nicht aus) umfasst<br />

- Eine Gruppenleitungsausbildung,<br />

die<br />

mind. 40 U-Stun<strong>den</strong><br />

umfasst, d.h. der Basic-<br />

und Kow How- Kurs<br />

reicht nicht aus. (Bitte

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