Das Alterseinkünfte- gesetz (AltEinkG) - deas.de
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Informationen für Geschäftsfreun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>as</strong> Deutsche Assekuranz-Makler Gruppe<br />
<strong>Das</strong> <strong>Alterseinkünfte</strong><strong>gesetz</strong><br />
(<strong>AltEinkG</strong>)<br />
Die Reformen für das Jahr 2005<br />
und ihre Auswirkungen<br />
� Professor Dr. Dr. Bert Rürup leitete,<br />
von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung beauftragt,<br />
in <strong>de</strong>n letzten bei<strong>de</strong>n Jahren zwei<br />
Kommissionen.<br />
Die Arbeitsergebnisse dieser Kommissionen<br />
führen zu weitreichen<strong>de</strong>n Reformen<br />
im Sozialversicherungsrecht<br />
und im Einkommenssteuerrecht.<br />
Im vergangenen Jahr leitete er die<br />
Kommission für die Nachhaltigkeit in<br />
<strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r sozialen Sicherungssysteme<br />
(Rürup II). Im Rahmen<br />
<strong>de</strong>s <strong>Alterseinkünfte</strong><strong>gesetz</strong>es war es<br />
ein Auftrag <strong>de</strong>r Kommission, die Steuerfreiheit<br />
von Lebensversicherungen<br />
abzuschaffen.<br />
Modifizierung <strong>de</strong>r Rentenanpassungsformel<br />
Die steigen<strong>de</strong> Lebenserwartung und<br />
das daraus resultieren<strong>de</strong> ungünstige<br />
Verhältnis zwischen Beitragszahlern<br />
und Rentnern führt langfristig zu Problemen<br />
bei <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r Renten.<br />
Die Lebenserwartung von Männern<br />
und Frauen ist seit 1960 um 3<br />
Jahre bzw. 4,5 Jahre gestiegen.<br />
Dies führt im Ergebnis dazu, dass sich<br />
die Rentenbezugsdauer von 1960 bis<br />
2030 etwa verdoppeln wird.<br />
Der Nachhaltigkeitsfaktor in <strong>de</strong>r Rentenformel<br />
soll sicherstellen, dass bei<br />
<strong>de</strong>r Anpassung von Renten das Verhältnis<br />
<strong>de</strong>r erwerbsfähigen Bevölkerung<br />
und Rentenbezieher berücksichtigt<br />
wird.<br />
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass<br />
weniger Beitragszahler zu geringeren<br />
Rentenhöhen führen und somit, durch<br />
die <strong>de</strong>mographische Entwicklung,<br />
eine Senkung <strong>de</strong>s Bruttorentenniveaus<br />
nicht zu verhin<strong>de</strong>rn ist.<br />
Rürup II:<br />
Gesetz zur Sicherung <strong>de</strong>r nachhaltigen<br />
Finanzierungsgrundlagen <strong>de</strong>r<br />
<strong>gesetz</strong>lichen Rentenversicherung<br />
• Modifizierung <strong>de</strong>r Rentenanpassungsformel,<br />
dadurch Senkung <strong>de</strong>s<br />
Rentenniveaus von <strong>de</strong>rzeit 48% auf<br />
ca. 43% <strong>de</strong>s Bruttoeinkommens<br />
im Jahr 2030<br />
• Abschaffung <strong>de</strong>r bewerteten Schulzeiten<br />
nach <strong>de</strong>m 17. Lebensjahr<br />
• Anhebung <strong>de</strong>r Altersgrenzen für die<br />
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit<br />
von 60 Jahre auf 63 Jahre ab 2006<br />
bis 2008<br />
• Pauschale Höherbewertung <strong>de</strong>r ersten<br />
36 Kalen<strong>de</strong>rmonate mit Pflichtbeiträgen<br />
nur noch in <strong>de</strong>r beruflichen<br />
Ausbildung<br />
Fortfall <strong>de</strong>r Steuerprivilegien kapitalbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />
Lebensversicherungen<br />
Ab 2005 entfällt <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rausgabenabzug<br />
für Lebensversicherungsbeiträge<br />
und die Steuerfreiheit <strong>de</strong>r Erlebensfallleistungen.<br />
Die Ablaufleistungen aus Lebensversicherungen<br />
wer<strong>de</strong>n voll steuerpflichtig!<br />
Sofern die Auszahlung nach 12 Jahren<br />
Vertragsdauer, nach Vollendung <strong>de</strong>s<br />
60. Lebensjahres, erfolgt, soll nur die<br />
Hälfte <strong>de</strong>r Erträge versteuert wer<strong>de</strong>n.<br />
Allerdings genießen alle Verträge, die<br />
bis 31.12.2004 abgeschlossen wor<strong>de</strong>n<br />
sind, Vertrauensschutz, sofern noch<br />
2004 ein Beitrag gezahlt wird.<br />
<strong>Das</strong> be<strong>de</strong>utet, dass die Erträge aus<br />
Kapital- und Rentenversicherungen<br />
mit Kapitalwahlrecht sowie Fondsgebun<strong>de</strong>ner<br />
Versicherungen unter <strong>de</strong>n<br />
bekannten Voraussetzungen einkommensteuerfrei<br />
sind.<br />
Die Pauschalsteuer gem. § 40b EStG<br />
wird wegfallen. An <strong>de</strong>ren Stelle wer<strong>de</strong>n<br />
Direktversicherungen nach § 3 Nr.<br />
63 EStG geför<strong>de</strong>rt. Der steuerfreie<br />
Höchstbetrag beläuft sich dann auf<br />
4% <strong>de</strong>r Beitragsbemessungsgrenze<br />
West (BBG West) zuzüglich 1.800<br />
EUR. Langfristiges Ziel ist es, im Bereich<br />
<strong>de</strong>r kapitalge<strong>de</strong>ckten betrieblichen<br />
Altersversorgung in allen fünf<br />
Durchführungswegen zur nachgelagerten<br />
Besteuerung überzugehen.<br />
Die Pauschalbesteuerung gem. §40b<br />
EStG bei Direktversicherungen und<br />
Pensionskassen mit Kapital<strong>de</strong>ckung<br />
soll somit abgeschafft wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle vor <strong>de</strong>m 01.01.2005 erteilten Zusagen<br />
sind auch hier aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Vertrauensschutzes nicht betroffen.<br />
Es wäre also nur konsequent, noch in<br />
diesem Jahr eine Direktversicherung<br />
abzuschließen, um in <strong>de</strong>n Genuss einer<br />
steuerfreien Auszahlung zu gelangen.<br />
Die nachgelagerte Besteuerung von<br />
<strong>Alterseinkünfte</strong>n<br />
Alle Rentenleistungen, die in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
und <strong>de</strong>r Zukunft aus steuerlich<br />
geför<strong>de</strong>rter Beitragszahlung resultieren,<br />
unterliegen <strong>de</strong>r nachgelagerten<br />
Besteuerung.<br />
Die Rente eines Rentners im Jahr 2005<br />
muss mit 50% besteuert wer<strong>de</strong>n, sofern<br />
diese über 18.893 EUR bzw.<br />
37.786 EUR (Ledige/Verheiratete)<br />
liegt.<br />
Der Besteuerungsanteil wird für je<strong>de</strong>n<br />
hinzukommen<strong>de</strong>n Rentenjahrgang bis<br />
zum Jahr 2020 jeweils um 2% und ab<br />
2021 um jeweils 1% erhöht. Im Jahr<br />
2040 wird dann die volle Besteuerung<br />
erreicht sein. Die Höhe <strong>de</strong>r Steuer ist<br />
abhängig vom individuellen Steuersatz.<br />
Der verbleiben<strong>de</strong> steuerfreie Teil<br />
<strong>de</strong>r Jahresbruttorente bei Rentenbeginn<br />
wird auf Dauer festgeschrieben.<br />
Private Renten, die nicht unter die<br />
steuerliche För<strong>de</strong>rung fallen, unterliegen<br />
weiterhin nur <strong>de</strong>r Ertragsanteilbesteuerung.<br />
Dieser wird allerdings wegen<br />
<strong>de</strong>r niedrigen Kapitalmarktzinsen<br />
<strong>de</strong>utlich abgesenkt.<br />
Steuerliche För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Basisversorgung<br />
Als Son<strong>de</strong>rausgaben können künftig<br />
folgen<strong>de</strong> Beiträge zur Altersversorgung<br />
geltend gemacht wer<strong>de</strong>n:<br />
ausgabe<br />
11/2004<br />
Editorial<br />
Mit <strong>de</strong>r zweiten Ausgabe unserer Zeitschrift<br />
nach Umfirmierung unseres Unternehmens<br />
von ehem. DaimlerChrysler Services Assekuranz-Makler<br />
GmbH in <strong><strong>de</strong>as</strong> Deutsche<br />
Assekuranz-Makler GmbH möchten wir<br />
Sie bereits auf <strong>de</strong>n nun wie<strong>de</strong>r bevorstehen<strong>de</strong>n<br />
versicherungstechnischen Endspurt<br />
zur Jahreswen<strong>de</strong> aufmerksam<br />
machen. Eine Reihe von <strong>gesetz</strong>lichen Än<strong>de</strong>rungen<br />
haben o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n einen Anpassungsbedarf<br />
Ihrer Versicherungsverträge<br />
nach sich ziehen. Beispielhaft<br />
genannt seien<br />
• § 7a Güterkraftverkehrs<strong>gesetz</strong> für die<br />
Logistik-Branche<br />
• das <strong>Alterseinkünfte</strong><strong>gesetz</strong> und damit <strong>de</strong>r<br />
Wegfall <strong>de</strong>r steuerlichen Befreiungen von<br />
Lebensversicherungen sowie<br />
• das Kostenrechtsmo<strong>de</strong>rnisierungs<strong>gesetz</strong>,<br />
mit <strong>de</strong>m die bisherige Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltsgebührenordnung<br />
durch das neue<br />
Rechtsanwaltsvergütungs<strong>gesetz</strong> ersetzt<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Ihre Versicherungsverträge sind – je nach<br />
individueller Ausgestaltung und je nach<br />
persönlichem Bedarf – zu prüfen, zu än<strong>de</strong>rn,<br />
zu optimieren, zu verlängern o<strong>de</strong>r<br />
neu zu platzieren. Für die Beantwortung<br />
aller in diesem Zusammenhang aufkommen<strong>de</strong>n<br />
Fragen stehen wir als Ihr verantwortlicher<br />
Versicherungsmakler mit<br />
unserem know-how zu Ihrer Verfügung.<br />
Zur Kunst <strong>de</strong>s Managens gehört es,<br />
Risiken kalkulierbar zu machen.<br />
For<strong>de</strong>rn Sie uns.<br />
Ihr Helmut G. Walker
2<br />
• Beiträge zur <strong>gesetz</strong>lichen Rentenversicherung<br />
• Beiträge zur landwirtschaftlichen<br />
Alterskasse<br />
• Beiträge zur berufsständischen<br />
Versorgungseinrichtung<br />
• Beiträge zur privaten Rentenversicherung*)<br />
*) Dies ist ein neu zu entwickeln<strong>de</strong>s<br />
Produkt, <strong>de</strong>ssen erworbene Anwartschaften<br />
nicht beleihbar, vererblich,<br />
veräußerlich, übertragbar und nicht<br />
kapitalisierbar sind.<br />
Die Rente darf nicht vor Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 60. Lebensjahres gezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die tatsächlich aufgewen<strong>de</strong>ten Altersvorsorgebeiträge<br />
(Arbeitgeber – und<br />
Arbeitnehmerbeitrag) wer<strong>de</strong>n im Jahr<br />
2005 mit 60% <strong>de</strong>s Höchstbeitrages<br />
von 20.000 EUR von <strong>de</strong>r Steuer freigestellt.<br />
Dieser Anteil steigt pro Jahr um<br />
weitere 2%.<br />
Ab 01.01.2025 sollen diese Aufwendungen<br />
gänzlich steuerfrei sein.<br />
� Mit <strong>de</strong>r Einbringung <strong>de</strong>s Referentenentwurfs<br />
zum UMAG wur<strong>de</strong> nach<br />
<strong>de</strong>m Transparenz- und Publizitäts<strong>gesetz</strong><br />
(TransPuG) aus <strong>de</strong>r letzten Wahlperio<strong>de</strong><br />
und <strong>de</strong>r Einsetzung <strong>de</strong>r<br />
Cromme-Kommission ein weiterer<br />
Schritt zur Umsetzung <strong>de</strong>s 10-Punkte-<br />
Plans <strong>de</strong>r Regierungskommission Corporate<br />
Governance eingeleitet. Reformiert<br />
wer<strong>de</strong>n die Haftung <strong>de</strong>r Organe<br />
(Vorstand, Aufsichtsrat) sowie die Anfechtungsklage<br />
in <strong>de</strong>r Hauptversammlung.<br />
Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die wichtigsten<br />
Neuerungen im Überblick vorgestellt:<br />
1. Neuregelung zur Inanspruchnahme<br />
<strong>de</strong>r Organe im Innenregress<br />
a. Geplant ist gemäß § 147 a AktG,<br />
dass Aktionäre, <strong>de</strong>ren Anteile im<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klage zusammen 1%<br />
<strong>de</strong>s Grundkapitals o<strong>de</strong>r einen Börsenwert<br />
von € 100.000,00 betragen,<br />
<strong>de</strong>n Anspruch <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
gegen die Organe einklagen können.<br />
Bis dato liegen die Schwellenwerte<br />
zur Einreichung <strong>de</strong>r Klage<br />
bei 10% <strong>de</strong>s Grundkapitals und<br />
€ 1 Mio., in <strong>de</strong>r Summe jedoch gemessen<br />
am Nennwert und nicht<br />
gemessen am <strong>de</strong>utlich höheren<br />
Börsenwert. Die Neuregelung sieht<br />
Der dargestellte Son<strong>de</strong>rausgabenabzug<br />
berührt nicht die „Riester –<br />
Rente“. Diese För<strong>de</strong>rung läuft separat.<br />
Sonstige Vorsorgeaufwendungen,<br />
die nicht zu <strong>de</strong>n Altersvorsorgeaufwendungen<br />
gehören, wer<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rt<br />
behan<strong>de</strong>lt. Hierbei han<strong>de</strong>lt es<br />
sich um Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-<br />
und Pflegeversicherung.<br />
Sofern ein Steuerpflichtiger die Aufwendungen<br />
zu einer Krankenversicherung<br />
in vollem Umfang selbst tragen<br />
muss, kann hier ein Höchstbetrag von<br />
jährlich 2.400 EUR geltend gemacht<br />
wer<strong>de</strong>n; für an<strong>de</strong>re Steuerpflichtige<br />
beläuft sich <strong>de</strong>r Höchstbetrag auf<br />
1.500 EUR.<br />
Fazit<br />
• Kapitalleistungen einer privaten<br />
Renten-, Kapital- o<strong>de</strong>r Fondsgebun<strong>de</strong>nen<br />
Lebensversicherung wer<strong>de</strong>n<br />
ab 01.01.2005 steuerpflichtig.<br />
• Wegfall <strong>de</strong>r Pauschalbesteuerung<br />
gem. §40b EStG.<br />
als Bemessungsgrundlage <strong>de</strong>n Börsenwert<br />
vor.<br />
b. Dieselbe Herabsenkung <strong>de</strong>s Quorums<br />
ist vorgesehen für die Son<strong>de</strong>rprüfung.<br />
Diese kann von Aktionären<br />
beantragt wer<strong>de</strong>n, „um Tatsachen<br />
für die spätere Haftungsklage aufzu<strong>de</strong>cken“,<br />
so Justizministerin Zypries.<br />
Die Vorschrift <strong>de</strong>s § 145 Abs. 4<br />
AktG sieht vor, dass das Gericht ermächtigt<br />
ist, auf Antrag <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />
das umfassen<strong>de</strong> Recht <strong>de</strong>r<br />
Son<strong>de</strong>rprüfer auf Einsicht, Auskunft<br />
und eigene Prüfung zu beschränken,<br />
wenn überwiegen<strong>de</strong> Belange<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft dies gebieten. Ob<br />
zur Darlegung überwiegen<strong>de</strong>r Belange<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft eine Glaubhaftmachung<br />
ausreicht o<strong>de</strong>r aber<br />
ein Strengbeweis nach ZPO geführt<br />
wer<strong>de</strong>n muss, ist bis dato ungeklärt.<br />
c. Der Entwurf <strong>de</strong>s UMAG sieht die<br />
Schaffung eines Aktionärsforums<br />
im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger<br />
vor, um klagebereiten, häufig international<br />
verteilten Anlegern die faktische<br />
Möglichkeit einer gemeinsamen<br />
Klage durch gegenseitiges<br />
Anmel<strong>de</strong>n über das Forum zu erleichtern.<br />
Dieser neu eingeführte<br />
§ 127 a AktG bezieht sich wohl<br />
• Bestandsschutz für Verträge, die vor<br />
<strong>de</strong>m 31.12.2004 abgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
• Mit <strong>de</strong>r Erweiterung <strong>de</strong>r Kapitalge<strong>de</strong>ckten<br />
Altersvorsorge sinkt gleichzeitig<br />
das Brutto – Rentenniveau in<br />
<strong>de</strong>r <strong>gesetz</strong>lichen Rentenversicherung<br />
und <strong>de</strong>r Bedarf <strong>de</strong>r privaten Altersversorgung<br />
steigt. �<br />
Sollten Sie Fragen haben, wen<strong>de</strong>n<br />
Sie sich bitte an Ihren Kun<strong>de</strong>nbetreuer:<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Tel.: 030 25412-106<br />
Geschäftsstelle Hannover<br />
Tel.: 0511 34855-56<br />
Geschäftsstelle Mülheim<br />
Tel.: 0208 48402-62<br />
Geschäftsstelle Frankfurt<br />
Tel.: 069 96240-128<br />
Geschäftsstelle München<br />
Tel.: 089 992883-64<br />
IHA, Koblenz<br />
Tel.: 0261 1007-250<br />
Neues zur Managementhaftung<br />
Neue Anfor<strong>de</strong>rungen an Gesellschaften und Manager<br />
durch Gesetz zur Unternehmensintegrität und<br />
Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Anfechtungsrechts (UMAG)<br />
hauptsächlich auf die Durchsetzung<br />
von Scha<strong>de</strong>nersatzansprüchen nach<br />
§ 147 a AktG. Eine praktisch handhabbare<br />
Umsetzung dieser vorgesehenen<br />
Regelung lässt noch auf<br />
sich warten, insbeson<strong>de</strong>re da bisher<br />
eine Stichwortsuche unter <strong>de</strong>m<br />
Namen von betroffenen Gesellschaften<br />
im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger<br />
nicht vorgesehen ist. Die Kosten<br />
<strong>de</strong>r Veröffentlichung zur Erreichung<br />
<strong>de</strong>s Quorums im Falle eines Min<strong>de</strong>rheitsverlanges<br />
wer<strong>de</strong>n nur dann<br />
von <strong>de</strong>r Gesellschaft erstattet, wenn<br />
auch das Begehren in <strong>de</strong>r Sache<br />
selbst erfolgreich ist.<br />
d. Eine weitere Neuregelung im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r §§ 147, 147 a AktG ist überdies,<br />
dass Min<strong>de</strong>rheits-Aktionäre<br />
im Wege <strong>de</strong>r actio pro socio <strong>de</strong>n Innenhaftungsanspruch<br />
für die Gesellschaft<br />
im eigenen Namen geltend<br />
machen können. Ein<br />
beson<strong>de</strong>rer vom Gericht ein<strong>gesetz</strong>ter<br />
Vertreter entfällt somit.<br />
e. Um <strong>de</strong>r Gefahr von missbräuchlichen<br />
Klagen durch diese Erleichterungen<br />
zu begegnen, soll ein gerichtliches<br />
Zulassungsverfahren <strong>de</strong>r<br />
Klage vorgeschaltet wer<strong>de</strong>n. Formal<br />
müssen die Aktionäre darlegen,<br />
dass sie ihre Anteile vor Entstehung<br />
<strong>de</strong>s vermeintlichen Klagegrun<strong>de</strong>s<br />
erworben haben. Inhaltlich wird Unredlichkeit<br />
o<strong>de</strong>r eine grobe Verletzung<br />
<strong>de</strong>s Gesetzes voraus<strong>gesetz</strong>t.<br />
Zweck ist hierbei, dass bei offensichtlichen<br />
und ohne Zweifeln feststehen<strong>de</strong>n<br />
sowie leichtesten und<br />
leichten Verletzungen <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Satzung keine Klagezulassungsmöglichkeit<br />
bestehen soll.<br />
Weiterhin muss die Gesellschaft vor<br />
Erhebung vergeblich aufgefor<strong>de</strong>rt<br />
wor<strong>de</strong>n sein, selbst Klage zu erheben.<br />
f. Letztlich sieht <strong>de</strong>r Entwurf einen<br />
Haftungsfreiraum für Organe vor,<br />
wenn ohne grobe Fahrlässigkeit auf<br />
<strong>de</strong>r Grundlage angemessener Informationen<br />
gehan<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>. Beispielhaft<br />
für dieses business-judgement-rule<br />
sei die seinerzeitige<br />
Ersteigerung von UMTS-Lizenzen<br />
genannt, welche mehrere Telekommunikationsunternehmen<br />
ernsthaft<br />
gefähr<strong>de</strong>ten.<br />
2. Än<strong>de</strong>rungen im Re<strong>de</strong>- und Fragerecht<br />
sowie in <strong>de</strong>r Anfechtungsklage<br />
gegen Beschlüsse <strong>de</strong>r<br />
Hauptversammlung<br />
a. Bei einer Anfechtungsklage durch<br />
die Aktionäre kann durch das gerichtliche<br />
Eilverfahren (Freigabeverfahren)<br />
gemäß § 246 a AktG eine<br />
Registersperre zum Schutz <strong>de</strong>r Aktionäre<br />
entfallen. Dies soll bei beson<strong>de</strong>rs<br />
wichtigen Beschlüssen zu<br />
Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen<br />
<strong>de</strong>r Fall sein. Hier<br />
kann die Gesellschaft bei Gericht<br />
beantragen, dass <strong>de</strong>r Beschluss<br />
trotz anhängiger Anfechtungsklage<br />
in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen<br />
wird. Diese Eintragung beinhaltet<br />
sogleich Bestandsschutz. D. h.,<br />
dass <strong>de</strong>r Beschluss nicht rückgängig<br />
gemacht wird, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Kläger<br />
im Falle <strong>de</strong>s Obsiegens auf<br />
Scha<strong>de</strong>nersatz verwiesen wird.<br />
b. Anfechtungsklagen wegen Informationspflichtverletzung<br />
sollen dann<br />
ausgeschlossen sein, wenn diese<br />
Verletzungen sich auf solche Beschlüsse<br />
beziehen, <strong>de</strong>ren Anfechtung<br />
<strong>gesetz</strong>lich ausgeschlossen<br />
und <strong>de</strong>ren Überprüfung einem<br />
Spruchverfahren vorbehalten ist.<br />
c. In <strong>de</strong>r Hauptversammlung selber<br />
wird künftig nicht nur eine Re<strong>de</strong>zeitbegrenzung<br />
möglich sein, son<strong>de</strong>rn<br />
auch eine Fragezeitbegrenzung.<br />
Sowohl ein Katalog von FAQ´s<br />
(frequently asked-questions) als<br />
auch schriftliche Anfragen im Vorwege<br />
<strong>de</strong>r Versammlung können bei<br />
Bestimmung durch Satzung o<strong>de</strong>r<br />
Geschäftsordnung über die Web-
Site <strong>de</strong>s Unternehmens beantwortet<br />
wer<strong>de</strong>n. Hierauf müssten sich<br />
die Aktionäre im Zweifelsfall verweisen<br />
lassen. Die Problematik von<br />
im geringen Umfang verschie<strong>de</strong>nartigen<br />
Fragen auf <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
scheint hierbei noch<br />
nicht gelöst.<br />
3. Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
a. Gemäß § 123 AktG wird <strong>de</strong>r Hinterlegungsnachweis<br />
zur Teilnahme an<br />
<strong>de</strong>r Hauptversammlung abgeschafft,<br />
dies insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick<br />
auf ausländische Investoren.<br />
Da die meisten börsennotierten<br />
AG´s satzungsgemäß <strong>de</strong>n Anspruch<br />
<strong>de</strong>r Aktionäre auf Einzelverbriefung<br />
gemäß § 10 Abs. 5 AktG ausgeschlossen<br />
haben, ist die Hinterlegung<br />
ohnehin nicht möglich, weshalb<br />
häufig ausschließlich eine<br />
Anmeldung in Betracht kommt. Problematisch<br />
wird dies bei kleineren<br />
Gesellschaften, bei <strong>de</strong>nen die Hinterlegung<br />
teils für die Aktionäre die<br />
einzige praktische Möglichkeit darstellt,<br />
<strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Einladungsunterlagen<br />
sicherzustellen.<br />
Es ist davon auszugehen, dass insbeson<strong>de</strong>re<br />
durch die <strong>de</strong>utlich geringeren<br />
Quoren sowie durch die Schaffung eines<br />
Internetforums für Kontaktaufnahme<br />
zwischen Einzelaktionären ab<br />
2005 verstärkt mit Klagen zu rechnen<br />
ist. Dennoch sind weiterhin Anlegerschutzverbän<strong>de</strong><br />
von <strong>de</strong>n Ergebnissen<br />
<strong>de</strong>s Entwurfs nicht überzeugt. So übt<br />
die Deutsche Schutzvereinigung für<br />
Wertpapierbesitz e. V. (DSW) noch gemäßigte<br />
Kritik an einigen offenen Formulierungen<br />
und Teilbereichen, während<br />
z. B. die Schutzgemeinschaft <strong>de</strong>r<br />
Kapitalanleger e. V. (SdK) kritisiert,<br />
dass unter <strong>de</strong>m „Deckmantel <strong>de</strong>s Anlegerschutzes<br />
Aktionärsrechte eingeschränkt“<br />
wür<strong>de</strong>n. Es bleibt abzuwarten,<br />
welche Wirkungen das Gesetz<br />
letztlich ab 2005 entfalten wird. Sicher<br />
bleibt jedoch die Erkenntnis,<br />
dass dort, wo Klagemöglichkeiten erleichtert<br />
wer<strong>de</strong>n, diese auch ausgenutzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Vor diesem Hintergrund<br />
sollten auch mittelständische Aktiengesellschaften<br />
nochmals ihren Bedarf<br />
an Managementversicherungen (TOP-<br />
Manager-Rechtsschutz und D&O-Versicherung)<br />
überprüfen. �<br />
Weitere Informationen zum<br />
Thema:<br />
Verena Glaser-Ries<br />
Tel.: 030 25412-567<br />
Fax: 030 25412-199<br />
Unternehmensfinanzierung<br />
Alternative Wege <strong>de</strong>r Unternehmensfinanzierung<br />
� „Es wird immer schwerer, in ausreichen<strong>de</strong>r<br />
Größenordnung Kredite zu<br />
bekommen“, „Ich finanziere mich <strong>de</strong>rzeit<br />
fast ausschließlich über Lieferanten,<br />
da die Banken nicht mehr mitziehen“,<br />
„Ich habe ein tolles Produkt,<br />
mit <strong>de</strong>m ich expandieren könnte; aber<br />
dazu fehlt mir die Liquidität“.<br />
Diese Aussagen spiegeln die Problematik<br />
von mittelständischen Unternehmen<br />
<strong>de</strong>utlich wie<strong>de</strong>r. Als Hauptgrund<br />
hierfür wird immer wie<strong>de</strong>r die<br />
Diskussion um die sogenannten Basel<br />
II – Richtlinien und das Schlagwort<br />
Rating angeführt.<br />
Basel II –<br />
Eine Gefahr für <strong>de</strong>n Mittelstand?<br />
Die Basel II erschwert die externe Kapitalaufnahme<br />
bei <strong>de</strong>n Banken. Während<br />
die Banken bisher Kredite pauschal<br />
mit 8 % Eigenkapital unterlegen<br />
mussten, wer<strong>de</strong>n in Zukunft die Eigenkapitalunterlegungen<br />
<strong>de</strong>r Banken<br />
an die Bonität/Qualität <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n<br />
Unternehmens angelehnt. Dieser<br />
Trend verstärkt sich ab 2005 durch<br />
<strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s-, Landkreisund<br />
Gemein<strong>de</strong>gewährleistungen für<br />
Lan<strong>de</strong>sbanken und Sparkassen, da für<br />
diese Finanzinstitute in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
aufgrund <strong>de</strong>r Gewährleistung<br />
eine nahezu unbegrenzte Kreditgewährung<br />
möglich war. Eine Studie aus<br />
<strong>de</strong>m Jahr 2003 <strong>de</strong>r EulerHermes Kreditversicherung<br />
AG zeigt auf, dass nur<br />
noch 22 % <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Unternehmen<br />
eine Verschärfung <strong>de</strong>r Kreditvergabe<br />
als kein Risiko für <strong>de</strong>n Fortbestand<br />
Ihres Unternehmen sehen.<br />
Dagegen sehen 35 % <strong>de</strong>r befragten<br />
Unternehmen die <strong>de</strong>rzeitige Kreditvergabepolitik<br />
als extrem unternehmensgefähr<strong>de</strong>nd<br />
an, weitere 28 % sehen<br />
zumin<strong>de</strong>st große Risiken in <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />
Zukunft.<br />
Die geringe Eigenkapitalausstattung<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Mittelständler und die<br />
damit einhergehen<strong>de</strong> eingeschränkte<br />
Kreditvergabe durch Banken wird die<br />
Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>utscher Unternehmen<br />
im Vergleich zum europäischen<br />
Ausland negativ beeinträchtigen.<br />
Hinzu kommt ein weiteres Risiko, ausgelöst<br />
durch die <strong>de</strong>rzeit schlechte gesamtwirtschaftliche<br />
Lage. Der Auftragsbestand<br />
geht teilweise zurück,<br />
die Zahlungseingänge ziehen sich<br />
trotz gleichbleiben<strong>de</strong>m Zahlungsziel<br />
immer weiter in die Zukunft und die<br />
Gefahr von For<strong>de</strong>rungsausfällen<br />
nimmt zu. Dies verschlechtert die Eigenkapitalquote<br />
noch weiter, da die<br />
Bilanzsumme durch höhere For<strong>de</strong>rungsbestän<strong>de</strong><br />
verlängert wird. Abschreibungen<br />
aufgrund von For<strong>de</strong>rungsausfällen<br />
verschlechtern die<br />
Ertragslage. Die Kapitalbindung bei<br />
<strong>de</strong>r Vorfinanzierung <strong>de</strong>r Außenstän<strong>de</strong><br />
führt zu Liquiditätsengpässen beim<br />
Wachstum.<br />
Alternative Finanzierungsformen lösen<br />
diese Problematik<br />
Dieser negativen Spirale kann man<br />
aber entkommen. In <strong>de</strong>n letzten 5 Jahren<br />
hat sich die Einstellung gegenüber<br />
alternativen Finanzierungsinstrumenten<br />
wie Factoring, Asset Backed<br />
Securities, Forfaitierung o<strong>de</strong>r Saleand-Lease-back<br />
<strong>de</strong>utlich verän<strong>de</strong>rt.<br />
Leasing als Finanzierungseffekt<br />
Während herkömmliches Leasing<br />
schon lange vom produzieren<strong>de</strong>n Gewerbe<br />
zur Finanzierung genutzt wird,<br />
ist das Sale-and-Lease-Back-Verfahren<br />
noch relativ unbekannt. Doch<br />
auch hier liegen die Vorteile klar auf<br />
<strong>de</strong>r Hand. Eigene Maschinen können<br />
dabei an Leasing-Gesellschaften verkauft<br />
und im Anschluss wie<strong>de</strong>r zurück<br />
geleast wer<strong>de</strong>n. Man erhält also Liquidität,<br />
ohne sich in <strong>de</strong>n Unternehmensprozessen<br />
einschränken zu müssen.<br />
Dieses Verfahren ist sogar im Immobilienbereich<br />
möglich. Werks- o<strong>de</strong>r<br />
Produktionshallen können an Leasing-<br />
Gesellschaften verkauft und anschließend<br />
wie<strong>de</strong>r zurückgeleast wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierbei entsteht zusätzlich zu <strong>de</strong>r gewonnenen<br />
Liquidität noch ein weiterer<br />
Vorteil. Durch die Reduzierung <strong>de</strong>s<br />
Anlagevermögens aus <strong>de</strong>r Bilanz<br />
kommt es aufgrund einer damit einhergehen<strong>de</strong>nVerbindlichkeitenreduzierung<br />
zu einer Verkürzung <strong>de</strong>r Bilanzsumme.<br />
Wenn gleichzeitig das<br />
Eigenkapital wertmäßig gleich bleibt,<br />
steigt somit die Eigenkapitalquote.<br />
Dies hat wie<strong>de</strong>rum ein verbessertes<br />
Rating und damit ein verbessertes<br />
Standing bei <strong>de</strong>n Hausbanken zur<br />
Folge.<br />
Factoring – Eine Lösung bei Liquiditätsengpässen<br />
Factoring hatte lange Zeit einen negativen<br />
Beigeschmack, weil man dieses<br />
Finanzierungsinstrument immer als<br />
<strong>de</strong>n letzten Weg bei <strong>de</strong>r Kurzfristfinanzierung<br />
<strong>de</strong>finierte. Inzwischen hat<br />
3
4<br />
sich die Zeit geän<strong>de</strong>rt. Selbst Banken<br />
stellen häufig die Kontakte zu <strong>de</strong>n<br />
Factoring-Gesellschaften her. Eine Ursache<br />
ist einfach zu fin<strong>de</strong>n. Eine Bank<br />
kann häufig aus <strong>de</strong>n unterschiedlichsten<br />
Grün<strong>de</strong>n keine weiteren Kreditlinien<br />
zur Verfügung stellen. Man will<br />
aber auch nicht, dass eine an<strong>de</strong>re<br />
Bank einen Teil <strong>de</strong>s Engagements<br />
übernimmt. Zusätzlich können Banken<br />
risikofreie Erträge generieren.<br />
Auch viele Unternehmen erkennen<br />
zwischenzeitlich die Vorteile einer<br />
bankenunabhängigen Finanzierung.<br />
Die Vorteile von Factoring sind vielfältig:<br />
• So verfügt man durch Factoring über<br />
eine zusätzliche Liquidität, die einem<br />
Unternehmen Skontoeffekte<br />
auf ihrer Kreditorenseite o<strong>de</strong>r sogar<br />
eine Verbesserung von Einkaufsbedingungen<br />
ermöglicht.<br />
• Des weiteren wird durch <strong>de</strong>n regresslosen<br />
Verkauf von For<strong>de</strong>rungen<br />
und die damit verbun<strong>de</strong>ne Rückführung<br />
von Verbindlichkeiten die Bilanzsumme<br />
<strong>de</strong>utlich verkürzt. Als<br />
Folge steigt die Eigenkapitalquote<br />
an.<br />
• Da es sich bei Factoring um einen<br />
regresslosen For<strong>de</strong>rungsverkauf<br />
han<strong>de</strong>lt, trägt <strong>de</strong>r Unternehmer das<br />
Ausfallrisiko nicht mehr.<br />
• Der aus einer Umsatzausweitung<br />
einhergehen<strong>de</strong> zusätzliche Liquiditätsbedarf<br />
wird nicht durch eine<br />
komplizierte Kreditvergabepolitik<br />
auf Basis neuer Sicherheiten beschränkt.<br />
Die durch die Umsatzausweitung<br />
entstehen<strong>de</strong>n neuen For<strong>de</strong>rungen<br />
wer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Factor<br />
verkauft und erhöhen dadurch umsatzkongruent<br />
<strong>de</strong>n Liquiditätsrahmen.<br />
Aus <strong>de</strong>r Historie heraus stand Factoring<br />
in <strong>de</strong>r Regel für ein extrem unflexibles<br />
Finanzierungsinstrument, welches<br />
auf die Bedürfnisse von Unternehmen<br />
keine Rücksicht nimmt.<br />
Factoring-Gesellschaften bieten allerdings<br />
inzwischen Verfahren an, die<br />
speziell auf ein Unternehmen abgestimmt<br />
wer<strong>de</strong>n. Es wird unterschie<strong>de</strong>n<br />
in das sogenannte Full-Service-Verfahren<br />
und in das Inhouse-Verfahren.<br />
Bei<strong>de</strong> Verfahren können entwe<strong>de</strong>r<br />
„still“ o<strong>de</strong>r „offen“ abgewickelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Weitere Son<strong>de</strong>rformen sind Ultimo-Factoring,<br />
Ausschnittsfactoring<br />
o<strong>de</strong>r Lagerfinanzierung.<br />
Im Inhouse-Verfahren steht die Finanzierung<br />
im Vor<strong>de</strong>rgrund. Hier wer<strong>de</strong>n<br />
in <strong>de</strong>r Regel bei Einreichung <strong>de</strong>r Rechnungen<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s gesamten Saldos so-<br />
fort z.B. 90 % <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen vorfinanziert.<br />
<strong>Das</strong> finanzierte Unternehmen<br />
führt die Debitorenbuchhaltung<br />
treuhändisch für die Factoring-Gesellschaft<br />
weiter. Die einbehaltenen 10 %<br />
wer<strong>de</strong>n entwe<strong>de</strong>r nach Eingang <strong>de</strong>r<br />
Zahlung durch <strong>de</strong>n Debitor o<strong>de</strong>r spätestens<br />
nach 120 Tagen Überfälligkeit<br />
überwiesen.<br />
Die I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>s Full-Service-Verfahren<br />
hingegen entstammt <strong>de</strong>m Trend <strong>de</strong>s<br />
Outsourcing. Hierbei besteht die Möglichkeit,<br />
die gesamte Debitorenbuchhaltung<br />
auszulagern. Mit <strong>de</strong>r Auslagerung<br />
ist das Führen sämtlicher<br />
Debitorenkonten, das Mahnwesen bis<br />
hin zur gerichtlichen Beitreibung und<br />
die Bereitstellung aller notwendigen<br />
Listen (z.B. Umsatzsteuermeldung)<br />
verbun<strong>de</strong>n.<br />
<strong>Das</strong> finanzierte Unternehmen führt<br />
nur noch ein einziges Debitorenkonto<br />
mit <strong>de</strong>r Factoring-Gesellschaft als Debitor.<br />
Von Vorteil ist dieses Verfahren<br />
also hauptsächlich bei Personaleinsparung<br />
o<strong>de</strong>r bei einer gewünschten<br />
Straffung <strong>de</strong>s Mahnwesens. Für gewöhnlich<br />
rechnet sich <strong>de</strong>r Preisunterschied<br />
zum Inhouse-Verfahren, wenn<br />
Buchhaltungspersonal eingespart<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig ein<strong>gesetz</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
Bei<strong>de</strong> Verfahren sind sowohl im stillen<br />
wie auch im offenen Verfahren durchführbar.<br />
Im offenen Verfahren tritt <strong>de</strong>r<br />
Factor gegenüber <strong>de</strong>n Debitoren als<br />
Besitzer <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen auf (Hinweis<br />
auf <strong>de</strong>n Rechnungen). Die Folge ist für<br />
gewöhnlich ein <strong>de</strong>utlich schnellerer<br />
Zahlungseingang. <strong>Das</strong> stille Verfahren<br />
ist aufgrund <strong>de</strong>s höheren Risikos für<br />
die Factoring-Gesellschaften schwerer<br />
umsetzbar, wird aber vor allem dann<br />
installiert, wenn Kun<strong>de</strong>n mit Abtretungsverboten<br />
in <strong>de</strong>ren Einkaufsbedingungen<br />
arbeiten (Beispiele sind<br />
große Einzelhan<strong>de</strong>lsketten o<strong>de</strong>r die<br />
Automobilindustrie).<br />
Die Son<strong>de</strong>rform <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>s<br />
Lagerbestan<strong>de</strong>s ist eine relativ seltene<br />
Finanzierungsform und für gewöhnlich<br />
nur als zusätzlicher Liquiditätsrahmen<br />
für Gesellschaften<br />
anzusehen, <strong>de</strong>ren For<strong>de</strong>rungen in einem<br />
Factoring-Verfahren schon vorfinanziert<br />
sind.<br />
Bei <strong>de</strong>m Ausschnittsfactoring wird im<br />
Vorfeld ein Teil <strong>de</strong>r Debitoren <strong>de</strong>finiert,<br />
<strong>de</strong>r über Factoring abgewickelt<br />
wer<strong>de</strong>n soll. Dieses Verfahren wird<br />
dann gewählt, wenn man lediglich<br />
eine bestimmte Liquiditätshöhe benötigt.<br />
Ultimo-Factoring hat nur einen zeitlich<br />
begrenzten Liquiditätseffekt. Hierbei<br />
wer<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen einer Firma zu<br />
einem bestimmten Stichtag einmalig<br />
aufgekauft. Durch die Zahlungseingänge<br />
<strong>de</strong>r Debitoren wird <strong>de</strong>r Liquiditätseffekt<br />
wie<strong>de</strong>r aufgehoben. Dieses<br />
Finanzierungsinstrument hat hauptsächlich<br />
<strong>de</strong>n Zweck einer Bilanzkorrektur.<br />
Kostenseitig ist Factoring zwischenzeitlich<br />
sehr interessant gewor<strong>de</strong>n.<br />
Die gesamten Factoring-Kosten setzen<br />
sich aus einer Factoring-Gebühr, einem<br />
Zins für die bevorschussten For<strong>de</strong>rungen<br />
und sonstigen Gebühren<br />
zusammen und liegen effektiv für gewöhnlich<br />
in Höhe <strong>de</strong>r Bankkonditionen<br />
im Kontokorrentbereich.<br />
Asset Backed Securities – eine Lösung<br />
für große Mittelständler<br />
Factoring wird allerdings dadurch eingeschränkt,<br />
dass <strong>de</strong>r Liquiditätsbedarf<br />
von großen mittelständischen<br />
Unternehmen nicht mehr ge<strong>de</strong>ckt<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Grund hierfür sind die<br />
Beschränkungen <strong>de</strong>r meisten Factoring-Gesellschaften<br />
in <strong>de</strong>r maximalen<br />
Höhe <strong>de</strong>s Finanzierungsrahmens.<br />
Allerdings gibt es auch für diese Unternehmen<br />
ein Finanzierungsinstrument<br />
auf Basis eines For<strong>de</strong>rungsverkaufs:<br />
Asset Backed Securities.<br />
Diese Finanzierungsform wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r<br />
Vergangenheit nur von <strong>de</strong>n Großkonzernen<br />
mit mehreren Mrd. EUR Umsatz<br />
genutzt, da ein Vertragsanlauf<br />
mit sehr hohen Kosten verbun<strong>de</strong>n ist.<br />
Wie <strong>de</strong>r Begriff sagt, erfolgt auch hier<br />
die Finanzierung über die Assets.<br />
Für diesen Zweck wird im herkömmlichen<br />
Verfahren eine Gesellschaft<br />
(Special Purpose Vehicle) gegrün<strong>de</strong>t,<br />
welche die Assets (z.B. For<strong>de</strong>rungen)<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n aufkauft, durch eine Rating-Gesellschaft<br />
wie zum Beispiel<br />
Moody’s einem Rating unterzieht,<br />
durch eine Kreditversicherung o<strong>de</strong>r<br />
eine Factoring-Gesellschaft absichert<br />
und anschließend über Banken am<br />
Kapitalmarkt als Commercial Papers<br />
platziert.<br />
Dieses System wur<strong>de</strong> inzwischen<br />
auch auf die Größenordung von größeren<br />
Mittelständlern angepasst.<br />
Auch hier wird ein SPV gegrün<strong>de</strong>t, das<br />
allerdings im Vergleich zum herkömmlichen<br />
ABS-Verfahren die For<strong>de</strong>rungen<br />
mehrerer Firmen bün<strong>de</strong>lt und somit<br />
die hohen Anlaufkosten aufteilt.<br />
Forfaitierung – Eine Finanzierung für<br />
nicht factorable For<strong>de</strong>rungen<br />
Factoring und ABS bieten nur dann für<br />
Unternehmen Finanzierungslösungen,<br />
solange es sich um ein revolvieren<strong>de</strong>s<br />
und mit kurzen Laufzeiten belegtes<br />
Geschäft han<strong>de</strong>lt. Es sind lediglich<br />
For<strong>de</strong>rungen durch <strong>de</strong>n Factor ankaufbar,<br />
<strong>de</strong>ren Mängel-, Skonto-, Boniund<br />
Rücklaufquoten unter 10 % (Ausnahmen<br />
bestätigen die Regel) und die<br />
Zahlungsziele bei maximal 120 Tagen<br />
liegen. Weiterhin dürfen keine Teilzahlungsregelungen<br />
bestehen; die Leistung<br />
muss vollständig erbracht sein.<br />
Über Forfaitierung kann auch für längerfristige<br />
Zahlungsziele (über 120<br />
Tage Laufzeit) o<strong>de</strong>r Projektgeschäfte<br />
eine For<strong>de</strong>rungsfinanzierung um<strong>gesetz</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Alternative Finanzierungsinstrumente<br />
für eine positive Zukunft<br />
Was Basel II genau für Neuerungen<br />
bringen wird, ist noch nicht endgültig<br />
geklärt. Der ursprüngliche Starttermin<br />
wur<strong>de</strong> aufgrund vieler offener Fragen<br />
vom 1.1.2005 auf <strong>de</strong>n 1.1.2007 verschoben.<br />
Mit Sicherheit wird aber<br />
eine weitere Verschärfung <strong>de</strong>r Kreditvergabe-Richtlinien<br />
durch Banken zu<br />
erwarten sein, was als Folge zu einer<br />
stärkeren Verbreitung alternativer Finanzierungsinstrumente<br />
wie Factoring,<br />
ABS, Forfaitierung o<strong>de</strong>r Leasing<br />
führen wird.<br />
Diese Finanzierungsinstrumente und<br />
Basel II führen aber trotz <strong>de</strong>r genannten<br />
Nachteile zu einer Disziplinierung<br />
von Unternehmen in Bezug auf Bilanzoptimierung<br />
und damit zu einer <strong>de</strong>utlich<br />
gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit<br />
auf <strong>de</strong>n globalen Märkten.<br />
Je früher sich ein Unternehmen auf<br />
die verän<strong>de</strong>rten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
durch <strong>de</strong>n Einsatz<br />
mo<strong>de</strong>rner und kreativer Finanzierungsinstrumente<br />
einstellt, <strong>de</strong>sto einfacher<br />
wird die Zukunft für dieses Unternehmen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Wenn Sie Interesse an einem <strong>de</strong>taillierten<br />
Informationsgespräch und/<br />
o<strong>de</strong>r an einer Umsetzung haben, stehen<br />
Ihnen unsere Mitarbeiter im Fachbereich<br />
Kredit gerne zur Verfügung. �<br />
Weitere Informationen zum<br />
Thema:<br />
Matthias Bühler<br />
Tel.: 089 992883-72<br />
Fax: 089 992883-15<br />
E-Mail: Matthias.Buehler@<strong><strong>de</strong>as</strong>.<strong>de</strong>
Transport - Versicherungszertifikate<br />
� Bekanntlich ist Deutschland auf einem<br />
Spitzenplatz bei Exporten. Auch<br />
in unserem Kundschaftsklientel haben<br />
wir eine Reihe von Mandanten,<br />
die einen hohen Exportanteil am Gesamtumsatz<br />
haben.<br />
Diese Warengeschäfte wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r<br />
Basis internationaler Han<strong>de</strong>lsklauseln<br />
abgewickelt. Diese INCOTERMS 2000<br />
regeln die Pflichten <strong>de</strong>s Käufers und<br />
Verkäufers hinsichtlich Kosten-, Gefahr-Tragung<br />
und Versicherung. Der<br />
Zahlungsverkehr wird dabei häufig im<br />
Rahmen von Akkreditivgeschäften<br />
abgewickelt. Dabei ist oft auch innerhalb<br />
sehr kurzer Fristen ein Versicherungsnachweis<br />
zur Transportversicherung<br />
zu erbringen. Hierzu stellen die<br />
Versicherer Versicherungszertifikate<br />
aus. Entgegen <strong>de</strong>n heute in Deutschland<br />
üblichen pauschalierten Transport-Rahmenverträgen<br />
sind Zertifikate<br />
„Inhaberpapiere“. Der Inhaber<br />
eines Original-Zertifikates hat damit<br />
einen direkten Anspruch im Scha<strong>de</strong>nfall<br />
an <strong>de</strong>n Versicherer im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
im Zertifikat dargestellten Transportes.<br />
Die Zertifikatsinhalte entsprechen<br />
<strong>de</strong>n Policenbestimmungen <strong>de</strong>r Transport-Generalpolicen<br />
bzw. <strong>de</strong>r Rahmenverträge.<br />
Wer<strong>de</strong>n die Zertifikate von <strong>de</strong>n Versicherern<br />
selbst nach <strong>de</strong>n Akkreditivvorgaben<br />
erstellt, ist eine Akzeptanz<br />
durch <strong>de</strong>n Risikoträger sichergestellt.<br />
An<strong>de</strong>rs stellt sich die Situation bei<br />
<strong>de</strong>n sogenannten „Selbstausfertigern“<br />
dar. Um schnell und flexibel auf<br />
Akkreditivanfor<strong>de</strong>rungen reagieren zu<br />
können, haben viele Kun<strong>de</strong>n Blankozertifikate<br />
von <strong>de</strong>n Versicherern erhalten<br />
und füllen diese selbst aus.<br />
Bei <strong>de</strong>r Ausfertigung kommt es beson<strong>de</strong>rs<br />
bei <strong>de</strong>n vertraglich vereinbarten<br />
Maxima <strong>de</strong>r Rahmenverträge hin<br />
und wie<strong>de</strong>r zu Summenüberschreitungen,<br />
die <strong>de</strong>m jeweiligen Risikoträger<br />
unverzüglich anzuzeigen sind. Immer<br />
häufiger kommt es aber heute zu Diskussionen<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r Bedingungen<br />
und vereinbarten Klauseln. Während<br />
die Vereinbarung englischer<br />
Bedingungen - <strong>de</strong>r Institute Cargo<br />
Clauses - im Rahmen <strong>de</strong>utscher Transportversicherungen<br />
unkompliziert<br />
praktiziert wird, bereitet die Mitversicherung<br />
<strong>de</strong>r sogenannten politischen<br />
Gefahren eher Probleme.<br />
Seit 2001 lassen sich die Transportversicherer<br />
die Mitversicherung dieser<br />
politischen Gefahren vermehrt bezahlen<br />
und orientieren sich dabei am<br />
englischen Markt, <strong>de</strong>r im sogenannten<br />
„War Risks Rating Comittee“<br />
(WRRC), London, die Prämien zur Versicherung<br />
dieser Gefahren quotiert.<br />
Bei Reisen in Krisengebiete besteht<br />
somit nicht immer automatisch Versicherungsschutz<br />
in <strong>de</strong>n Generalpolicen<br />
für die Gefahren Krieg und Streik (war,<br />
strike, riots and civil comotions /<br />
SRCC) und damit für die Gefahren terroristischer<br />
und politischer Gewalthandlungen.<br />
Die Zulage-Prämien <strong>de</strong>s<br />
WRRC in akute Krisengebiete, wie<br />
Irak, Jemen o<strong>de</strong>r Tschetschenien können<br />
dabei leicht ein Vielfaches <strong>de</strong>r<br />
Warenprämie erreichen.<br />
Erprobungsklausel<br />
� Seit Einführung <strong>de</strong>s Produkthaftpflichtmo<strong>de</strong>lls<br />
(ProHB) im Jahr 1973<br />
wird bei Vereinbarung <strong>de</strong>r erweiterten<br />
Produkthaftpflichtversicherung automatisch<br />
die Erprobungsklausel zum<br />
Bestandteil <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages.<br />
Diese Klausel ist nach Ansicht<br />
<strong>de</strong>r Versicherungswirtschaft eine Ausschlussklausel<br />
und kann im Scha<strong>de</strong>nfall<br />
zur Ablehnung <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
führen.<br />
Nach dieser Klausel sind vom Versicherungsschutz<br />
ausgeschlossen „Ansprüche<br />
aus Sach- und Vermögensschä<strong>de</strong>n<br />
durch Erzeugnisse, <strong>de</strong>ren<br />
Verwendung o<strong>de</strong>r Wirkung im Hinblick<br />
auf <strong>de</strong>n konkreten Verwendungszweck<br />
nicht nach <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik<br />
o<strong>de</strong>r in sonstiger Weise ausreichend<br />
erprobt waren“ (Produkthaftpflichtmo<strong>de</strong>ll<br />
2002).<br />
Personenschä<strong>de</strong>n fallen nicht unter<br />
diese Klausel und bleiben versichert.<br />
Wen betrifft diese Klausel?<br />
Produzenten, insbeson<strong>de</strong>re Zulieferer,<br />
soweit <strong>de</strong>ren Produkte seitens <strong>de</strong>r Abnehmer<br />
weiter be- o<strong>de</strong>r verarbeitet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Was ist mit dieser Klausel beabsichtigt?<br />
Die Versicherer wollen vermei<strong>de</strong>n, zur<br />
Nachfinanzierung herangezogen zu<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn eine ausreichen<strong>de</strong> Erprobung<br />
<strong>de</strong>r Erzeugnisse nicht statt-<br />
Ein neuer Ausschluss, <strong>de</strong>r 2004 in die<br />
<strong>de</strong>utschen Verträge kommen wird, ist<br />
<strong>de</strong>r Ausschluss von „Dirty Bombs“<br />
und Kernenergie. Auf Druck <strong>de</strong>r Rückversicherer<br />
for<strong>de</strong>rn die <strong>de</strong>utschen<br />
Erstversicherer hier auf breiter Front<br />
<strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>r Gefahren aus <strong>de</strong>r<br />
Verwendung von chemischen, biologischen,<br />
biochemischen Substanzen<br />
o<strong>de</strong>r elektromagnetischer Wellen als<br />
Waffen und <strong>de</strong>r Kernenergie o<strong>de</strong>r ionisieren<strong>de</strong>r<br />
Strahlung. Wird im Akkreditiv<br />
englisches Bedingungswerk gefor<strong>de</strong>rt,<br />
müssen die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
englischen Ausschlussklauseln im<br />
Zertifikat verankert wer<strong>de</strong>n.<br />
Es gibt eine Menge bei <strong>de</strong>r Erstellung<br />
von Zertifikaten zu beachten. Schä<strong>de</strong>n<br />
aus <strong>de</strong>r falschen Erstellung von Zertifikaten<br />
durch Selbstausfertiger gehen<br />
zu Lasten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers.<br />
Wenn Sie bei <strong>de</strong>r Ausfertigung von<br />
Zertifikaten Fragen haben, sprechen<br />
Sie uns an, <strong><strong>de</strong>as</strong> unterstützt Sie mit<br />
eigenen Spezialisten. �<br />
gefun<strong>de</strong>n hat. Versicherungsschutz<br />
soll nur unter Ausschluss <strong>de</strong>s Risikos<br />
nicht ausreichend erprobter Erzeugnisse<br />
geboten wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Klausel soll dabei nicht nur auf<br />
völlig neue Erzeugnisse Anwendung<br />
fin<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn auch bei in ihrer Zusammensetzung<br />
abgeän<strong>de</strong>rten bzw.<br />
weiter entwickelten Erzeugnissen.<br />
In einer Zeit mit immer schneller wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Produktzyklen unterliegen die<br />
Unternehmen einem erhöhten Innovations-<br />
und Kostendruck. Dadurch besteht<br />
die Gefahr, dass für die benötigte<br />
ausreichen<strong>de</strong> Erprobung nicht<br />
mehr genügend Zeit gefun<strong>de</strong>n wird.<br />
Unter Verschärfung <strong>de</strong>s Klauselwortlautes<br />
Bei <strong>de</strong>r Einführung dieser Klausel<br />
wur<strong>de</strong> in Abstimmung mit <strong>de</strong>m BDI,<br />
<strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Versicherungsschutz-<br />
Verband und <strong>de</strong>m damaligen HUK-<br />
Verband als Prüfungsmaßstab die<br />
leichteste Form „die anerkannten Regeln<br />
<strong>de</strong>r Technik o<strong>de</strong>r Wissenschaft“<br />
zugrun<strong>de</strong> gelegt. Seit <strong>de</strong>r Bedingungsreform<br />
2000 gilt bereits ein schärferer<br />
Maßstab, nämlich „Stand von Wissenschaft<br />
und Technik“.<br />
Beweislast liegt beim Versicherer<br />
Für die Anwendung <strong>de</strong>r Klausel trägt<br />
<strong>de</strong>r Versicherer die Beweislast, jedoch<br />
hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer Mitteilungsobliegenheiten,<br />
welche ihn im<br />
Scha<strong>de</strong>nfall verpflichten, weitergehen<strong>de</strong><br />
Auskünfte zu erteilen. Seit <strong>de</strong>r<br />
Verschärfung <strong>de</strong>s Klauseltextes durch<br />
die „Bedingungsreform 2000“ versuchen<br />
sich die Versicherer insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei großen Produkthaftungsschä<strong>de</strong>n<br />
mehr und mehr auf die Leistungsfreiheit<br />
zu berufen. Bei <strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>nabwicklung wer<strong>de</strong>n dabei die<br />
vor Produkt-Neueinführung bzw. Produktän<strong>de</strong>rung<br />
durchgeführten Erprobungsmaßnahmen<br />
durch Sachverständige<br />
<strong>de</strong>s Versicherers genauestens<br />
durchleuchtet und in Frage gestellt.<br />
Häufung von Ablehnungsfällen<br />
Noch vor einigen Jahren kam die Ablehnung<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />
unter Anwendung dieser Klausel nur<br />
in ganz krassen Fällen vor. Wie mit<br />
Sorge zu beobachten ist, erlangt die<br />
Erprobungsklausel in <strong>de</strong>r Gegenwart<br />
bei <strong>de</strong>n Versicherern immer größere<br />
Be<strong>de</strong>utung. Gera<strong>de</strong> bei Großschä<strong>de</strong>n<br />
wird versucht <strong>de</strong>r Regulierungspflicht<br />
unter Berufung auf die Klausel zu entgehen,<br />
in<strong>de</strong>m die Anwendbarkeit <strong>de</strong>r<br />
Klausel zuungunsten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n sehr<br />
weit ausgelegt wird.<br />
So meinen einzelne Scha<strong>de</strong>nregulierer,<br />
<strong>de</strong>n Ausschluss nicht nur auf die<br />
gewollte Neueinführung von nicht erprobten<br />
Produkten und bewusst verän<strong>de</strong>rten<br />
Produkten anwen<strong>de</strong>n zu<br />
können, so wie <strong>de</strong>r ursprünglich angedachte<br />
Sinn und Zweck bei <strong>de</strong>r<br />
Klauseleinführung war, son<strong>de</strong>rn auch<br />
auf Fälle, wie sie tagtäglich im laufen<strong>de</strong>n<br />
Produktionsprozess vorkommen.<br />
Durch Gerichte ist diese überzogene<br />
Auslegung <strong>de</strong>r Klausel bisher nicht<br />
entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n. Es bleibt nur zu<br />
hoffen, dass solches Regulierungsverhalten<br />
keine Schule macht und dass<br />
nicht je<strong>de</strong>r Großscha<strong>de</strong>n in Form einer<br />
Deckungsklage vor Gericht en<strong>de</strong>t.<br />
Qualitätsmanagement im Unternehmen<br />
Um im Scha<strong>de</strong>nfall die Argumente <strong>de</strong>s<br />
Versicherer entkräften zu können, ist<br />
es beson<strong>de</strong>rs wichtig, nicht nur über<br />
ein Qualitätsmanagement auf sehr<br />
hohem Niveau zu verfügen, son<strong>de</strong>rn<br />
auch nachweisen zu können, welche<br />
Qualitätssicherungsmaßnahmen bei<br />
alltäglichen Verän<strong>de</strong>rungen im Produktionsprozess<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Gern beraten wir Sie zu diesem<br />
Thema. Bitte sprechen Sie uns an. �<br />
Weitere Informationen zum<br />
Thema:<br />
Sandra Dammalacks<br />
Tel.: 030 25412-580<br />
Fax: 030 254112-199<br />
E-Mail: Sandra.Dammalacks@<strong><strong>de</strong>as</strong>.<strong>de</strong><br />
5
6<br />
Feuerschutztüren als wesentlicher<br />
Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes<br />
� Eigentlich sollte man unterstellen<br />
können, dass die Funktionsfähigkeit<br />
von Feuerschutztüren und -toren eine<br />
Selbstverständlichkeit ist. Die durch<br />
unsere Feuerbesichtiger und Kun<strong>de</strong>nbetreuer<br />
im Rahmen von Jahresdurchsprachen<br />
und auch Erstkontakten<br />
durchgeführten Betriebsrundgänge<br />
zeigen jedoch ein erhebliches Verbesserungspotential,<br />
welches durch relativ<br />
einfache, in <strong>de</strong>r Regel organisatorische<br />
Maßnahmen umsetzbar ist.<br />
Bereits eine in <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen<br />
Funktion beeinträchtigte Feuerschutztür<br />
kann ein ganzes Brandschutzkonzept<br />
zunichte machen.<br />
Deshalb haben wir nachfolgend die<br />
wesent lichen Grundlagen und Verhaltensregeln<br />
zusammengefasst.<br />
Aufgaben von Feuerschutztoren-/türen<br />
Im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes<br />
kommt <strong>de</strong>n Feuerschutztüren und<br />
ihrer Funktionsfähigkeit eine zentrale<br />
Be<strong>de</strong>utung zur Sicherstellung <strong>de</strong>s<br />
Personen-, Sach- und Vermögensschutzes<br />
zu. Ist nun die einwandfreie<br />
Funktion und damit das Erreichen dieser<br />
Ziele durch unsach gemäße Handhabung<br />
verhin<strong>de</strong>rt, können einerseits<br />
hiermit hohe finanzielle Investi tionen<br />
nutzlos wer<strong>de</strong>n, zum an<strong>de</strong>ren sind<br />
auch versicherungsvertragliche Obliegenheiten<br />
verletzt wor<strong>de</strong>n, dies kann<br />
im Scha<strong>de</strong>nfall bis hin zur Leistungsfreiheit<br />
<strong>de</strong>s Versicherers führen.<br />
Sicherstellung <strong>de</strong>r<br />
Funktionsfähigkeit<br />
Feuerschutztore und -türen müssen<br />
immer selbstschließend ausgelegt<br />
sein. Hierfür ist <strong>de</strong>r Betreiber verantwortlich.<br />
Eine Kontrolle <strong>de</strong>r einwandfreien<br />
Funktion <strong>de</strong>rartiger Einrichtungen<br />
sollte einmal je<strong>de</strong>n Monat<br />
erfolgen, i<strong>de</strong>alerweise durch einen ernannten<br />
und über eine entsprechen<strong>de</strong><br />
lehrgangsbelegte Ausbildung verfügen<strong>de</strong>n<br />
Brandschutzbeauf tragten.<br />
Dieser hat die Kontrollen zu protokollieren<br />
und notwendige Reparaturen<br />
kurz fristig zu veranlassen.<br />
Cool IT, 32624 Melle<br />
Ziele funktionsfähiger<br />
Feuerschutztüren-/tore<br />
An dieser Stelle soll nicht auf technische<br />
und <strong>gesetz</strong>liche Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>rartiger Türen eingegangen wer<strong>de</strong>n.<br />
Hier sollte die Abstimmung mit<br />
Brandschutzspezialisten erfolgen<br />
(gerne nennen wir Ihnen über unsere<br />
Feuerbesichtiger entsprechen<strong>de</strong> Anschriften).<br />
Häufig stellen wir bei Betriebsrundgängen<br />
fest, dass die<br />
Feuer- und Rauchschutztüren zum einen<br />
durch sehr erfindungsreiche Maßnahmen<br />
blockiert wer<strong>de</strong>n, beispielsweise<br />
durch die allgegenwärtigen<br />
Holzkeile, durch Festbin<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
durch Zwischenstellen von verschie<strong>de</strong>nsten<br />
Gegenstän<strong>de</strong>n. Zum an<strong>de</strong>ren<br />
ist auch eine gewisse Unachtsamkeit<br />
festzustellen, wenn beispielsweise<br />
während <strong>de</strong>r Pausen Arbeitsgeräte<br />
o<strong>de</strong>r Ähnliches in <strong>de</strong>n Laufweg <strong>de</strong>r<br />
Tore gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Um dies zu vermei<strong>de</strong>n, ist an <strong>de</strong>n Toren<br />
und Türen <strong>de</strong>utlich auf die Funktion,<br />
z.B. „Feuerschutztür“ hinzuweisen,<br />
zusätzlich sollten auf <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n<br />
farbige Kennzeichnungen angebracht<br />
wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>ren Bereichen keinerlei<br />
Gegenstän<strong>de</strong> abgestellt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
Selbstverständlich ist auch das<br />
vorsätzliche Blockieren dieser Einrichtungen<br />
zu untersagen. Häufigste Begründung<br />
von angesprochenen Mitarbeitern,<br />
warum eine Feuerschutz tür<br />
blockiert wird, sind betriebstechnische<br />
Abläufe. Unabhängig von <strong>de</strong>r<br />
Frage, ob diese zu än<strong>de</strong>rn sind, kann<br />
in Fällen, wo es aus betriebstechnischen<br />
Grün<strong>de</strong>n nicht möglich ist, die<br />
Türen ständig geschlossen zu halten,<br />
eine automatische bauaufsichtszuge-<br />
lassene Feststellanlage installiert<br />
wer<strong>de</strong>n. Diese löst im Brandfall automatisch<br />
aus, auch nach Betriebsschluss<br />
können diese Anlagen automatisch<br />
angesteuert wer<strong>de</strong>n, da dann<br />
alle Feuerschutztüren und -tore zu<br />
schließen sind.<br />
Ausdrücklich ist an dieser Stelle darauf<br />
hinzuweisen, dass Hinweisschil<strong>de</strong>r<br />
nicht direkt an <strong>de</strong>n Türen angeschraubt<br />
wer<strong>de</strong>n dürfen, da diese bauaufsichtszugelassen<br />
sind und aus<br />
diesem Grun<strong>de</strong> mechanisch unbeschädigt<br />
sein müssen.<br />
Sollte sich keine an<strong>de</strong>re Möglichkeit<br />
ergeben, ist ein Ankleben aber möglich.<br />
Mögliche Folgen bei nicht<br />
ordnungsgemäßem Betrieb<br />
Ein(e) funktionsfähige(s) Feuerschutztür/-tor<br />
soll im Scha<strong>de</strong>nfall umfangreiche<br />
Aufgaben erfüllen. Mit <strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st<br />
zeitweisen Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Ausbreitung eines Feuers auf weitere<br />
Gebäu<strong>de</strong>komplexe soll beispielsweise<br />
<strong>de</strong>r Feuerwehr verbesserte Rettungsmöglichkeiten<br />
gegeben wer<strong>de</strong>n. Dieses<br />
kann sich zum einen auf die Personenrettung,<br />
zum an<strong>de</strong>ren aber auch<br />
auf die Brandbekämpfung zur Rettung<br />
weiterer Gebäu<strong>de</strong>bereiche beziehen.<br />
Zusätzlich sollen verstärkt brandgefähr<strong>de</strong>te<br />
Bereiche, wie z. B. Lackiero<strong>de</strong>r<br />
Heizanlagen o<strong>de</strong>r Läger mit<br />
leicht entzündlichen Flüssigkeiten,<br />
von weniger gefähr<strong>de</strong>ten separiert<br />
wer<strong>de</strong>n, um so auch das Risiko eines<br />
Totalscha<strong>de</strong>ns zu minimieren. Im<br />
Brandfalle sollen durch Feuer- und<br />
Rauchschutzeinrichtungen auch <strong>de</strong>r<br />
Übergriff von Brandgasen und Rauch<br />
sowie Wärme auf an<strong>de</strong>re, vom eigentlichen<br />
Brand nicht betroffene Unternehmens<br />
bereiche verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Gegenzug soll natürlich auch die<br />
Zufuhr von Luft und somit Sauerstoff<br />
zum Brandbereich reduziert wer<strong>de</strong>n,<br />
um somit eine weitere Verbrennung<br />
zumin<strong>de</strong>st zu erschweren.<br />
Diese Aufgaben zeigen, welche Be<strong>de</strong>utung<br />
die einwandfreie Funktion für<br />
ein Unternehmen haben kann. Die<br />
mögliche Auswirkung einer grob fahrlässig<br />
o<strong>de</strong>r vorsätzlich verhin<strong>de</strong>rten<br />
einwandfreien Funktion dieser Schutz-<br />
einrichtungen auf eine Regu lierung<br />
nach einem <strong>de</strong>rartigen Scha<strong>de</strong>nfall<br />
haben wir bereits angesprochen. Auf<br />
Grund <strong>de</strong>r drastischen Folgen sei an<br />
dieser Stelle aber nochmals darauf<br />
hingewiesen, dass die Versicherer in<br />
ihren Brandschutzverhütungsvorschriften,<br />
die <strong>de</strong>n Versicherungsbe<br />
dingungen zugrun<strong>de</strong> liegen, nicht<br />
ohne Grund ausdrücklich <strong>de</strong>rartige<br />
Hinweise aufge nommen haben. Die<br />
Folgen können von einer Teilregulierung<br />
bis zum vollständigen Versagen<br />
<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes gehen.<br />
Bei Personenschä<strong>de</strong>n kann ein Zuwi<strong>de</strong>rhan<strong>de</strong>ln<br />
sogar strafrechtliche Folgen<br />
haben. Zusätzlich sind haftungsrechtliche<br />
Aspekte zu beachten.<br />
Fazit:<br />
Gegen eine fahrlässig herbeigeführte<br />
Funktionsunfähigkeit von Brandschutztüren<br />
ist durch verstärkte Kontrollen<br />
vorzugehen. Dies gilt umso<br />
mehr für wissentlich verursachte<br />
Funktionsbeeinträchtigungen, auch<br />
wenn die Begründungen <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />
(vereinfachte Produktionsabläufe<br />
und höhere Effektivität etc.) noch so<br />
nachvollziehbar sind. In diesem Falle<br />
sollten die Einwän<strong>de</strong> aufgenommen<br />
und eine mögliche Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Funktionsablaufes geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Da häufig <strong>de</strong>n Mitarbeitern <strong>de</strong>r eigentliche<br />
Sinn und Nutzen von Feuerschutztüren-/toren<br />
nicht ersichtlich<br />
ist, sollte hier eine Prävention durch<br />
Mitarbeiterschulungen und Informationen<br />
erfolgen. Letztendlich kann<br />
eine funktionsfähige Schutzeinrichtung<br />
auch zum Erhalt eines Arbeitsplatzes<br />
beitragen. Den Mitarbeitern<br />
ist <strong>de</strong>utlich zu machen, dass Feuerund<br />
Rauchschutztüren ein wesentlicher<br />
Teil <strong>de</strong>s Brandschutzkonzeptes<br />
sind und die Funktionsunfähigkeit in<br />
<strong>de</strong>r Regel erhebliche Schä<strong>de</strong>n verursachen<br />
kann bzw. die Vorlaufinvestitionen<br />
zunichte macht. Für <strong>de</strong>n Unternehmer<br />
ist zu beachten, dass bei <strong>de</strong>r<br />
Planung eines Brandschutzkonzeptes<br />
die Effektivität <strong>de</strong>r Schutzeinrichtungen<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n muss. Es<br />
gibt bei <strong>de</strong>n heutigen Anbietern <strong>de</strong>rartiger<br />
Einrichtungen die verschie<strong>de</strong>nsten<br />
Ausführungen (neben <strong>de</strong>r<br />
konventionellen Stahlblechtür sind<br />
auch beispielsweise Glastüren mit<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Sicherheit erhältlich),<br />
so dass hier individuelle Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
und Wünsche berücksichtigt wer<strong>de</strong>n<br />
können.<br />
Bei Fragen o<strong>de</strong>r Informationen zu diesem<br />
Thema sprechen Sie bitte Ihren<br />
zuständigen Kun<strong>de</strong>nbetreuer je<strong>de</strong>rzeit<br />
an. �
Captives als Selbstfinanzierungsinstrument<br />
� Eine Vielzahl von Unternehmen<br />
sehen sich mit grundlegen<strong>de</strong>n Fragen<br />
<strong>de</strong>r Risikofinanzierung konfrontiert:<br />
• Wie können <strong>de</strong>m Unternehmen verbleiben<strong>de</strong>,<br />
begrenzte Mittel so zur<br />
Risikofinanzierung ein<strong>gesetz</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />
dass sie langfristig zur Senkung<br />
o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens zur Stabilisierung<br />
von Risikokosten beitragen?<br />
• Welche Risiken bzw. welche Haftungsstrecken<br />
könnten alternativ<br />
über Selbstfinanzierungsinstrumente<br />
getragen wer<strong>de</strong>n und welche<br />
sollten einem eigentlichen Risikotransfer<br />
(insb. einer Versicherungslösung)<br />
zugeführt wer<strong>de</strong>n?<br />
• Welche Instrumente bzw. Lösungen<br />
stehen zur Verfügung, um gegebenenfalls<br />
finanziell und risikotechnisch<br />
sinnvolle höhere Eigenbehalte<br />
zu finanzieren?<br />
Es ist in diesem Zusammenhang nicht<br />
überraschend, dass sich klassische<br />
Captive-Konzepte auch auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen<br />
Markt erneut relativ großer Beliebtheit<br />
erweisen.<br />
Bei einer Captive han<strong>de</strong>lt es sich um<br />
eine unternehmens- bzw. konzerneigene<br />
Versicherungsgesellschaft, die<br />
ausschließlich o<strong>de</strong>r überwiegend Risiken<br />
<strong>de</strong>r Muttergesellschaft versichert.<br />
Eine Captive ist dabei ein Instrument<br />
<strong>de</strong>r bewussten, ausgewogenen Risiko-Eigentragung,<br />
welches klassische<br />
Versicherungs- bzw. Risikotransferlösungen<br />
eines Unternehmens<br />
nicht ersetzt, son<strong>de</strong>rn ergänzt.<br />
Dabei nutzen nicht nur mittlere und<br />
größere Unternehmen aus Industrie,<br />
Han<strong>de</strong>l und Dienstleistungen ein solches<br />
Instrument, son<strong>de</strong>rn auch Banken<br />
und sonstige Finanzinstitute.<br />
Versicherungstechnisch wird eine<br />
Captive zumeist in Form einer Rückversicherungs<br />
(RV)-Captive gebil<strong>de</strong>t,<br />
d.h. über einen frem<strong>de</strong>n Erstversicherer<br />
wer<strong>de</strong>n bestimmte Risiken / Haftungen<br />
auf <strong>de</strong>m Weg <strong>de</strong>r Rückversicherung<br />
in die konzerneigene RV-<br />
Captive zediert.<br />
Typischerweise geht es dabei zumeist<br />
um eine Mischung von folgen<strong>de</strong>n Zielsetzungen:<br />
1) Risikokostenreduzierung<br />
bzw. -stabilisierung<br />
Die teilweise Einbringung existieren<strong>de</strong>r<br />
Versicherungsprogramme (z.B.<br />
Sach- und Betriebsunterbrechungsrisiken,<br />
Haftpflicht, Transport, Kreditrisiken)<br />
mit überdurchschnittlich niedrigem<br />
Scha<strong>de</strong>nverlauf in eine Captive<br />
ermöglicht einen kosteneffizienten<br />
Versicherungsschutz für das Gesamtunternehmen.<br />
Die Einbringung wird<br />
versicherungstechnisch auf bestimmte<br />
Haftungsstrecken begrenzt,<br />
i.ü. verbleibt es bei <strong>de</strong>m Transfer <strong>de</strong>s<br />
Groß- und Kumulscha<strong>de</strong>n-Exposures.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re die folgen<strong>de</strong>n Aspekte<br />
sind entschei<strong>de</strong>nd:<br />
• Partizipieren am versicherungstechnischen<br />
Erfolg<br />
• Realisieren versicherungstechnischer<br />
Gewinne in Bereichen mit<br />
niedrigen Scha<strong>de</strong>nquoten<br />
• Realisieren von Finanzerträgen auf<br />
Prämien und Rückstellungen<br />
Langfristige Stabilisierung<br />
<strong>de</strong>r Versicherungskosten<br />
• eine Captive reduziert die Abhängigkeit<br />
von <strong>de</strong>n Preiszyklen <strong>de</strong>s Marktes<br />
Direkter Zugang zum<br />
Rückversicherungsmarkt<br />
• eventuell günstigere Preisstruktur<br />
<strong>de</strong>s RV-Marktes gegenüber <strong>de</strong>m<br />
ErstV-Markt<br />
Zentralisierung <strong>de</strong>s<br />
Risikomanagements<br />
• Verbesserung <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nquoten<br />
durch erhöhtes Risikobewusstsein<br />
auf <strong>de</strong>n operativen Ebenen, erhöhte<br />
Transparenz <strong>de</strong>r Versicherungskosten<br />
führt in aller Regel zu erhöhter<br />
Kosteneffizienz.<br />
2) Bilanz- bzw. G&V - Schutz<br />
Die Selbstversicherung schwer o<strong>de</strong>r<br />
nur zu hohen Kosten versicherbarer<br />
Risiken in einer Captive ermöglicht es,<br />
externe Bilanzschocks aufzufangen<br />
und die Volatilität <strong>de</strong>r Ergebnisse in<br />
<strong>de</strong>r G&V zu reduzieren (z.B. Produkthaftpflicht,<br />
-rückruf, Restwertrisiken,<br />
verlängerte Garantien, politische Risiken,<br />
Berufshaftpflicht, etc.).<br />
Soweit solche Risiken nicht versichert<br />
sind, verbleiben sie in <strong>de</strong>r Bilanz <strong>de</strong>s<br />
Unternehmens und schlagen im Scha<strong>de</strong>nfall<br />
in vollem Umfang und nach<br />
Steuern auf Bilanz und G&V durch.<br />
Dagegen kann das Ansparen von steuerwirksamenSchwankungsrückstellungen<br />
in <strong>de</strong>r Captive-Bilanz in Jahren<br />
mit Großschä<strong>de</strong>n einen erheblichen<br />
Beitrag zur Ergebnisglättung auf Konzernebene<br />
leisten. Die Bildung von<br />
steuerwirksamen Rückstellungen für<br />
zukünftige Risiken ist indirekt nur unter<br />
<strong>de</strong>n Rechnungslegungsvorschriften<br />
einer Versicherungsbilanz (i.e.<br />
Captive) möglich, grundsätzlich nicht<br />
jedoch in einer gewöhnlichen Han<strong>de</strong>lsbilanz.<br />
3) Steuereffekte<br />
Die Existenz einer Captive kann sich<br />
positiv auf die steuerbedingten Kosten<br />
eines Unternehmens auswirken,<br />
dies auf zwei Ebenen:<br />
Ebene<br />
Mutterunternehmen = Reduzierung<br />
<strong>de</strong>s zu versteuern<strong>de</strong>n Ertrages<br />
• Abzugsfähigkeit <strong>de</strong>r Versicherungsprämien<br />
Ebene<br />
Captive = Steuerstundungseffekt<br />
bzw. niedrige Ertragsbesteuerung<br />
• Da je nach Standort das gesamte<br />
technische und ein Teil <strong>de</strong>s Finanzergebnisses<br />
einer RV-Captive <strong>de</strong>n<br />
steuerwirksamen Schwankungsrückstellungen<br />
zugeführt wer<strong>de</strong>n<br />
muss (z.B. Luxemburg) bzw. wer<strong>de</strong>n<br />
kann (z.B. Schweiz), weist die G&V<br />
einer RV-Captive i.d.R. über einen<br />
längeren Zeitraum keinen o<strong>de</strong>r nur<br />
einen sehr geringen zu versteuern<strong>de</strong>n<br />
Gewinn aus.<br />
Anlagepolitik von RV-Captives<br />
Die Anlagepolitik sollte gesellschaftsspezifisch<br />
<strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n und<br />
grundsätzlich konservativ auf folgen<strong>de</strong><br />
Elemente ausgerichtet sein: Diversifizierung,<br />
Sicherheit, Rentabilität<br />
und Liquidität.<br />
Eine RV-Captive muss eine Politik verfolgen,<br />
die es ihr ermöglicht, im Bedarfsfall<br />
(Scha<strong>de</strong>nfall) kurzfristig liqui<strong>de</strong><br />
Mittel mit beschränktem Risiko<br />
zu realisieren, dabei ist insbeson<strong>de</strong>re<br />
ein Matching von versicherungstechnischen<br />
Verpflichtungen und entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Aktiva (inkl. Duration und<br />
Währung) anzustreben. Dem steht<br />
nicht entgegen, dass ein Teil <strong>de</strong>r Liquidität<br />
<strong>de</strong>r RV-Captive auch in Form<br />
von gruppeninternen Darlehen zur<br />
Verfügung gestellt wird. Einbehaltene<br />
Gewinne können grundsätzlich ausgeschüttet<br />
wer<strong>de</strong>n bzw. verbleiben in<br />
<strong>de</strong>r Bilanz zwecks Eigenkapitalstärkung<br />
und höherer Zeichnungskapazitäten<br />
Standorte<br />
Innerhalb <strong>de</strong>r letzten 20 Jahre haben<br />
sich insbeson<strong>de</strong>re Luxemburg, Irland<br />
und die Schweiz als führen<strong>de</strong> europäische<br />
Captive-Standorte entwickelt.<br />
Von geschätzten 40-50 Captives <strong>de</strong>utscher<br />
Herkunft dürften sich zwei Drittel<br />
aller Captives in diesen Standorten<br />
etabliert haben. Von <strong>de</strong>m letzten Drittel<br />
dürften ca. die Hälfte als Onshore-<br />
Captives in Deutschland selbst domiziliert<br />
sein.<br />
Letzteres Phänomen ist insbeson<strong>de</strong>re<br />
das Ergebnis von Unwägbarkeiten <strong>de</strong>s<br />
dt. Außensteuerrechts, ein Aspekt,<br />
<strong>de</strong>r aktuell noch an Be<strong>de</strong>utung zunimmt<br />
bzw. zunehmen dürfte.<br />
Captive-Management<br />
Die Verwaltung <strong>de</strong>r Captive wird in <strong>de</strong>r<br />
Regel spezialisierten Captive-Management-Gesellschaften<br />
übertragen.<br />
Eine solche Management-Gesellschaft<br />
übernimmt nicht nur die gesamte administrative<br />
Betreuung <strong>de</strong>r RV-Captive<br />
(Buchführung, Rechnungswesen, Reporting,<br />
Recht, Steuern, aktuarischer<br />
Support, etc.) son<strong>de</strong>rn sollte auch in<br />
<strong>de</strong>r Lage sein, entsprechen<strong>de</strong> Beratungsfunktionen<br />
im Vorfeld einer Captive-Gründung<br />
zu übernehmen (aspekt-<br />
und standortübergreifen<strong>de</strong><br />
Machbarkeitsstudie, Strukturierung<br />
sowie Lizenzierungsverfahren).<br />
Gecalux Gruppe<br />
Die <strong><strong>de</strong>as</strong> Deutsche Assekuranz-Makler<br />
GmbH arbeitet bei <strong>de</strong>r Planung<br />
und Installation von Captives mit <strong>de</strong>r<br />
Gecalux-Gruppe zusammen.<br />
Die im Jahr 1984 gegrün<strong>de</strong>te Gecalux<br />
Gruppe ist führen<strong>de</strong>r, unabhängiger<br />
europäischer Anbieter entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Dienstleistungen und standortübergreifend<br />
mit eigenen Management-Gesellschaften<br />
in Luxemburg,<br />
Schweiz, Irland sowie in Deutschland<br />
selbst präsent. Gecalux ist gleichzeitig<br />
in einer führen<strong>de</strong>n Position hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>r Captive-Beratung und -<br />
Verwaltung für <strong>de</strong>utsche Unternehmen.<br />
�<br />
Weitere Informationen zum<br />
Thema:<br />
Iris Rahm<br />
Tel.: 030 25412-560<br />
Fax: 030 25412-199<br />
E-Mail: Iris.Rahm@<strong><strong>de</strong>as</strong>.<strong>de</strong><br />
7
8<br />
Selbstbeteiligungen in <strong>de</strong>r<br />
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-<br />
Versicherung?<br />
� In <strong>de</strong>r Vergangenheit war die Vereinbarung<br />
einer Selbstbeteiligung in<br />
<strong>de</strong>r Kraftfahrtversicherung nur im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Fahrzeugversicherung<br />
möglich.<br />
Bei Beschädigungen am eigenen Fahrzeug,<br />
die aus einem versicherten<br />
Scha<strong>de</strong>n resultieren, wird ein Teil<br />
selbst getragen. Der Versicherer ersetzt<br />
im Scha<strong>de</strong>nfall die Kosten <strong>de</strong>r<br />
Wie<strong>de</strong>rherstellung abzüglich <strong>de</strong>r vereinbarten<br />
Selbstbeteiligung. Vorteil<br />
ist die durch die Eigentragung wesentlich<br />
günstigere Versicherungsprämie.<br />
Selbstbeteiligungslösungen haben<br />
sich zwischenzeitlich auch in <strong>de</strong>r<br />
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung<br />
durch<strong>gesetz</strong>t. So bieten eine<br />
Vielzahl von Versicherern individuelle<br />
Vertragskonzeptionen, die ein <strong>de</strong>rartiges<br />
Mo<strong>de</strong>ll beinhalten, für größere<br />
Fahrzeugflotten an.<br />
Was be<strong>de</strong>utet<br />
dies im Scha<strong>de</strong>nfall?<br />
<strong>Das</strong> Pflichtversicherungs<strong>gesetz</strong> räumt<br />
<strong>de</strong>m Geschädigten nach einem Verkehrsunfall,<br />
an<strong>de</strong>rs als z.B. bei einem<br />
Betriebs-Haftpflichtscha<strong>de</strong>n, einen Direktanspruch<br />
gegen <strong>de</strong>n Versicherer<br />
ein (§ 3 Nr.1 PflVG).<br />
Der Geschädigte kann sich somit direkt<br />
an <strong>de</strong>n Versicherer <strong>de</strong>s Unfallgegners<br />
wen<strong>de</strong>n und seinen Scha<strong>de</strong>nersatz<br />
geltend machen.<br />
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung<br />
än<strong>de</strong>rt sich daher im Verhältnis<br />
zum Geschädigten nichts.<br />
Im Scha<strong>de</strong>nfall ist <strong>de</strong>r Versicherer<br />
<strong>de</strong>m Anspruchsteller gegenüber weiterhin<br />
im vollen Umfang zur Leistung<br />
verpflichtet.<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
<strong><strong>de</strong>as</strong> Deutsche Assekuranz-Makler GmbH<br />
Iris Rahm – Geschäftsführung<br />
Schöneberger Ufer 89 – 91, 10785 Berlin<br />
Tel.: 030 25412-560<br />
Fax: 030 25412-199<br />
E-Mail: Iris.Rahm@<strong><strong>de</strong>as</strong>.<strong>de</strong><br />
Der Versicherer for<strong>de</strong>rt die vereinbarte<br />
Selbstbeteiligung gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Versicherungsnehmer erst nach<br />
Scha<strong>de</strong>nregulierung zurück.<br />
Welche Selbstbeteiligungsmo<strong>de</strong>lle<br />
gibt es?<br />
Ob und ggfs. welches Selbstbeteiligungsmo<strong>de</strong>ll<br />
für eine Fahrzeugflotte<br />
geeignet ist, ergibt erst die <strong>de</strong>taillierte<br />
Risikoanalyse und -bewertung<br />
<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nverlaufs <strong>de</strong>r vergangenen<br />
Jahre.<br />
Welche Höhe je Scha<strong>de</strong>nfall bzw. <strong>de</strong>s<br />
Gesamtscha<strong>de</strong>naufwan<strong>de</strong>s per anno<br />
selbst getragen wer<strong>de</strong>n sollte, muss<br />
individuell im Rahmen einer sogenannten<br />
as/if - Betrachtung ermittelt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Redaktionskonferenz<br />
Iris Rahm, Jens-Uwe Hellweg,<br />
Holger Wendorff, Sandra Dammalacks,<br />
Ivanka Galesic, Matthias Bühler,<br />
Wolfgang Reiniger, Frank Peters,<br />
Helmut G. Walker<br />
Redaktionsschluss: 10/2004<br />
Die Einführung eines Selbstbeteiligungsmo<strong>de</strong>lls<br />
ist also nicht für je<strong>de</strong><br />
Fahrzeugflotte in gleichem Maße zu<br />
empfehlen. Entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Faktoren<br />
sind u. a. die Art und die Frequenz <strong>de</strong>r<br />
Schä<strong>de</strong>n, die Zusammensetzung <strong>de</strong>r<br />
Fahrzeug-Flotte sowie die Höhe <strong>de</strong>s<br />
Scha<strong>de</strong>n- und Prämienvolumens.<br />
Welche Vorteile<br />
bieten Selbstbeteiligungsmo<strong>de</strong>lle<br />
in <strong>de</strong>r<br />
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung?<br />
Versicherungsprämien sind in Kosten<br />
umgewan<strong>de</strong>ltes Unternehmerrisiko.<br />
Wir empfehlen daher, nur die Wagnisse<br />
auf Versicherer zu übertragen,<br />
die die Liquidität o<strong>de</strong>r Existenz <strong>de</strong>s<br />
Unternehmens bedrohen können.<br />
Design, Satz und Druck<br />
topp+möller – medien optimal genutzt –<br />
Am Gelskamp 14-16<br />
32758 Detmold<br />
Tel.: 05231 91990<br />
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e-mail: mail@topp-moeller.com<br />
Eine bestimmte Anzahl von Kleinschä<strong>de</strong>n<br />
(Frequenzschä<strong>de</strong>n) treten wie<strong>de</strong>rkehrend<br />
ein. In diesem Frequenz-<br />
Scha<strong>de</strong>nbereich wird unter wirtschaftlicher<br />
Betrachtungsweise dann<br />
weniger versichert als finanziert.<br />
Die Vereinbarung einer Kraftfahrt-<br />
Haftpflicht-Selbstbeteiligung kann ein<br />
aktiver Baustein im Rahmen eines<br />
umfassen<strong>de</strong>n Risiko-Managements<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Ihr Kun<strong>de</strong>nbetreuer vor Ort berät Sie<br />
gern. �<br />
Weitere Informationen zum<br />
Thema:<br />
Ivanka Galesic<br />
Tel.: 030 25412-583<br />
Fax: 030 25412-199<br />
E-Mail: Ivanka.Galesic@<strong><strong>de</strong>as</strong>.<strong>de</strong><br />
Regionalzentrum Nord/<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Tel.: 030 25412-560<br />
Fax: 030 254 12-199<br />
Geschäftsstelle Leipzig<br />
Tel.: 0341 2585-816<br />
Fax: 0341 2585-819<br />
Geschäftsstelle Hannover<br />
Tel.: 0511 34855-0<br />
Fax: 0511 34855-33<br />
Regionalzentrum West/<br />
Geschäftsstelle Mülheim<br />
Tel.: 0208 48402-0<br />
Fax: 0208 48402-40<br />
Regionalzentrum Süd/<br />
Geschäftsstelle Stuttgart<br />
Tel.: 0711 1792515<br />
Fax: 0711 1794038<br />
Geschäftsstelle Frankfurt am Main<br />
Tel.: 069 96240-0<br />
Fax: 069 96240-115<br />
Geschäftsstelle München<br />
Tel.: 089 992883-0<br />
Fax: 089 992883-75<br />
IHA Industrie- und Han<strong>de</strong>ls-<br />
Assekuranz Versicherungsmakler<br />
GmbH, Koblenz<br />
Tel.: 0261 1007-0<br />
Fax: 0261 1007-290<br />
Friedrich Fetzer Assekuranzbüro GmbH<br />
Tel.: 02204 9205-0<br />
Fax: 02204 9205-55<br />
Lutz Assekuranz-Makler GmbH<br />
Tel.: 089 992883-200<br />
Fax: 089 992883-201<br />
<strong><strong>de</strong>as</strong> Deutsche Logistik<br />
Versicherungsvermittlung GmbH<br />
Tel.: 030 25412-581<br />
Fax: 030 25412-588