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Das Alterseinkünfte- gesetz (AltEinkG) - deas.de

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Informationen für Geschäftsfreun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>as</strong> Deutsche Assekuranz-Makler Gruppe<br />

<strong>Das</strong> <strong>Alterseinkünfte</strong><strong>gesetz</strong><br />

(<strong>AltEinkG</strong>)<br />

Die Reformen für das Jahr 2005<br />

und ihre Auswirkungen<br />

� Professor Dr. Dr. Bert Rürup leitete,<br />

von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung beauftragt,<br />

in <strong>de</strong>n letzten bei<strong>de</strong>n Jahren zwei<br />

Kommissionen.<br />

Die Arbeitsergebnisse dieser Kommissionen<br />

führen zu weitreichen<strong>de</strong>n Reformen<br />

im Sozialversicherungsrecht<br />

und im Einkommenssteuerrecht.<br />

Im vergangenen Jahr leitete er die<br />

Kommission für die Nachhaltigkeit in<br />

<strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r sozialen Sicherungssysteme<br />

(Rürup II). Im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s <strong>Alterseinkünfte</strong><strong>gesetz</strong>es war es<br />

ein Auftrag <strong>de</strong>r Kommission, die Steuerfreiheit<br />

von Lebensversicherungen<br />

abzuschaffen.<br />

Modifizierung <strong>de</strong>r Rentenanpassungsformel<br />

Die steigen<strong>de</strong> Lebenserwartung und<br />

das daraus resultieren<strong>de</strong> ungünstige<br />

Verhältnis zwischen Beitragszahlern<br />

und Rentnern führt langfristig zu Problemen<br />

bei <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r Renten.<br />

Die Lebenserwartung von Männern<br />

und Frauen ist seit 1960 um 3<br />

Jahre bzw. 4,5 Jahre gestiegen.<br />

Dies führt im Ergebnis dazu, dass sich<br />

die Rentenbezugsdauer von 1960 bis<br />

2030 etwa verdoppeln wird.<br />

Der Nachhaltigkeitsfaktor in <strong>de</strong>r Rentenformel<br />

soll sicherstellen, dass bei<br />

<strong>de</strong>r Anpassung von Renten das Verhältnis<br />

<strong>de</strong>r erwerbsfähigen Bevölkerung<br />

und Rentenbezieher berücksichtigt<br />

wird.<br />

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass<br />

weniger Beitragszahler zu geringeren<br />

Rentenhöhen führen und somit, durch<br />

die <strong>de</strong>mographische Entwicklung,<br />

eine Senkung <strong>de</strong>s Bruttorentenniveaus<br />

nicht zu verhin<strong>de</strong>rn ist.<br />

Rürup II:<br />

Gesetz zur Sicherung <strong>de</strong>r nachhaltigen<br />

Finanzierungsgrundlagen <strong>de</strong>r<br />

<strong>gesetz</strong>lichen Rentenversicherung<br />

• Modifizierung <strong>de</strong>r Rentenanpassungsformel,<br />

dadurch Senkung <strong>de</strong>s<br />

Rentenniveaus von <strong>de</strong>rzeit 48% auf<br />

ca. 43% <strong>de</strong>s Bruttoeinkommens<br />

im Jahr 2030<br />

• Abschaffung <strong>de</strong>r bewerteten Schulzeiten<br />

nach <strong>de</strong>m 17. Lebensjahr<br />

• Anhebung <strong>de</strong>r Altersgrenzen für die<br />

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit<br />

von 60 Jahre auf 63 Jahre ab 2006<br />

bis 2008<br />

• Pauschale Höherbewertung <strong>de</strong>r ersten<br />

36 Kalen<strong>de</strong>rmonate mit Pflichtbeiträgen<br />

nur noch in <strong>de</strong>r beruflichen<br />

Ausbildung<br />

Fortfall <strong>de</strong>r Steuerprivilegien kapitalbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />

Lebensversicherungen<br />

Ab 2005 entfällt <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rausgabenabzug<br />

für Lebensversicherungsbeiträge<br />

und die Steuerfreiheit <strong>de</strong>r Erlebensfallleistungen.<br />

Die Ablaufleistungen aus Lebensversicherungen<br />

wer<strong>de</strong>n voll steuerpflichtig!<br />

Sofern die Auszahlung nach 12 Jahren<br />

Vertragsdauer, nach Vollendung <strong>de</strong>s<br />

60. Lebensjahres, erfolgt, soll nur die<br />

Hälfte <strong>de</strong>r Erträge versteuert wer<strong>de</strong>n.<br />

Allerdings genießen alle Verträge, die<br />

bis 31.12.2004 abgeschlossen wor<strong>de</strong>n<br />

sind, Vertrauensschutz, sofern noch<br />

2004 ein Beitrag gezahlt wird.<br />

<strong>Das</strong> be<strong>de</strong>utet, dass die Erträge aus<br />

Kapital- und Rentenversicherungen<br />

mit Kapitalwahlrecht sowie Fondsgebun<strong>de</strong>ner<br />

Versicherungen unter <strong>de</strong>n<br />

bekannten Voraussetzungen einkommensteuerfrei<br />

sind.<br />

Die Pauschalsteuer gem. § 40b EStG<br />

wird wegfallen. An <strong>de</strong>ren Stelle wer<strong>de</strong>n<br />

Direktversicherungen nach § 3 Nr.<br />

63 EStG geför<strong>de</strong>rt. Der steuerfreie<br />

Höchstbetrag beläuft sich dann auf<br />

4% <strong>de</strong>r Beitragsbemessungsgrenze<br />

West (BBG West) zuzüglich 1.800<br />

EUR. Langfristiges Ziel ist es, im Bereich<br />

<strong>de</strong>r kapitalge<strong>de</strong>ckten betrieblichen<br />

Altersversorgung in allen fünf<br />

Durchführungswegen zur nachgelagerten<br />

Besteuerung überzugehen.<br />

Die Pauschalbesteuerung gem. §40b<br />

EStG bei Direktversicherungen und<br />

Pensionskassen mit Kapital<strong>de</strong>ckung<br />

soll somit abgeschafft wer<strong>de</strong>n.<br />

Alle vor <strong>de</strong>m 01.01.2005 erteilten Zusagen<br />

sind auch hier aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Vertrauensschutzes nicht betroffen.<br />

Es wäre also nur konsequent, noch in<br />

diesem Jahr eine Direktversicherung<br />

abzuschließen, um in <strong>de</strong>n Genuss einer<br />

steuerfreien Auszahlung zu gelangen.<br />

Die nachgelagerte Besteuerung von<br />

<strong>Alterseinkünfte</strong>n<br />

Alle Rentenleistungen, die in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

und <strong>de</strong>r Zukunft aus steuerlich<br />

geför<strong>de</strong>rter Beitragszahlung resultieren,<br />

unterliegen <strong>de</strong>r nachgelagerten<br />

Besteuerung.<br />

Die Rente eines Rentners im Jahr 2005<br />

muss mit 50% besteuert wer<strong>de</strong>n, sofern<br />

diese über 18.893 EUR bzw.<br />

37.786 EUR (Ledige/Verheiratete)<br />

liegt.<br />

Der Besteuerungsanteil wird für je<strong>de</strong>n<br />

hinzukommen<strong>de</strong>n Rentenjahrgang bis<br />

zum Jahr 2020 jeweils um 2% und ab<br />

2021 um jeweils 1% erhöht. Im Jahr<br />

2040 wird dann die volle Besteuerung<br />

erreicht sein. Die Höhe <strong>de</strong>r Steuer ist<br />

abhängig vom individuellen Steuersatz.<br />

Der verbleiben<strong>de</strong> steuerfreie Teil<br />

<strong>de</strong>r Jahresbruttorente bei Rentenbeginn<br />

wird auf Dauer festgeschrieben.<br />

Private Renten, die nicht unter die<br />

steuerliche För<strong>de</strong>rung fallen, unterliegen<br />

weiterhin nur <strong>de</strong>r Ertragsanteilbesteuerung.<br />

Dieser wird allerdings wegen<br />

<strong>de</strong>r niedrigen Kapitalmarktzinsen<br />

<strong>de</strong>utlich abgesenkt.<br />

Steuerliche För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Basisversorgung<br />

Als Son<strong>de</strong>rausgaben können künftig<br />

folgen<strong>de</strong> Beiträge zur Altersversorgung<br />

geltend gemacht wer<strong>de</strong>n:<br />

ausgabe<br />

11/2004<br />

Editorial<br />

Mit <strong>de</strong>r zweiten Ausgabe unserer Zeitschrift<br />

nach Umfirmierung unseres Unternehmens<br />

von ehem. DaimlerChrysler Services Assekuranz-Makler<br />

GmbH in <strong><strong>de</strong>as</strong> Deutsche<br />

Assekuranz-Makler GmbH möchten wir<br />

Sie bereits auf <strong>de</strong>n nun wie<strong>de</strong>r bevorstehen<strong>de</strong>n<br />

versicherungstechnischen Endspurt<br />

zur Jahreswen<strong>de</strong> aufmerksam<br />

machen. Eine Reihe von <strong>gesetz</strong>lichen Än<strong>de</strong>rungen<br />

haben o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n einen Anpassungsbedarf<br />

Ihrer Versicherungsverträge<br />

nach sich ziehen. Beispielhaft<br />

genannt seien<br />

• § 7a Güterkraftverkehrs<strong>gesetz</strong> für die<br />

Logistik-Branche<br />

• das <strong>Alterseinkünfte</strong><strong>gesetz</strong> und damit <strong>de</strong>r<br />

Wegfall <strong>de</strong>r steuerlichen Befreiungen von<br />

Lebensversicherungen sowie<br />

• das Kostenrechtsmo<strong>de</strong>rnisierungs<strong>gesetz</strong>,<br />

mit <strong>de</strong>m die bisherige Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltsgebührenordnung<br />

durch das neue<br />

Rechtsanwaltsvergütungs<strong>gesetz</strong> ersetzt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Ihre Versicherungsverträge sind – je nach<br />

individueller Ausgestaltung und je nach<br />

persönlichem Bedarf – zu prüfen, zu än<strong>de</strong>rn,<br />

zu optimieren, zu verlängern o<strong>de</strong>r<br />

neu zu platzieren. Für die Beantwortung<br />

aller in diesem Zusammenhang aufkommen<strong>de</strong>n<br />

Fragen stehen wir als Ihr verantwortlicher<br />

Versicherungsmakler mit<br />

unserem know-how zu Ihrer Verfügung.<br />

Zur Kunst <strong>de</strong>s Managens gehört es,<br />

Risiken kalkulierbar zu machen.<br />

For<strong>de</strong>rn Sie uns.<br />

Ihr Helmut G. Walker


2<br />

• Beiträge zur <strong>gesetz</strong>lichen Rentenversicherung<br />

• Beiträge zur landwirtschaftlichen<br />

Alterskasse<br />

• Beiträge zur berufsständischen<br />

Versorgungseinrichtung<br />

• Beiträge zur privaten Rentenversicherung*)<br />

*) Dies ist ein neu zu entwickeln<strong>de</strong>s<br />

Produkt, <strong>de</strong>ssen erworbene Anwartschaften<br />

nicht beleihbar, vererblich,<br />

veräußerlich, übertragbar und nicht<br />

kapitalisierbar sind.<br />

Die Rente darf nicht vor Vollendung<br />

<strong>de</strong>s 60. Lebensjahres gezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die tatsächlich aufgewen<strong>de</strong>ten Altersvorsorgebeiträge<br />

(Arbeitgeber – und<br />

Arbeitnehmerbeitrag) wer<strong>de</strong>n im Jahr<br />

2005 mit 60% <strong>de</strong>s Höchstbeitrages<br />

von 20.000 EUR von <strong>de</strong>r Steuer freigestellt.<br />

Dieser Anteil steigt pro Jahr um<br />

weitere 2%.<br />

Ab 01.01.2025 sollen diese Aufwendungen<br />

gänzlich steuerfrei sein.<br />

� Mit <strong>de</strong>r Einbringung <strong>de</strong>s Referentenentwurfs<br />

zum UMAG wur<strong>de</strong> nach<br />

<strong>de</strong>m Transparenz- und Publizitäts<strong>gesetz</strong><br />

(TransPuG) aus <strong>de</strong>r letzten Wahlperio<strong>de</strong><br />

und <strong>de</strong>r Einsetzung <strong>de</strong>r<br />

Cromme-Kommission ein weiterer<br />

Schritt zur Umsetzung <strong>de</strong>s 10-Punkte-<br />

Plans <strong>de</strong>r Regierungskommission Corporate<br />

Governance eingeleitet. Reformiert<br />

wer<strong>de</strong>n die Haftung <strong>de</strong>r Organe<br />

(Vorstand, Aufsichtsrat) sowie die Anfechtungsklage<br />

in <strong>de</strong>r Hauptversammlung.<br />

Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die wichtigsten<br />

Neuerungen im Überblick vorgestellt:<br />

1. Neuregelung zur Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>r Organe im Innenregress<br />

a. Geplant ist gemäß § 147 a AktG,<br />

dass Aktionäre, <strong>de</strong>ren Anteile im<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klage zusammen 1%<br />

<strong>de</strong>s Grundkapitals o<strong>de</strong>r einen Börsenwert<br />

von € 100.000,00 betragen,<br />

<strong>de</strong>n Anspruch <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

gegen die Organe einklagen können.<br />

Bis dato liegen die Schwellenwerte<br />

zur Einreichung <strong>de</strong>r Klage<br />

bei 10% <strong>de</strong>s Grundkapitals und<br />

€ 1 Mio., in <strong>de</strong>r Summe jedoch gemessen<br />

am Nennwert und nicht<br />

gemessen am <strong>de</strong>utlich höheren<br />

Börsenwert. Die Neuregelung sieht<br />

Der dargestellte Son<strong>de</strong>rausgabenabzug<br />

berührt nicht die „Riester –<br />

Rente“. Diese För<strong>de</strong>rung läuft separat.<br />

Sonstige Vorsorgeaufwendungen,<br />

die nicht zu <strong>de</strong>n Altersvorsorgeaufwendungen<br />

gehören, wer<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rt<br />

behan<strong>de</strong>lt. Hierbei han<strong>de</strong>lt es<br />

sich um Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-<br />

und Pflegeversicherung.<br />

Sofern ein Steuerpflichtiger die Aufwendungen<br />

zu einer Krankenversicherung<br />

in vollem Umfang selbst tragen<br />

muss, kann hier ein Höchstbetrag von<br />

jährlich 2.400 EUR geltend gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n; für an<strong>de</strong>re Steuerpflichtige<br />

beläuft sich <strong>de</strong>r Höchstbetrag auf<br />

1.500 EUR.<br />

Fazit<br />

• Kapitalleistungen einer privaten<br />

Renten-, Kapital- o<strong>de</strong>r Fondsgebun<strong>de</strong>nen<br />

Lebensversicherung wer<strong>de</strong>n<br />

ab 01.01.2005 steuerpflichtig.<br />

• Wegfall <strong>de</strong>r Pauschalbesteuerung<br />

gem. §40b EStG.<br />

als Bemessungsgrundlage <strong>de</strong>n Börsenwert<br />

vor.<br />

b. Dieselbe Herabsenkung <strong>de</strong>s Quorums<br />

ist vorgesehen für die Son<strong>de</strong>rprüfung.<br />

Diese kann von Aktionären<br />

beantragt wer<strong>de</strong>n, „um Tatsachen<br />

für die spätere Haftungsklage aufzu<strong>de</strong>cken“,<br />

so Justizministerin Zypries.<br />

Die Vorschrift <strong>de</strong>s § 145 Abs. 4<br />

AktG sieht vor, dass das Gericht ermächtigt<br />

ist, auf Antrag <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />

das umfassen<strong>de</strong> Recht <strong>de</strong>r<br />

Son<strong>de</strong>rprüfer auf Einsicht, Auskunft<br />

und eigene Prüfung zu beschränken,<br />

wenn überwiegen<strong>de</strong> Belange<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft dies gebieten. Ob<br />

zur Darlegung überwiegen<strong>de</strong>r Belange<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft eine Glaubhaftmachung<br />

ausreicht o<strong>de</strong>r aber<br />

ein Strengbeweis nach ZPO geführt<br />

wer<strong>de</strong>n muss, ist bis dato ungeklärt.<br />

c. Der Entwurf <strong>de</strong>s UMAG sieht die<br />

Schaffung eines Aktionärsforums<br />

im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger<br />

vor, um klagebereiten, häufig international<br />

verteilten Anlegern die faktische<br />

Möglichkeit einer gemeinsamen<br />

Klage durch gegenseitiges<br />

Anmel<strong>de</strong>n über das Forum zu erleichtern.<br />

Dieser neu eingeführte<br />

§ 127 a AktG bezieht sich wohl<br />

• Bestandsschutz für Verträge, die vor<br />

<strong>de</strong>m 31.12.2004 abgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

• Mit <strong>de</strong>r Erweiterung <strong>de</strong>r Kapitalge<strong>de</strong>ckten<br />

Altersvorsorge sinkt gleichzeitig<br />

das Brutto – Rentenniveau in<br />

<strong>de</strong>r <strong>gesetz</strong>lichen Rentenversicherung<br />

und <strong>de</strong>r Bedarf <strong>de</strong>r privaten Altersversorgung<br />

steigt. �<br />

Sollten Sie Fragen haben, wen<strong>de</strong>n<br />

Sie sich bitte an Ihren Kun<strong>de</strong>nbetreuer:<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Tel.: 030 25412-106<br />

Geschäftsstelle Hannover<br />

Tel.: 0511 34855-56<br />

Geschäftsstelle Mülheim<br />

Tel.: 0208 48402-62<br />

Geschäftsstelle Frankfurt<br />

Tel.: 069 96240-128<br />

Geschäftsstelle München<br />

Tel.: 089 992883-64<br />

IHA, Koblenz<br />

Tel.: 0261 1007-250<br />

Neues zur Managementhaftung<br />

Neue Anfor<strong>de</strong>rungen an Gesellschaften und Manager<br />

durch Gesetz zur Unternehmensintegrität und<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Anfechtungsrechts (UMAG)<br />

hauptsächlich auf die Durchsetzung<br />

von Scha<strong>de</strong>nersatzansprüchen nach<br />

§ 147 a AktG. Eine praktisch handhabbare<br />

Umsetzung dieser vorgesehenen<br />

Regelung lässt noch auf<br />

sich warten, insbeson<strong>de</strong>re da bisher<br />

eine Stichwortsuche unter <strong>de</strong>m<br />

Namen von betroffenen Gesellschaften<br />

im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger<br />

nicht vorgesehen ist. Die Kosten<br />

<strong>de</strong>r Veröffentlichung zur Erreichung<br />

<strong>de</strong>s Quorums im Falle eines Min<strong>de</strong>rheitsverlanges<br />

wer<strong>de</strong>n nur dann<br />

von <strong>de</strong>r Gesellschaft erstattet, wenn<br />

auch das Begehren in <strong>de</strong>r Sache<br />

selbst erfolgreich ist.<br />

d. Eine weitere Neuregelung im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r §§ 147, 147 a AktG ist überdies,<br />

dass Min<strong>de</strong>rheits-Aktionäre<br />

im Wege <strong>de</strong>r actio pro socio <strong>de</strong>n Innenhaftungsanspruch<br />

für die Gesellschaft<br />

im eigenen Namen geltend<br />

machen können. Ein<br />

beson<strong>de</strong>rer vom Gericht ein<strong>gesetz</strong>ter<br />

Vertreter entfällt somit.<br />

e. Um <strong>de</strong>r Gefahr von missbräuchlichen<br />

Klagen durch diese Erleichterungen<br />

zu begegnen, soll ein gerichtliches<br />

Zulassungsverfahren <strong>de</strong>r<br />

Klage vorgeschaltet wer<strong>de</strong>n. Formal<br />

müssen die Aktionäre darlegen,<br />

dass sie ihre Anteile vor Entstehung<br />

<strong>de</strong>s vermeintlichen Klagegrun<strong>de</strong>s<br />

erworben haben. Inhaltlich wird Unredlichkeit<br />

o<strong>de</strong>r eine grobe Verletzung<br />

<strong>de</strong>s Gesetzes voraus<strong>gesetz</strong>t.<br />

Zweck ist hierbei, dass bei offensichtlichen<br />

und ohne Zweifeln feststehen<strong>de</strong>n<br />

sowie leichtesten und<br />

leichten Verletzungen <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Satzung keine Klagezulassungsmöglichkeit<br />

bestehen soll.<br />

Weiterhin muss die Gesellschaft vor<br />

Erhebung vergeblich aufgefor<strong>de</strong>rt<br />

wor<strong>de</strong>n sein, selbst Klage zu erheben.<br />

f. Letztlich sieht <strong>de</strong>r Entwurf einen<br />

Haftungsfreiraum für Organe vor,<br />

wenn ohne grobe Fahrlässigkeit auf<br />

<strong>de</strong>r Grundlage angemessener Informationen<br />

gehan<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>. Beispielhaft<br />

für dieses business-judgement-rule<br />

sei die seinerzeitige<br />

Ersteigerung von UMTS-Lizenzen<br />

genannt, welche mehrere Telekommunikationsunternehmen<br />

ernsthaft<br />

gefähr<strong>de</strong>ten.<br />

2. Än<strong>de</strong>rungen im Re<strong>de</strong>- und Fragerecht<br />

sowie in <strong>de</strong>r Anfechtungsklage<br />

gegen Beschlüsse <strong>de</strong>r<br />

Hauptversammlung<br />

a. Bei einer Anfechtungsklage durch<br />

die Aktionäre kann durch das gerichtliche<br />

Eilverfahren (Freigabeverfahren)<br />

gemäß § 246 a AktG eine<br />

Registersperre zum Schutz <strong>de</strong>r Aktionäre<br />

entfallen. Dies soll bei beson<strong>de</strong>rs<br />

wichtigen Beschlüssen zu<br />

Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen<br />

<strong>de</strong>r Fall sein. Hier<br />

kann die Gesellschaft bei Gericht<br />

beantragen, dass <strong>de</strong>r Beschluss<br />

trotz anhängiger Anfechtungsklage<br />

in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen<br />

wird. Diese Eintragung beinhaltet<br />

sogleich Bestandsschutz. D. h.,<br />

dass <strong>de</strong>r Beschluss nicht rückgängig<br />

gemacht wird, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Kläger<br />

im Falle <strong>de</strong>s Obsiegens auf<br />

Scha<strong>de</strong>nersatz verwiesen wird.<br />

b. Anfechtungsklagen wegen Informationspflichtverletzung<br />

sollen dann<br />

ausgeschlossen sein, wenn diese<br />

Verletzungen sich auf solche Beschlüsse<br />

beziehen, <strong>de</strong>ren Anfechtung<br />

<strong>gesetz</strong>lich ausgeschlossen<br />

und <strong>de</strong>ren Überprüfung einem<br />

Spruchverfahren vorbehalten ist.<br />

c. In <strong>de</strong>r Hauptversammlung selber<br />

wird künftig nicht nur eine Re<strong>de</strong>zeitbegrenzung<br />

möglich sein, son<strong>de</strong>rn<br />

auch eine Fragezeitbegrenzung.<br />

Sowohl ein Katalog von FAQ´s<br />

(frequently asked-questions) als<br />

auch schriftliche Anfragen im Vorwege<br />

<strong>de</strong>r Versammlung können bei<br />

Bestimmung durch Satzung o<strong>de</strong>r<br />

Geschäftsordnung über die Web-


Site <strong>de</strong>s Unternehmens beantwortet<br />

wer<strong>de</strong>n. Hierauf müssten sich<br />

die Aktionäre im Zweifelsfall verweisen<br />

lassen. Die Problematik von<br />

im geringen Umfang verschie<strong>de</strong>nartigen<br />

Fragen auf <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />

scheint hierbei noch<br />

nicht gelöst.<br />

3. Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />

a. Gemäß § 123 AktG wird <strong>de</strong>r Hinterlegungsnachweis<br />

zur Teilnahme an<br />

<strong>de</strong>r Hauptversammlung abgeschafft,<br />

dies insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick<br />

auf ausländische Investoren.<br />

Da die meisten börsennotierten<br />

AG´s satzungsgemäß <strong>de</strong>n Anspruch<br />

<strong>de</strong>r Aktionäre auf Einzelverbriefung<br />

gemäß § 10 Abs. 5 AktG ausgeschlossen<br />

haben, ist die Hinterlegung<br />

ohnehin nicht möglich, weshalb<br />

häufig ausschließlich eine<br />

Anmeldung in Betracht kommt. Problematisch<br />

wird dies bei kleineren<br />

Gesellschaften, bei <strong>de</strong>nen die Hinterlegung<br />

teils für die Aktionäre die<br />

einzige praktische Möglichkeit darstellt,<br />

<strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r Einladungsunterlagen<br />

sicherzustellen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass insbeson<strong>de</strong>re<br />

durch die <strong>de</strong>utlich geringeren<br />

Quoren sowie durch die Schaffung eines<br />

Internetforums für Kontaktaufnahme<br />

zwischen Einzelaktionären ab<br />

2005 verstärkt mit Klagen zu rechnen<br />

ist. Dennoch sind weiterhin Anlegerschutzverbän<strong>de</strong><br />

von <strong>de</strong>n Ergebnissen<br />

<strong>de</strong>s Entwurfs nicht überzeugt. So übt<br />

die Deutsche Schutzvereinigung für<br />

Wertpapierbesitz e. V. (DSW) noch gemäßigte<br />

Kritik an einigen offenen Formulierungen<br />

und Teilbereichen, während<br />

z. B. die Schutzgemeinschaft <strong>de</strong>r<br />

Kapitalanleger e. V. (SdK) kritisiert,<br />

dass unter <strong>de</strong>m „Deckmantel <strong>de</strong>s Anlegerschutzes<br />

Aktionärsrechte eingeschränkt“<br />

wür<strong>de</strong>n. Es bleibt abzuwarten,<br />

welche Wirkungen das Gesetz<br />

letztlich ab 2005 entfalten wird. Sicher<br />

bleibt jedoch die Erkenntnis,<br />

dass dort, wo Klagemöglichkeiten erleichtert<br />

wer<strong>de</strong>n, diese auch ausgenutzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Vor diesem Hintergrund<br />

sollten auch mittelständische Aktiengesellschaften<br />

nochmals ihren Bedarf<br />

an Managementversicherungen (TOP-<br />

Manager-Rechtsschutz und D&O-Versicherung)<br />

überprüfen. �<br />

Weitere Informationen zum<br />

Thema:<br />

Verena Glaser-Ries<br />

Tel.: 030 25412-567<br />

Fax: 030 25412-199<br />

Unternehmensfinanzierung<br />

Alternative Wege <strong>de</strong>r Unternehmensfinanzierung<br />

� „Es wird immer schwerer, in ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Größenordnung Kredite zu<br />

bekommen“, „Ich finanziere mich <strong>de</strong>rzeit<br />

fast ausschließlich über Lieferanten,<br />

da die Banken nicht mehr mitziehen“,<br />

„Ich habe ein tolles Produkt,<br />

mit <strong>de</strong>m ich expandieren könnte; aber<br />

dazu fehlt mir die Liquidität“.<br />

Diese Aussagen spiegeln die Problematik<br />

von mittelständischen Unternehmen<br />

<strong>de</strong>utlich wie<strong>de</strong>r. Als Hauptgrund<br />

hierfür wird immer wie<strong>de</strong>r die<br />

Diskussion um die sogenannten Basel<br />

II – Richtlinien und das Schlagwort<br />

Rating angeführt.<br />

Basel II –<br />

Eine Gefahr für <strong>de</strong>n Mittelstand?<br />

Die Basel II erschwert die externe Kapitalaufnahme<br />

bei <strong>de</strong>n Banken. Während<br />

die Banken bisher Kredite pauschal<br />

mit 8 % Eigenkapital unterlegen<br />

mussten, wer<strong>de</strong>n in Zukunft die Eigenkapitalunterlegungen<br />

<strong>de</strong>r Banken<br />

an die Bonität/Qualität <strong>de</strong>s zu bewerten<strong>de</strong>n<br />

Unternehmens angelehnt. Dieser<br />

Trend verstärkt sich ab 2005 durch<br />

<strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s-, Landkreisund<br />

Gemein<strong>de</strong>gewährleistungen für<br />

Lan<strong>de</strong>sbanken und Sparkassen, da für<br />

diese Finanzinstitute in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Gewährleistung<br />

eine nahezu unbegrenzte Kreditgewährung<br />

möglich war. Eine Studie aus<br />

<strong>de</strong>m Jahr 2003 <strong>de</strong>r EulerHermes Kreditversicherung<br />

AG zeigt auf, dass nur<br />

noch 22 % <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Unternehmen<br />

eine Verschärfung <strong>de</strong>r Kreditvergabe<br />

als kein Risiko für <strong>de</strong>n Fortbestand<br />

Ihres Unternehmen sehen.<br />

Dagegen sehen 35 % <strong>de</strong>r befragten<br />

Unternehmen die <strong>de</strong>rzeitige Kreditvergabepolitik<br />

als extrem unternehmensgefähr<strong>de</strong>nd<br />

an, weitere 28 % sehen<br />

zumin<strong>de</strong>st große Risiken in <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />

Zukunft.<br />

Die geringe Eigenkapitalausstattung<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Mittelständler und die<br />

damit einhergehen<strong>de</strong> eingeschränkte<br />

Kreditvergabe durch Banken wird die<br />

Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>utscher Unternehmen<br />

im Vergleich zum europäischen<br />

Ausland negativ beeinträchtigen.<br />

Hinzu kommt ein weiteres Risiko, ausgelöst<br />

durch die <strong>de</strong>rzeit schlechte gesamtwirtschaftliche<br />

Lage. Der Auftragsbestand<br />

geht teilweise zurück,<br />

die Zahlungseingänge ziehen sich<br />

trotz gleichbleiben<strong>de</strong>m Zahlungsziel<br />

immer weiter in die Zukunft und die<br />

Gefahr von For<strong>de</strong>rungsausfällen<br />

nimmt zu. Dies verschlechtert die Eigenkapitalquote<br />

noch weiter, da die<br />

Bilanzsumme durch höhere For<strong>de</strong>rungsbestän<strong>de</strong><br />

verlängert wird. Abschreibungen<br />

aufgrund von For<strong>de</strong>rungsausfällen<br />

verschlechtern die<br />

Ertragslage. Die Kapitalbindung bei<br />

<strong>de</strong>r Vorfinanzierung <strong>de</strong>r Außenstän<strong>de</strong><br />

führt zu Liquiditätsengpässen beim<br />

Wachstum.<br />

Alternative Finanzierungsformen lösen<br />

diese Problematik<br />

Dieser negativen Spirale kann man<br />

aber entkommen. In <strong>de</strong>n letzten 5 Jahren<br />

hat sich die Einstellung gegenüber<br />

alternativen Finanzierungsinstrumenten<br />

wie Factoring, Asset Backed<br />

Securities, Forfaitierung o<strong>de</strong>r Saleand-Lease-back<br />

<strong>de</strong>utlich verän<strong>de</strong>rt.<br />

Leasing als Finanzierungseffekt<br />

Während herkömmliches Leasing<br />

schon lange vom produzieren<strong>de</strong>n Gewerbe<br />

zur Finanzierung genutzt wird,<br />

ist das Sale-and-Lease-Back-Verfahren<br />

noch relativ unbekannt. Doch<br />

auch hier liegen die Vorteile klar auf<br />

<strong>de</strong>r Hand. Eigene Maschinen können<br />

dabei an Leasing-Gesellschaften verkauft<br />

und im Anschluss wie<strong>de</strong>r zurück<br />

geleast wer<strong>de</strong>n. Man erhält also Liquidität,<br />

ohne sich in <strong>de</strong>n Unternehmensprozessen<br />

einschränken zu müssen.<br />

Dieses Verfahren ist sogar im Immobilienbereich<br />

möglich. Werks- o<strong>de</strong>r<br />

Produktionshallen können an Leasing-<br />

Gesellschaften verkauft und anschließend<br />

wie<strong>de</strong>r zurückgeleast wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierbei entsteht zusätzlich zu <strong>de</strong>r gewonnenen<br />

Liquidität noch ein weiterer<br />

Vorteil. Durch die Reduzierung <strong>de</strong>s<br />

Anlagevermögens aus <strong>de</strong>r Bilanz<br />

kommt es aufgrund einer damit einhergehen<strong>de</strong>nVerbindlichkeitenreduzierung<br />

zu einer Verkürzung <strong>de</strong>r Bilanzsumme.<br />

Wenn gleichzeitig das<br />

Eigenkapital wertmäßig gleich bleibt,<br />

steigt somit die Eigenkapitalquote.<br />

Dies hat wie<strong>de</strong>rum ein verbessertes<br />

Rating und damit ein verbessertes<br />

Standing bei <strong>de</strong>n Hausbanken zur<br />

Folge.<br />

Factoring – Eine Lösung bei Liquiditätsengpässen<br />

Factoring hatte lange Zeit einen negativen<br />

Beigeschmack, weil man dieses<br />

Finanzierungsinstrument immer als<br />

<strong>de</strong>n letzten Weg bei <strong>de</strong>r Kurzfristfinanzierung<br />

<strong>de</strong>finierte. Inzwischen hat<br />

3


4<br />

sich die Zeit geän<strong>de</strong>rt. Selbst Banken<br />

stellen häufig die Kontakte zu <strong>de</strong>n<br />

Factoring-Gesellschaften her. Eine Ursache<br />

ist einfach zu fin<strong>de</strong>n. Eine Bank<br />

kann häufig aus <strong>de</strong>n unterschiedlichsten<br />

Grün<strong>de</strong>n keine weiteren Kreditlinien<br />

zur Verfügung stellen. Man will<br />

aber auch nicht, dass eine an<strong>de</strong>re<br />

Bank einen Teil <strong>de</strong>s Engagements<br />

übernimmt. Zusätzlich können Banken<br />

risikofreie Erträge generieren.<br />

Auch viele Unternehmen erkennen<br />

zwischenzeitlich die Vorteile einer<br />

bankenunabhängigen Finanzierung.<br />

Die Vorteile von Factoring sind vielfältig:<br />

• So verfügt man durch Factoring über<br />

eine zusätzliche Liquidität, die einem<br />

Unternehmen Skontoeffekte<br />

auf ihrer Kreditorenseite o<strong>de</strong>r sogar<br />

eine Verbesserung von Einkaufsbedingungen<br />

ermöglicht.<br />

• Des weiteren wird durch <strong>de</strong>n regresslosen<br />

Verkauf von For<strong>de</strong>rungen<br />

und die damit verbun<strong>de</strong>ne Rückführung<br />

von Verbindlichkeiten die Bilanzsumme<br />

<strong>de</strong>utlich verkürzt. Als<br />

Folge steigt die Eigenkapitalquote<br />

an.<br />

• Da es sich bei Factoring um einen<br />

regresslosen For<strong>de</strong>rungsverkauf<br />

han<strong>de</strong>lt, trägt <strong>de</strong>r Unternehmer das<br />

Ausfallrisiko nicht mehr.<br />

• Der aus einer Umsatzausweitung<br />

einhergehen<strong>de</strong> zusätzliche Liquiditätsbedarf<br />

wird nicht durch eine<br />

komplizierte Kreditvergabepolitik<br />

auf Basis neuer Sicherheiten beschränkt.<br />

Die durch die Umsatzausweitung<br />

entstehen<strong>de</strong>n neuen For<strong>de</strong>rungen<br />

wer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Factor<br />

verkauft und erhöhen dadurch umsatzkongruent<br />

<strong>de</strong>n Liquiditätsrahmen.<br />

Aus <strong>de</strong>r Historie heraus stand Factoring<br />

in <strong>de</strong>r Regel für ein extrem unflexibles<br />

Finanzierungsinstrument, welches<br />

auf die Bedürfnisse von Unternehmen<br />

keine Rücksicht nimmt.<br />

Factoring-Gesellschaften bieten allerdings<br />

inzwischen Verfahren an, die<br />

speziell auf ein Unternehmen abgestimmt<br />

wer<strong>de</strong>n. Es wird unterschie<strong>de</strong>n<br />

in das sogenannte Full-Service-Verfahren<br />

und in das Inhouse-Verfahren.<br />

Bei<strong>de</strong> Verfahren können entwe<strong>de</strong>r<br />

„still“ o<strong>de</strong>r „offen“ abgewickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Weitere Son<strong>de</strong>rformen sind Ultimo-Factoring,<br />

Ausschnittsfactoring<br />

o<strong>de</strong>r Lagerfinanzierung.<br />

Im Inhouse-Verfahren steht die Finanzierung<br />

im Vor<strong>de</strong>rgrund. Hier wer<strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>r Regel bei Einreichung <strong>de</strong>r Rechnungen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s gesamten Saldos so-<br />

fort z.B. 90 % <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen vorfinanziert.<br />

<strong>Das</strong> finanzierte Unternehmen<br />

führt die Debitorenbuchhaltung<br />

treuhändisch für die Factoring-Gesellschaft<br />

weiter. Die einbehaltenen 10 %<br />

wer<strong>de</strong>n entwe<strong>de</strong>r nach Eingang <strong>de</strong>r<br />

Zahlung durch <strong>de</strong>n Debitor o<strong>de</strong>r spätestens<br />

nach 120 Tagen Überfälligkeit<br />

überwiesen.<br />

Die I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>s Full-Service-Verfahren<br />

hingegen entstammt <strong>de</strong>m Trend <strong>de</strong>s<br />

Outsourcing. Hierbei besteht die Möglichkeit,<br />

die gesamte Debitorenbuchhaltung<br />

auszulagern. Mit <strong>de</strong>r Auslagerung<br />

ist das Führen sämtlicher<br />

Debitorenkonten, das Mahnwesen bis<br />

hin zur gerichtlichen Beitreibung und<br />

die Bereitstellung aller notwendigen<br />

Listen (z.B. Umsatzsteuermeldung)<br />

verbun<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Das</strong> finanzierte Unternehmen führt<br />

nur noch ein einziges Debitorenkonto<br />

mit <strong>de</strong>r Factoring-Gesellschaft als Debitor.<br />

Von Vorteil ist dieses Verfahren<br />

also hauptsächlich bei Personaleinsparung<br />

o<strong>de</strong>r bei einer gewünschten<br />

Straffung <strong>de</strong>s Mahnwesens. Für gewöhnlich<br />

rechnet sich <strong>de</strong>r Preisunterschied<br />

zum Inhouse-Verfahren, wenn<br />

Buchhaltungspersonal eingespart<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig ein<strong>gesetz</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

Bei<strong>de</strong> Verfahren sind sowohl im stillen<br />

wie auch im offenen Verfahren durchführbar.<br />

Im offenen Verfahren tritt <strong>de</strong>r<br />

Factor gegenüber <strong>de</strong>n Debitoren als<br />

Besitzer <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen auf (Hinweis<br />

auf <strong>de</strong>n Rechnungen). Die Folge ist für<br />

gewöhnlich ein <strong>de</strong>utlich schnellerer<br />

Zahlungseingang. <strong>Das</strong> stille Verfahren<br />

ist aufgrund <strong>de</strong>s höheren Risikos für<br />

die Factoring-Gesellschaften schwerer<br />

umsetzbar, wird aber vor allem dann<br />

installiert, wenn Kun<strong>de</strong>n mit Abtretungsverboten<br />

in <strong>de</strong>ren Einkaufsbedingungen<br />

arbeiten (Beispiele sind<br />

große Einzelhan<strong>de</strong>lsketten o<strong>de</strong>r die<br />

Automobilindustrie).<br />

Die Son<strong>de</strong>rform <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>s<br />

Lagerbestan<strong>de</strong>s ist eine relativ seltene<br />

Finanzierungsform und für gewöhnlich<br />

nur als zusätzlicher Liquiditätsrahmen<br />

für Gesellschaften<br />

anzusehen, <strong>de</strong>ren For<strong>de</strong>rungen in einem<br />

Factoring-Verfahren schon vorfinanziert<br />

sind.<br />

Bei <strong>de</strong>m Ausschnittsfactoring wird im<br />

Vorfeld ein Teil <strong>de</strong>r Debitoren <strong>de</strong>finiert,<br />

<strong>de</strong>r über Factoring abgewickelt<br />

wer<strong>de</strong>n soll. Dieses Verfahren wird<br />

dann gewählt, wenn man lediglich<br />

eine bestimmte Liquiditätshöhe benötigt.<br />

Ultimo-Factoring hat nur einen zeitlich<br />

begrenzten Liquiditätseffekt. Hierbei<br />

wer<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen einer Firma zu<br />

einem bestimmten Stichtag einmalig<br />

aufgekauft. Durch die Zahlungseingänge<br />

<strong>de</strong>r Debitoren wird <strong>de</strong>r Liquiditätseffekt<br />

wie<strong>de</strong>r aufgehoben. Dieses<br />

Finanzierungsinstrument hat hauptsächlich<br />

<strong>de</strong>n Zweck einer Bilanzkorrektur.<br />

Kostenseitig ist Factoring zwischenzeitlich<br />

sehr interessant gewor<strong>de</strong>n.<br />

Die gesamten Factoring-Kosten setzen<br />

sich aus einer Factoring-Gebühr, einem<br />

Zins für die bevorschussten For<strong>de</strong>rungen<br />

und sonstigen Gebühren<br />

zusammen und liegen effektiv für gewöhnlich<br />

in Höhe <strong>de</strong>r Bankkonditionen<br />

im Kontokorrentbereich.<br />

Asset Backed Securities – eine Lösung<br />

für große Mittelständler<br />

Factoring wird allerdings dadurch eingeschränkt,<br />

dass <strong>de</strong>r Liquiditätsbedarf<br />

von großen mittelständischen<br />

Unternehmen nicht mehr ge<strong>de</strong>ckt<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Grund hierfür sind die<br />

Beschränkungen <strong>de</strong>r meisten Factoring-Gesellschaften<br />

in <strong>de</strong>r maximalen<br />

Höhe <strong>de</strong>s Finanzierungsrahmens.<br />

Allerdings gibt es auch für diese Unternehmen<br />

ein Finanzierungsinstrument<br />

auf Basis eines For<strong>de</strong>rungsverkaufs:<br />

Asset Backed Securities.<br />

Diese Finanzierungsform wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r<br />

Vergangenheit nur von <strong>de</strong>n Großkonzernen<br />

mit mehreren Mrd. EUR Umsatz<br />

genutzt, da ein Vertragsanlauf<br />

mit sehr hohen Kosten verbun<strong>de</strong>n ist.<br />

Wie <strong>de</strong>r Begriff sagt, erfolgt auch hier<br />

die Finanzierung über die Assets.<br />

Für diesen Zweck wird im herkömmlichen<br />

Verfahren eine Gesellschaft<br />

(Special Purpose Vehicle) gegrün<strong>de</strong>t,<br />

welche die Assets (z.B. For<strong>de</strong>rungen)<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n aufkauft, durch eine Rating-Gesellschaft<br />

wie zum Beispiel<br />

Moody’s einem Rating unterzieht,<br />

durch eine Kreditversicherung o<strong>de</strong>r<br />

eine Factoring-Gesellschaft absichert<br />

und anschließend über Banken am<br />

Kapitalmarkt als Commercial Papers<br />

platziert.<br />

Dieses System wur<strong>de</strong> inzwischen<br />

auch auf die Größenordung von größeren<br />

Mittelständlern angepasst.<br />

Auch hier wird ein SPV gegrün<strong>de</strong>t, das<br />

allerdings im Vergleich zum herkömmlichen<br />

ABS-Verfahren die For<strong>de</strong>rungen<br />

mehrerer Firmen bün<strong>de</strong>lt und somit<br />

die hohen Anlaufkosten aufteilt.<br />

Forfaitierung – Eine Finanzierung für<br />

nicht factorable For<strong>de</strong>rungen<br />

Factoring und ABS bieten nur dann für<br />

Unternehmen Finanzierungslösungen,<br />

solange es sich um ein revolvieren<strong>de</strong>s<br />

und mit kurzen Laufzeiten belegtes<br />

Geschäft han<strong>de</strong>lt. Es sind lediglich<br />

For<strong>de</strong>rungen durch <strong>de</strong>n Factor ankaufbar,<br />

<strong>de</strong>ren Mängel-, Skonto-, Boniund<br />

Rücklaufquoten unter 10 % (Ausnahmen<br />

bestätigen die Regel) und die<br />

Zahlungsziele bei maximal 120 Tagen<br />

liegen. Weiterhin dürfen keine Teilzahlungsregelungen<br />

bestehen; die Leistung<br />

muss vollständig erbracht sein.<br />

Über Forfaitierung kann auch für längerfristige<br />

Zahlungsziele (über 120<br />

Tage Laufzeit) o<strong>de</strong>r Projektgeschäfte<br />

eine For<strong>de</strong>rungsfinanzierung um<strong>gesetz</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Alternative Finanzierungsinstrumente<br />

für eine positive Zukunft<br />

Was Basel II genau für Neuerungen<br />

bringen wird, ist noch nicht endgültig<br />

geklärt. Der ursprüngliche Starttermin<br />

wur<strong>de</strong> aufgrund vieler offener Fragen<br />

vom 1.1.2005 auf <strong>de</strong>n 1.1.2007 verschoben.<br />

Mit Sicherheit wird aber<br />

eine weitere Verschärfung <strong>de</strong>r Kreditvergabe-Richtlinien<br />

durch Banken zu<br />

erwarten sein, was als Folge zu einer<br />

stärkeren Verbreitung alternativer Finanzierungsinstrumente<br />

wie Factoring,<br />

ABS, Forfaitierung o<strong>de</strong>r Leasing<br />

führen wird.<br />

Diese Finanzierungsinstrumente und<br />

Basel II führen aber trotz <strong>de</strong>r genannten<br />

Nachteile zu einer Disziplinierung<br />

von Unternehmen in Bezug auf Bilanzoptimierung<br />

und damit zu einer <strong>de</strong>utlich<br />

gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit<br />

auf <strong>de</strong>n globalen Märkten.<br />

Je früher sich ein Unternehmen auf<br />

die verän<strong>de</strong>rten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

durch <strong>de</strong>n Einsatz<br />

mo<strong>de</strong>rner und kreativer Finanzierungsinstrumente<br />

einstellt, <strong>de</strong>sto einfacher<br />

wird die Zukunft für dieses Unternehmen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Wenn Sie Interesse an einem <strong>de</strong>taillierten<br />

Informationsgespräch und/<br />

o<strong>de</strong>r an einer Umsetzung haben, stehen<br />

Ihnen unsere Mitarbeiter im Fachbereich<br />

Kredit gerne zur Verfügung. �<br />

Weitere Informationen zum<br />

Thema:<br />

Matthias Bühler<br />

Tel.: 089 992883-72<br />

Fax: 089 992883-15<br />

E-Mail: Matthias.Buehler@<strong><strong>de</strong>as</strong>.<strong>de</strong>


Transport - Versicherungszertifikate<br />

� Bekanntlich ist Deutschland auf einem<br />

Spitzenplatz bei Exporten. Auch<br />

in unserem Kundschaftsklientel haben<br />

wir eine Reihe von Mandanten,<br />

die einen hohen Exportanteil am Gesamtumsatz<br />

haben.<br />

Diese Warengeschäfte wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r<br />

Basis internationaler Han<strong>de</strong>lsklauseln<br />

abgewickelt. Diese INCOTERMS 2000<br />

regeln die Pflichten <strong>de</strong>s Käufers und<br />

Verkäufers hinsichtlich Kosten-, Gefahr-Tragung<br />

und Versicherung. Der<br />

Zahlungsverkehr wird dabei häufig im<br />

Rahmen von Akkreditivgeschäften<br />

abgewickelt. Dabei ist oft auch innerhalb<br />

sehr kurzer Fristen ein Versicherungsnachweis<br />

zur Transportversicherung<br />

zu erbringen. Hierzu stellen die<br />

Versicherer Versicherungszertifikate<br />

aus. Entgegen <strong>de</strong>n heute in Deutschland<br />

üblichen pauschalierten Transport-Rahmenverträgen<br />

sind Zertifikate<br />

„Inhaberpapiere“. Der Inhaber<br />

eines Original-Zertifikates hat damit<br />

einen direkten Anspruch im Scha<strong>de</strong>nfall<br />

an <strong>de</strong>n Versicherer im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

im Zertifikat dargestellten Transportes.<br />

Die Zertifikatsinhalte entsprechen<br />

<strong>de</strong>n Policenbestimmungen <strong>de</strong>r Transport-Generalpolicen<br />

bzw. <strong>de</strong>r Rahmenverträge.<br />

Wer<strong>de</strong>n die Zertifikate von <strong>de</strong>n Versicherern<br />

selbst nach <strong>de</strong>n Akkreditivvorgaben<br />

erstellt, ist eine Akzeptanz<br />

durch <strong>de</strong>n Risikoträger sichergestellt.<br />

An<strong>de</strong>rs stellt sich die Situation bei<br />

<strong>de</strong>n sogenannten „Selbstausfertigern“<br />

dar. Um schnell und flexibel auf<br />

Akkreditivanfor<strong>de</strong>rungen reagieren zu<br />

können, haben viele Kun<strong>de</strong>n Blankozertifikate<br />

von <strong>de</strong>n Versicherern erhalten<br />

und füllen diese selbst aus.<br />

Bei <strong>de</strong>r Ausfertigung kommt es beson<strong>de</strong>rs<br />

bei <strong>de</strong>n vertraglich vereinbarten<br />

Maxima <strong>de</strong>r Rahmenverträge hin<br />

und wie<strong>de</strong>r zu Summenüberschreitungen,<br />

die <strong>de</strong>m jeweiligen Risikoträger<br />

unverzüglich anzuzeigen sind. Immer<br />

häufiger kommt es aber heute zu Diskussionen<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Bedingungen<br />

und vereinbarten Klauseln. Während<br />

die Vereinbarung englischer<br />

Bedingungen - <strong>de</strong>r Institute Cargo<br />

Clauses - im Rahmen <strong>de</strong>utscher Transportversicherungen<br />

unkompliziert<br />

praktiziert wird, bereitet die Mitversicherung<br />

<strong>de</strong>r sogenannten politischen<br />

Gefahren eher Probleme.<br />

Seit 2001 lassen sich die Transportversicherer<br />

die Mitversicherung dieser<br />

politischen Gefahren vermehrt bezahlen<br />

und orientieren sich dabei am<br />

englischen Markt, <strong>de</strong>r im sogenannten<br />

„War Risks Rating Comittee“<br />

(WRRC), London, die Prämien zur Versicherung<br />

dieser Gefahren quotiert.<br />

Bei Reisen in Krisengebiete besteht<br />

somit nicht immer automatisch Versicherungsschutz<br />

in <strong>de</strong>n Generalpolicen<br />

für die Gefahren Krieg und Streik (war,<br />

strike, riots and civil comotions /<br />

SRCC) und damit für die Gefahren terroristischer<br />

und politischer Gewalthandlungen.<br />

Die Zulage-Prämien <strong>de</strong>s<br />

WRRC in akute Krisengebiete, wie<br />

Irak, Jemen o<strong>de</strong>r Tschetschenien können<br />

dabei leicht ein Vielfaches <strong>de</strong>r<br />

Warenprämie erreichen.<br />

Erprobungsklausel<br />

� Seit Einführung <strong>de</strong>s Produkthaftpflichtmo<strong>de</strong>lls<br />

(ProHB) im Jahr 1973<br />

wird bei Vereinbarung <strong>de</strong>r erweiterten<br />

Produkthaftpflichtversicherung automatisch<br />

die Erprobungsklausel zum<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s Versicherungsvertrages.<br />

Diese Klausel ist nach Ansicht<br />

<strong>de</strong>r Versicherungswirtschaft eine Ausschlussklausel<br />

und kann im Scha<strong>de</strong>nfall<br />

zur Ablehnung <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

führen.<br />

Nach dieser Klausel sind vom Versicherungsschutz<br />

ausgeschlossen „Ansprüche<br />

aus Sach- und Vermögensschä<strong>de</strong>n<br />

durch Erzeugnisse, <strong>de</strong>ren<br />

Verwendung o<strong>de</strong>r Wirkung im Hinblick<br />

auf <strong>de</strong>n konkreten Verwendungszweck<br />

nicht nach <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik<br />

o<strong>de</strong>r in sonstiger Weise ausreichend<br />

erprobt waren“ (Produkthaftpflichtmo<strong>de</strong>ll<br />

2002).<br />

Personenschä<strong>de</strong>n fallen nicht unter<br />

diese Klausel und bleiben versichert.<br />

Wen betrifft diese Klausel?<br />

Produzenten, insbeson<strong>de</strong>re Zulieferer,<br />

soweit <strong>de</strong>ren Produkte seitens <strong>de</strong>r Abnehmer<br />

weiter be- o<strong>de</strong>r verarbeitet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Was ist mit dieser Klausel beabsichtigt?<br />

Die Versicherer wollen vermei<strong>de</strong>n, zur<br />

Nachfinanzierung herangezogen zu<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn eine ausreichen<strong>de</strong> Erprobung<br />

<strong>de</strong>r Erzeugnisse nicht statt-<br />

Ein neuer Ausschluss, <strong>de</strong>r 2004 in die<br />

<strong>de</strong>utschen Verträge kommen wird, ist<br />

<strong>de</strong>r Ausschluss von „Dirty Bombs“<br />

und Kernenergie. Auf Druck <strong>de</strong>r Rückversicherer<br />

for<strong>de</strong>rn die <strong>de</strong>utschen<br />

Erstversicherer hier auf breiter Front<br />

<strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>r Gefahren aus <strong>de</strong>r<br />

Verwendung von chemischen, biologischen,<br />

biochemischen Substanzen<br />

o<strong>de</strong>r elektromagnetischer Wellen als<br />

Waffen und <strong>de</strong>r Kernenergie o<strong>de</strong>r ionisieren<strong>de</strong>r<br />

Strahlung. Wird im Akkreditiv<br />

englisches Bedingungswerk gefor<strong>de</strong>rt,<br />

müssen die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

englischen Ausschlussklauseln im<br />

Zertifikat verankert wer<strong>de</strong>n.<br />

Es gibt eine Menge bei <strong>de</strong>r Erstellung<br />

von Zertifikaten zu beachten. Schä<strong>de</strong>n<br />

aus <strong>de</strong>r falschen Erstellung von Zertifikaten<br />

durch Selbstausfertiger gehen<br />

zu Lasten <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers.<br />

Wenn Sie bei <strong>de</strong>r Ausfertigung von<br />

Zertifikaten Fragen haben, sprechen<br />

Sie uns an, <strong><strong>de</strong>as</strong> unterstützt Sie mit<br />

eigenen Spezialisten. �<br />

gefun<strong>de</strong>n hat. Versicherungsschutz<br />

soll nur unter Ausschluss <strong>de</strong>s Risikos<br />

nicht ausreichend erprobter Erzeugnisse<br />

geboten wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Klausel soll dabei nicht nur auf<br />

völlig neue Erzeugnisse Anwendung<br />

fin<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn auch bei in ihrer Zusammensetzung<br />

abgeän<strong>de</strong>rten bzw.<br />

weiter entwickelten Erzeugnissen.<br />

In einer Zeit mit immer schneller wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Produktzyklen unterliegen die<br />

Unternehmen einem erhöhten Innovations-<br />

und Kostendruck. Dadurch besteht<br />

die Gefahr, dass für die benötigte<br />

ausreichen<strong>de</strong> Erprobung nicht<br />

mehr genügend Zeit gefun<strong>de</strong>n wird.<br />

Unter Verschärfung <strong>de</strong>s Klauselwortlautes<br />

Bei <strong>de</strong>r Einführung dieser Klausel<br />

wur<strong>de</strong> in Abstimmung mit <strong>de</strong>m BDI,<br />

<strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Versicherungsschutz-<br />

Verband und <strong>de</strong>m damaligen HUK-<br />

Verband als Prüfungsmaßstab die<br />

leichteste Form „die anerkannten Regeln<br />

<strong>de</strong>r Technik o<strong>de</strong>r Wissenschaft“<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegt. Seit <strong>de</strong>r Bedingungsreform<br />

2000 gilt bereits ein schärferer<br />

Maßstab, nämlich „Stand von Wissenschaft<br />

und Technik“.<br />

Beweislast liegt beim Versicherer<br />

Für die Anwendung <strong>de</strong>r Klausel trägt<br />

<strong>de</strong>r Versicherer die Beweislast, jedoch<br />

hat <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer Mitteilungsobliegenheiten,<br />

welche ihn im<br />

Scha<strong>de</strong>nfall verpflichten, weitergehen<strong>de</strong><br />

Auskünfte zu erteilen. Seit <strong>de</strong>r<br />

Verschärfung <strong>de</strong>s Klauseltextes durch<br />

die „Bedingungsreform 2000“ versuchen<br />

sich die Versicherer insbeson<strong>de</strong>re<br />

bei großen Produkthaftungsschä<strong>de</strong>n<br />

mehr und mehr auf die Leistungsfreiheit<br />

zu berufen. Bei <strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>nabwicklung wer<strong>de</strong>n dabei die<br />

vor Produkt-Neueinführung bzw. Produktän<strong>de</strong>rung<br />

durchgeführten Erprobungsmaßnahmen<br />

durch Sachverständige<br />

<strong>de</strong>s Versicherers genauestens<br />

durchleuchtet und in Frage gestellt.<br />

Häufung von Ablehnungsfällen<br />

Noch vor einigen Jahren kam die Ablehnung<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes<br />

unter Anwendung dieser Klausel nur<br />

in ganz krassen Fällen vor. Wie mit<br />

Sorge zu beobachten ist, erlangt die<br />

Erprobungsklausel in <strong>de</strong>r Gegenwart<br />

bei <strong>de</strong>n Versicherern immer größere<br />

Be<strong>de</strong>utung. Gera<strong>de</strong> bei Großschä<strong>de</strong>n<br />

wird versucht <strong>de</strong>r Regulierungspflicht<br />

unter Berufung auf die Klausel zu entgehen,<br />

in<strong>de</strong>m die Anwendbarkeit <strong>de</strong>r<br />

Klausel zuungunsten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n sehr<br />

weit ausgelegt wird.<br />

So meinen einzelne Scha<strong>de</strong>nregulierer,<br />

<strong>de</strong>n Ausschluss nicht nur auf die<br />

gewollte Neueinführung von nicht erprobten<br />

Produkten und bewusst verän<strong>de</strong>rten<br />

Produkten anwen<strong>de</strong>n zu<br />

können, so wie <strong>de</strong>r ursprünglich angedachte<br />

Sinn und Zweck bei <strong>de</strong>r<br />

Klauseleinführung war, son<strong>de</strong>rn auch<br />

auf Fälle, wie sie tagtäglich im laufen<strong>de</strong>n<br />

Produktionsprozess vorkommen.<br />

Durch Gerichte ist diese überzogene<br />

Auslegung <strong>de</strong>r Klausel bisher nicht<br />

entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n. Es bleibt nur zu<br />

hoffen, dass solches Regulierungsverhalten<br />

keine Schule macht und dass<br />

nicht je<strong>de</strong>r Großscha<strong>de</strong>n in Form einer<br />

Deckungsklage vor Gericht en<strong>de</strong>t.<br />

Qualitätsmanagement im Unternehmen<br />

Um im Scha<strong>de</strong>nfall die Argumente <strong>de</strong>s<br />

Versicherer entkräften zu können, ist<br />

es beson<strong>de</strong>rs wichtig, nicht nur über<br />

ein Qualitätsmanagement auf sehr<br />

hohem Niveau zu verfügen, son<strong>de</strong>rn<br />

auch nachweisen zu können, welche<br />

Qualitätssicherungsmaßnahmen bei<br />

alltäglichen Verän<strong>de</strong>rungen im Produktionsprozess<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Gern beraten wir Sie zu diesem<br />

Thema. Bitte sprechen Sie uns an. �<br />

Weitere Informationen zum<br />

Thema:<br />

Sandra Dammalacks<br />

Tel.: 030 25412-580<br />

Fax: 030 254112-199<br />

E-Mail: Sandra.Dammalacks@<strong><strong>de</strong>as</strong>.<strong>de</strong><br />

5


6<br />

Feuerschutztüren als wesentlicher<br />

Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes<br />

� Eigentlich sollte man unterstellen<br />

können, dass die Funktionsfähigkeit<br />

von Feuerschutztüren und -toren eine<br />

Selbstverständlichkeit ist. Die durch<br />

unsere Feuerbesichtiger und Kun<strong>de</strong>nbetreuer<br />

im Rahmen von Jahresdurchsprachen<br />

und auch Erstkontakten<br />

durchgeführten Betriebsrundgänge<br />

zeigen jedoch ein erhebliches Verbesserungspotential,<br />

welches durch relativ<br />

einfache, in <strong>de</strong>r Regel organisatorische<br />

Maßnahmen umsetzbar ist.<br />

Bereits eine in <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen<br />

Funktion beeinträchtigte Feuerschutztür<br />

kann ein ganzes Brandschutzkonzept<br />

zunichte machen.<br />

Deshalb haben wir nachfolgend die<br />

wesent lichen Grundlagen und Verhaltensregeln<br />

zusammengefasst.<br />

Aufgaben von Feuerschutztoren-/türen<br />

Im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes<br />

kommt <strong>de</strong>n Feuerschutztüren und<br />

ihrer Funktionsfähigkeit eine zentrale<br />

Be<strong>de</strong>utung zur Sicherstellung <strong>de</strong>s<br />

Personen-, Sach- und Vermögensschutzes<br />

zu. Ist nun die einwandfreie<br />

Funktion und damit das Erreichen dieser<br />

Ziele durch unsach gemäße Handhabung<br />

verhin<strong>de</strong>rt, können einerseits<br />

hiermit hohe finanzielle Investi tionen<br />

nutzlos wer<strong>de</strong>n, zum an<strong>de</strong>ren sind<br />

auch versicherungsvertragliche Obliegenheiten<br />

verletzt wor<strong>de</strong>n, dies kann<br />

im Scha<strong>de</strong>nfall bis hin zur Leistungsfreiheit<br />

<strong>de</strong>s Versicherers führen.<br />

Sicherstellung <strong>de</strong>r<br />

Funktionsfähigkeit<br />

Feuerschutztore und -türen müssen<br />

immer selbstschließend ausgelegt<br />

sein. Hierfür ist <strong>de</strong>r Betreiber verantwortlich.<br />

Eine Kontrolle <strong>de</strong>r einwandfreien<br />

Funktion <strong>de</strong>rartiger Einrichtungen<br />

sollte einmal je<strong>de</strong>n Monat<br />

erfolgen, i<strong>de</strong>alerweise durch einen ernannten<br />

und über eine entsprechen<strong>de</strong><br />

lehrgangsbelegte Ausbildung verfügen<strong>de</strong>n<br />

Brandschutzbeauf tragten.<br />

Dieser hat die Kontrollen zu protokollieren<br />

und notwendige Reparaturen<br />

kurz fristig zu veranlassen.<br />

Cool IT, 32624 Melle<br />

Ziele funktionsfähiger<br />

Feuerschutztüren-/tore<br />

An dieser Stelle soll nicht auf technische<br />

und <strong>gesetz</strong>liche Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>rartiger Türen eingegangen wer<strong>de</strong>n.<br />

Hier sollte die Abstimmung mit<br />

Brandschutzspezialisten erfolgen<br />

(gerne nennen wir Ihnen über unsere<br />

Feuerbesichtiger entsprechen<strong>de</strong> Anschriften).<br />

Häufig stellen wir bei Betriebsrundgängen<br />

fest, dass die<br />

Feuer- und Rauchschutztüren zum einen<br />

durch sehr erfindungsreiche Maßnahmen<br />

blockiert wer<strong>de</strong>n, beispielsweise<br />

durch die allgegenwärtigen<br />

Holzkeile, durch Festbin<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

durch Zwischenstellen von verschie<strong>de</strong>nsten<br />

Gegenstän<strong>de</strong>n. Zum an<strong>de</strong>ren<br />

ist auch eine gewisse Unachtsamkeit<br />

festzustellen, wenn beispielsweise<br />

während <strong>de</strong>r Pausen Arbeitsgeräte<br />

o<strong>de</strong>r Ähnliches in <strong>de</strong>n Laufweg <strong>de</strong>r<br />

Tore gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Um dies zu vermei<strong>de</strong>n, ist an <strong>de</strong>n Toren<br />

und Türen <strong>de</strong>utlich auf die Funktion,<br />

z.B. „Feuerschutztür“ hinzuweisen,<br />

zusätzlich sollten auf <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n<br />

farbige Kennzeichnungen angebracht<br />

wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>ren Bereichen keinerlei<br />

Gegenstän<strong>de</strong> abgestellt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

Selbstverständlich ist auch das<br />

vorsätzliche Blockieren dieser Einrichtungen<br />

zu untersagen. Häufigste Begründung<br />

von angesprochenen Mitarbeitern,<br />

warum eine Feuerschutz tür<br />

blockiert wird, sind betriebstechnische<br />

Abläufe. Unabhängig von <strong>de</strong>r<br />

Frage, ob diese zu än<strong>de</strong>rn sind, kann<br />

in Fällen, wo es aus betriebstechnischen<br />

Grün<strong>de</strong>n nicht möglich ist, die<br />

Türen ständig geschlossen zu halten,<br />

eine automatische bauaufsichtszuge-<br />

lassene Feststellanlage installiert<br />

wer<strong>de</strong>n. Diese löst im Brandfall automatisch<br />

aus, auch nach Betriebsschluss<br />

können diese Anlagen automatisch<br />

angesteuert wer<strong>de</strong>n, da dann<br />

alle Feuerschutztüren und -tore zu<br />

schließen sind.<br />

Ausdrücklich ist an dieser Stelle darauf<br />

hinzuweisen, dass Hinweisschil<strong>de</strong>r<br />

nicht direkt an <strong>de</strong>n Türen angeschraubt<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen, da diese bauaufsichtszugelassen<br />

sind und aus<br />

diesem Grun<strong>de</strong> mechanisch unbeschädigt<br />

sein müssen.<br />

Sollte sich keine an<strong>de</strong>re Möglichkeit<br />

ergeben, ist ein Ankleben aber möglich.<br />

Mögliche Folgen bei nicht<br />

ordnungsgemäßem Betrieb<br />

Ein(e) funktionsfähige(s) Feuerschutztür/-tor<br />

soll im Scha<strong>de</strong>nfall umfangreiche<br />

Aufgaben erfüllen. Mit <strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st<br />

zeitweisen Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Ausbreitung eines Feuers auf weitere<br />

Gebäu<strong>de</strong>komplexe soll beispielsweise<br />

<strong>de</strong>r Feuerwehr verbesserte Rettungsmöglichkeiten<br />

gegeben wer<strong>de</strong>n. Dieses<br />

kann sich zum einen auf die Personenrettung,<br />

zum an<strong>de</strong>ren aber auch<br />

auf die Brandbekämpfung zur Rettung<br />

weiterer Gebäu<strong>de</strong>bereiche beziehen.<br />

Zusätzlich sollen verstärkt brandgefähr<strong>de</strong>te<br />

Bereiche, wie z. B. Lackiero<strong>de</strong>r<br />

Heizanlagen o<strong>de</strong>r Läger mit<br />

leicht entzündlichen Flüssigkeiten,<br />

von weniger gefähr<strong>de</strong>ten separiert<br />

wer<strong>de</strong>n, um so auch das Risiko eines<br />

Totalscha<strong>de</strong>ns zu minimieren. Im<br />

Brandfalle sollen durch Feuer- und<br />

Rauchschutzeinrichtungen auch <strong>de</strong>r<br />

Übergriff von Brandgasen und Rauch<br />

sowie Wärme auf an<strong>de</strong>re, vom eigentlichen<br />

Brand nicht betroffene Unternehmens<br />

bereiche verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Gegenzug soll natürlich auch die<br />

Zufuhr von Luft und somit Sauerstoff<br />

zum Brandbereich reduziert wer<strong>de</strong>n,<br />

um somit eine weitere Verbrennung<br />

zumin<strong>de</strong>st zu erschweren.<br />

Diese Aufgaben zeigen, welche Be<strong>de</strong>utung<br />

die einwandfreie Funktion für<br />

ein Unternehmen haben kann. Die<br />

mögliche Auswirkung einer grob fahrlässig<br />

o<strong>de</strong>r vorsätzlich verhin<strong>de</strong>rten<br />

einwandfreien Funktion dieser Schutz-<br />

einrichtungen auf eine Regu lierung<br />

nach einem <strong>de</strong>rartigen Scha<strong>de</strong>nfall<br />

haben wir bereits angesprochen. Auf<br />

Grund <strong>de</strong>r drastischen Folgen sei an<br />

dieser Stelle aber nochmals darauf<br />

hingewiesen, dass die Versicherer in<br />

ihren Brandschutzverhütungsvorschriften,<br />

die <strong>de</strong>n Versicherungsbe<br />

dingungen zugrun<strong>de</strong> liegen, nicht<br />

ohne Grund ausdrücklich <strong>de</strong>rartige<br />

Hinweise aufge nommen haben. Die<br />

Folgen können von einer Teilregulierung<br />

bis zum vollständigen Versagen<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes gehen.<br />

Bei Personenschä<strong>de</strong>n kann ein Zuwi<strong>de</strong>rhan<strong>de</strong>ln<br />

sogar strafrechtliche Folgen<br />

haben. Zusätzlich sind haftungsrechtliche<br />

Aspekte zu beachten.<br />

Fazit:<br />

Gegen eine fahrlässig herbeigeführte<br />

Funktionsunfähigkeit von Brandschutztüren<br />

ist durch verstärkte Kontrollen<br />

vorzugehen. Dies gilt umso<br />

mehr für wissentlich verursachte<br />

Funktionsbeeinträchtigungen, auch<br />

wenn die Begründungen <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />

(vereinfachte Produktionsabläufe<br />

und höhere Effektivität etc.) noch so<br />

nachvollziehbar sind. In diesem Falle<br />

sollten die Einwän<strong>de</strong> aufgenommen<br />

und eine mögliche Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Funktionsablaufes geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Da häufig <strong>de</strong>n Mitarbeitern <strong>de</strong>r eigentliche<br />

Sinn und Nutzen von Feuerschutztüren-/toren<br />

nicht ersichtlich<br />

ist, sollte hier eine Prävention durch<br />

Mitarbeiterschulungen und Informationen<br />

erfolgen. Letztendlich kann<br />

eine funktionsfähige Schutzeinrichtung<br />

auch zum Erhalt eines Arbeitsplatzes<br />

beitragen. Den Mitarbeitern<br />

ist <strong>de</strong>utlich zu machen, dass Feuerund<br />

Rauchschutztüren ein wesentlicher<br />

Teil <strong>de</strong>s Brandschutzkonzeptes<br />

sind und die Funktionsunfähigkeit in<br />

<strong>de</strong>r Regel erhebliche Schä<strong>de</strong>n verursachen<br />

kann bzw. die Vorlaufinvestitionen<br />

zunichte macht. Für <strong>de</strong>n Unternehmer<br />

ist zu beachten, dass bei <strong>de</strong>r<br />

Planung eines Brandschutzkonzeptes<br />

die Effektivität <strong>de</strong>r Schutzeinrichtungen<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n muss. Es<br />

gibt bei <strong>de</strong>n heutigen Anbietern <strong>de</strong>rartiger<br />

Einrichtungen die verschie<strong>de</strong>nsten<br />

Ausführungen (neben <strong>de</strong>r<br />

konventionellen Stahlblechtür sind<br />

auch beispielsweise Glastüren mit<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Sicherheit erhältlich),<br />

so dass hier individuelle Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

und Wünsche berücksichtigt wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

Bei Fragen o<strong>de</strong>r Informationen zu diesem<br />

Thema sprechen Sie bitte Ihren<br />

zuständigen Kun<strong>de</strong>nbetreuer je<strong>de</strong>rzeit<br />

an. �


Captives als Selbstfinanzierungsinstrument<br />

� Eine Vielzahl von Unternehmen<br />

sehen sich mit grundlegen<strong>de</strong>n Fragen<br />

<strong>de</strong>r Risikofinanzierung konfrontiert:<br />

• Wie können <strong>de</strong>m Unternehmen verbleiben<strong>de</strong>,<br />

begrenzte Mittel so zur<br />

Risikofinanzierung ein<strong>gesetz</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />

dass sie langfristig zur Senkung<br />

o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens zur Stabilisierung<br />

von Risikokosten beitragen?<br />

• Welche Risiken bzw. welche Haftungsstrecken<br />

könnten alternativ<br />

über Selbstfinanzierungsinstrumente<br />

getragen wer<strong>de</strong>n und welche<br />

sollten einem eigentlichen Risikotransfer<br />

(insb. einer Versicherungslösung)<br />

zugeführt wer<strong>de</strong>n?<br />

• Welche Instrumente bzw. Lösungen<br />

stehen zur Verfügung, um gegebenenfalls<br />

finanziell und risikotechnisch<br />

sinnvolle höhere Eigenbehalte<br />

zu finanzieren?<br />

Es ist in diesem Zusammenhang nicht<br />

überraschend, dass sich klassische<br />

Captive-Konzepte auch auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen<br />

Markt erneut relativ großer Beliebtheit<br />

erweisen.<br />

Bei einer Captive han<strong>de</strong>lt es sich um<br />

eine unternehmens- bzw. konzerneigene<br />

Versicherungsgesellschaft, die<br />

ausschließlich o<strong>de</strong>r überwiegend Risiken<br />

<strong>de</strong>r Muttergesellschaft versichert.<br />

Eine Captive ist dabei ein Instrument<br />

<strong>de</strong>r bewussten, ausgewogenen Risiko-Eigentragung,<br />

welches klassische<br />

Versicherungs- bzw. Risikotransferlösungen<br />

eines Unternehmens<br />

nicht ersetzt, son<strong>de</strong>rn ergänzt.<br />

Dabei nutzen nicht nur mittlere und<br />

größere Unternehmen aus Industrie,<br />

Han<strong>de</strong>l und Dienstleistungen ein solches<br />

Instrument, son<strong>de</strong>rn auch Banken<br />

und sonstige Finanzinstitute.<br />

Versicherungstechnisch wird eine<br />

Captive zumeist in Form einer Rückversicherungs<br />

(RV)-Captive gebil<strong>de</strong>t,<br />

d.h. über einen frem<strong>de</strong>n Erstversicherer<br />

wer<strong>de</strong>n bestimmte Risiken / Haftungen<br />

auf <strong>de</strong>m Weg <strong>de</strong>r Rückversicherung<br />

in die konzerneigene RV-<br />

Captive zediert.<br />

Typischerweise geht es dabei zumeist<br />

um eine Mischung von folgen<strong>de</strong>n Zielsetzungen:<br />

1) Risikokostenreduzierung<br />

bzw. -stabilisierung<br />

Die teilweise Einbringung existieren<strong>de</strong>r<br />

Versicherungsprogramme (z.B.<br />

Sach- und Betriebsunterbrechungsrisiken,<br />

Haftpflicht, Transport, Kreditrisiken)<br />

mit überdurchschnittlich niedrigem<br />

Scha<strong>de</strong>nverlauf in eine Captive<br />

ermöglicht einen kosteneffizienten<br />

Versicherungsschutz für das Gesamtunternehmen.<br />

Die Einbringung wird<br />

versicherungstechnisch auf bestimmte<br />

Haftungsstrecken begrenzt,<br />

i.ü. verbleibt es bei <strong>de</strong>m Transfer <strong>de</strong>s<br />

Groß- und Kumulscha<strong>de</strong>n-Exposures.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re die folgen<strong>de</strong>n Aspekte<br />

sind entschei<strong>de</strong>nd:<br />

• Partizipieren am versicherungstechnischen<br />

Erfolg<br />

• Realisieren versicherungstechnischer<br />

Gewinne in Bereichen mit<br />

niedrigen Scha<strong>de</strong>nquoten<br />

• Realisieren von Finanzerträgen auf<br />

Prämien und Rückstellungen<br />

Langfristige Stabilisierung<br />

<strong>de</strong>r Versicherungskosten<br />

• eine Captive reduziert die Abhängigkeit<br />

von <strong>de</strong>n Preiszyklen <strong>de</strong>s Marktes<br />

Direkter Zugang zum<br />

Rückversicherungsmarkt<br />

• eventuell günstigere Preisstruktur<br />

<strong>de</strong>s RV-Marktes gegenüber <strong>de</strong>m<br />

ErstV-Markt<br />

Zentralisierung <strong>de</strong>s<br />

Risikomanagements<br />

• Verbesserung <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nquoten<br />

durch erhöhtes Risikobewusstsein<br />

auf <strong>de</strong>n operativen Ebenen, erhöhte<br />

Transparenz <strong>de</strong>r Versicherungskosten<br />

führt in aller Regel zu erhöhter<br />

Kosteneffizienz.<br />

2) Bilanz- bzw. G&V - Schutz<br />

Die Selbstversicherung schwer o<strong>de</strong>r<br />

nur zu hohen Kosten versicherbarer<br />

Risiken in einer Captive ermöglicht es,<br />

externe Bilanzschocks aufzufangen<br />

und die Volatilität <strong>de</strong>r Ergebnisse in<br />

<strong>de</strong>r G&V zu reduzieren (z.B. Produkthaftpflicht,<br />

-rückruf, Restwertrisiken,<br />

verlängerte Garantien, politische Risiken,<br />

Berufshaftpflicht, etc.).<br />

Soweit solche Risiken nicht versichert<br />

sind, verbleiben sie in <strong>de</strong>r Bilanz <strong>de</strong>s<br />

Unternehmens und schlagen im Scha<strong>de</strong>nfall<br />

in vollem Umfang und nach<br />

Steuern auf Bilanz und G&V durch.<br />

Dagegen kann das Ansparen von steuerwirksamenSchwankungsrückstellungen<br />

in <strong>de</strong>r Captive-Bilanz in Jahren<br />

mit Großschä<strong>de</strong>n einen erheblichen<br />

Beitrag zur Ergebnisglättung auf Konzernebene<br />

leisten. Die Bildung von<br />

steuerwirksamen Rückstellungen für<br />

zukünftige Risiken ist indirekt nur unter<br />

<strong>de</strong>n Rechnungslegungsvorschriften<br />

einer Versicherungsbilanz (i.e.<br />

Captive) möglich, grundsätzlich nicht<br />

jedoch in einer gewöhnlichen Han<strong>de</strong>lsbilanz.<br />

3) Steuereffekte<br />

Die Existenz einer Captive kann sich<br />

positiv auf die steuerbedingten Kosten<br />

eines Unternehmens auswirken,<br />

dies auf zwei Ebenen:<br />

Ebene<br />

Mutterunternehmen = Reduzierung<br />

<strong>de</strong>s zu versteuern<strong>de</strong>n Ertrages<br />

• Abzugsfähigkeit <strong>de</strong>r Versicherungsprämien<br />

Ebene<br />

Captive = Steuerstundungseffekt<br />

bzw. niedrige Ertragsbesteuerung<br />

• Da je nach Standort das gesamte<br />

technische und ein Teil <strong>de</strong>s Finanzergebnisses<br />

einer RV-Captive <strong>de</strong>n<br />

steuerwirksamen Schwankungsrückstellungen<br />

zugeführt wer<strong>de</strong>n<br />

muss (z.B. Luxemburg) bzw. wer<strong>de</strong>n<br />

kann (z.B. Schweiz), weist die G&V<br />

einer RV-Captive i.d.R. über einen<br />

längeren Zeitraum keinen o<strong>de</strong>r nur<br />

einen sehr geringen zu versteuern<strong>de</strong>n<br />

Gewinn aus.<br />

Anlagepolitik von RV-Captives<br />

Die Anlagepolitik sollte gesellschaftsspezifisch<br />

<strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n und<br />

grundsätzlich konservativ auf folgen<strong>de</strong><br />

Elemente ausgerichtet sein: Diversifizierung,<br />

Sicherheit, Rentabilität<br />

und Liquidität.<br />

Eine RV-Captive muss eine Politik verfolgen,<br />

die es ihr ermöglicht, im Bedarfsfall<br />

(Scha<strong>de</strong>nfall) kurzfristig liqui<strong>de</strong><br />

Mittel mit beschränktem Risiko<br />

zu realisieren, dabei ist insbeson<strong>de</strong>re<br />

ein Matching von versicherungstechnischen<br />

Verpflichtungen und entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Aktiva (inkl. Duration und<br />

Währung) anzustreben. Dem steht<br />

nicht entgegen, dass ein Teil <strong>de</strong>r Liquidität<br />

<strong>de</strong>r RV-Captive auch in Form<br />

von gruppeninternen Darlehen zur<br />

Verfügung gestellt wird. Einbehaltene<br />

Gewinne können grundsätzlich ausgeschüttet<br />

wer<strong>de</strong>n bzw. verbleiben in<br />

<strong>de</strong>r Bilanz zwecks Eigenkapitalstärkung<br />

und höherer Zeichnungskapazitäten<br />

Standorte<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r letzten 20 Jahre haben<br />

sich insbeson<strong>de</strong>re Luxemburg, Irland<br />

und die Schweiz als führen<strong>de</strong> europäische<br />

Captive-Standorte entwickelt.<br />

Von geschätzten 40-50 Captives <strong>de</strong>utscher<br />

Herkunft dürften sich zwei Drittel<br />

aller Captives in diesen Standorten<br />

etabliert haben. Von <strong>de</strong>m letzten Drittel<br />

dürften ca. die Hälfte als Onshore-<br />

Captives in Deutschland selbst domiziliert<br />

sein.<br />

Letzteres Phänomen ist insbeson<strong>de</strong>re<br />

das Ergebnis von Unwägbarkeiten <strong>de</strong>s<br />

dt. Außensteuerrechts, ein Aspekt,<br />

<strong>de</strong>r aktuell noch an Be<strong>de</strong>utung zunimmt<br />

bzw. zunehmen dürfte.<br />

Captive-Management<br />

Die Verwaltung <strong>de</strong>r Captive wird in <strong>de</strong>r<br />

Regel spezialisierten Captive-Management-Gesellschaften<br />

übertragen.<br />

Eine solche Management-Gesellschaft<br />

übernimmt nicht nur die gesamte administrative<br />

Betreuung <strong>de</strong>r RV-Captive<br />

(Buchführung, Rechnungswesen, Reporting,<br />

Recht, Steuern, aktuarischer<br />

Support, etc.) son<strong>de</strong>rn sollte auch in<br />

<strong>de</strong>r Lage sein, entsprechen<strong>de</strong> Beratungsfunktionen<br />

im Vorfeld einer Captive-Gründung<br />

zu übernehmen (aspekt-<br />

und standortübergreifen<strong>de</strong><br />

Machbarkeitsstudie, Strukturierung<br />

sowie Lizenzierungsverfahren).<br />

Gecalux Gruppe<br />

Die <strong><strong>de</strong>as</strong> Deutsche Assekuranz-Makler<br />

GmbH arbeitet bei <strong>de</strong>r Planung<br />

und Installation von Captives mit <strong>de</strong>r<br />

Gecalux-Gruppe zusammen.<br />

Die im Jahr 1984 gegrün<strong>de</strong>te Gecalux<br />

Gruppe ist führen<strong>de</strong>r, unabhängiger<br />

europäischer Anbieter entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Dienstleistungen und standortübergreifend<br />

mit eigenen Management-Gesellschaften<br />

in Luxemburg,<br />

Schweiz, Irland sowie in Deutschland<br />

selbst präsent. Gecalux ist gleichzeitig<br />

in einer führen<strong>de</strong>n Position hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Captive-Beratung und -<br />

Verwaltung für <strong>de</strong>utsche Unternehmen.<br />

�<br />

Weitere Informationen zum<br />

Thema:<br />

Iris Rahm<br />

Tel.: 030 25412-560<br />

Fax: 030 25412-199<br />

E-Mail: Iris.Rahm@<strong><strong>de</strong>as</strong>.<strong>de</strong><br />

7


8<br />

Selbstbeteiligungen in <strong>de</strong>r<br />

Kraftfahrzeug-Haftpflicht-<br />

Versicherung?<br />

� In <strong>de</strong>r Vergangenheit war die Vereinbarung<br />

einer Selbstbeteiligung in<br />

<strong>de</strong>r Kraftfahrtversicherung nur im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Fahrzeugversicherung<br />

möglich.<br />

Bei Beschädigungen am eigenen Fahrzeug,<br />

die aus einem versicherten<br />

Scha<strong>de</strong>n resultieren, wird ein Teil<br />

selbst getragen. Der Versicherer ersetzt<br />

im Scha<strong>de</strong>nfall die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Wie<strong>de</strong>rherstellung abzüglich <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Selbstbeteiligung. Vorteil<br />

ist die durch die Eigentragung wesentlich<br />

günstigere Versicherungsprämie.<br />

Selbstbeteiligungslösungen haben<br />

sich zwischenzeitlich auch in <strong>de</strong>r<br />

Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung<br />

durch<strong>gesetz</strong>t. So bieten eine<br />

Vielzahl von Versicherern individuelle<br />

Vertragskonzeptionen, die ein <strong>de</strong>rartiges<br />

Mo<strong>de</strong>ll beinhalten, für größere<br />

Fahrzeugflotten an.<br />

Was be<strong>de</strong>utet<br />

dies im Scha<strong>de</strong>nfall?<br />

<strong>Das</strong> Pflichtversicherungs<strong>gesetz</strong> räumt<br />

<strong>de</strong>m Geschädigten nach einem Verkehrsunfall,<br />

an<strong>de</strong>rs als z.B. bei einem<br />

Betriebs-Haftpflichtscha<strong>de</strong>n, einen Direktanspruch<br />

gegen <strong>de</strong>n Versicherer<br />

ein (§ 3 Nr.1 PflVG).<br />

Der Geschädigte kann sich somit direkt<br />

an <strong>de</strong>n Versicherer <strong>de</strong>s Unfallgegners<br />

wen<strong>de</strong>n und seinen Scha<strong>de</strong>nersatz<br />

geltend machen.<br />

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung<br />

än<strong>de</strong>rt sich daher im Verhältnis<br />

zum Geschädigten nichts.<br />

Im Scha<strong>de</strong>nfall ist <strong>de</strong>r Versicherer<br />

<strong>de</strong>m Anspruchsteller gegenüber weiterhin<br />

im vollen Umfang zur Leistung<br />

verpflichtet.<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

<strong><strong>de</strong>as</strong> Deutsche Assekuranz-Makler GmbH<br />

Iris Rahm – Geschäftsführung<br />

Schöneberger Ufer 89 – 91, 10785 Berlin<br />

Tel.: 030 25412-560<br />

Fax: 030 25412-199<br />

E-Mail: Iris.Rahm@<strong><strong>de</strong>as</strong>.<strong>de</strong><br />

Der Versicherer for<strong>de</strong>rt die vereinbarte<br />

Selbstbeteiligung gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Versicherungsnehmer erst nach<br />

Scha<strong>de</strong>nregulierung zurück.<br />

Welche Selbstbeteiligungsmo<strong>de</strong>lle<br />

gibt es?<br />

Ob und ggfs. welches Selbstbeteiligungsmo<strong>de</strong>ll<br />

für eine Fahrzeugflotte<br />

geeignet ist, ergibt erst die <strong>de</strong>taillierte<br />

Risikoanalyse und -bewertung<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nverlaufs <strong>de</strong>r vergangenen<br />

Jahre.<br />

Welche Höhe je Scha<strong>de</strong>nfall bzw. <strong>de</strong>s<br />

Gesamtscha<strong>de</strong>naufwan<strong>de</strong>s per anno<br />

selbst getragen wer<strong>de</strong>n sollte, muss<br />

individuell im Rahmen einer sogenannten<br />

as/if - Betrachtung ermittelt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Redaktionskonferenz<br />

Iris Rahm, Jens-Uwe Hellweg,<br />

Holger Wendorff, Sandra Dammalacks,<br />

Ivanka Galesic, Matthias Bühler,<br />

Wolfgang Reiniger, Frank Peters,<br />

Helmut G. Walker<br />

Redaktionsschluss: 10/2004<br />

Die Einführung eines Selbstbeteiligungsmo<strong>de</strong>lls<br />

ist also nicht für je<strong>de</strong><br />

Fahrzeugflotte in gleichem Maße zu<br />

empfehlen. Entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Faktoren<br />

sind u. a. die Art und die Frequenz <strong>de</strong>r<br />

Schä<strong>de</strong>n, die Zusammensetzung <strong>de</strong>r<br />

Fahrzeug-Flotte sowie die Höhe <strong>de</strong>s<br />

Scha<strong>de</strong>n- und Prämienvolumens.<br />

Welche Vorteile<br />

bieten Selbstbeteiligungsmo<strong>de</strong>lle<br />

in <strong>de</strong>r<br />

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung?<br />

Versicherungsprämien sind in Kosten<br />

umgewan<strong>de</strong>ltes Unternehmerrisiko.<br />

Wir empfehlen daher, nur die Wagnisse<br />

auf Versicherer zu übertragen,<br />

die die Liquidität o<strong>de</strong>r Existenz <strong>de</strong>s<br />

Unternehmens bedrohen können.<br />

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Eine bestimmte Anzahl von Kleinschä<strong>de</strong>n<br />

(Frequenzschä<strong>de</strong>n) treten wie<strong>de</strong>rkehrend<br />

ein. In diesem Frequenz-<br />

Scha<strong>de</strong>nbereich wird unter wirtschaftlicher<br />

Betrachtungsweise dann<br />

weniger versichert als finanziert.<br />

Die Vereinbarung einer Kraftfahrt-<br />

Haftpflicht-Selbstbeteiligung kann ein<br />

aktiver Baustein im Rahmen eines<br />

umfassen<strong>de</strong>n Risiko-Managements<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Ihr Kun<strong>de</strong>nbetreuer vor Ort berät Sie<br />

gern. �<br />

Weitere Informationen zum<br />

Thema:<br />

Ivanka Galesic<br />

Tel.: 030 25412-583<br />

Fax: 030 25412-199<br />

E-Mail: Ivanka.Galesic@<strong><strong>de</strong>as</strong>.<strong>de</strong><br />

Regionalzentrum Nord/<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Tel.: 030 25412-560<br />

Fax: 030 254 12-199<br />

Geschäftsstelle Leipzig<br />

Tel.: 0341 2585-816<br />

Fax: 0341 2585-819<br />

Geschäftsstelle Hannover<br />

Tel.: 0511 34855-0<br />

Fax: 0511 34855-33<br />

Regionalzentrum West/<br />

Geschäftsstelle Mülheim<br />

Tel.: 0208 48402-0<br />

Fax: 0208 48402-40<br />

Regionalzentrum Süd/<br />

Geschäftsstelle Stuttgart<br />

Tel.: 0711 1792515<br />

Fax: 0711 1794038<br />

Geschäftsstelle Frankfurt am Main<br />

Tel.: 069 96240-0<br />

Fax: 069 96240-115<br />

Geschäftsstelle München<br />

Tel.: 089 992883-0<br />

Fax: 089 992883-75<br />

IHA Industrie- und Han<strong>de</strong>ls-<br />

Assekuranz Versicherungsmakler<br />

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Tel.: 0261 1007-0<br />

Fax: 0261 1007-290<br />

Friedrich Fetzer Assekuranzbüro GmbH<br />

Tel.: 02204 9205-0<br />

Fax: 02204 9205-55<br />

Lutz Assekuranz-Makler GmbH<br />

Tel.: 089 992883-200<br />

Fax: 089 992883-201<br />

<strong><strong>de</strong>as</strong> Deutsche Logistik<br />

Versicherungsvermittlung GmbH<br />

Tel.: 030 25412-581<br />

Fax: 030 25412-588

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