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dort nicht zugelassene Versicherer ist<br />
aufgrund aufsichts- und steuerrechtlicher<br />
Vorschriften in diesen Län<strong>de</strong>rn<br />
nicht erlaubt. Hierdurch wollen sie die<br />
Qualität ihrer Versicherungsprodukte<br />
und Steuereinnahmen aus <strong>de</strong>m Versicherungsgeschäft<br />
sicherstellen.<br />
Compliance mit <strong>de</strong>n örtlichen gesetzlichen<br />
Vorgaben lässt sich zwar durch<br />
eine <strong>de</strong>zentrale Versicherungslösung<br />
herstellen. Dies ist aber aufgrund <strong>de</strong>s<br />
hohen administrativen Aufwands oftmals<br />
keine wirkliche Alternative.<br />
Manche Risiken können auf lokaler<br />
Ebe ne auch gar nicht in <strong>de</strong>m Bedingungs-<br />
und Deckungssummen-<br />
Umfang abgesichert wer<strong>de</strong>n, wie<br />
die Konzernmutter es ihren Töchtern<br />
vorgibt. Zur Lösung <strong>de</strong>s Problems,<br />
das sich aus <strong>de</strong>r Deckung von Risiken<br />
in <strong>de</strong>n non-admitted-Verbotslän<strong>de</strong>rn<br />
ergeben kann, haben einige Versicherer<br />
daher neue Versicherungsprodukte auf<br />
<strong>de</strong>n Markt gebracht.<br />
Dabei ist es ihnen zunächst wichtig,<br />
<strong>de</strong>n Hauptvertrag auf lokaler Ebene so<br />
weit wie möglich zu spiegeln. Im Wege<br />
einer so genannten „Transcription of<br />
the Master Cover“ wer<strong>de</strong>n die lokalen<br />
Policen <strong>de</strong>m Hauptvertrag entsprechend<br />
<strong>de</strong>n lokalen Risikoerfor<strong>de</strong>rnissen<br />
weitestgehend angeglichen. Risiken,<br />
die auf lokaler Ebene nicht abge<strong>de</strong>ckt<br />
wer<strong>de</strong>n können, wer<strong>de</strong>n kurzerhand als<br />
Risiken <strong>de</strong>r Konzernmutter <strong>de</strong>finiert.<br />
Hierzu ein Beispiel:<br />
Kommt es in <strong>de</strong>r russischen Produktionsstätte<br />
<strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Mutterkonzerns<br />
zu einem Feuerscha<strong>de</strong>n, betrifft<br />
dies zwar zunächst die russische Tochter.<br />
Trotz<strong>de</strong>m ist auch die Vermögens-<br />
und Ertragslage <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Mutter<br />
betroffen. Die Risiken <strong>de</strong>r Vermögens-<br />
und Ertragslage <strong>de</strong>r Konzernmutter sind<br />
durch eine neue Form <strong>de</strong>r Vermögensscha<strong>de</strong>nversicherung<br />
abge<strong>de</strong>ckt, die<br />
neben <strong>de</strong>m Hauptvertrag als separater<br />
Versicherungsvertrag steht. Demnach<br />
erhält die Konzernmutter im Scha<strong>de</strong>nfall<br />
<strong>de</strong>n Betrag, <strong>de</strong>r zu ersetzen wäre, wenn<br />
die oben angesprochenen Differenz<strong>de</strong>ckungen<br />
im Hauptvertrag wirksam<br />
hätten vereinbart wer<strong>de</strong>n können.<br />
Diese Vorgehensweise ist nicht unumstritten<br />
und es ist offen, ob diese<br />
Vertragskonstellation im Ausland<br />
akzeptiert wird. Hier geht es vor allem<br />
um die Frage, ob eine ausschließlich<br />
<strong>de</strong>utsche Belegenheit <strong>de</strong>s neu <strong>de</strong>finierten<br />
Risikos z.B. von <strong>de</strong>r russischen<br />
Seite anerkannt wird. Diverse wichtige<br />
Marktteilnehmer gehen nach wie vor<br />
davon aus, dass Differenz<strong>de</strong>ckungen<br />
im Hauptvertrag zulässig sind. Ein<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Diskussion ist noch nicht in<br />
Sicht. Neuerdings wird zu<strong>de</strong>m vermehrt<br />
in Erwägung gezogen, aktiv auf<br />
die Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r non-admitted-Verbotslän<strong>de</strong>r<br />
zuzugehen, um Legalitätsfragen<br />
zu klären.<br />
Als Versicherungsmakler nehmen wir<br />
intensiv an dieser Diskussion teil, um <strong>für</strong><br />
unsere Kun<strong>de</strong>n die erfor<strong>de</strong>rliche Transparenz<br />
zu schaffen und gemeinsam mit<br />
ihnen die <strong>für</strong> sie optimale Lösung zu<br />
fin<strong>de</strong>n. Sie sollen sich – in voller Kenntnis<br />
<strong>de</strong>r Vor- und Nachteile <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m<br />
Tisch liegen<strong>de</strong>n Vorschläge – <strong>für</strong> ihren<br />
Weg zur Gestaltung ihres Versicherungsprogramms<br />
entschei<strong>de</strong>n können. •<br />
Grenzenlose Policen und ihre Tücken<br />
Scha<strong>de</strong>nregulierung global<br />
Holger Wendorff<br />
In <strong>de</strong>r aktuellen Diskussion zum<br />
Thema Compliance von internationalen<br />
Versicherungsprogrammen rückt<br />
die hochwertige und kun<strong>de</strong>norientierte<br />
Scha<strong>de</strong>nregulierung auf globaler<br />
Ebene zunehmend in <strong>de</strong>n Fokus. Im<br />
Folgen<strong>de</strong>n erläutern wir Ihnen einige<br />
Szenarien am Beispiel internationaler<br />
Sachversicherungsprogramme und<br />
ihre möglichen Auswirkungen auf die<br />
Scha<strong>de</strong>nregulierung.<br />
Devisenkurse<br />
Aus Europa gesteuerte Versicherungsprogramme<br />
basieren fast ausschließlich<br />
auf <strong>de</strong>m Euro. Im Vergleich zum Euro<br />
zeigen die Finanzmärkte eine starke<br />
Dynamik <strong>de</strong>r Wechselkurse weltweit,<br />
US-Dollar (USD) und britisches Pfund<br />
(GBP) ausdrücklich eingeschlossen. Der<br />
USD wird in vielen Lan<strong>de</strong>spolicen als<br />
Referenzwährung genutzt (USA, Argentinien,<br />
Mexiko, Asien/Pazifik).<br />
Da die Limite von Programmen häufig<br />
nur besprochen wer<strong>de</strong>n, wenn ein<br />
Renewal ansteht, darf man unterstel-<br />
len, dass – aufgrund sich stark verän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r<br />
Devisenkurse – die Spiegelung<br />
eines „Policy Limits“ aus <strong>de</strong>m „Master<br />
Cover“ (Hauptvertrag) o<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>ssen<br />
Sublimiten in die jeweiligen Län<strong>de</strong>rpolicen<br />
von <strong>de</strong>r ursprünglich angedachten<br />
Dimension abweicht.<br />
Unterversicherung<br />
Durch optimierte Bedingungen im Master<br />
Cover gelingt es weitestgehend, die<br />
Anrechnung einer Unterversicherung<br />
im Scha<strong>de</strong>nfall zu minimieren o<strong>de</strong>r in<br />
Gänze außer Kraft zu setzen. Diese<br />
komfortablen Regelungen lassen sich<br />
aber nicht uneingeschränkt in je<strong>de</strong>n<br />
Versicherungsmarkt transferieren.<br />
Wenn nunmehr in einem Land wegen<br />
lokaler Regelungen Policen je nach<br />
„Legal Entity“ (Rechtsträger) ausgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, die keinem gemeinsamen<br />
Summenausgleich unterliegen und ein<br />
„waiver of un<strong>de</strong>rinsurance“ (Unterversicherungsverzicht)<br />
nicht vereinbart<br />
ist, wird man sich mit <strong>de</strong>r Anrechnung<br />
einer Unterversicherung beschäftigen<br />
müssen. Sollte möglicherweise ein neugegrün<strong>de</strong>tes<br />
Tochterunternehmen vom<br />
Scha<strong>de</strong>n betroffen sein, sind Unterversicherungsquoten<br />
> 50 % vorstellbar.<br />
Versicherte Gefahren<br />
Der in einem <strong>de</strong>utschen Master Cover<br />
<strong>de</strong>finierte Versicherungsschutz lässt<br />
sich nicht in je<strong>de</strong> lokale Police impor-<br />
war das Thema von Prof. Dr. Michael<br />
Hüther, <strong>de</strong>m Direktor <strong>de</strong>s Instituts<br />
<strong>de</strong>r Deutschen Wirtschaft, auf unserer<br />
Jah restagung Anfang März in Detmold.<br />
Im Mittelpunkt stand natürlich auch die<br />
weltweite Finanzkrise mit ihren Auswirkungen.<br />
Das rund 400-köpfige<br />
Auditorium hörte klare marktwirtschaftliche<br />
Positionen, aber auch<br />
tieren. So wer<strong>de</strong>n z.B. Überschwemmungen<br />
in Frankreich im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
CatNat-Pools (CatNat = French Natural<br />
Disaster Compensation Scheme) o<strong>de</strong>r<br />
innere Unruhen in Südafrika im SAS-<br />
RIA-Pool versichert (SASRIA = South<br />
African Strikes and Riots Insurance Association).<br />
Der mexikanische Versicherungsschutz<br />
schließt Schä<strong>de</strong>n durch<br />
Erdrutsch grundsätzlich aus. Auch TV-<br />
Bausteine wer<strong>de</strong>n, sofern vorhan<strong>de</strong>n,<br />
häufig lokal sublimitiert. Dadurch kann<br />
es passieren, dass im Master Cover<br />
<strong>de</strong>finierter Versicherungsschutz lokal<br />
nicht realisiert wird.<br />
Policy Limite und Versicherungssummen<br />
Einige Versicherungsmärkte bil<strong>de</strong>n ein<br />
lokales Vertragslimit aus <strong>de</strong>r Gesamtversicherungssumme.<br />
Wenn in dieser<br />
Gesamtversicherungssumme zur<br />
Ertragsausfallversicherung trotz mehrjähriger<br />
Haftzeit nur Jahressummen<br />
berücksichtigt sind, kann das Limit bei<br />
einem großen überjährigen Unterbrechungsscha<strong>de</strong>n<br />
überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />
Folgen<br />
Für Län<strong>de</strong>r, die im Scha<strong>de</strong>nfall eine<br />
direkte Zahlung aus <strong>de</strong>m Master Cover<br />
zulassen, sind in <strong>de</strong>r Vertrags<strong>de</strong>klaration<br />
steuerliche Mehraufwendungen<br />
und Wechselkursrisiken als zusätzliche<br />
Entschädigungsleistungen zu verhan-<br />
die Unsicherheit <strong>de</strong>r Fachleute zur<br />
kurz fristigen Entwicklung.<br />
Unser Bild zeigt in <strong>de</strong>r Diskussion<br />
mit Prof. Hüther (rechts) die Hauptgeschäftsführer<br />
Manfred Klocke und<br />
Norbert Noehrbass sowie Markus<br />
Schön, Geschäftsführer <strong>de</strong>r Deutsche<br />
Vorsorge Asset Management GmbH<br />
(DVAM), Detmold (v.l.n.r.). •<br />
<strong>de</strong>ln, damit diese im Scha<strong>de</strong>nfall <strong>für</strong> <strong>de</strong>n<br />
Kun<strong>de</strong>n ausgeglichen wer<strong>de</strong>n können.<br />
In <strong>de</strong>r aktuellen Compliance-Diskussion<br />
ist aber festzustellen, dass<br />
viele Län<strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />
o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nszahlungen aus <strong>de</strong>m<br />
Ausland nicht zulassen. Sollte das<br />
vom Scha<strong>de</strong>n betroffene ausländische<br />
Tochterunternehmen, wie vorab<br />
beschrieben, über keinen ausreichen<strong>de</strong>n<br />
Versicherungsschutz verfügen,<br />
erfolgt die Regulierung zugunsten <strong>de</strong>r<br />
Muttergesellschaft. Die Muttergesellschaft<br />
wird daher unternehmensinterne<br />
Lösungen prüfen, um <strong>de</strong>n notwendigen<br />
Kapitaltransfer an das vom Scha<strong>de</strong>n<br />
betroffene Tochterunternehmen zu<br />
realisieren. Solche Transfers können jedoch<br />
nur bedingt als Scha<strong>de</strong>nszahlung<br />
<strong>de</strong>klariert wer<strong>de</strong>n. Somit sind sie durch<br />
lokale Beson<strong>de</strong>rheiten beeinflussbar,<br />
wie z.B. Investitionssteuern, Investitionsstopp<br />
o<strong>de</strong>r Anteilsverän<strong>de</strong>rungen<br />
innerhalb eines lokalen Joint Ventures.<br />
Kun<strong>de</strong> und Versicherungsmakler sind<br />
somit aufgefor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>n im Rahmen<br />
<strong>de</strong>s Master Covers verhan<strong>de</strong>lten Versicherungsschutz<br />
soweit wie möglich in<br />
<strong>de</strong>n jeweiligen lokalen Versicherungsvertrag<br />
zu exportieren („Transcription of<br />
the Master Cover“) und, sofern dieses<br />
im Einzelfall nicht möglich ist, die Abweichungen<br />
qualifiziert zu bewerten. •<br />
„Mo<strong>de</strong>rner Sozialstaat unter<br />
<strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r Globalisierung –<br />
was ist möglich?“