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2<br />

dort nicht zugelassene Versicherer ist<br />

aufgrund aufsichts- und steuerrechtlicher<br />

Vorschriften in diesen Län<strong>de</strong>rn<br />

nicht erlaubt. Hierdurch wollen sie die<br />

Qualität ihrer Versicherungsprodukte<br />

und Steuereinnahmen aus <strong>de</strong>m Versicherungsgeschäft<br />

sicherstellen.<br />

Compliance mit <strong>de</strong>n örtlichen gesetzlichen<br />

Vorgaben lässt sich zwar durch<br />

eine <strong>de</strong>zentrale Versicherungslösung<br />

herstellen. Dies ist aber aufgrund <strong>de</strong>s<br />

hohen administrativen Aufwands oftmals<br />

keine wirkliche Alternative.<br />

Manche Risiken können auf lokaler<br />

Ebe ne auch gar nicht in <strong>de</strong>m Bedingungs-<br />

und Deckungssummen-<br />

Umfang abgesichert wer<strong>de</strong>n, wie<br />

die Konzernmutter es ihren Töchtern<br />

vorgibt. Zur Lösung <strong>de</strong>s Problems,<br />

das sich aus <strong>de</strong>r Deckung von Risiken<br />

in <strong>de</strong>n non-admitted-Verbotslän<strong>de</strong>rn<br />

ergeben kann, haben einige Versicherer<br />

daher neue Versicherungsprodukte auf<br />

<strong>de</strong>n Markt gebracht.<br />

Dabei ist es ihnen zunächst wichtig,<br />

<strong>de</strong>n Hauptvertrag auf lokaler Ebene so<br />

weit wie möglich zu spiegeln. Im Wege<br />

einer so genannten „Transcription of<br />

the Master Cover“ wer<strong>de</strong>n die lokalen<br />

Policen <strong>de</strong>m Hauptvertrag entsprechend<br />

<strong>de</strong>n lokalen Risikoerfor<strong>de</strong>rnissen<br />

weitestgehend angeglichen. Risiken,<br />

die auf lokaler Ebene nicht abge<strong>de</strong>ckt<br />

wer<strong>de</strong>n können, wer<strong>de</strong>n kurzerhand als<br />

Risiken <strong>de</strong>r Konzernmutter <strong>de</strong>finiert.<br />

Hierzu ein Beispiel:<br />

Kommt es in <strong>de</strong>r russischen Produktionsstätte<br />

<strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Mutterkonzerns<br />

zu einem Feuerscha<strong>de</strong>n, betrifft<br />

dies zwar zunächst die russische Tochter.<br />

Trotz<strong>de</strong>m ist auch die Vermögens-<br />

und Ertragslage <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Mutter<br />

betroffen. Die Risiken <strong>de</strong>r Vermögens-<br />

und Ertragslage <strong>de</strong>r Konzernmutter sind<br />

durch eine neue Form <strong>de</strong>r Vermögensscha<strong>de</strong>nversicherung<br />

abge<strong>de</strong>ckt, die<br />

neben <strong>de</strong>m Hauptvertrag als separater<br />

Versicherungsvertrag steht. Demnach<br />

erhält die Konzernmutter im Scha<strong>de</strong>nfall<br />

<strong>de</strong>n Betrag, <strong>de</strong>r zu ersetzen wäre, wenn<br />

die oben angesprochenen Differenz<strong>de</strong>ckungen<br />

im Hauptvertrag wirksam<br />

hätten vereinbart wer<strong>de</strong>n können.<br />

Diese Vorgehensweise ist nicht unumstritten<br />

und es ist offen, ob diese<br />

Vertragskonstellation im Ausland<br />

akzeptiert wird. Hier geht es vor allem<br />

um die Frage, ob eine ausschließlich<br />

<strong>de</strong>utsche Belegenheit <strong>de</strong>s neu <strong>de</strong>finierten<br />

Risikos z.B. von <strong>de</strong>r russischen<br />

Seite anerkannt wird. Diverse wichtige<br />

Marktteilnehmer gehen nach wie vor<br />

davon aus, dass Differenz<strong>de</strong>ckungen<br />

im Hauptvertrag zulässig sind. Ein<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Diskussion ist noch nicht in<br />

Sicht. Neuerdings wird zu<strong>de</strong>m vermehrt<br />

in Erwägung gezogen, aktiv auf<br />

die Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r non-admitted-Verbotslän<strong>de</strong>r<br />

zuzugehen, um Legalitätsfragen<br />

zu klären.<br />

Als Versicherungsmakler nehmen wir<br />

intensiv an dieser Diskussion teil, um <strong>für</strong><br />

unsere Kun<strong>de</strong>n die erfor<strong>de</strong>rliche Transparenz<br />

zu schaffen und gemeinsam mit<br />

ihnen die <strong>für</strong> sie optimale Lösung zu<br />

fin<strong>de</strong>n. Sie sollen sich – in voller Kenntnis<br />

<strong>de</strong>r Vor- und Nachteile <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m<br />

Tisch liegen<strong>de</strong>n Vorschläge – <strong>für</strong> ihren<br />

Weg zur Gestaltung ihres Versicherungsprogramms<br />

entschei<strong>de</strong>n können. •<br />

Grenzenlose Policen und ihre Tücken<br />

Scha<strong>de</strong>nregulierung global<br />

Holger Wendorff<br />

In <strong>de</strong>r aktuellen Diskussion zum<br />

Thema Compliance von internationalen<br />

Versicherungsprogrammen rückt<br />

die hochwertige und kun<strong>de</strong>norientierte<br />

Scha<strong>de</strong>nregulierung auf globaler<br />

Ebene zunehmend in <strong>de</strong>n Fokus. Im<br />

Folgen<strong>de</strong>n erläutern wir Ihnen einige<br />

Szenarien am Beispiel internationaler<br />

Sachversicherungsprogramme und<br />

ihre möglichen Auswirkungen auf die<br />

Scha<strong>de</strong>nregulierung.<br />

Devisenkurse<br />

Aus Europa gesteuerte Versicherungsprogramme<br />

basieren fast ausschließlich<br />

auf <strong>de</strong>m Euro. Im Vergleich zum Euro<br />

zeigen die Finanzmärkte eine starke<br />

Dynamik <strong>de</strong>r Wechselkurse weltweit,<br />

US-Dollar (USD) und britisches Pfund<br />

(GBP) ausdrücklich eingeschlossen. Der<br />

USD wird in vielen Lan<strong>de</strong>spolicen als<br />

Referenzwährung genutzt (USA, Argentinien,<br />

Mexiko, Asien/Pazifik).<br />

Da die Limite von Programmen häufig<br />

nur besprochen wer<strong>de</strong>n, wenn ein<br />

Renewal ansteht, darf man unterstel-<br />

len, dass – aufgrund sich stark verän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r<br />

Devisenkurse – die Spiegelung<br />

eines „Policy Limits“ aus <strong>de</strong>m „Master<br />

Cover“ (Hauptvertrag) o<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>ssen<br />

Sublimiten in die jeweiligen Län<strong>de</strong>rpolicen<br />

von <strong>de</strong>r ursprünglich angedachten<br />

Dimension abweicht.<br />

Unterversicherung<br />

Durch optimierte Bedingungen im Master<br />

Cover gelingt es weitestgehend, die<br />

Anrechnung einer Unterversicherung<br />

im Scha<strong>de</strong>nfall zu minimieren o<strong>de</strong>r in<br />

Gänze außer Kraft zu setzen. Diese<br />

komfortablen Regelungen lassen sich<br />

aber nicht uneingeschränkt in je<strong>de</strong>n<br />

Versicherungsmarkt transferieren.<br />

Wenn nunmehr in einem Land wegen<br />

lokaler Regelungen Policen je nach<br />

„Legal Entity“ (Rechtsträger) ausgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, die keinem gemeinsamen<br />

Summenausgleich unterliegen und ein<br />

„waiver of un<strong>de</strong>rinsurance“ (Unterversicherungsverzicht)<br />

nicht vereinbart<br />

ist, wird man sich mit <strong>de</strong>r Anrechnung<br />

einer Unterversicherung beschäftigen<br />

müssen. Sollte möglicherweise ein neugegrün<strong>de</strong>tes<br />

Tochterunternehmen vom<br />

Scha<strong>de</strong>n betroffen sein, sind Unterversicherungsquoten<br />

> 50 % vorstellbar.<br />

Versicherte Gefahren<br />

Der in einem <strong>de</strong>utschen Master Cover<br />

<strong>de</strong>finierte Versicherungsschutz lässt<br />

sich nicht in je<strong>de</strong> lokale Police impor-<br />

war das Thema von Prof. Dr. Michael<br />

Hüther, <strong>de</strong>m Direktor <strong>de</strong>s Instituts<br />

<strong>de</strong>r Deutschen Wirtschaft, auf unserer<br />

Jah restagung Anfang März in Detmold.<br />

Im Mittelpunkt stand natürlich auch die<br />

weltweite Finanzkrise mit ihren Auswirkungen.<br />

Das rund 400-köpfige<br />

Auditorium hörte klare marktwirtschaftliche<br />

Positionen, aber auch<br />

tieren. So wer<strong>de</strong>n z.B. Überschwemmungen<br />

in Frankreich im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

CatNat-Pools (CatNat = French Natural<br />

Disaster Compensation Scheme) o<strong>de</strong>r<br />

innere Unruhen in Südafrika im SAS-<br />

RIA-Pool versichert (SASRIA = South<br />

African Strikes and Riots Insurance Association).<br />

Der mexikanische Versicherungsschutz<br />

schließt Schä<strong>de</strong>n durch<br />

Erdrutsch grundsätzlich aus. Auch TV-<br />

Bausteine wer<strong>de</strong>n, sofern vorhan<strong>de</strong>n,<br />

häufig lokal sublimitiert. Dadurch kann<br />

es passieren, dass im Master Cover<br />

<strong>de</strong>finierter Versicherungsschutz lokal<br />

nicht realisiert wird.<br />

Policy Limite und Versicherungssummen<br />

Einige Versicherungsmärkte bil<strong>de</strong>n ein<br />

lokales Vertragslimit aus <strong>de</strong>r Gesamtversicherungssumme.<br />

Wenn in dieser<br />

Gesamtversicherungssumme zur<br />

Ertragsausfallversicherung trotz mehrjähriger<br />

Haftzeit nur Jahressummen<br />

berücksichtigt sind, kann das Limit bei<br />

einem großen überjährigen Unterbrechungsscha<strong>de</strong>n<br />

überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />

Folgen<br />

Für Län<strong>de</strong>r, die im Scha<strong>de</strong>nfall eine<br />

direkte Zahlung aus <strong>de</strong>m Master Cover<br />

zulassen, sind in <strong>de</strong>r Vertrags<strong>de</strong>klaration<br />

steuerliche Mehraufwendungen<br />

und Wechselkursrisiken als zusätzliche<br />

Entschädigungsleistungen zu verhan-<br />

die Unsicherheit <strong>de</strong>r Fachleute zur<br />

kurz fristigen Entwicklung.<br />

Unser Bild zeigt in <strong>de</strong>r Diskussion<br />

mit Prof. Hüther (rechts) die Hauptgeschäftsführer<br />

Manfred Klocke und<br />

Norbert Noehrbass sowie Markus<br />

Schön, Geschäftsführer <strong>de</strong>r Deutsche<br />

Vorsorge Asset Management GmbH<br />

(DVAM), Detmold (v.l.n.r.). •<br />

<strong>de</strong>ln, damit diese im Scha<strong>de</strong>nfall <strong>für</strong> <strong>de</strong>n<br />

Kun<strong>de</strong>n ausgeglichen wer<strong>de</strong>n können.<br />

In <strong>de</strong>r aktuellen Compliance-Diskussion<br />

ist aber festzustellen, dass<br />

viele Län<strong>de</strong>r Versicherungsschutz<br />

o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nszahlungen aus <strong>de</strong>m<br />

Ausland nicht zulassen. Sollte das<br />

vom Scha<strong>de</strong>n betroffene ausländische<br />

Tochterunternehmen, wie vorab<br />

beschrieben, über keinen ausreichen<strong>de</strong>n<br />

Versicherungsschutz verfügen,<br />

erfolgt die Regulierung zugunsten <strong>de</strong>r<br />

Muttergesellschaft. Die Muttergesellschaft<br />

wird daher unternehmensinterne<br />

Lösungen prüfen, um <strong>de</strong>n notwendigen<br />

Kapitaltransfer an das vom Scha<strong>de</strong>n<br />

betroffene Tochterunternehmen zu<br />

realisieren. Solche Transfers können jedoch<br />

nur bedingt als Scha<strong>de</strong>nszahlung<br />

<strong>de</strong>klariert wer<strong>de</strong>n. Somit sind sie durch<br />

lokale Beson<strong>de</strong>rheiten beeinflussbar,<br />

wie z.B. Investitionssteuern, Investitionsstopp<br />

o<strong>de</strong>r Anteilsverän<strong>de</strong>rungen<br />

innerhalb eines lokalen Joint Ventures.<br />

Kun<strong>de</strong> und Versicherungsmakler sind<br />

somit aufgefor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>n im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s Master Covers verhan<strong>de</strong>lten Versicherungsschutz<br />

soweit wie möglich in<br />

<strong>de</strong>n jeweiligen lokalen Versicherungsvertrag<br />

zu exportieren („Transcription of<br />

the Master Cover“) und, sofern dieses<br />

im Einzelfall nicht möglich ist, die Abweichungen<br />

qualifiziert zu bewerten. •<br />

„Mo<strong>de</strong>rner Sozialstaat unter<br />

<strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r Globalisierung –<br />

was ist möglich?“

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