Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 04.10.2007<br />
Schulträgeraufgaben<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 23.10.2007<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 11: Festlegung der Zügigkeit für die Schulen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
Vorberaten im am TOP<br />
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur 12.09.2007 12<br />
Sachverhalt:<br />
Gemäß § 81 Schulgesetz (SchulG) sind <strong>Gemeinde</strong>n verpflichtet, durch schulorganisatorische<br />
Maßnahmen angemessene Schul- und Klassengrößen zu gewährleisten. Sie legen<br />
hierzu die Schulgrößen (Zügigkeit) fest.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb geschaffen,<br />
sodass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums gebildet<br />
werden können.<br />
Aufgrund der vorliegenden Schülerstatistik ist für die kommenden Jahre damit zu rechnen,<br />
dass das Gymnasium, vorausgesetzt das Übergangsverhalten bleibt annähernd gleich,<br />
jahrgangsweise 4-zügig zu führen ist. Da nach dem endgültigen Ausbau des Gymnasiums<br />
die Raumkapazität ausreicht, um jahrgangsweise vier Klassen einzuschulen, sollte zugelassen<br />
werden, dass das Gymnasium über die generelle Dreizügigkeit hinaus, im Bedarfsfall<br />
bis zu vier Eingangsklassen bilden kann.<br />
Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur unterbreitet einstimmig bei 1 Enthaltung<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Für Neueinschulungen wird die Zügigkeit an den Schulen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong>, entsprechend<br />
ihrer baulichen Ausstattung, bis auf weiteres grundsätzlich wie folgt festgelegt:<br />
21. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 23.10.2007 TOP 11 Festlegung der Zügigkeit für die Schulen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong>.doc