Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
EINLADUNG<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Auskunft erteilt: Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Geschäftszeichen: sv<br />
Zimmer Nr.: 400<br />
Telefondurchwahl: (02266) 96 411<br />
Telefax: (02266) 96 7 411<br />
E-Mail: tebroke@gemeinde-lindlar.de<br />
Homepage: http://www.lindlar.de<br />
<strong>Lindlar</strong>, den 23.06.2010<br />
zu der unten näher bezeichneten Sitzung lade ich Sie herzlich ein. Die Tagesordnung<br />
ist beigefügt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister<br />
Gremium<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
Wochentag<br />
Mittwoch<br />
Sitzungsort<br />
Datum<br />
07. Juli 2010<br />
Sitzungs-Nr.<br />
5<br />
Uhrzeit<br />
Sitzungssaal des Rathauses, Borromäusstr. 1, 51789 <strong>Lindlar</strong><br />
4. Obergeschoss, Raum 402<br />
17.30 Uhr
5. Sitzung HFA 07.07.2010 Tagesordnung mit Seitenzahlen.doc<br />
Tagesordnung<br />
zur 5. Sitzung des<br />
Haupt- und Finanzausschusses<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
am 07.07.2010<br />
TOP Beratungsgegenstand<br />
1.<br />
- Öffentlicher Teil -<br />
Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung und Beschlussfähigkeit<br />
des Haupt- und Finanzausschusses<br />
2. Benennung eines Schriftführers<br />
3. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses<br />
vom 28.04.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
vom 28.04.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
5. Auslauf der Konzessionsverträge für Gas- und Stromversorgung<br />
6. Vergabewesen / Anträge der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen<br />
Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln<br />
7. hier: Planung und Bau eines Kreisverkehrsplatzes in Frielingsdorf<br />
- Vorlage wird nachgereicht -<br />
8. Pavillon der Grundschule Schmitzhöhe<br />
Konjunkturpaket II<br />
Hier: weitere Maßnahmen<br />
a. Anschaffung von 2 Pflegetraktoren für die neuen Kunstrasenplätze in Frie-<br />
9.<br />
lingsdorf und Köttingen<br />
b. Anschaffung eines Pflegegerätes für alle Kunstrasenplätze der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Lindlar</strong><br />
10. Anonymisierung von personenbezogenen Daten in öffentlichen <strong>Sitzungsvorlage</strong>n<br />
hier: Antrag der SPD-Fraktion auf Aufhebung der bisherigen Praxis<br />
11. Interkommunale Zusammenarbeit<br />
12. Informationen der Verwaltung<br />
13. Verschiedenes<br />
Beratungsgegenstand<br />
TOP<br />
- Nichtöffentlicher Teil -<br />
14. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses<br />
vom 28.04.2010<br />
- nichtöffentliche Sitzung -<br />
15. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
vom 28.04.2010<br />
- nichtöffentliche Sitzung -<br />
16. Personalangelegenheiten<br />
Hier: Bewilligung einer Altersteilzeit eines Beamten<br />
17. Einführung einer externen Mitarbeiterberatung für Beschäftigte der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Lindlar</strong> (Employee Assistance Program – (EAP)
18. Erweiterung IP Klause: Grundstücksverkäufe an die BGW mbH<br />
19. Informationen der Verwaltung<br />
20. Verschiedenes<br />
5. Sitzung HFA 07.07.2010 Tagesordnung ohne Seitenzahlen.doc<br />
2
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 23.06.2010<br />
Allgemeiner Vertreter<br />
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 03 Berichterstattung ös.doc<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die 5. Sitzung des<br />
Haupt- und Finanzausschusses<br />
am 07.07.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 3: Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Haupt-<br />
und Finanzausschusses vom 28.04.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
Zu TOP 1 - 4 Regularien<br />
Hierzu kann eine Berichterstattung entfallen.<br />
Zu TOP 5:<br />
Konjunkturpaket II<br />
hier: DSL-Versorgung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />
Zu TOP 6:<br />
Verpachtung des Daches der GHS <strong>Lindlar</strong> zur Errichtung einer Photovoltaikanlage<br />
Hierzu kann eine Berichterstattung entfallen.<br />
Zu TOP 7:<br />
Einführung einer betrieblichen Sozialberatung für Beschäftigte der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Lindlar</strong><br />
hier: Vortrag der Firma Ge.on Team GmbH<br />
Siehe hierzu TOP 17 – nö - der heutigen Sitzung.<br />
Zu TOP 8:<br />
„Wege durch die Zeiten“<br />
hier: Vorstellung des aktuellen Planungsstandes<br />
und<br />
Zu TOP 9:<br />
Interkommunale Zusammenarbeit<br />
hier: Antrag der CDU-Fraktionen vom 02.04.2010<br />
und<br />
Zu TOP 10:<br />
Informationen der Verwaltung<br />
und<br />
Zu TOP 11:<br />
Verschiedenes<br />
Hierzu kann eine Berichterstattung entfallen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 11.06.2010<br />
Finanzen, Steuern,<br />
Rechnungswesen<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Haupt- und Finanzausschusses<br />
am 07.07.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 5: Auslauf der Konzessionsverträge für Gas- und Stromversorgung<br />
Sachverhalt:<br />
Auf den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 04.03.2010 wird verwiesen.<br />
Der Stromkonzessionsvertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> und der BELKAW hat<br />
eine Laufzeit vom 01.07.1995 bis 30.06.2015.<br />
Der Gaskonzessionsvertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> und der BELKAW hat eine<br />
Laufzeit vom 28.12.1995 bis 27.12.2015.<br />
Den Vereinbarungen im Haupt- und Finanzausschuss vom 16.03.2010 gemäß, wurde<br />
Herr Andreas Seifert vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Köln zur Sitzung<br />
eingeladen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Nach der Beratung des Tagesordnungspunktes wird ggf. ein Beschlussvorschlag formuliert.<br />
Werner Hütt<br />
<strong>Gemeinde</strong>kämmerer<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister<br />
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 05 Auslauf der Konzessionsverträge Gas- und Stromversorgung.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 17. Juni 2010<br />
Recht und Versicherungen<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Haupt- und Finanzausschusses<br />
am 7. Juli 2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 6: Vergabewesen / Anträge der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN<br />
Sachverhalt:<br />
Mit ihren Anträgen vom 21. Mai 2010 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜ-<br />
NEN, bei Beschaffungen und Auftragsvergaben der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> ab sofort die<br />
Runderlasse des Landes Nordrhein-Westfalen „zur Vermeidung der Beschaffung von<br />
Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ vom 23. März 2010 sowie „zur<br />
Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der<br />
Vergabe öffentlicher Aufträge“ vom 12. April 2010 anzuwenden. Beide Erlasse werden<br />
den <strong>Gemeinde</strong>n und <strong>Gemeinde</strong>verbänden vom Land jeweils zur Anwendung empfohlen.<br />
1. Vermeidung von Kinderarbeit:<br />
In seiner Mitteilung Nr. 218/2009 vom 11. März 2009 teilt der Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund<br />
zu dieser Thematik mit, dass dies aus vergaberechtlicher Sicht grds. möglich ist.<br />
Eine Unterzeichnung entsprechender Bietererklärungen hat allerdings im Falle der<br />
Vermeidung von Kinderarbeit lediglich deklaratorische Wirkung. Denn im Ergebnis sind<br />
sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte auch schon heute Auftragnehmer,<br />
die Produkte aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit anbieten, als ungeeignet<br />
und damit als unzuverlässig im Sinne von § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />
(GWB) bzw. im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnungen<br />
(§ 2 Nr. 1 VOB/A, § 2 Nr. 3 VOL/A, § 4 Abs. 1 VOF) anzusehen. Dies ergibt sich aus<br />
folgenden Aspekten:<br />
Nachweislich der Begründung zu Artikels 1 Nr. 2 b des Gesetzes zur Modernisierung<br />
des Vergaberechts, welches am 13.02.2009 auch vom Bundesrat verabschiedet wurde,<br />
sieht der Gesetzgeber als zuverlässig u. a. nur solche Unternehmen an, die die deutschen<br />
Gesetze einhalten. Dazu zählen – so die Gesetzesbegründung wörtlich<br />
(vgl. S. 16 der Bundestagsdrucksache 16/10117; abrufbar unter www.bundestag.de) –<br />
„auch die international vereinbarten Grundprinzipien und Rechte wie die Kennarbeitsnormen<br />
der Internationalen Arbeitsorganisation zum Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit“.<br />
[Sie] „sind zwingender Bestandteil unserer Rechtsordnung und damit des Verga-<br />
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 06 Vergabewesen, Anträge der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN ös..doc
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 06 Vergabewesen, Anträge der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN ös..doc<br />
2<br />
berechts. In Deutschland agierende Unternehmen, die diese Grundprinzipien und Rechte<br />
nicht beachten, müssen prinzipiell aufgrund fehlender Zuverlässigkeit vom Wettbewerb<br />
um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden“.<br />
Ob darüber hinaus – so der Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund NRW – das Vergaberecht eine<br />
geeignete Möglichkeit bietet, dem berechtigten Wunsch nach einer flächendeckenden<br />
Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit zu entsprechen, dürfte mehr als fraglich sein.<br />
Insoweit ist auf folgende Umstände hinzuweisen:<br />
• Im Regelfall wird sich – für den Bieter wie erst recht für die Verwaltung – nicht zweifelsfrei<br />
bis zum letzten Glied der Produktionskette feststellen lassen, unter welchen Bedingungen<br />
und von wem ein Produkt hergestellt wurde.<br />
• Selbst ein Lieferant kann nicht immer wissen, ob sämtliche Einzelteile seines Produktes<br />
unter akzeptablen Bedingungen und ohne Kinderarbeit entstanden sind.<br />
• Es dürfte außerordentlich schwierig sein, Form und Inhalt geeigneter Nachweise zu<br />
bestimmen.<br />
• Eine effektive Kontrolle, ob die ggfs. vorhandenen Nachweise echt sind und der Wahrheit<br />
entsprechen, dürfte nur schwer möglich sein.<br />
• Die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen wäre in der Praxis mit einem nicht<br />
unerheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffene Wirtschaft und die zur Anwendung<br />
verpflichteten öffentlichen Auftraggeber verbunden.<br />
2. Aspekte des Umweltschutzes / der Energieeffizienz:<br />
Nach § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB werden Aufträge an fachkundige, leistungsfähige sowie<br />
gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Umweltschutzgesichtspunkte<br />
können bei den Eignungskriterien nur in bestimmten Grenzen Berücksichtigung finden.<br />
Im Rahmen der Eignungsprüfung dürfen gegenwärtig nach deutscher Rechtslage Bieter<br />
nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil sie ein Umweltdelikt begangen haben, da<br />
die entsprechende Bestimmung der EU-Vergaberichtlinie bislang nicht in deutsches<br />
Recht umgesetzt worden ist. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit<br />
kann der öffentliche Auftraggeber bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen<br />
verlangen, dass das Unternehmen bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllt,<br />
wenn diese für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Als Nachweis kann der<br />
Auftraggeber eine Zertifizierung nach EMAS oder nach anderen europäischen oder internationalen<br />
Normen verlangen. Gleichwertige Nachweise müssen jedoch ebenfalls<br />
akzeptiert werden.<br />
Bei der Angebotswertung ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.<br />
Als Zuschlagskriterien kommen verschiedene Aspekte in Betracht, zu denen auch Umwelteigenschaften<br />
und Lebenszykluskosten gehören. Aus Gründen der Transparenz<br />
müssen alle Zuschlagskriterien in der Ausschreibung im Einzelnen genannt und entsprechend<br />
gewichtet werden. Bei der Wertung der Angebote dürfen Kriterien, die in den<br />
Verdingungsunterlagen nicht genannt wurden, keinesfalls herangezogen werden. Umweltaspekte<br />
sind als Zuschlagskriterien zulässig, wenn sie in unmittelbaren Sachzusammenhang<br />
mit dem Auftragsgegenstand stehen, dem Auftraggeber nicht dazu dienen,<br />
eine willkürliche Auswahl zu treffen, in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen<br />
genannt worden sind und nicht gegen das EU-Primärrecht (insbesondere<br />
das Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages) verstoßen.
Dokument: 05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 06 Vergabewesen, Anträge der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN ös..doc<br />
3<br />
Im Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12. April<br />
2010 ist unter Ziffer 2.7 ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren bzw. eine Kündigungsmöglichkeit<br />
lediglich für den Fall vorgesehen, in dem der/die Bieter im Verfahren<br />
die geforderten Erklärungen bzw. Zertifizierungsnachweise vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
falsch bzw. unzutreffend abgeben.<br />
Nicht geregelt werden hingegen im Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand<br />
und Energie vom 12. April 2010 z. B. folgende auch denkbare Fallvarianten:<br />
- der Bieter ist im Besitz der geforderten Umweltnachweise/Erklärungen, er<br />
legt sie im Verfahren aber einfach nicht vor,<br />
- der Bieter ist im Besitz der geforderten Umweltnachweise/Erklärungen, er<br />
legt im Verfahren aber stattdessen andere (gleichwertige) Nachweise<br />
vor,<br />
- der Bieter ist im Besitz der geforderten Umweltnachweise/Erklärungen, er<br />
legt im Verfahren aber stattdessen andere (nicht gleichwertige) Nachweise<br />
vor,<br />
- der Bieter ist im Besitz der geforderten Umweltnachweise/Erklärungen, er<br />
legt sie aber nachträglich bzw. verspätet vor,<br />
- der Bieter ist im Besitz der geforderten Umweltnachweise/Erklärungen, er<br />
legt aber stattdessen nachträglich bzw. verspätet gleichwertige Nachweise<br />
vor,<br />
- der Bieter ist im Besitz der geforderten Umweltnachweise/Erklärungen, er<br />
legt aber stattdessen nachträglich bzw. verspätet nicht gleichwertige<br />
Nachweise vor.<br />
Im Hinblick auf diese in ihrer praktischen Umsetzung noch nicht geregelten denkbaren<br />
Fallvarianten birgt die selbst verpflichtende Anwendung des vorgenannten Runderlasses<br />
im Rahmen künftiger Vergabeverfahren für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> aus Sicht der Verwaltung<br />
noch zahlreiche ungeklärte Fragen der rechtssicheren Handhabung im Einzelfall.<br />
Insbesondere ist aus Sicht der Verwaltung zweifelhaft, ob und ggfs. welche rechtlichen<br />
Konsequenzen aus den vorgenannten Fallkonstellationen im Hinblick auf mögliche<br />
Sanktionen gegenüber dem Bieter überhaupt gezogen werden können. Anerkannt ist,<br />
dass zusätzliche Anforderungen an die Eignung von Bietern rechtlich nur dann zulässig<br />
sind, wenn hierfür formelle Bundes- oder Landesgesetze existieren. Der Rückgriff auf<br />
einen ministeriellen Runderlass erscheint vor diesem Hintergrund mehr als zweifelhaft.<br />
Weiterhin ist in diesem Zusammenhang auch auf die europäische Rechtssprechung des<br />
EuGH vom 16.12.2008 - C-213/07 ("Michaniki AE") hinzuweisen. Der EuGH ist der Ansicht,<br />
dass Angebote nicht einfach ausgeschlossen werden können, sondern weitere<br />
nationale Ausschlussgründe seien nur dann zulässig, wenn die Grundsätze der Gleichbehandlung,<br />
der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.<br />
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verwaltung ebenso möglich, bei künftigen<br />
Vergabeverfahren den Verdingungsunterlagen ein standardisiertes Begleitschreiben<br />
beizufügen, in dem die Verwaltung die Bieter auf die Folgen ausbeuterischer Kinderarbeit<br />
und die möglichen Konsequenzen für ihre weitere Teilnahme am Vergabeverfahren<br />
ausdrücklich und eindringlich hinweist. Auch denkbar wäre, dass der Haupt- und Fi-
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 06 Vergabewesen, Anträge der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN ös..doc<br />
4<br />
nanzausschuss oder der <strong>Gemeinde</strong>rat eine Erklärung bzw. Resolution gegenüber allen<br />
Formen ausbeuterischer Kinderarbeit abgibt und damit ein deutliches Signal an die breite<br />
Öffentlichkeit setzt.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Ein Beschlussvorschlag wird ggfs. nach Beratung in der Sitzung formuliert.<br />
Holger Jungnitz<br />
Oberrechtsrat<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 16.06.2010<br />
Allgemeiner Vertreter<br />
Leiter Personal<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Haupt- und Finanzausschusses<br />
am 07.07.2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 8: Pavillon der Grundschule Schmitzhöhe<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Haupt- und Finanzausschuss 16.03.2010 7 ös<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.03.2010 wurde mitgeteilt,<br />
dass ab Sommer 2010 eine Notwendigkeit für den weiteren Erhalt des Pavillons für den<br />
Schulbetrieb nicht mehr gesehen werde. Es wurde vorgeschlagen, dass Interessenten/Vereine<br />
den Pavillon nutzen können, sofern diese für den Unterhalt aufkommen.<br />
Sollte keine andere Nutzung in Frage kommen, werde der Pavillon abgerissen. Es wurde<br />
vereinbart, die Möglichkeiten einer Nachnutzung nach 2-3 Monaten zu thematisieren;<br />
bis dahin können Vorschläge/Ideen zur Verwendung des Pavillons gesammelt werden<br />
und im Ausschuss über die weitere Nutzung bzw. Abriss entschieden werden.<br />
Der Vorsitzende des Ausschusses Schule, Sport und Kultur hat für den 29.06.2010 eine<br />
Sondersitzung bezüglich der Schließungsabsicht einberaumt.<br />
Das Ergebnis der Sondersitzung wird nachgereicht. Eine Beschlussfassung sollte gegebenenfalls<br />
nach Beratung in der Sitzung erfolgen.<br />
Oliver Flohr<br />
Allgemeiner Vertreter<br />
Leiter Personal<br />
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 08 Pavillon der Grundschule Schmitzhöhe ös.doc<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 21.06..2010<br />
Zentrales Grundstücks-<br />
und Gebäudemanagement<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
am 07.07.2010<br />
- öffentliche Sitzung –<br />
TOP 9: Konjunkturpaket II<br />
hier: weitere Maßnahmen<br />
a. Anschaffung von 2 Pflegetraktoren für die neuen Kunstrasenplätze<br />
in Frielingsdorf und Köttingen<br />
b. Anschaffung eines Pflegegerätes für alle Kunstrasenplätze der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
Vorberaten im am TOP<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 30.06.2009 15 nö<br />
Haupt- und Finanzausschuss 18.08.2009 10 ö<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 25.08.2009 11 ö<br />
Haupt- und Finanzausschuss 23.09.2009 5 ö<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 30.09.2009 8 ö<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 27.10.2009 16 ö<br />
Haupt- und Finanzausschuss 24.11.2009 7.2 ö<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 16.12.2009 12 ö<br />
Haupt- und Finanzausschuss 16.03.2010 6.2 ö<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 24.03.2010 8 u. 9<br />
Sachverhalt:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 30.09.2009 unter Tagesordnungspunkt 8<br />
außerplanmäßig 250.000 € für die Sanierung und Umgestaltung des Sportplatzes in Frielingsdorf<br />
und insgesamt 294.000 € für die Sanierung und Umgestaltung des Sportplatzes<br />
Köttingen aus dem Konjunkturpaket II bereitgestellt.<br />
Die von der <strong>Gemeinde</strong> mit dem Bau der Kunstrasenplätze beauftragte Fa. Heiler hat die<br />
Arbeiten in Frielingsdorf bereits beendet. Die Fertigstellung der Arbeiten in Köttingen<br />
stehen kurz vor dem Abschluss. Nach Fertigstellung der von den Vereinen zu erbringenden<br />
Eigenleistungen erfolgt die Abnahme der Plätze voraussichtlich gemeinsam am<br />
06.07.2010. Die Einweihungsfeierlichkeiten finden in Köttingen am 10.07. und in Frielingsdorf<br />
am 25.07.2010 statt.<br />
Im Verlauf der Bauarbeiten teilte, die Fa. Heiler mit, dass die ehemals zum Abschleppen<br />
des Tennenbelages vorhandenen PKW`s zur Kunstrasenpflege ungeeignet sind.<br />
Diese sind zu schwer und üben über die Vorderachse zu viel Druck und Schub auf den<br />
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 09 Konjunkturpaket II hier weitere Maßnahmen.doc
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 09 Konjunkturpaket II hier weitere Maßnahmen.doc<br />
2<br />
Kunstrasenbelag aus, so dass dieser beschädigt würde. Beim weiteren Gebrauch dieser<br />
Fahrzeuge käme es insoweit auch zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewährleistung.<br />
Daher ist der Einsatz kleiner heckgetriebener Pflegetraktoren erforderlich. Diese<br />
besitzen eine spezielle Pflegebereifung und werden bei einer hohen Frequentierung fast<br />
täglich benötigt, um das beim Trainings- und Spielbetrieb verdrängte Verfüllmaterial der<br />
Kunstrasenplätze wieder gleichmäßig zu verteilen. Die regelmäßige Verteilung des Verfüllmaterials<br />
ist erforderlich, um die Plätze bespielbar zu halten, diese vor einem übermäßigen<br />
Verschleiß zu schützen und das Verletzungsrisiko zu reduzieren. Nur Kunstrasenbeläge,<br />
die ordnungsgemäß gepflegt wurden konnten in der Vergangenheit die<br />
vorgesehene Haltedauer erreichen.<br />
Aufgrund der Häufigkeit der Pflegeintervalle und der Entfernungen der Plätze voneinander,<br />
erscheint eine gemeinsame Nutzung eines Pflegetraktors nicht sinnvoll. Da die Zeit<br />
drängte und die zwingend notwendigen Traktoren rechtzeitig vor der Eröffnung der<br />
Plätze zur Verfügung stehen sollten, hat die Verwaltung im Rahmen ihres laufenden<br />
Geschäfts, für beide Plätze, je einen kleinen Traktor (Kubota B 1620 mit 16 PS) bestellt.<br />
Die Anschaffungskosten je Traktor belaufen sich auf rd. 9.500,- € brutto. Traktoren anderer<br />
Marken wie John Deere wurden zwischen 13.000,- und 27.000,- je Stück angeboten<br />
und schieden schon aus Kostengründen aus.<br />
Darüber hinaus sind alle 3 Kunstrasenplätze mindestens einmal (besser 2 bis 3 mal)<br />
jährlich mit einem Spezialgerät zu reinigen. Hierbei werden im Trockenverfahren<br />
Fremdkörper, Moosreste sowie Abrieb und verschmutzter Einstreusand aufgenommen<br />
das Verfüllmaterial gereinigt und das gesäuberte Verfüllmaterial aufgelockert und eingebürstet.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> hatte bisher nur einen Kunstrasenplatz im Schul- und<br />
Sportzentrum Wilhelm-Breidenbach-Weg. Das mit der jährlichen Grundreinigung des<br />
Kunstrasens beauftragte Unternehmen berechnete zuletzt im Jahr 2009 2.209,85 €<br />
brutto für eine einzige Reinigung.<br />
Nach Fertigstellung der beiden neuen Kunstrasenplätze sind insgesamt 3 Plätze einer<br />
jährlichen Grundreinigung zu unterziehen, was Kosten in Höhe von jährlich rd. 6.600,- €<br />
verursachen würde. Zur Vermeidung dieser jährlichen Kosten hat die Verwaltung ein<br />
Reinigungsgerät (Fa. Wiedemann Terra Clean) bestellt, welches sich in einer Vorführung<br />
als geeignet erwies, sich in relativ kurzer Zeit amortisiert und u.U. auch an andere<br />
Kommunen vermietet werden kann. Dieses Gerät kostet rd. 8.500,- €.<br />
Die Finanzierung der beiden Traktoren und des Pflegegerätes soll über die beim Bau<br />
der Kunstrasenplätze in Frielingsdorf und Köttingen bereits eingesparten Konjunkturpaket<br />
II Mittel erfolgen. Das Rechnungsprüfungsamt des oberbergischen Kreises wurde<br />
am 07.06.2010 um eine Einschätzung gebeten, ob die Anschaffung der Traktoren und<br />
des Pflegegerätes aus Konjunkturpaket II Mitteln statthaft ist. Seitens des RPA wurde<br />
am 10.06.2010 telefonisch mitgeteilt, dass dies aus dortiger Sicht möglich ist. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Lindlar</strong> solle hierzu jedoch zwei weitere, eigenständige Maßnahmen (zum einen<br />
die Anschaffung der Traktoren und zum anderen die Anschaffung des Pflegegerätes)<br />
bei der zuständigen Stelle der Landesregierung anmelden. Dies ist bereits geschehen.<br />
Die Maßnahmen erhielten von dort den Status „laufend“.
Beschlussvorschlag:<br />
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 09 Konjunkturpaket II hier weitere Maßnahmen.doc<br />
3<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der, durch die Verwaltung bereits veranlassten<br />
Beschaffung von 2 Pflegetraktoren sowie eines Pflegegerätes für die notwendige Pflege<br />
und Unterhaltung der Kunstrasenplätze in Frielingsdorf und Köttingen aus Konjunkturpaket<br />
II Mitteln nachträglich zu.<br />
_________________ ______________________<br />
Harald Käsbach Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Fachleiter ZGM Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 22. Juni 2010<br />
Recht und Versicherungen<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
Haupt- und Finanzausschusses<br />
am 7. Juli 2010<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 10: Anonymisierung von personenbezogenen Daten in öffentlichen <strong>Sitzungsvorlage</strong>n<br />
hier: Antrag der SPD-Fraktion auf Aufhebung der bisherigen Praxis<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Antragsschreiben an die Verwaltung vom 10. Juni 2010 beantragt die SPD-Fraktion,<br />
zukünftig (ab sofort) auf die bisherige Verwaltungspraxis der Anonymisierung von personenbezogenen<br />
Daten in öffentlichen <strong>Sitzungsvorlage</strong>n zu verzichten und den Rats-<br />
und Ausschussmitgliedern vollständige Sitzungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.<br />
In ihrem Antwortschreiben vom 18. Juni 2010 hat die Verwaltung der SPD-Fraktion mitgeteilt,<br />
dass es aus Gründen des Datenschutzes rechtlich zwingend geboten ist, alle<br />
personenbezogenen Daten in öffentlichen <strong>Sitzungsvorlage</strong>n, die in das Internet gestellt<br />
oder an die Presse bzw. Öffentlichkeit weiter gegeben werden, von der Verwaltung vorher<br />
zu anonymisieren. Zugleich hat die Verwaltung – entsprechend der bisherigen völlig<br />
unproblematischen Verwaltungspraxis – ihre Bereitschaft bekräftigt, den Rats- und Ausschussmitgliedern<br />
bei Bedarf entsprechende Auskünfte zu geben. Zur Vermeidung von<br />
Wiederholungen wird auf den in der Anlage beigefügten Schriftverkehr nebst Stellungnahmen<br />
des Innenministeriums und des Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bundes NRW zu dieser<br />
Thematik vollinhaltlich Bezug genommen.<br />
Des Weiteren ist für den hier vornehmlich betroffenen Bereich der Bauleitplanverfahren<br />
darauf hinzuweisen, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat als Satzungsgeber zwar alle Einwendungen,<br />
Anregungen und Bedenken von Betroffenen in sachbezogener Hinsicht in seine<br />
Gesamtabwägung mit einstellen muss; die Namen und personenbezogenen Daten von<br />
betroffenen Bürgern/-innen sind jedoch gerade nicht abwägungserheblich. Diesbezüglich<br />
wird zudem auf den anliegenden Fachbeitrag zum Datenschutz in der Bauleitplanung<br />
verwiesen.<br />
Zwischenzeitlich hat die SPD-Fraktion mitgeteilt, dass sie im Interesse einer vollständigen<br />
Information aller Rats- bzw. Ausschussmitglieder darauf besteht, dass die Angelegenheit<br />
im nächsten Haupt- und Finanzausschuss am 7. Juli 2010 nochmals erörtert<br />
wird.<br />
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 10 Anonymisierung von personenbezogenen Daten in öffentlichen <strong>Sitzungsvorlage</strong>n ös..doc
Beschlussvorschlag:<br />
Ein Beschlussvorschlag wird ggfs. nach Beratung in der Sitzung unterbreitet.<br />
Holger Jungnitz<br />
Oberrechtsrat<br />
05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 10 Anonymisierung von personenbezogenen Daten in öffentlichen <strong>Sitzungsvorlage</strong>n ös..doc<br />
2<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister