20.01.2013 Aufrufe

Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

EINLADUNG<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Auskunft erteilt: Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Geschäftszeichen: sv<br />

Zimmer Nr.: 400<br />

Telefondurchwahl: (02266) 96 411<br />

Telefax: (02266) 96 7 411<br />

E-Mail: tebroke@gemeinde-lindlar.de<br />

Homepage: http://www.lindlar.de<br />

<strong>Lindlar</strong>, den 23.06.2010<br />

zu der unten näher bezeichneten Sitzung lade ich Sie herzlich ein. Die Tagesordnung<br />

ist beigefügt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister<br />

Gremium<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

Wochentag<br />

Mittwoch<br />

Sitzungsort<br />

Datum<br />

07. Juli 2010<br />

Sitzungs-Nr.<br />

5<br />

Uhrzeit<br />

Sitzungssaal des Rathauses, Borromäusstr. 1, 51789 <strong>Lindlar</strong><br />

4. Obergeschoss, Raum 402<br />

17.30 Uhr


5. Sitzung HFA 07.07.2010 Tagesordnung mit Seitenzahlen.doc<br />

Tagesordnung<br />

zur 5. Sitzung des<br />

Haupt- und Finanzausschusses<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

am 07.07.2010<br />

TOP Beratungsgegenstand<br />

1.<br />

- Öffentlicher Teil -<br />

Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung und Beschlussfähigkeit<br />

des Haupt- und Finanzausschusses<br />

2. Benennung eines Schriftführers<br />

3. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses<br />

vom 28.04.2010<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

vom 28.04.2010<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

5. Auslauf der Konzessionsverträge für Gas- und Stromversorgung<br />

6. Vergabewesen / Anträge der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen<br />

Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln<br />

7. hier: Planung und Bau eines Kreisverkehrsplatzes in Frielingsdorf<br />

- Vorlage wird nachgereicht -<br />

8. Pavillon der Grundschule Schmitzhöhe<br />

Konjunkturpaket II<br />

Hier: weitere Maßnahmen<br />

a. Anschaffung von 2 Pflegetraktoren für die neuen Kunstrasenplätze in Frie-<br />

9.<br />

lingsdorf und Köttingen<br />

b. Anschaffung eines Pflegegerätes für alle Kunstrasenplätze der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lindlar</strong><br />

10. Anonymisierung von personenbezogenen Daten in öffentlichen <strong>Sitzungsvorlage</strong>n<br />

hier: Antrag der SPD-Fraktion auf Aufhebung der bisherigen Praxis<br />

11. Interkommunale Zusammenarbeit<br />

12. Informationen der Verwaltung<br />

13. Verschiedenes<br />

Beratungsgegenstand<br />

TOP<br />

- Nichtöffentlicher Teil -<br />

14. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses<br />

vom 28.04.2010<br />

- nichtöffentliche Sitzung -<br />

15. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

vom 28.04.2010<br />

- nichtöffentliche Sitzung -<br />

16. Personalangelegenheiten<br />

Hier: Bewilligung einer Altersteilzeit eines Beamten<br />

17. Einführung einer externen Mitarbeiterberatung für Beschäftigte der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lindlar</strong> (Employee Assistance Program – (EAP)


18. Erweiterung IP Klause: Grundstücksverkäufe an die BGW mbH<br />

19. Informationen der Verwaltung<br />

20. Verschiedenes<br />

5. Sitzung HFA 07.07.2010 Tagesordnung ohne Seitenzahlen.doc<br />

2


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 23.06.2010<br />

Allgemeiner Vertreter<br />

05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 03 Berichterstattung ös.doc<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die 5. Sitzung des<br />

Haupt- und Finanzausschusses<br />

am 07.07.2010<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 3: Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Haupt-<br />

und Finanzausschusses vom 28.04.2010<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

Zu TOP 1 - 4 Regularien<br />

Hierzu kann eine Berichterstattung entfallen.<br />

Zu TOP 5:<br />

Konjunkturpaket II<br />

hier: DSL-Versorgung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />

Zu TOP 6:<br />

Verpachtung des Daches der GHS <strong>Lindlar</strong> zur Errichtung einer Photovoltaikanlage<br />

Hierzu kann eine Berichterstattung entfallen.<br />

Zu TOP 7:<br />

Einführung einer betrieblichen Sozialberatung für Beschäftigte der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lindlar</strong><br />

hier: Vortrag der Firma Ge.on Team GmbH<br />

Siehe hierzu TOP 17 – nö - der heutigen Sitzung.<br />

Zu TOP 8:<br />

„Wege durch die Zeiten“<br />

hier: Vorstellung des aktuellen Planungsstandes<br />

und<br />

Zu TOP 9:<br />

Interkommunale Zusammenarbeit<br />

hier: Antrag der CDU-Fraktionen vom 02.04.2010<br />

und<br />

Zu TOP 10:<br />

Informationen der Verwaltung<br />

und<br />

Zu TOP 11:<br />

Verschiedenes<br />

Hierzu kann eine Berichterstattung entfallen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 11.06.2010<br />

Finanzen, Steuern,<br />

Rechnungswesen<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Haupt- und Finanzausschusses<br />

am 07.07.2010<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 5: Auslauf der Konzessionsverträge für Gas- und Stromversorgung<br />

Sachverhalt:<br />

Auf den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 04.03.2010 wird verwiesen.<br />

Der Stromkonzessionsvertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> und der BELKAW hat<br />

eine Laufzeit vom 01.07.1995 bis 30.06.2015.<br />

Der Gaskonzessionsvertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> und der BELKAW hat eine<br />

Laufzeit vom 28.12.1995 bis 27.12.2015.<br />

Den Vereinbarungen im Haupt- und Finanzausschuss vom 16.03.2010 gemäß, wurde<br />

Herr Andreas Seifert vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Köln zur Sitzung<br />

eingeladen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Nach der Beratung des Tagesordnungspunktes wird ggf. ein Beschlussvorschlag formuliert.<br />

Werner Hütt<br />

<strong>Gemeinde</strong>kämmerer<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister<br />

05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 05 Auslauf der Konzessionsverträge Gas- und Stromversorgung.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 17. Juni 2010<br />

Recht und Versicherungen<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Haupt- und Finanzausschusses<br />

am 7. Juli 2010<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 6: Vergabewesen / Anträge der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN<br />

Sachverhalt:<br />

Mit ihren Anträgen vom 21. Mai 2010 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜ-<br />

NEN, bei Beschaffungen und Auftragsvergaben der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> ab sofort die<br />

Runderlasse des Landes Nordrhein-Westfalen „zur Vermeidung der Beschaffung von<br />

Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ vom 23. März 2010 sowie „zur<br />

Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der<br />

Vergabe öffentlicher Aufträge“ vom 12. April 2010 anzuwenden. Beide Erlasse werden<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n und <strong>Gemeinde</strong>verbänden vom Land jeweils zur Anwendung empfohlen.<br />

1. Vermeidung von Kinderarbeit:<br />

In seiner Mitteilung Nr. 218/2009 vom 11. März 2009 teilt der Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund<br />

zu dieser Thematik mit, dass dies aus vergaberechtlicher Sicht grds. möglich ist.<br />

Eine Unterzeichnung entsprechender Bietererklärungen hat allerdings im Falle der<br />

Vermeidung von Kinderarbeit lediglich deklaratorische Wirkung. Denn im Ergebnis sind<br />

sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte auch schon heute Auftragnehmer,<br />

die Produkte aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit anbieten, als ungeeignet<br />

und damit als unzuverlässig im Sinne von § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

(GWB) bzw. im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnungen<br />

(§ 2 Nr. 1 VOB/A, § 2 Nr. 3 VOL/A, § 4 Abs. 1 VOF) anzusehen. Dies ergibt sich aus<br />

folgenden Aspekten:<br />

Nachweislich der Begründung zu Artikels 1 Nr. 2 b des Gesetzes zur Modernisierung<br />

des Vergaberechts, welches am 13.02.2009 auch vom Bundesrat verabschiedet wurde,<br />

sieht der Gesetzgeber als zuverlässig u. a. nur solche Unternehmen an, die die deutschen<br />

Gesetze einhalten. Dazu zählen – so die Gesetzesbegründung wörtlich<br />

(vgl. S. 16 der Bundestagsdrucksache 16/10117; abrufbar unter www.bundestag.de) –<br />

„auch die international vereinbarten Grundprinzipien und Rechte wie die Kennarbeitsnormen<br />

der Internationalen Arbeitsorganisation zum Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit“.<br />

[Sie] „sind zwingender Bestandteil unserer Rechtsordnung und damit des Verga-<br />

05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 06 Vergabewesen, Anträge der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN ös..doc


05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 06 Vergabewesen, Anträge der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN ös..doc<br />

2<br />

berechts. In Deutschland agierende Unternehmen, die diese Grundprinzipien und Rechte<br />

nicht beachten, müssen prinzipiell aufgrund fehlender Zuverlässigkeit vom Wettbewerb<br />

um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden“.<br />

Ob darüber hinaus – so der Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund NRW – das Vergaberecht eine<br />

geeignete Möglichkeit bietet, dem berechtigten Wunsch nach einer flächendeckenden<br />

Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit zu entsprechen, dürfte mehr als fraglich sein.<br />

Insoweit ist auf folgende Umstände hinzuweisen:<br />

• Im Regelfall wird sich – für den Bieter wie erst recht für die Verwaltung – nicht zweifelsfrei<br />

bis zum letzten Glied der Produktionskette feststellen lassen, unter welchen Bedingungen<br />

und von wem ein Produkt hergestellt wurde.<br />

• Selbst ein Lieferant kann nicht immer wissen, ob sämtliche Einzelteile seines Produktes<br />

unter akzeptablen Bedingungen und ohne Kinderarbeit entstanden sind.<br />

• Es dürfte außerordentlich schwierig sein, Form und Inhalt geeigneter Nachweise zu<br />

bestimmen.<br />

• Eine effektive Kontrolle, ob die ggfs. vorhandenen Nachweise echt sind und der Wahrheit<br />

entsprechen, dürfte nur schwer möglich sein.<br />

• Die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen wäre in der Praxis mit einem nicht<br />

unerheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffene Wirtschaft und die zur Anwendung<br />

verpflichteten öffentlichen Auftraggeber verbunden.<br />

2. Aspekte des Umweltschutzes / der Energieeffizienz:<br />

Nach § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB werden Aufträge an fachkundige, leistungsfähige sowie<br />

gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Umweltschutzgesichtspunkte<br />

können bei den Eignungskriterien nur in bestimmten Grenzen Berücksichtigung finden.<br />

Im Rahmen der Eignungsprüfung dürfen gegenwärtig nach deutscher Rechtslage Bieter<br />

nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil sie ein Umweltdelikt begangen haben, da<br />

die entsprechende Bestimmung der EU-Vergaberichtlinie bislang nicht in deutsches<br />

Recht umgesetzt worden ist. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit<br />

kann der öffentliche Auftraggeber bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen<br />

verlangen, dass das Unternehmen bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllt,<br />

wenn diese für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Als Nachweis kann der<br />

Auftraggeber eine Zertifizierung nach EMAS oder nach anderen europäischen oder internationalen<br />

Normen verlangen. Gleichwertige Nachweise müssen jedoch ebenfalls<br />

akzeptiert werden.<br />

Bei der Angebotswertung ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.<br />

Als Zuschlagskriterien kommen verschiedene Aspekte in Betracht, zu denen auch Umwelteigenschaften<br />

und Lebenszykluskosten gehören. Aus Gründen der Transparenz<br />

müssen alle Zuschlagskriterien in der Ausschreibung im Einzelnen genannt und entsprechend<br />

gewichtet werden. Bei der Wertung der Angebote dürfen Kriterien, die in den<br />

Verdingungsunterlagen nicht genannt wurden, keinesfalls herangezogen werden. Umweltaspekte<br />

sind als Zuschlagskriterien zulässig, wenn sie in unmittelbaren Sachzusammenhang<br />

mit dem Auftragsgegenstand stehen, dem Auftraggeber nicht dazu dienen,<br />

eine willkürliche Auswahl zu treffen, in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen<br />

genannt worden sind und nicht gegen das EU-Primärrecht (insbesondere<br />

das Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages) verstoßen.


Dokument: 05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 06 Vergabewesen, Anträge der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN ös..doc<br />

3<br />

Im Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12. April<br />

2010 ist unter Ziffer 2.7 ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren bzw. eine Kündigungsmöglichkeit<br />

lediglich für den Fall vorgesehen, in dem der/die Bieter im Verfahren<br />

die geforderten Erklärungen bzw. Zertifizierungsnachweise vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

falsch bzw. unzutreffend abgeben.<br />

Nicht geregelt werden hingegen im Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand<br />

und Energie vom 12. April 2010 z. B. folgende auch denkbare Fallvarianten:<br />

- der Bieter ist im Besitz der geforderten Umweltnachweise/Erklärungen, er<br />

legt sie im Verfahren aber einfach nicht vor,<br />

- der Bieter ist im Besitz der geforderten Umweltnachweise/Erklärungen, er<br />

legt im Verfahren aber stattdessen andere (gleichwertige) Nachweise<br />

vor,<br />

- der Bieter ist im Besitz der geforderten Umweltnachweise/Erklärungen, er<br />

legt im Verfahren aber stattdessen andere (nicht gleichwertige) Nachweise<br />

vor,<br />

- der Bieter ist im Besitz der geforderten Umweltnachweise/Erklärungen, er<br />

legt sie aber nachträglich bzw. verspätet vor,<br />

- der Bieter ist im Besitz der geforderten Umweltnachweise/Erklärungen, er<br />

legt aber stattdessen nachträglich bzw. verspätet gleichwertige Nachweise<br />

vor,<br />

- der Bieter ist im Besitz der geforderten Umweltnachweise/Erklärungen, er<br />

legt aber stattdessen nachträglich bzw. verspätet nicht gleichwertige<br />

Nachweise vor.<br />

Im Hinblick auf diese in ihrer praktischen Umsetzung noch nicht geregelten denkbaren<br />

Fallvarianten birgt die selbst verpflichtende Anwendung des vorgenannten Runderlasses<br />

im Rahmen künftiger Vergabeverfahren für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> aus Sicht der Verwaltung<br />

noch zahlreiche ungeklärte Fragen der rechtssicheren Handhabung im Einzelfall.<br />

Insbesondere ist aus Sicht der Verwaltung zweifelhaft, ob und ggfs. welche rechtlichen<br />

Konsequenzen aus den vorgenannten Fallkonstellationen im Hinblick auf mögliche<br />

Sanktionen gegenüber dem Bieter überhaupt gezogen werden können. Anerkannt ist,<br />

dass zusätzliche Anforderungen an die Eignung von Bietern rechtlich nur dann zulässig<br />

sind, wenn hierfür formelle Bundes- oder Landesgesetze existieren. Der Rückgriff auf<br />

einen ministeriellen Runderlass erscheint vor diesem Hintergrund mehr als zweifelhaft.<br />

Weiterhin ist in diesem Zusammenhang auch auf die europäische Rechtssprechung des<br />

EuGH vom 16.12.2008 - C-213/07 ("Michaniki AE") hinzuweisen. Der EuGH ist der Ansicht,<br />

dass Angebote nicht einfach ausgeschlossen werden können, sondern weitere<br />

nationale Ausschlussgründe seien nur dann zulässig, wenn die Grundsätze der Gleichbehandlung,<br />

der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Verwaltung ebenso möglich, bei künftigen<br />

Vergabeverfahren den Verdingungsunterlagen ein standardisiertes Begleitschreiben<br />

beizufügen, in dem die Verwaltung die Bieter auf die Folgen ausbeuterischer Kinderarbeit<br />

und die möglichen Konsequenzen für ihre weitere Teilnahme am Vergabeverfahren<br />

ausdrücklich und eindringlich hinweist. Auch denkbar wäre, dass der Haupt- und Fi-


05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 06 Vergabewesen, Anträge der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN ös..doc<br />

4<br />

nanzausschuss oder der <strong>Gemeinde</strong>rat eine Erklärung bzw. Resolution gegenüber allen<br />

Formen ausbeuterischer Kinderarbeit abgibt und damit ein deutliches Signal an die breite<br />

Öffentlichkeit setzt.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Ein Beschlussvorschlag wird ggfs. nach Beratung in der Sitzung formuliert.<br />

Holger Jungnitz<br />

Oberrechtsrat<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 16.06.2010<br />

Allgemeiner Vertreter<br />

Leiter Personal<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Haupt- und Finanzausschusses<br />

am 07.07.2010<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 8: Pavillon der Grundschule Schmitzhöhe<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Haupt- und Finanzausschuss 16.03.2010 7 ös<br />

Sachverhalt:<br />

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.03.2010 wurde mitgeteilt,<br />

dass ab Sommer 2010 eine Notwendigkeit für den weiteren Erhalt des Pavillons für den<br />

Schulbetrieb nicht mehr gesehen werde. Es wurde vorgeschlagen, dass Interessenten/Vereine<br />

den Pavillon nutzen können, sofern diese für den Unterhalt aufkommen.<br />

Sollte keine andere Nutzung in Frage kommen, werde der Pavillon abgerissen. Es wurde<br />

vereinbart, die Möglichkeiten einer Nachnutzung nach 2-3 Monaten zu thematisieren;<br />

bis dahin können Vorschläge/Ideen zur Verwendung des Pavillons gesammelt werden<br />

und im Ausschuss über die weitere Nutzung bzw. Abriss entschieden werden.<br />

Der Vorsitzende des Ausschusses Schule, Sport und Kultur hat für den 29.06.2010 eine<br />

Sondersitzung bezüglich der Schließungsabsicht einberaumt.<br />

Das Ergebnis der Sondersitzung wird nachgereicht. Eine Beschlussfassung sollte gegebenenfalls<br />

nach Beratung in der Sitzung erfolgen.<br />

Oliver Flohr<br />

Allgemeiner Vertreter<br />

Leiter Personal<br />

05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 08 Pavillon der Grundschule Schmitzhöhe ös.doc<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 21.06..2010<br />

Zentrales Grundstücks-<br />

und Gebäudemanagement<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

am 07.07.2010<br />

- öffentliche Sitzung –<br />

TOP 9: Konjunkturpaket II<br />

hier: weitere Maßnahmen<br />

a. Anschaffung von 2 Pflegetraktoren für die neuen Kunstrasenplätze<br />

in Frielingsdorf und Köttingen<br />

b. Anschaffung eines Pflegegerätes für alle Kunstrasenplätze der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

Vorberaten im am TOP<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 30.06.2009 15 nö<br />

Haupt- und Finanzausschuss 18.08.2009 10 ö<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 25.08.2009 11 ö<br />

Haupt- und Finanzausschuss 23.09.2009 5 ö<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 30.09.2009 8 ö<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 27.10.2009 16 ö<br />

Haupt- und Finanzausschuss 24.11.2009 7.2 ö<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 16.12.2009 12 ö<br />

Haupt- und Finanzausschuss 16.03.2010 6.2 ö<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 24.03.2010 8 u. 9<br />

Sachverhalt:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 30.09.2009 unter Tagesordnungspunkt 8<br />

außerplanmäßig 250.000 € für die Sanierung und Umgestaltung des Sportplatzes in Frielingsdorf<br />

und insgesamt 294.000 € für die Sanierung und Umgestaltung des Sportplatzes<br />

Köttingen aus dem Konjunkturpaket II bereitgestellt.<br />

Die von der <strong>Gemeinde</strong> mit dem Bau der Kunstrasenplätze beauftragte Fa. Heiler hat die<br />

Arbeiten in Frielingsdorf bereits beendet. Die Fertigstellung der Arbeiten in Köttingen<br />

stehen kurz vor dem Abschluss. Nach Fertigstellung der von den Vereinen zu erbringenden<br />

Eigenleistungen erfolgt die Abnahme der Plätze voraussichtlich gemeinsam am<br />

06.07.2010. Die Einweihungsfeierlichkeiten finden in Köttingen am 10.07. und in Frielingsdorf<br />

am 25.07.2010 statt.<br />

Im Verlauf der Bauarbeiten teilte, die Fa. Heiler mit, dass die ehemals zum Abschleppen<br />

des Tennenbelages vorhandenen PKW`s zur Kunstrasenpflege ungeeignet sind.<br />

Diese sind zu schwer und üben über die Vorderachse zu viel Druck und Schub auf den<br />

05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 09 Konjunkturpaket II hier weitere Maßnahmen.doc


05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 09 Konjunkturpaket II hier weitere Maßnahmen.doc<br />

2<br />

Kunstrasenbelag aus, so dass dieser beschädigt würde. Beim weiteren Gebrauch dieser<br />

Fahrzeuge käme es insoweit auch zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewährleistung.<br />

Daher ist der Einsatz kleiner heckgetriebener Pflegetraktoren erforderlich. Diese<br />

besitzen eine spezielle Pflegebereifung und werden bei einer hohen Frequentierung fast<br />

täglich benötigt, um das beim Trainings- und Spielbetrieb verdrängte Verfüllmaterial der<br />

Kunstrasenplätze wieder gleichmäßig zu verteilen. Die regelmäßige Verteilung des Verfüllmaterials<br />

ist erforderlich, um die Plätze bespielbar zu halten, diese vor einem übermäßigen<br />

Verschleiß zu schützen und das Verletzungsrisiko zu reduzieren. Nur Kunstrasenbeläge,<br />

die ordnungsgemäß gepflegt wurden konnten in der Vergangenheit die<br />

vorgesehene Haltedauer erreichen.<br />

Aufgrund der Häufigkeit der Pflegeintervalle und der Entfernungen der Plätze voneinander,<br />

erscheint eine gemeinsame Nutzung eines Pflegetraktors nicht sinnvoll. Da die Zeit<br />

drängte und die zwingend notwendigen Traktoren rechtzeitig vor der Eröffnung der<br />

Plätze zur Verfügung stehen sollten, hat die Verwaltung im Rahmen ihres laufenden<br />

Geschäfts, für beide Plätze, je einen kleinen Traktor (Kubota B 1620 mit 16 PS) bestellt.<br />

Die Anschaffungskosten je Traktor belaufen sich auf rd. 9.500,- € brutto. Traktoren anderer<br />

Marken wie John Deere wurden zwischen 13.000,- und 27.000,- je Stück angeboten<br />

und schieden schon aus Kostengründen aus.<br />

Darüber hinaus sind alle 3 Kunstrasenplätze mindestens einmal (besser 2 bis 3 mal)<br />

jährlich mit einem Spezialgerät zu reinigen. Hierbei werden im Trockenverfahren<br />

Fremdkörper, Moosreste sowie Abrieb und verschmutzter Einstreusand aufgenommen<br />

das Verfüllmaterial gereinigt und das gesäuberte Verfüllmaterial aufgelockert und eingebürstet.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> hatte bisher nur einen Kunstrasenplatz im Schul- und<br />

Sportzentrum Wilhelm-Breidenbach-Weg. Das mit der jährlichen Grundreinigung des<br />

Kunstrasens beauftragte Unternehmen berechnete zuletzt im Jahr 2009 2.209,85 €<br />

brutto für eine einzige Reinigung.<br />

Nach Fertigstellung der beiden neuen Kunstrasenplätze sind insgesamt 3 Plätze einer<br />

jährlichen Grundreinigung zu unterziehen, was Kosten in Höhe von jährlich rd. 6.600,- €<br />

verursachen würde. Zur Vermeidung dieser jährlichen Kosten hat die Verwaltung ein<br />

Reinigungsgerät (Fa. Wiedemann Terra Clean) bestellt, welches sich in einer Vorführung<br />

als geeignet erwies, sich in relativ kurzer Zeit amortisiert und u.U. auch an andere<br />

Kommunen vermietet werden kann. Dieses Gerät kostet rd. 8.500,- €.<br />

Die Finanzierung der beiden Traktoren und des Pflegegerätes soll über die beim Bau<br />

der Kunstrasenplätze in Frielingsdorf und Köttingen bereits eingesparten Konjunkturpaket<br />

II Mittel erfolgen. Das Rechnungsprüfungsamt des oberbergischen Kreises wurde<br />

am 07.06.2010 um eine Einschätzung gebeten, ob die Anschaffung der Traktoren und<br />

des Pflegegerätes aus Konjunkturpaket II Mitteln statthaft ist. Seitens des RPA wurde<br />

am 10.06.2010 telefonisch mitgeteilt, dass dies aus dortiger Sicht möglich ist. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lindlar</strong> solle hierzu jedoch zwei weitere, eigenständige Maßnahmen (zum einen<br />

die Anschaffung der Traktoren und zum anderen die Anschaffung des Pflegegerätes)<br />

bei der zuständigen Stelle der Landesregierung anmelden. Dies ist bereits geschehen.<br />

Die Maßnahmen erhielten von dort den Status „laufend“.


Beschlussvorschlag:<br />

05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 09 Konjunkturpaket II hier weitere Maßnahmen.doc<br />

3<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der, durch die Verwaltung bereits veranlassten<br />

Beschaffung von 2 Pflegetraktoren sowie eines Pflegegerätes für die notwendige Pflege<br />

und Unterhaltung der Kunstrasenplätze in Frielingsdorf und Köttingen aus Konjunkturpaket<br />

II Mitteln nachträglich zu.<br />

_________________ ______________________<br />

Harald Käsbach Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Fachleiter ZGM Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 22. Juni 2010<br />

Recht und Versicherungen<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

Haupt- und Finanzausschusses<br />

am 7. Juli 2010<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 10: Anonymisierung von personenbezogenen Daten in öffentlichen <strong>Sitzungsvorlage</strong>n<br />

hier: Antrag der SPD-Fraktion auf Aufhebung der bisherigen Praxis<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Antragsschreiben an die Verwaltung vom 10. Juni 2010 beantragt die SPD-Fraktion,<br />

zukünftig (ab sofort) auf die bisherige Verwaltungspraxis der Anonymisierung von personenbezogenen<br />

Daten in öffentlichen <strong>Sitzungsvorlage</strong>n zu verzichten und den Rats-<br />

und Ausschussmitgliedern vollständige Sitzungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.<br />

In ihrem Antwortschreiben vom 18. Juni 2010 hat die Verwaltung der SPD-Fraktion mitgeteilt,<br />

dass es aus Gründen des Datenschutzes rechtlich zwingend geboten ist, alle<br />

personenbezogenen Daten in öffentlichen <strong>Sitzungsvorlage</strong>n, die in das Internet gestellt<br />

oder an die Presse bzw. Öffentlichkeit weiter gegeben werden, von der Verwaltung vorher<br />

zu anonymisieren. Zugleich hat die Verwaltung – entsprechend der bisherigen völlig<br />

unproblematischen Verwaltungspraxis – ihre Bereitschaft bekräftigt, den Rats- und Ausschussmitgliedern<br />

bei Bedarf entsprechende Auskünfte zu geben. Zur Vermeidung von<br />

Wiederholungen wird auf den in der Anlage beigefügten Schriftverkehr nebst Stellungnahmen<br />

des Innenministeriums und des Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bundes NRW zu dieser<br />

Thematik vollinhaltlich Bezug genommen.<br />

Des Weiteren ist für den hier vornehmlich betroffenen Bereich der Bauleitplanverfahren<br />

darauf hinzuweisen, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat als Satzungsgeber zwar alle Einwendungen,<br />

Anregungen und Bedenken von Betroffenen in sachbezogener Hinsicht in seine<br />

Gesamtabwägung mit einstellen muss; die Namen und personenbezogenen Daten von<br />

betroffenen Bürgern/-innen sind jedoch gerade nicht abwägungserheblich. Diesbezüglich<br />

wird zudem auf den anliegenden Fachbeitrag zum Datenschutz in der Bauleitplanung<br />

verwiesen.<br />

Zwischenzeitlich hat die SPD-Fraktion mitgeteilt, dass sie im Interesse einer vollständigen<br />

Information aller Rats- bzw. Ausschussmitglieder darauf besteht, dass die Angelegenheit<br />

im nächsten Haupt- und Finanzausschuss am 7. Juli 2010 nochmals erörtert<br />

wird.<br />

05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 10 Anonymisierung von personenbezogenen Daten in öffentlichen <strong>Sitzungsvorlage</strong>n ös..doc


Beschlussvorschlag:<br />

Ein Beschlussvorschlag wird ggfs. nach Beratung in der Sitzung unterbreitet.<br />

Holger Jungnitz<br />

Oberrechtsrat<br />

05. Sitzung HFA 07.07.2010 TOP 10 Anonymisierung von personenbezogenen Daten in öffentlichen <strong>Sitzungsvorlage</strong>n ös..doc<br />

2<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!