25.12.2012 Aufrufe

Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 04.10.2007<br />

Schulträgeraufgaben<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 23.10.2007<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 12: Rechtsverordnung zur Festlegung des Schuleinzugsbereiches für die<br />

Janusz-Korczak-Förderschule<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Ausschuss für Schule, Sport und Kultur 12.09.2007 13<br />

Auf die Anlage zu TOP 13 der obigen Sitzung wird verwiesen.<br />

Sachverhalt:<br />

Das Schulgesetz vom 15.02.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2006, sieht<br />

eine Einteilung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes in Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche ab dem<br />

Schuljahr 2008/09 nicht mehr vor. Die bestehende Rechtsverordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

vom 03.04.2003 über die Bildung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen tritt<br />

somit per Gesetz zum Schuljahr 2008/09 außer Kraft.<br />

Gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz kann der Schulträger jedoch für Förderschulen durch<br />

Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden. Ist ein<br />

Schuleinzugsbereich festgelegt worden, kann die Aufnahme einer Schülerin oder eines<br />

Schülers abgelehnt werden, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und keinen<br />

wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt.<br />

Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur unterbreitet einstimmig dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die „Rechtsverordnung über die Bildung des Schuleinzugsbereichs<br />

für die Janusz-Korczak-Förderschule“.<br />

Franz Broich<br />

Allgemeiner Vertreter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister<br />

21. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 23.10.2007 TOP 12 Rechtsverordnung zur Festlegung des Schuleinzugsbereiches für die Janusz-<br />

Korczak-Förderschule.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!