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Betriebsrentenzuschuss-TV in Kraft

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TRANSPARENT SOZIALPOLITIK: INFORMATIONEN – RATSCHLÄGE - HINTERGRÜNDE<br />

NUMMER 06/11<br />

DATUM 06.09.2011<br />

VERTEILER Geschäftsstellenleiter, Ortsverwaltungen/Ortsgruppen, Gewerkschaftssekretäre,<br />

Sopo-Verteiler<br />

INHALT<br />

<strong>Betriebsrentenzuschuss</strong>-<strong>TV</strong> <strong>in</strong> <strong>Kraft</strong><br />

� Interview mit der Stellvertretenden Vorsitzenden<br />

� Fragen und Antworten zum<br />

<strong>Betriebsrentenzuschuss</strong>-<strong>TV</strong> (BetrRz-<strong>TV</strong>)<br />

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft<br />

Vorstandsbereich Stellvertretende Vorsitzende Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba<br />

Weilburger Straße 24, 60326 Frankfurt/Ma<strong>in</strong><br />

Tel: 069 7536-315 - www.evg-onl<strong>in</strong>e.org


- 2 -<br />

„E<strong>in</strong> großer Schritt <strong>in</strong> die richtige Richtung“<br />

E<strong>in</strong>e Gewerkschaft stellt sich der Zukunft. Erst e<strong>in</strong> gutes halbes Jahr ist es her, dass<br />

TRANSNET und GDBA mite<strong>in</strong>ander zur EVG verschmolzen s<strong>in</strong>d. In diesem Herbst<br />

fällt der Startschuss zur Bildung der neuen geme<strong>in</strong>samen Gremien auf Orts- und<br />

Landesebene. Später geht es <strong>in</strong> die Vorbereitung des ordentlichen<br />

Gewerkschaftstages. Alles unter enormen E<strong>in</strong>satz unserer Senior<strong>in</strong>nen und<br />

Senioren. Parallel dazu steht der Abschluss des <strong>Betriebsrentenzuschuss</strong>-<br />

Tarifvertrages, von dem auch gerade die Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen profitieren, die<br />

sich bereits im wohlverdienten Ruhestand bef<strong>in</strong>den. Über diese Themen sprach<br />

imtakt mit der stellvertretenden Vorsitzenden der EVG Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba.<br />

imtakt: Gerade neun Monate ist es her, dass es die EVG gibt. Welchen Anteil haben<br />

die Senior<strong>in</strong>nen und Senioren an diesem Verschmelzungsprozess?<br />

Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba: E<strong>in</strong>en sehr sehr großen. Wie groß verdeutlicht uns der Blick<br />

zurück. Vor der Verschmelzung war die sehr gute Zusammenarbeit beider<br />

Gewerkschaften auf tarif- und sozialpolitischer Ebene. Davor lag jedoch e<strong>in</strong>e<br />

jahrzehntelange harte Konkurrenz. Dass wir diese Konkurrenz überwunden haben<br />

und heute alle vere<strong>in</strong>t <strong>in</strong> der EVG Politik für die aktiven und nicht mehr aktiven<br />

Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer machen können, daran haben unsere<br />

Senior<strong>in</strong>nen und Senioren e<strong>in</strong>en enormen Anteil. Ohne sie – davon b<strong>in</strong> ich überzeugt<br />

– würde es die EVG nicht geben.<br />

imtakt: Was geschah seit dem Verschmelzungskongress auf dem Gebiet der<br />

Seniorenpolitik?<br />

Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba: Vieles. Von außen könnte man denken, wenn zwei<br />

Organisationen zusammenf<strong>in</strong>den, ist diese zunächst mit sich selbst beschäftigt. Das<br />

war und ist bei unseren Senior<strong>in</strong>nen und Senioren nicht so.<br />

imtakt: Was ist geschehen?<br />

Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba: Unsere Senior<strong>in</strong>nen und Senioren haben weiter aktiv Politik<br />

gemacht. So wie vor dem Verschmelzungsprozess auch. Ortsseniorenräte,<br />

Bezirksseniorenräte, Regionalleitungen, Zentraler Seniorenrat und Bundesleitung<br />

haben sich <strong>in</strong> unzähligen Gesprächen, Treffen und Gremiensitzungen der Themen<br />

angenommen, die unseren Mitgliedern auf den Nägeln brennen. In e<strong>in</strong>em<br />

atemberaubenden Tempo von gerade e<strong>in</strong>mal vier Monaten haben die Senioren der<br />

EVG ihre neue Seniorenrichtl<strong>in</strong>ie erarbeitet – und zwar im breiten Konsens, nicht im<br />

Streit. Und nicht zu verachten ist auch der tarifpolitische Erfolg. Die Senioren haben<br />

e<strong>in</strong>en Anteil am Zustandekommen des <strong>Betriebsrentenzuschuss</strong>-tarifvertrages.<br />

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft<br />

Vorstandsbereich Stellvertretende Vorsitzende Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba<br />

Weilburger Straße 24, 60326 Frankfurt/Ma<strong>in</strong><br />

Tel: 069 7536-315 - www.evg-onl<strong>in</strong>e.org


- 3 -<br />

imtakt: Das war e<strong>in</strong> gutes Stichwort. Der Abschluss der diesjährigen Entgeltrunde<br />

und des Branchen-<strong>TV</strong> sieht vor, 1 Prozent der Lohnsumme der DB AG den<br />

Beschäftigten für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zur Verfügung zu stellen.<br />

Regelt der neue <strong>Betriebsrentenzuschuss</strong>-<strong>TV</strong> die Ausgestaltung dieser Abschlüsse?<br />

Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba: Ja, e<strong>in</strong>en Teil davon. Der <strong>Betriebsrentenzuschuss</strong>-<strong>TV</strong> gilt für<br />

alle Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen die unter den Zusatzversorgungstarifvertrag (ZVers<strong>TV</strong>)<br />

fallen und von der DR <strong>in</strong> die DB AG übergeleitet wurden. Und zwar sowohl für<br />

diejenigen die sich bereits heute im wohlverdienten Ruhestand bef<strong>in</strong>den, wie für die<br />

heute noch aktiven Beschäftigten. Bereits <strong>in</strong> der Entgeltrunde 2009 hatten<br />

TRANSNET und GDBA die Forderung nach Anhebung des Sockelbetrages und des<br />

sogenannten M<strong>in</strong>destbetrages von 51,13 € auf 100 € erhoben. Damals waren diese<br />

Forderungen, auf Grund der enormen Rückstellungskosten <strong>in</strong> dreistelliger<br />

Millionenhöhe, leider nicht durchsetzbar. Mit dem Abschluss <strong>in</strong> diesem Januar<br />

konnten wir jedoch e<strong>in</strong> neues tragfähiges Modell entwickeln, das e<strong>in</strong>e Zusatzleistung<br />

für den ZVers<strong>TV</strong> zulässt.<br />

imtakt: Das bedeutet, dass erstmals <strong>in</strong> der Tarifgeschichte e<strong>in</strong> Abschluss steht, der<br />

auch denjenigen e<strong>in</strong>e höhere Betriebsrente garantiert, die bereits <strong>in</strong> Rente s<strong>in</strong>d?<br />

Bislang gab es ja nur alle drei Jahre e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Anpassung an die Inflationsrate.<br />

Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba: Genau das bedeutet es. Rückwirkend zum 1. März dieses<br />

Jahres erhält jeder Anspruchsberechtigte m<strong>in</strong>destens 75 € statt der bisherigen 51,13<br />

€. Diese Erhöhung gilt auch für all diejenigen, die auf Grund ihres ger<strong>in</strong>gen<br />

E<strong>in</strong>kommens bereits unter dem bisherigen M<strong>in</strong>destbetrages von 51,13 € lagen. Diese<br />

Klausel konnten wir <strong>in</strong> harten Verhandlungen mit den Arbeitgebern weiter ausbauen.<br />

imtakt: Wie kam dieser Abschluss zu Stande?<br />

Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba: Um es ganz klar zu sagen – ohne die gelebte Solidarität<br />

zwischen unseren im Erwerbsleben stehenden Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen und<br />

unseren Senior<strong>in</strong>nen und Senioren wäre dieser Abschluss nicht möglich gewesen.<br />

Schließlich verzichten die Aktiven 10 Monate lang auf ihre 1 Prozent zur<br />

betrieblichen Altersvorsorge und starten spätestens am 01.01.2012. Wir haben<br />

dieses Vorgehen ausführlich im Übergangsbundesvorstand und auch <strong>in</strong> der<br />

Verbandstarifkommission diskutiert. Ich b<strong>in</strong> sehr froh, dass <strong>in</strong> unserer EVG nicht nur<br />

von Solidarität geredet wird, sondern wir auch danach handeln.<br />

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft<br />

Vorstandsbereich Stellvertretende Vorsitzende Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba<br />

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- 4 -<br />

imtakt: Ist der Betrag von 75 € nun über Jahre festgeschrieben, so wie vorher die<br />

51,13?<br />

Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba: Festgeschrieben ist die Summe, die zur Verteilung steht. In<br />

dem Tarifvertrag ist verankert, dass <strong>in</strong> jedem Frühjahr e<strong>in</strong>e Überprüfung der<br />

ausgegebenen Mittel stattf<strong>in</strong>det. Heute kann niemand abschätzen, ob alle der knapp<br />

30.000 Leistungsempfänger auch e<strong>in</strong>en Antrag stellen und die ihnen zustehende<br />

Erhöhung <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Sollte sich also im Frühjahr 2012 ergeben, dass<br />

nicht alle Mittel <strong>in</strong> Anspruch genommen wurden, werden wir über e<strong>in</strong>e weitere<br />

Erhöhung zu reden haben. Fakt ist – der zur Verfügung stehende Topf muss an die<br />

Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen ausgezahlt werden. Sollte sich e<strong>in</strong> Spielraum von z.B. 5 €<br />

ergeben, so werden diese 5 € auch an die Anspruchsberechtigen ausgezahlt.<br />

imtakt: Du hast gerade das Antragsverfahren erwähnt. Muss sich jetzt jeder<br />

kümmern wo er den Antrag herbekommt und dann viele Seiten unübersichtliches<br />

Papier ausfüllen?<br />

Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba: (lacht) Ne<strong>in</strong>. Jeder Anspruchsberechtigte bekommt diesen<br />

Antrag – im Umfang von e<strong>in</strong>er Seite - vom Arbeitgeber zugeschickt. Der Antrag<br />

enthält bereits die jeweiligen persönlichen Daten, um auch später e<strong>in</strong>e zügige<br />

Bearbeitung zu gewährleisten. Andere als diese vorbereiteten Vordrucke sollten auch<br />

nicht verwendet werden, weil dies die Bearbeitung erschwert und alles dadurch<br />

länger dauert.<br />

imtakt: Wann können die Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen mit der Auszahlung rechnen?<br />

Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba: Die Arbeitgeber haben uns e<strong>in</strong>e rasche Bearbeitung<br />

zugesagt. Allerd<strong>in</strong>gs möchte ich daran er<strong>in</strong>nern, dass wir <strong>in</strong>sgesamt knapp 30.000<br />

Anspruchsberechtigte haben. Dieser Berg will auch erst e<strong>in</strong>mal abgearbeitet se<strong>in</strong>.<br />

Zugesagt wurde uns, dass die Mehrzahl im November ihr Geld erhält. Aber ehrlich<br />

gesagt glaube ich nicht, dass es nach den vielen Jahren auf e<strong>in</strong>en Monat früher oder<br />

später ankommt. Unseren Eisenbahner<strong>in</strong>nen und Eisenbahnern ist wichtig, dass sich<br />

überhaupt etwas tut.<br />

imtakt: „Überhaupt etwas tut“ lässt mich die Frage zum Stand der AVDR stellen…<br />

Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba: Diese Frage ist auch sehr berechtigt. Im Moment laufen<br />

unsere Musterprozesse vor den Arbeitsgerichten. E<strong>in</strong>er dieser Fälle ist mittlerweile<br />

bis zum obersten Arbeitsgericht, dem Bundesarbeitsgericht, gelangt. Zunächst hieß<br />

es, dass dieser Fall im II. Halbjahr verhandelt wird. Uns erreichte nun die Nachricht,<br />

dass auf Grund e<strong>in</strong>es Richterwechsels e<strong>in</strong>e Verhandlung erst im Frühjahr 2012<br />

stattf<strong>in</strong>det.<br />

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft<br />

Vorstandsbereich Stellvertretende Vorsitzende Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba<br />

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- 5 -<br />

imtakt: F<strong>in</strong>den denn parallel Bemühungen zu e<strong>in</strong>er Problemlösung statt?<br />

Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba: Es gab e<strong>in</strong> Spitzentreffen mit dem Vorstandvorsitzenden der<br />

DB AG Dr. Grube, unserem EVG Beauftragten Manfred Fischer und mir. Dr. Grube<br />

erklärte bei diesem Treffen se<strong>in</strong> Verständnis für unsere Forderung nach e<strong>in</strong>er Lösung<br />

des Problems, machte aber auch deutlich, dass die Bahn zunächst das Urteil des<br />

Bundesarbeitsgerichts (BAG) abwarten wird. Auch <strong>in</strong> den vielen Gesprächen mit der<br />

Politik erhalten wir derzeit immer wieder dieselbe Aussage. Auch vor dem<br />

H<strong>in</strong>tergrund uns nicht weitere politische Optionen zu „verbauen“, werden wir nun die<br />

BAG Entscheidung abwarten müssen und hieraus unser weiteres Vorgehen ableiten.<br />

Um es ganz klar zu sagen: Die EVG steht ohne Wenn und Aber an der Seite der<br />

Betroffenen. Wir werden weiterh<strong>in</strong> nichts unversucht lassen, um hier zu e<strong>in</strong>er<br />

gerechten Lösung zu gelangen.<br />

Imtakt: Herzlichen Dank für dieses Gespräch.<br />

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft<br />

Vorstandsbereich Stellvertretende Vorsitzende Reg<strong>in</strong>a Rusch-Ziemba<br />

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- 6 -<br />

Fragen und Antworten<br />

zum<br />

<strong>Betriebsrentenzuschuss</strong>-Tarifvertrag (BetrRz-<strong>TV</strong>)<br />

Wann tritt der Tarifvertrag <strong>in</strong> <strong>Kraft</strong>?<br />

Der Tarifvertrag wird im August 2011 durch beide Tarifvertragsparteien<br />

unterzeichnet. Er tritt dann rückwirkend zum 01. März 2011 <strong>in</strong> <strong>Kraft</strong>.<br />

Wer ist anspruchsberechtigt?<br />

Grundsätzlich hat jede Kolleg<strong>in</strong> und jeder Kollege Anspruch auf e<strong>in</strong>en Zuschuss der<br />

Anspruch auf Leistungen aus dem Zusatzversorgungstarifvertrag (ZVers<strong>TV</strong>) hat und<br />

von der DR <strong>in</strong> die DB AG übergeleitet wurde.<br />

Leistungsberechtigt s<strong>in</strong>d Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen die<br />

� e<strong>in</strong>e Regelaltersrente<br />

oder<br />

� e<strong>in</strong>e Altersrente nach Altersteilzeit<br />

oder<br />

� e<strong>in</strong>e Rente wegen verm<strong>in</strong>derter Erwerbsfähigkeit<br />

oder<br />

� e<strong>in</strong>e Vorruhestandsrente erhalten.<br />

Wann beg<strong>in</strong>nt der Leistungsanspruch?<br />

Wie beim ZVers<strong>TV</strong> muss der Anspruchsberechtigte e<strong>in</strong>en Antrag stellen.<br />

Eisenbahner<strong>in</strong>nen und Eisenbahner, die bereits bei <strong>in</strong> <strong>Kraft</strong>setzung des<br />

Tarifvertrages Leistungen aus dem ZVers<strong>TV</strong> erhalten, bekommen den Antrag auf<br />

<strong>Betriebsrentenzuschuss</strong> direkt vom Arbeitgeber zugeschickt.<br />

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft<br />

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- 7 -<br />

Wann wird mir der Antrag auf <strong>Betriebsrentenzuschuss</strong> zugesandt?<br />

Nach dem Zeitplan des Arbeitgebers sollen die Anträge <strong>in</strong> den ersten beiden<br />

Septemberwochen die Empfänger erreichen.<br />

Soll ich, wenn ich ke<strong>in</strong>en Antrag bekomme, selbst e<strong>in</strong>en Antrag stellen?<br />

Natürlich kann es mit <strong>in</strong> <strong>Kraft</strong>setzung des Tarifvertrages bei rund 30.000<br />

Anspruchsberechtigten passieren, dass e<strong>in</strong> Brief den Empfänger nicht erreicht. Sollte<br />

bis Anfang Oktober ke<strong>in</strong> Antrag e<strong>in</strong>gegangen se<strong>in</strong>, bitte bei der Betriebsrentenstelle<br />

der Deutschen Bahn AG - Team Betriebsrenten, 10357 Berl<strong>in</strong>, Tel.: 0180-3006500,<br />

anrufen und nachfragen, ob der Versand erfolgte. Ke<strong>in</strong>esfalls sollte e<strong>in</strong> Antrag e<strong>in</strong>es<br />

anderen Kollegen oder e<strong>in</strong>er Kolleg<strong>in</strong> kopiert und verändert werden. Alle Anträge<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>dividualisiert und tragen bereits die Namen der Empfänger und e<strong>in</strong>e<br />

Bearbeitungsnummer. Diese Bearbeitungsnummer wird zur schnelleren<br />

Datenerfassung genutzt und soll e<strong>in</strong>e möglichst rasche Bearbeitung und damit auch<br />

Auszahlung gewährleisten. Anträge ohne diese Kennzeichnung würden den<br />

Gesamtprozess verzögern.<br />

Wann ist mit der Auszahlung zu rechnen?<br />

Start der Auszahlung soll im November 2011 se<strong>in</strong>. Allerd<strong>in</strong>gs muss auch damit<br />

gerechnet werden, dass bei sehr hohen Antragrückläufen nicht bereits alle<br />

Leistungsempfänger <strong>in</strong> diesem Monat ihr Geld erhalten. Auch wenn e<strong>in</strong>e Auszahlung<br />

im E<strong>in</strong>zelfall erst im Dezember oder Januar erfolgen sollte, erfolgt sie auf jeden Fall<br />

rückwirkend bis zum 01. März 2011, wenn zu diesem Zeitpunkt schon e<strong>in</strong>e<br />

Betriebsrente nach ZVers<strong>TV</strong> gezahlt wurde.<br />

Wie hoch ist der <strong>Betriebsrentenzuschuss</strong>?<br />

Mit <strong>in</strong> <strong>Kraft</strong> treten des Tarifvertrages wird e<strong>in</strong> Auffüllbetrag bis 75 Euro gezahlt. Die<br />

<strong>in</strong>dividuelle Höhe des <strong>Betriebsrentenzuschuss</strong>es richtet sich nach dem jeweiligen<br />

Betrag den e<strong>in</strong> Leistungsempfänger als Betriebsrente aus dem ZVers<strong>TV</strong> erhält.<br />

Insgesamt wird die Leistung 75 Euro betragen. Für Teilzeitkräfte bemisst sich der<br />

Betrag entsprechend ihrer <strong>in</strong>dividuellen Arbeitszeit (z.B. entsprechen 70% Arbeitszeit<br />

70% Auffüllbetrag).<br />

Muss ich den <strong>Betriebsrentenzuschuss</strong> <strong>in</strong> Anspruch nehmen?<br />

Ne<strong>in</strong>. Grundsätzlich muss niemand den Zuschuss <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Gerade vor<br />

dem H<strong>in</strong>tergrund der Beitragspflicht zu den gesetzlichen Sozialversicherungen, kann<br />

e<strong>in</strong> Verzicht für den e<strong>in</strong>zelnen sogar e<strong>in</strong> höheres E<strong>in</strong>kommen bedeuten, als wenn<br />

Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung abgeführt werden<br />

würden.<br />

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft<br />

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- 8 -<br />

Die Bundesregierung legt <strong>in</strong> jedem Jahr die Grenze der Verbeitragung neu fest.<br />

Derzeit s<strong>in</strong>d alle Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten, Leistungen aus<br />

Pensionsfonds, Direktversicherungen etc.), die <strong>in</strong> Summe den Betrag von 127,75 €<br />

übersteigen, beitragspflichtig. Bereits der erste Cent über dieser Grenze führt zur<br />

vollen Beitragspflicht. Die dann fällig werdenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-<br />

und Pflegeversicherung entsprechen ca. 20 Prozent.<br />

Wäre, vor dem H<strong>in</strong>tergrund der Beitragspflicht, auch e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerer Zuschuss<br />

möglich?<br />

Ne<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> Teilverzicht auf den Zuschuss ist nicht möglich. E<strong>in</strong>e Auszahlung von z.B.<br />

nur 20 Euro statt der <strong>in</strong>dividuell zustehenden 25 Euro ist nicht möglich.<br />

Wie kann ich me<strong>in</strong>en Verzicht auf den <strong>Betriebsrentenzuschuss</strong> erklären?<br />

Auch hierfür hält der Arbeitgeber e<strong>in</strong>en Vordruck bereit, der bei der zuständigen<br />

Betriebsrentenstelle der Deutschen Bahn AG - Team Betriebsrenten, 10357 Berl<strong>in</strong>,<br />

Tel.: 0180-3006500, angefordert werden kann.<br />

Kann ich zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt e<strong>in</strong>en erneuten Antrag stellen?<br />

Ja, dies ist grundsätzlich 12 Monate nach dem vorherigen Verzicht auf den Zuschuss<br />

möglich. Die EVG hat <strong>in</strong> den Verhandlungen mit den Arbeitgebern auf diese<br />

Möglichkeit bestanden, da die Bundesregierung die Grenze zur Beitragspflicht jedes<br />

Jahr neu bestimmt und sich damit e<strong>in</strong>e Inanspruchnahme für den E<strong>in</strong>zelnen wieder<br />

rechnen kann.<br />

Ist der Betrag von 75 Euro über Jahre festgeschrieben oder kann er sich<br />

erhöhen?<br />

In jedem Frühjahr wird die Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Mittel<br />

durch die Tarifvertragsparteien genau kontrolliert. Sollte der f<strong>in</strong>anzielle Rahmen nicht<br />

ausgeschöpft werden, werden diese Mittel selbstverständlich an die<br />

Leistungsempfänger weitergegeben.<br />

Kann sich der Betrag von 75 Euro wieder verr<strong>in</strong>gern?<br />

Ne<strong>in</strong>. Der Betrag wurde unter der Annahme berechnet, dass alle<br />

Anspruchsberechtigten ihre Ansprüche auch geltend machen.<br />

Wie lange gilt der Tarifvertrag?<br />

Der <strong>Betriebsrentenzuschuss</strong>-<strong>TV</strong> gilt zunächst bis zum 31.12.2015. Allerd<strong>in</strong>gs ist <strong>in</strong><br />

dem Tarifvertrag e<strong>in</strong>e Verhandlungsoption zur Fortgeltung über dieses Datum h<strong>in</strong>aus<br />

festgeschrieben.<br />

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