thema: Das Güstrowjournal Augustausgabe 2022
Es geht wieder los! Unsere Augustausgabe steht unter dem Motto "Neuanfang - Aus dem Kindergarten in die Schule". Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Durchblättern!
Es geht wieder los!
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thema: Service
RECHTinteressant
Unfall im Urlaub?!
Verkehrsunfälle können überall passieren -
und damit leider auch im Urlaub und im
Ausland.
Liest man dazu so manchen Erfahrungsbericht
und Ratgeber, dann möchte man
fast auf Schiff oder Flieger umsteigen.
Doch keine Panik!
Mit Beachtung von ein paar grundsätzlichen Tipps lässt sich
viel zusätzlicher Ärger vermeiden. Zuallererst gilt es, möglichst
ruhig zu bleiben und überlegt zu handeln. Außer vielleicht
bei absoluten Bagatellschäden und problemloser Einigung
mit den Unfallbeteiligten sollte grundsätzlich die Polizei
gerufen werden. Bei Personenschäden ist dies ein Muss! Lassen
sie sich von der Polizei einen Unfallbericht geben.
Da Fotoapparat und Handy im Urlaub meist dabei sind, nutzen
Sie diese für Fotos von Unfallort, Fahrzeugschäden, Fahrzeugpapieren
des Unfallgegners etc. Vergessen Sie dabei
nicht auch ein paar Übersichtsfotos, die die gesamte Unfallsituation
abbilden.
Bilder sagen - auch zu Beweiszwecken - mehr als 1000 Worte,
erst recht, wenn sprachliche Verständigungsprobleme hinzukommen.
In der EU und den meisten angrenzenden Staaten (wie
Schweiz, Norwegen und Großbritannien) müssen keine besonderen
Dokumente mitgeführt werden. Hilfreich kann das
Mitführen eines sogenannten Europäischen Unfallberichts
sein, dessen Formular Sie z. B. beim ADAC erhalten.
In diversen Ländern außerhalb der EU muss die sogenannte
Grüne (Versicherungs-)Karte mitgeführt werden.
Ich wünsche Ihnen eine gute Reise.
PS: Der Rat „Fotos, Fotos, Fotos“ gilt übrigens auch für Unfälle
in Deutschland.
Dirk Grigull
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
bei Grigull Bendig - Rechtsanwälte - Fachanwälte
Anja Lamm, Steuerberaterin
Ulf Knorr, Steuerberater
• RATGEBER: FINANZEN
Streit um Kostenübernahme
für ein Führungszeugnis
Wer an dieser Stelle regelmäßig unsere
Steuerkolumne liest, weiß, dass
im deutschen Steuerrecht viele seltsame
Rechtsstreite und Entscheidungen
möglich sind. Aktuell hatte das
Finanzgericht Münster einen solchen
Fall zu beurteilen. Es geht um die
Lohnsteuerpfl icht von erstatteten
Verwaltungsgebühren für die Vorlage
eines erweiterten Führungszeugnisses
beim Arbeitgeber. Aufgrund
der besonderen Stellung des Arbeitgebers
verlangte er von Stellenbewerbern
sowie alle 5 Jahre neu von seinen Arbeitnehmern
ein Solches. Beantragen kann das nur der Arbeitnehmer.
Die Kosten von 13 EUR erstattete der Arbeitgeber seinen
Mitarbeitern. Das Finanzamt meinte, dass diese Erstattung
der Lohnsteuer als Arbeitslohn unterliege. Zu Unrecht, wie
die Finanzrichter urteilten. Vorteile des Arbeitnehmers, die
sich bei objektiver Würdigung aller Umstände als notwendige
Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen
und im überwiegenden betrieblichen Interesse des
Arbeitgebers liegen, stellen keinen Arbeitslohn dar.
Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang insbesondere
Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten,
Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und
seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen
Zweck. Das Bestehen eines gesetzlichen Erstattungsanspruchs
entsprechend § 670 BGB spricht ebenfalls
für ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse. Damit
handelt es sich nach den Ausführungen der Finanzrichter
um Zahlungen des Arbeitgebers, mit denen lediglich Auslagen
des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden.
Diese sind nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei. Gefühlt also alles
richtig entschieden!? Das Finanzgericht hat wegen grundsätzlicher
Bedeutung der Rechtssache die Revision zum
Bundesfi nanzhof zugelassen. Das Finanzamt hat die Revision
auch tatsächlich eingelegt. Jetzt wird es also wegen der
13 EUR demnächst zum Showdown beim Bundesfi nanzhof
kommen. In unserer Kanzlei verfolgen wir die aktuelle Rechtsprechung
sehr genau und wenden solch positive Urteile in
der Lohnabrechnung für unsere Mandanten sofort an.
Steuerberaterin
Anja Lamm und
Steuerberater Ulf Knorr
freuen sich auf Ihre
Fragen!
Kanzlei: Markt 15/16 • 18273 Güstrow
Tel.: 49 3843 61 502-0 • guestrow@ecovis.com
Blutspende-Termine im August
1. August, 13:00 - 18:00 Uhr Blutspende in Bützow
Vereinshaus TSV Bützow, Sportplatz „Am Wall“, An der Bleiche 10
8. August, 13:00 - 18:00 Uhr Blutspende in Teterow
Kulturhaus, Niels-Stensen-Straße 1
23. August, 14:00 - 19:00 Uhr Blutspende in Güstrow
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspfl ege,
Goldberger Straße 12
25. August, 14:00 - 17:00 Uhr Blutspende in Güstrow
DRK-Palais 4, Lange Straße 41