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thema: Das Güstrowjournal Augustausgabe 2022

Es geht wieder los! Unsere Augustausgabe steht unter dem Motto "Neuanfang - Aus dem Kindergarten in die Schule". Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Durchblättern!

Es geht wieder los!
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thema: Service

RECHTinteressant

Unfall im Urlaub?!

Verkehrsunfälle können überall passieren -

und damit leider auch im Urlaub und im

Ausland.

Liest man dazu so manchen Erfahrungsbericht

und Ratgeber, dann möchte man

fast auf Schiff oder Flieger umsteigen.

Doch keine Panik!

Mit Beachtung von ein paar grundsätzlichen Tipps lässt sich

viel zusätzlicher Ärger vermeiden. Zuallererst gilt es, möglichst

ruhig zu bleiben und überlegt zu handeln. Außer vielleicht

bei absoluten Bagatellschäden und problemloser Einigung

mit den Unfallbeteiligten sollte grundsätzlich die Polizei

gerufen werden. Bei Personenschäden ist dies ein Muss! Lassen

sie sich von der Polizei einen Unfallbericht geben.

Da Fotoapparat und Handy im Urlaub meist dabei sind, nutzen

Sie diese für Fotos von Unfallort, Fahrzeugschäden, Fahrzeugpapieren

des Unfallgegners etc. Vergessen Sie dabei

nicht auch ein paar Übersichtsfotos, die die gesamte Unfallsituation

abbilden.

Bilder sagen - auch zu Beweiszwecken - mehr als 1000 Worte,

erst recht, wenn sprachliche Verständigungsprobleme hinzukommen.

In der EU und den meisten angrenzenden Staaten (wie

Schweiz, Norwegen und Großbritannien) müssen keine besonderen

Dokumente mitgeführt werden. Hilfreich kann das

Mitführen eines sogenannten Europäischen Unfallberichts

sein, dessen Formular Sie z. B. beim ADAC erhalten.

In diversen Ländern außerhalb der EU muss die sogenannte

Grüne (Versicherungs-)Karte mitgeführt werden.

Ich wünsche Ihnen eine gute Reise.

PS: Der Rat „Fotos, Fotos, Fotos“ gilt übrigens auch für Unfälle

in Deutschland.

Dirk Grigull

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

bei Grigull Bendig - Rechtsanwälte - Fachanwälte

Anja Lamm, Steuerberaterin

Ulf Knorr, Steuerberater

• RATGEBER: FINANZEN

Streit um Kostenübernahme

für ein Führungszeugnis

Wer an dieser Stelle regelmäßig unsere

Steuerkolumne liest, weiß, dass

im deutschen Steuerrecht viele seltsame

Rechtsstreite und Entscheidungen

möglich sind. Aktuell hatte das

Finanzgericht Münster einen solchen

Fall zu beurteilen. Es geht um die

Lohnsteuerpfl icht von erstatteten

Verwaltungsgebühren für die Vorlage

eines erweiterten Führungszeugnisses

beim Arbeitgeber. Aufgrund

der besonderen Stellung des Arbeitgebers

verlangte er von Stellenbewerbern

sowie alle 5 Jahre neu von seinen Arbeitnehmern

ein Solches. Beantragen kann das nur der Arbeitnehmer.

Die Kosten von 13 EUR erstattete der Arbeitgeber seinen

Mitarbeitern. Das Finanzamt meinte, dass diese Erstattung

der Lohnsteuer als Arbeitslohn unterliege. Zu Unrecht, wie

die Finanzrichter urteilten. Vorteile des Arbeitnehmers, die

sich bei objektiver Würdigung aller Umstände als notwendige

Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen

und im überwiegenden betrieblichen Interesse des

Arbeitgebers liegen, stellen keinen Arbeitslohn dar.

Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang insbesondere

Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten,

Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und

seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen

Zweck. Das Bestehen eines gesetzlichen Erstattungsanspruchs

entsprechend § 670 BGB spricht ebenfalls

für ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse. Damit

handelt es sich nach den Ausführungen der Finanzrichter

um Zahlungen des Arbeitgebers, mit denen lediglich Auslagen

des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden.

Diese sind nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei. Gefühlt also alles

richtig entschieden!? Das Finanzgericht hat wegen grundsätzlicher

Bedeutung der Rechtssache die Revision zum

Bundesfi nanzhof zugelassen. Das Finanzamt hat die Revision

auch tatsächlich eingelegt. Jetzt wird es also wegen der

13 EUR demnächst zum Showdown beim Bundesfi nanzhof

kommen. In unserer Kanzlei verfolgen wir die aktuelle Rechtsprechung

sehr genau und wenden solch positive Urteile in

der Lohnabrechnung für unsere Mandanten sofort an.

Steuerberaterin

Anja Lamm und

Steuerberater Ulf Knorr

freuen sich auf Ihre

Fragen!

Kanzlei: Markt 15/16 • 18273 Güstrow

Tel.: 49 3843 61 502-0 • guestrow@ecovis.com

Blutspende-Termine im August

1. August, 13:00 - 18:00 Uhr Blutspende in Bützow

Vereinshaus TSV Bützow, Sportplatz „Am Wall“, An der Bleiche 10

8. August, 13:00 - 18:00 Uhr Blutspende in Teterow

Kulturhaus, Niels-Stensen-Straße 1

23. August, 14:00 - 19:00 Uhr Blutspende in Güstrow

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspfl ege,

Goldberger Straße 12

25. August, 14:00 - 17:00 Uhr Blutspende in Güstrow

DRK-Palais 4, Lange Straße 41

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