Ultraleicht (UL) - Feuerwehr Marwitz
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Ausbildungsvertrag<br />
Zum Erwerb des Luftfahrerscheins für<br />
Luftsportgeräteführer – <strong>Ultraleicht</strong> (<strong>UL</strong>)<br />
Schwerkraft gesteuerte <strong>UL</strong>/LL (Trike)<br />
Zwischen:<br />
Als Ausbildungsleiter Als Ausbildungsstätte<br />
Lindholzfarm / Hangar 1<br />
14641 Paulinenaue<br />
Telefon: 033237 – 80 97 96<br />
Email: office@aerotechnics.eu<br />
Im folgenden Flugschule genannt<br />
und:<br />
Vor- und Zuname: ____________________________________________________<br />
Strasse: ____________________________________________________<br />
PLZ, Wohnort: ____________________________________________________<br />
Geb.-Datum: ____________________________________________________<br />
Im folgendem Flugschüler genannt.<br />
1
§ 1<br />
Die Flugschule bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerb einer Erlaubnis für<br />
<strong>Ultraleicht</strong>piloten gemäß den Richtlinien des Bundesministers für Verkehr und Verordnung<br />
über Luftpersonal vom 20. Dezember 2002 bzw. nach dem Ausbildungshandbuch des<br />
Deutschen <strong>Ultraleicht</strong>flugverbandes durch theoretischen und praktischen Unterricht aus.<br />
Als Fluglehrer betreut Sie: О Michael Möller<br />
О Udo Reimann<br />
In der Regel wird der Flugschüler durch den zuvor benannten Fluglehrer betreut, die<br />
Flugschule darf den betreuenden Fluglehrer jedoch ändern, sofern der Ausbildungsbetrieb<br />
ansonsten gestört würde, der Fluglehrer verhindert ist, der Ausbildungsverlauf dies erfordert<br />
oder der Flugschüler darum bittet.<br />
§ 2<br />
Entsprechend der Vorkenntnisse:<br />
О Keine Vorkenntnisse<br />
О Inhaber PPL A, CPL-IR, ATPL<br />
О Inhaber PPL 8/C/D<br />
О Inhaber BZF II / 1<br />
О Inhaber SPL Aerodyn. gesteuerte <strong>UL</strong> (Dreiachser)<br />
О Inhaber SPL für Hängegleiter (HG)/Gleitsegel (GS)<br />
erstreckt sich die Ausbildung auf:<br />
a) eine Flugausbildung / Einweisung über<br />
b) eine theoretische Ausbildung über:<br />
Der Ausbildungsvertrag endet:<br />
a) mit der Ableistung vorbezeichneter Unterrichts- bzw. Flugstunden und der durch<br />
Gesetz und Verordnung vorgeschriebener Prüfung<br />
b) durch Kündigung<br />
Die Preise für die vorbezeichneten Leistungen betragen:<br />
Je praktischer Flugstunde im Doppelsitzer: 80,00 €/Std. zzgl. 19% MwSt.<br />
Je praktischer Flugstunde im Einsitzer: 50,00 €/Std. zzgl. 19% MwSt.<br />
Je praktischer Flugstunde im eigenem Fluggerät 20,00 €/Std. zzgl. 19% MwSt.<br />
(Eigene Fluggeräte können nur in der Alleinflugausbildung verwendet werden sofern Sie über eine Musterzulassung<br />
verfügen und vom D<strong>UL</strong>V oder DaeC als Schulungsgerät anerkannt werden.)<br />
Theoriekurs komplett: 400,00 € zzgl. 19% MwSt.<br />
Je Theoriefach (bei Schülern mit anrechenbaren Vorkenntnissen) 58,00 € zzgl. 19% MwSt.<br />
2
Grundgebühr: 220,00 € zzgl. 19% MwSt.<br />
Versicherungsanteil (siehe § 8): 100,00 € zzgl. 19% MwSt.<br />
Landegebührpauschale: 100,00 € zzgl. 19% MwSt.<br />
Prüfungsgebühren sind vom Schüler selbst zu tragen.<br />
§ 3<br />
Bei den vorgezeichneten Vergütungen handelt es sich um Festpreise für die Dauer von 12<br />
Monaten seit Vertragsabschluss. Nach bestandener Theorieprüfung hat der Schüler nach<br />
den Ausbildungsrichtlinien des D<strong>UL</strong>V 2 Jahre Zeit die praktische Flugprüfung erfolgreich<br />
abzuschließen, danach ist eine erneute Theorieprüfung erforderlich. Nach Abschluss des<br />
Vertrages ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen ein erster Teilbetrag für die theoretische und<br />
praktische Ausbildung in Höhe der Theorieausbildungskosten, der Grundgebühr sowie der<br />
ersten 5 Doppelsitzer Flugstunden zzgl. 19% MwSt.zu bezahlen. Ein weiterer Teilbetrag in<br />
Höhe von 5 Doppelsitzer Flugstunden ist jeweils nach Erreichen der zuvor gezahlten<br />
Flugstunden fällig. Weitere Ausbildungszeiten werden entsprechend abgerechnet. Zahlungen<br />
erfolgen auf das Konto der Flugschule, bei der Berliner Sparkasse, Kto: 1901 400 38, BLZ:<br />
100 500 00. Oder sind bar an die Flugschule gegen Quittung zu entrichten.<br />
§ 4<br />
Dem Schüler ist bekannt, dass die Durchführung der Ausbildung der Erwerb einer SPL (F) –<br />
<strong>UL</strong> Lizenz der öffentlichen rechtlichen Zustimmung der Deutschen <strong>Ultraleicht</strong>flugverband e.<br />
V. bedarf und dass diese die Eignung des Schülers als Luftfahrer prüft und ggf. Ausbildung<br />
und Prüfung untersagen kann.<br />
Es ist Sache des Schülers, die notwenigen Erlaubnisse selbst zu beantragen. Dem Schüler<br />
ist ausdrücklich empfohlen, in Zweifelsfällen die Entscheidung der Verwaltungsbehörden<br />
abzuwarten.<br />
Die Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages wird von einer etwa noch nicht erteilten oder<br />
später erteilten oder später versagten Erlaubnis des D<strong>UL</strong>Vs oder DaeCs nicht berührt.<br />
§ 5<br />
Kündigung:<br />
a) Der Ausbildungsvertrag kann vom Schüler jederzeit ohne Angabe von Gründen<br />
gekündigt werden. In diesem Fall werden in Anspruch genommene Leistungen in<br />
Rechnung gestellt. Es sei denn die Kündigung erfolgt in beiderseitigem<br />
Einvernehmen.<br />
b) Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung von Fristen<br />
gekündigt werden.<br />
aa) Wenn der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des<br />
Ausbildungspersonals verstößt.<br />
bb) Wenn der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob<br />
fahrlässig verstößt.<br />
cc) Sonst sich Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine<br />
Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen.<br />
dd) Nach Ablauf einer Frist von 2 Jahren nach Vertragsabschluss, wenn die<br />
3
Ausbildung nicht beendet ist.<br />
Für die Ansprüche der Flugschule gelten die Vereinbarungen aus Buchstabe a.<br />
§ 6<br />
Flugstunden mit einem nicht von der Flugschule gestellten Lehrer werden weder auf die in<br />
diesem Vertrag vereinbarten Flugstunden, noch auf die jeweils durch Gesetz oder<br />
Verordnung vorgeschriebenen Pflichtstunden vor Ableistung der Prüfung angerechnet.<br />
Flugzeuge, die nicht in Besitz der Flugschule sind, es sei denn, sie sind von dieser für<br />
Schulungszwecke gechartert, können nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden.<br />
Es besteht kein Recht auf Nutzung von eigenen Flugzeugen. Die zusätzlichen dadurch<br />
entstehenden Kosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer trägt der Flugschüler.<br />
§ 7<br />
Das Ausbildungspersonal der Flugschule vermittelt in Theorie und Praxis eine Ausbildung<br />
nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme.<br />
Die Gestaltung des Ausbildungsprogrammes obliegt allein der Flugschule.<br />
Der Schüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz und Verordnung vorgeschriebnen Regeln<br />
sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und<br />
unverzüglich zu befolgen.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße die Flugschule zur sofortigen<br />
fristlosen Kündigung des Ausbildungsvertrages berechtigen.<br />
Der Schüler haftet bei vorbenannten Verstößen gegenüber der Flugschule für etwa<br />
entstehende Schäden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass derartige Verstöße nach<br />
Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.<br />
§ 8<br />
Für die von der Flugschule eingesetzten Flugzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung in<br />
der gesetzlichen vorgeschriebenen Höhe. Es besteht ferner eine Passgier-<br />
Haftpflichtversicherung in Höhe von 1.000.000,- € Deckungssumme.<br />
Die Flugzeuge sind teilweise mit einer Vollkaskoversicherung versichert. Bei Alleinflügen<br />
trägt, der Schüler im Schadensfall alle Kosten selbst, in Begleitung eines Flugschullehrers an<br />
Bord, die Flugschule. Es wird bei der Ausbildung auf den Trikes mit der Kennung D-MMXY<br />
und D-MURU eine Kasko-Versicherungsgebühr für Totalschaden. Die Selbstbeteiligung liegt<br />
bei 2.500,- €, welche der Flugschüler im Falle des Totalschadens zu tragen hat. Der Schüler<br />
bestätigt über die Versicherungen in einem persönlichen Gespräch vor der Ausbildung<br />
ausführlich unterrichtet worden zu sein.<br />
Bei einer bereits bestehenden Lebensversicherung des Flugschülers ist das<br />
Versicherungsinstitut über Beginn der Ausbildung zu informieren.<br />
Sofern Schäden des Schülers durch Versicherungen nicht abgedeckt sind, beschränkt sich<br />
die Haftung der Flugschule auf solche Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
des von der Flugschule eingesetzten Ausbildungspersonals zurückzuführen sind. Jede<br />
weitere Haftung ist ausgeschlossen. Über die Bedeutung dieses Haftungsausschlusses ist<br />
der Schüler ausführlich unterrichtet worden.<br />
4
§ 9<br />
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages vereinbaren Schüler und Flugschule einen<br />
Ausbildungsplan, in dem Termine für den theoretischen Unterricht und so weit wie möglich<br />
auch die praktische Schulung festgelegt werden.<br />
Die Flugschule ist bemüht, derart vereinbarte Ausbildungstermine einzuhalten. Sie kann<br />
insbesondere hinsichtlich der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf<br />
wetterbedingte und technische Gründe aber nicht garantieren.<br />
Die Flugschule verpflichtet sich, den Schüler bei Ausfall von theoretischen oder praktischen<br />
Unterricht rechtzeitig zu informieren. Eine Haftung für etwa dem Schüler entstehende<br />
Schäden die sich aus einer Verschiebung von Ausbildungsterminen ergeben sollten, ist<br />
ausgeschlossen.<br />
Einzel- oder Nachhilfestunden des theoretischen Unterrichts, werden von der Flugschule<br />
gesondert berechnet und zwar mit 35,- €/Std. Bei Mehraufwand an Flugstunden um das<br />
Ausbildungsziel zu erreichen wird weiterhin nur der in § 3 vereinbarte Flugstundenpreis pro<br />
Flugstunde berechnet.<br />
§ 10<br />
Mit der Unterschrift erkennt der Schüler die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des<br />
Flugbetriebs- und Ausbildungshandbuches an und verpflichtet sich danach zu verfahren.<br />
Dieser Ausbildungsvertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, wobei eine der Schüler<br />
und eine die Flugschule erhält.<br />
Etwaige Nebenabreden, Ergänzungen oder sonstige Änderungen dieses Vertrages bedürfen<br />
der Schriftform. Mündliche Abreden sind ungültig.<br />
___________________________________________________________________<br />
Datum Schüler Flugschule<br />
(Ausbildungsleiter oder Ausbildungsstätte)<br />
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