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Ultraleicht (UL) - Feuerwehr Marwitz

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Ausbildungsvertrag<br />

Zum Erwerb des Luftfahrerscheins für<br />

Luftsportgeräteführer – <strong>Ultraleicht</strong> (<strong>UL</strong>)<br />

Schwerkraft gesteuerte <strong>UL</strong>/LL (Trike)<br />

Zwischen:<br />

Als Ausbildungsleiter Als Ausbildungsstätte<br />

Lindholzfarm / Hangar 1<br />

14641 Paulinenaue<br />

Telefon: 033237 – 80 97 96<br />

Email: office@aerotechnics.eu<br />

Im folgenden Flugschule genannt<br />

und:<br />

Vor- und Zuname: ____________________________________________________<br />

Strasse: ____________________________________________________<br />

PLZ, Wohnort: ____________________________________________________<br />

Geb.-Datum: ____________________________________________________<br />

Im folgendem Flugschüler genannt.<br />

1


§ 1<br />

Die Flugschule bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerb einer Erlaubnis für<br />

<strong>Ultraleicht</strong>piloten gemäß den Richtlinien des Bundesministers für Verkehr und Verordnung<br />

über Luftpersonal vom 20. Dezember 2002 bzw. nach dem Ausbildungshandbuch des<br />

Deutschen <strong>Ultraleicht</strong>flugverbandes durch theoretischen und praktischen Unterricht aus.<br />

Als Fluglehrer betreut Sie: О Michael Möller<br />

О Udo Reimann<br />

In der Regel wird der Flugschüler durch den zuvor benannten Fluglehrer betreut, die<br />

Flugschule darf den betreuenden Fluglehrer jedoch ändern, sofern der Ausbildungsbetrieb<br />

ansonsten gestört würde, der Fluglehrer verhindert ist, der Ausbildungsverlauf dies erfordert<br />

oder der Flugschüler darum bittet.<br />

§ 2<br />

Entsprechend der Vorkenntnisse:<br />

О Keine Vorkenntnisse<br />

О Inhaber PPL A, CPL-IR, ATPL<br />

О Inhaber PPL 8/C/D<br />

О Inhaber BZF II / 1<br />

О Inhaber SPL Aerodyn. gesteuerte <strong>UL</strong> (Dreiachser)<br />

О Inhaber SPL für Hängegleiter (HG)/Gleitsegel (GS)<br />

erstreckt sich die Ausbildung auf:<br />

a) eine Flugausbildung / Einweisung über<br />

b) eine theoretische Ausbildung über:<br />

Der Ausbildungsvertrag endet:<br />

a) mit der Ableistung vorbezeichneter Unterrichts- bzw. Flugstunden und der durch<br />

Gesetz und Verordnung vorgeschriebener Prüfung<br />

b) durch Kündigung<br />

Die Preise für die vorbezeichneten Leistungen betragen:<br />

Je praktischer Flugstunde im Doppelsitzer: 80,00 €/Std. zzgl. 19% MwSt.<br />

Je praktischer Flugstunde im Einsitzer: 50,00 €/Std. zzgl. 19% MwSt.<br />

Je praktischer Flugstunde im eigenem Fluggerät 20,00 €/Std. zzgl. 19% MwSt.<br />

(Eigene Fluggeräte können nur in der Alleinflugausbildung verwendet werden sofern Sie über eine Musterzulassung<br />

verfügen und vom D<strong>UL</strong>V oder DaeC als Schulungsgerät anerkannt werden.)<br />

Theoriekurs komplett: 400,00 € zzgl. 19% MwSt.<br />

Je Theoriefach (bei Schülern mit anrechenbaren Vorkenntnissen) 58,00 € zzgl. 19% MwSt.<br />

2


Grundgebühr: 220,00 € zzgl. 19% MwSt.<br />

Versicherungsanteil (siehe § 8): 100,00 € zzgl. 19% MwSt.<br />

Landegebührpauschale: 100,00 € zzgl. 19% MwSt.<br />

Prüfungsgebühren sind vom Schüler selbst zu tragen.<br />

§ 3<br />

Bei den vorgezeichneten Vergütungen handelt es sich um Festpreise für die Dauer von 12<br />

Monaten seit Vertragsabschluss. Nach bestandener Theorieprüfung hat der Schüler nach<br />

den Ausbildungsrichtlinien des D<strong>UL</strong>V 2 Jahre Zeit die praktische Flugprüfung erfolgreich<br />

abzuschließen, danach ist eine erneute Theorieprüfung erforderlich. Nach Abschluss des<br />

Vertrages ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen ein erster Teilbetrag für die theoretische und<br />

praktische Ausbildung in Höhe der Theorieausbildungskosten, der Grundgebühr sowie der<br />

ersten 5 Doppelsitzer Flugstunden zzgl. 19% MwSt.zu bezahlen. Ein weiterer Teilbetrag in<br />

Höhe von 5 Doppelsitzer Flugstunden ist jeweils nach Erreichen der zuvor gezahlten<br />

Flugstunden fällig. Weitere Ausbildungszeiten werden entsprechend abgerechnet. Zahlungen<br />

erfolgen auf das Konto der Flugschule, bei der Berliner Sparkasse, Kto: 1901 400 38, BLZ:<br />

100 500 00. Oder sind bar an die Flugschule gegen Quittung zu entrichten.<br />

§ 4<br />

Dem Schüler ist bekannt, dass die Durchführung der Ausbildung der Erwerb einer SPL (F) –<br />

<strong>UL</strong> Lizenz der öffentlichen rechtlichen Zustimmung der Deutschen <strong>Ultraleicht</strong>flugverband e.<br />

V. bedarf und dass diese die Eignung des Schülers als Luftfahrer prüft und ggf. Ausbildung<br />

und Prüfung untersagen kann.<br />

Es ist Sache des Schülers, die notwenigen Erlaubnisse selbst zu beantragen. Dem Schüler<br />

ist ausdrücklich empfohlen, in Zweifelsfällen die Entscheidung der Verwaltungsbehörden<br />

abzuwarten.<br />

Die Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages wird von einer etwa noch nicht erteilten oder<br />

später erteilten oder später versagten Erlaubnis des D<strong>UL</strong>Vs oder DaeCs nicht berührt.<br />

§ 5<br />

Kündigung:<br />

a) Der Ausbildungsvertrag kann vom Schüler jederzeit ohne Angabe von Gründen<br />

gekündigt werden. In diesem Fall werden in Anspruch genommene Leistungen in<br />

Rechnung gestellt. Es sei denn die Kündigung erfolgt in beiderseitigem<br />

Einvernehmen.<br />

b) Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung von Fristen<br />

gekündigt werden.<br />

aa) Wenn der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des<br />

Ausbildungspersonals verstößt.<br />

bb) Wenn der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig verstößt.<br />

cc) Sonst sich Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine<br />

Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen.<br />

dd) Nach Ablauf einer Frist von 2 Jahren nach Vertragsabschluss, wenn die<br />

3


Ausbildung nicht beendet ist.<br />

Für die Ansprüche der Flugschule gelten die Vereinbarungen aus Buchstabe a.<br />

§ 6<br />

Flugstunden mit einem nicht von der Flugschule gestellten Lehrer werden weder auf die in<br />

diesem Vertrag vereinbarten Flugstunden, noch auf die jeweils durch Gesetz oder<br />

Verordnung vorgeschriebenen Pflichtstunden vor Ableistung der Prüfung angerechnet.<br />

Flugzeuge, die nicht in Besitz der Flugschule sind, es sei denn, sie sind von dieser für<br />

Schulungszwecke gechartert, können nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden.<br />

Es besteht kein Recht auf Nutzung von eigenen Flugzeugen. Die zusätzlichen dadurch<br />

entstehenden Kosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer trägt der Flugschüler.<br />

§ 7<br />

Das Ausbildungspersonal der Flugschule vermittelt in Theorie und Praxis eine Ausbildung<br />

nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme.<br />

Die Gestaltung des Ausbildungsprogrammes obliegt allein der Flugschule.<br />

Der Schüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz und Verordnung vorgeschriebnen Regeln<br />

sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und<br />

unverzüglich zu befolgen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße die Flugschule zur sofortigen<br />

fristlosen Kündigung des Ausbildungsvertrages berechtigen.<br />

Der Schüler haftet bei vorbenannten Verstößen gegenüber der Flugschule für etwa<br />

entstehende Schäden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass derartige Verstöße nach<br />

Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.<br />

§ 8<br />

Für die von der Flugschule eingesetzten Flugzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung in<br />

der gesetzlichen vorgeschriebenen Höhe. Es besteht ferner eine Passgier-<br />

Haftpflichtversicherung in Höhe von 1.000.000,- € Deckungssumme.<br />

Die Flugzeuge sind teilweise mit einer Vollkaskoversicherung versichert. Bei Alleinflügen<br />

trägt, der Schüler im Schadensfall alle Kosten selbst, in Begleitung eines Flugschullehrers an<br />

Bord, die Flugschule. Es wird bei der Ausbildung auf den Trikes mit der Kennung D-MMXY<br />

und D-MURU eine Kasko-Versicherungsgebühr für Totalschaden. Die Selbstbeteiligung liegt<br />

bei 2.500,- €, welche der Flugschüler im Falle des Totalschadens zu tragen hat. Der Schüler<br />

bestätigt über die Versicherungen in einem persönlichen Gespräch vor der Ausbildung<br />

ausführlich unterrichtet worden zu sein.<br />

Bei einer bereits bestehenden Lebensversicherung des Flugschülers ist das<br />

Versicherungsinstitut über Beginn der Ausbildung zu informieren.<br />

Sofern Schäden des Schülers durch Versicherungen nicht abgedeckt sind, beschränkt sich<br />

die Haftung der Flugschule auf solche Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

des von der Flugschule eingesetzten Ausbildungspersonals zurückzuführen sind. Jede<br />

weitere Haftung ist ausgeschlossen. Über die Bedeutung dieses Haftungsausschlusses ist<br />

der Schüler ausführlich unterrichtet worden.<br />

4


§ 9<br />

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages vereinbaren Schüler und Flugschule einen<br />

Ausbildungsplan, in dem Termine für den theoretischen Unterricht und so weit wie möglich<br />

auch die praktische Schulung festgelegt werden.<br />

Die Flugschule ist bemüht, derart vereinbarte Ausbildungstermine einzuhalten. Sie kann<br />

insbesondere hinsichtlich der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf<br />

wetterbedingte und technische Gründe aber nicht garantieren.<br />

Die Flugschule verpflichtet sich, den Schüler bei Ausfall von theoretischen oder praktischen<br />

Unterricht rechtzeitig zu informieren. Eine Haftung für etwa dem Schüler entstehende<br />

Schäden die sich aus einer Verschiebung von Ausbildungsterminen ergeben sollten, ist<br />

ausgeschlossen.<br />

Einzel- oder Nachhilfestunden des theoretischen Unterrichts, werden von der Flugschule<br />

gesondert berechnet und zwar mit 35,- €/Std. Bei Mehraufwand an Flugstunden um das<br />

Ausbildungsziel zu erreichen wird weiterhin nur der in § 3 vereinbarte Flugstundenpreis pro<br />

Flugstunde berechnet.<br />

§ 10<br />

Mit der Unterschrift erkennt der Schüler die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des<br />

Flugbetriebs- und Ausbildungshandbuches an und verpflichtet sich danach zu verfahren.<br />

Dieser Ausbildungsvertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, wobei eine der Schüler<br />

und eine die Flugschule erhält.<br />

Etwaige Nebenabreden, Ergänzungen oder sonstige Änderungen dieses Vertrages bedürfen<br />

der Schriftform. Mündliche Abreden sind ungültig.<br />

___________________________________________________________________<br />

Datum Schüler Flugschule<br />

(Ausbildungsleiter oder Ausbildungsstätte)<br />

5

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