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Anzeiger 36-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 36 Freitag, 09. September 2022

Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Haslibergchronik

Die Gemeinde Hasliberg plant ein umfassendes

Buch über ihre Geschichte vom Entstehen der alten

Dorfschaften bis in die Gegenwart als moderne Gemeinde.

Die Arbeitsgruppe „Kulturgruppe Hasliberg“

sucht entsprechende Dokumente und ruft die

Bevölkerung des Haslitals, Heimwehhaslerinnen und

Gäste zur Mithilfe auf. Gesucht sind alte und neue

Ansichten des Haslibergs und seiner Dörfer und

Alpen (Fotos, Zeichnungen, Gemälde), Bilder und

Dokumente von altem Handwerk und Gewerbe, der

Landwirtschaft und vom Alpwesen, vom zur Schule

gehen und vom täglichen Leben am Hasliberg, einst

und jetzt. Auch Berichte von Lustigem und Traurigem,

Anekdoten und Humorvolles sollen in der

Chronik Aufnahme finden. Wertvolle Hinweise liefern

alte Schriften, Schulaufsätze und Briefe, auch solche

von ausgewanderten Hasliberger*innen, die sich an

die alte Heimat erinnern.

Beiträge zur Haslibergchronik bitte vor Ende dieses

Jahres an die Gemeindeschreiberei Hasliberg senden

oder dort abgeben. Diese werden mit Sorgfalt

behandelt, digital erfasst und im fertigen Werk entsprechend

erwähnt und gewürdigt.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.

Beiträge per Post evtl. mit dem Vermerk

„Haslibergchronik“.

Adresse: Gemeindeschreiberei Hasliberg,

Frau Monika Wehren, 6085 Hasliberg Goldern

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baumfällbewilligung

Gesuchsteller:

Urs Huber, Hofstatt 491, 6086 Hasliberg Reuti

Projektverfasser:

Heinz Altwegg, Göbeliweg 17, 4142 Münchenstein

Vorhaben:

Fällen geschützte Arve, Ersatzpflanzung an leicht

verschobenem Standort

Standort:

Hofstatt 491, Hasliberg Reuti, Parzelle Nr. 492

Ausnahme:

Ausnahme von Schutzbeschlüssen gemäss Art. 41

des Naturschutzgesetzes des Kantons Bern bzw.

Art. 51 Abs. 2 Baureglement der Einwohnergemeinde

Hasliberg

Schutzobjekt:

Geschützter Einzelbaum

Die Fällbewilligung (Verfügung) kann innert 30

Tagen bei der Direktion für Wirtschaft, Energie

und Umwelt (WEU) des Kantons Bern, 3011 Bern

angefochten werden. Die Bewilligungsakten können

während der 30tägigen Beschwerdefrist beim

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken eingesehen werden. Die

Beschwerdefrist beginnt mit der Publikation des

Entscheids.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Innertkirchen

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Baupublikation

Bauherrschaft:

Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access,

Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern

Projektverfasserin:

Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen

Bauvorhaben:

Umbau bestehende Mobilfunkanlage für Swisscom

(Schweiz) AG: Abbruch bestehender Mast; Neubau

Mast 25 m mit Antennen und Systemtechnik / GADH.

Hinweis:

Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung

des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag

zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu

betreiben.

Standort:

Gadmen 283c, Parzelle Nr. 1206, Koordinaten:

2’669’941 / 1’176'669, Zone für öffentliche Nutzung

MZA Gadmen

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich üB

Ausnahme:

Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist:

10. Oktober 2022

Auflagestelle:

Gemeinde Innertkirchen, Grimselstrasse 1,

3862 Innertkirchen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

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