Anzeiger 36-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 36 Freitag, 09. September 2022
wirtschaftliche Kulturen in einem genügend
grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen,
damit nicht ein Zurückschneiden
bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss.
Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere
Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen
nicht genügend Widerstand leisten und
auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig
zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche
von hinuntergefallenen Reisig und Blattwerk (im
Herbst) zu reinigen.
3. Bei Unklarheiten und Fragen stehen der zuständige
Werkhofchef, Martin Nägeli, Tel. 079 747 65
94 und der Abteilungsleiter Infrastruktur Thomas
Fuchs, Tel. 033 972 45 47 gerne zur Verfügung.
4. Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher
das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird
die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung
auf seine Kosten durch Mitarbeiter des
Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch
kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher
nicht zu.
Die Mitarbeiter des Werkhofs und des Bereichs Sicherheit
werden weitere Kontrollen betreffend der
erwähnten Vorschriften durchführen.
Einwohnergemeinde Meiringen
Abteilung Infrastruktur /
Bereich Sicherheit Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchsteller/-in:
Infoboard Schweiz AG, Industriestrasse 149,
9200 Gossau
Bauvorhaben:
Aufstellen eines Infoboards
Standort:
Meiringen, Bahnhofstrasse 31, Parzelle Nr. 1,
Mischzone Kern 3
Schutzobjekt:
Erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe: B
(Neu-Meiringen)
Ausnahmen:
Anbringen Fremdreklame (Art. 417 Abs. 3 Gemeindebaureglement)
Auflage- und Einsprachefrist:
10. Oktober 2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch)
gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen
rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren
sind schriftlich und begründet
bei der Bauverwaltung, Rudenz 14, 3860 Meiringen,
einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht
innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet
werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und
weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger
oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn
die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten
Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchsteller/-in:
Barbara Banholzer, Zeughausstrasse 4b,
3860 Meiringen
Projektverfasser/-in:
Karl Anderegg AG, Sandweg 6, 3818 Grindelwald
Bauvorhaben:
Aufstellen von Steinkörben als Sichtschutz
Standort:
Meiringen, Zeughausstrasse 4b, Parzelle Nr. 2997,
Wohnzone 2
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
Bauen im Strassenabstand (Art. 80 SG)
Auflage- und Einsprachefrist:
03. Oktober 2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen