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Anzeiger 36-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 36 Freitag, 09. September 2022

wirtschaftliche Kulturen in einem genügend

grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen,

damit nicht ein Zurückschneiden

bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss.

Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere

Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen

nicht genügend Widerstand leisten und

auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig

zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche

von hinuntergefallenen Reisig und Blattwerk (im

Herbst) zu reinigen.

3. Bei Unklarheiten und Fragen stehen der zuständige

Werkhofchef, Martin Nägeli, Tel. 079 747 65

94 und der Abteilungsleiter Infrastruktur Thomas

Fuchs, Tel. 033 972 45 47 gerne zur Verfügung.

4. Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher

das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird

die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung

auf seine Kosten durch Mitarbeiter des

Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch

kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher

nicht zu.

Die Mitarbeiter des Werkhofs und des Bereichs Sicherheit

werden weitere Kontrollen betreffend der

erwähnten Vorschriften durchführen.

Einwohnergemeinde Meiringen

Abteilung Infrastruktur /

Bereich Sicherheit Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller/-in:

Infoboard Schweiz AG, Industriestrasse 149,

9200 Gossau

Bauvorhaben:

Aufstellen eines Infoboards

Standort:

Meiringen, Bahnhofstrasse 31, Parzelle Nr. 1,

Mischzone Kern 3

Schutzobjekt:

Erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe: B

(Neu-Meiringen)

Ausnahmen:

Anbringen Fremdreklame (Art. 417 Abs. 3 Gemeindebaureglement)

Auflage- und Einsprachefrist:

10. Oktober 2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch)

gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren

sind schriftlich und begründet

bei der Bauverwaltung, Rudenz 14, 3860 Meiringen,

einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht

innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und

weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG).

Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn

die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller/-in:

Barbara Banholzer, Zeughausstrasse 4b,

3860 Meiringen

Projektverfasser/-in:

Karl Anderegg AG, Sandweg 6, 3818 Grindelwald

Bauvorhaben:

Aufstellen von Steinkörben als Sichtschutz

Standort:

Meiringen, Zeughausstrasse 4b, Parzelle Nr. 2997,

Wohnzone 2

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Ausnahmen:

Bauen im Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist:

03. Oktober 2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

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