Anzeiger 36-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 36 Freitag, 09. September 2022
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren
sind schriftlich und begründet
bei der Bauverwaltung, Rudenz 14, 3860
Meiringen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist
angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs.
4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten
und weitgehend identischen Einsprachen ist
anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen
und Entscheide können im Amtsanzeiger
oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die
Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten
Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen
rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchsteller:
Christian Garo, Unterheid 261, 3857 Unterbach
Projektverfasser:
Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236,
3855 Brienz
Bauvorhaben:
Ersatz Oelheizung durch neue Pelletheizung
Standort:
Unterheid 261, 3857 Unterbach, Parzelle 1484,
Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
Auflage- und Einsprachefrist:
03. Oktober 2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren
sind schriftlich und begründet
bei der Bauverwaltung, Rudenz 14, 3860
Meiringen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist
angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs.
4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten
und weitgehend identischen Einsprachen ist
anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen
rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchsteller/-in:
zb Zentralbahn AG, Stanserstrasse 2,
6362 Stansstad
Projektverfasser/-in:
L2A Architekten AG, Untere Gasse 4,
3800 Unterseen
Bauvorhaben:
Erstellung Provisorium mit 9 Lagercontainern 20‘.
Hinweis: Die Container sind befristet aufgestellt
bis Ende 2024.
Standort:
Meiringen, nördlich des Gebäudes Eisenbahnweg
8a, Parzelle Nr. 200, Bahnareal
Koordinaten: 2‘656‘974 / 1‘175‘385
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Auflage- und Einsprachefrist:
10. Oktober 2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen
Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich
und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz
14, 3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten und weitgehend