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M das Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft - Darmstadt No. 03 2022

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16 RECHT UND FINANZEN<br />

Die EEG-Umlage fällt weg – was bringt <strong>das</strong>?<br />

Die Abschaffung entlastet Haushalte nur kurzfristig<br />

Die Förderung der erneuerbaren Energien wird ab<br />

dem 1. Juli nicht mehr direkt auf die Stromk<strong>und</strong>en<br />

umgelegt. Die Zustimmung war daher groß,<br />

als beschlossen wurde, die EEG-Umlage <strong>für</strong> die<br />

Verbraucher ab 1. Juli komplett <strong>und</strong> auf Dauer zu<br />

streichen. Doch was bringt <strong>das</strong> unterm Strich <strong>für</strong><br />

die Stromk<strong>und</strong>en?<br />

Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die Strom<br />

ins Versorgungsnetz einspeisen, erhalten da<strong>für</strong> nach Angaben<br />

des B<strong>und</strong>eswirtschaftsministeriums eine über <strong>das</strong><br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Vergütung.<br />

Die Übertragungsnetzbetreiber verkaufen den eingespeisten<br />

Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der<br />

Börse erzielt werden, in der Regel unter den gesetzlich festgelegten<br />

Vergütungssätzen liegen, wird den Netzbetreibern<br />

der Differenzbetrag erstattet. Dieser Differenzbetrag, abzüglich<br />

eines Zuschusses aus dem B<strong>und</strong>eshaushalt, wird durch<br />

die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher verteilt.<br />

Derzeit liegt die EEG-Umlage bei 3,72 Cent pro Kilowattst<strong>und</strong>e. Das<br />

ist der niedrigste Satz seit zehn Jahren. Von 2014 bis 2021 lag sie<br />

bei ca. sechs Cent. Da die EEG-Umlage auf Basis von Prognosen festgelegt<br />

wird, werden laut B<strong>und</strong>eswirtschaftsministerium auftretende<br />

Abweichungen ausgeglichen. „Das heißt: Die bis September 2021<br />

angesammelten Überschüsse auf dem EEG-Konto werden den Verbrauchern<br />

<strong>2022</strong> in Form einer entsprechend niedrigeren EEG-Umlage<br />

zurückerstattet.“<br />

Dass die EEG-Umlage <strong>für</strong> die Verbraucher auf Dauer entfällt, war im<br />

Koalitionsvertrag ursprünglich <strong>für</strong> den 1. Januar 2023 vorgesehen.<br />

Weil der Krieg in der Ukraine die Strompreise aber stark steigen ließ,<br />

zog die B<strong>und</strong>esregierung die Maßnahme um ein halbes Jahr vor. Die<br />

garantierte Vergütung fällt <strong>für</strong> die Betreiber von Solar- <strong>und</strong> Windstromanlagen<br />

aber nicht weg, nur wird sie künftig über den Staat<br />

finanziert. Die Streichung der EEG-Umlage bringt den Verbrauchern<br />

eine Kostenersparnis von r<strong>und</strong> zwölf Prozent. Eine Familie mit einem<br />

Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattst<strong>und</strong>en pro Jahr würde<br />

so gut 150 Euro im Jahr sparen.<br />

Strompreise um 30 Prozent gestiegen – Anstieg geht weiter<br />

Die EEG-Umlage fällt zwar weg, dem stehen jedoch drastische Strompreiserhöhungen<br />

wegen entsprechend gestiegenen Einkaufspreisen<br />

gegenüber. Im Jahresvergleich frisst der Anstieg der Strompreise den<br />

preisdämpfenden Effekt durch die Abschaffung der EEG-Umlage bereits<br />

jetzt auf. Beim genannten Durchschnittsverbrauch von 3.500<br />

Kilowattst<strong>und</strong>en ergeben sich so gerechnet Mehrkosten von r<strong>und</strong><br />

300 Euro pro Jahr. Kurzfristig profitieren Bestandsk<strong>und</strong>en, mittelbis<br />

langfristig wirkt <strong>das</strong> Umlagen-Aus aber allenfalls dämpfend auf<br />

die Preisentwicklung. Die Einkaufspreise sind weiterhin auf hohem<br />

Niveau. An den Spotmärkten steht der Preis <strong>für</strong> eine Megawattst<strong>und</strong>e<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommende Jahr aktuell bei r<strong>und</strong> 260 Euro. Zum Vergleich:<br />

Im langjährigen Mittel bewegt sich der Preis je Megawattst<strong>und</strong>e zwischen<br />

35 <strong>und</strong> 55 Euro.<br />

Text Hans-Werner Mayer<br />

Foto: © PhotoSG – stock.adobe.com<br />

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