M das Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft - Darmstadt No. 03 2022
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16 RECHT UND FINANZEN<br />
Die EEG-Umlage fällt weg – was bringt <strong>das</strong>?<br />
Die Abschaffung entlastet Haushalte nur kurzfristig<br />
Die Förderung der erneuerbaren Energien wird ab<br />
dem 1. Juli nicht mehr direkt auf die Stromk<strong>und</strong>en<br />
umgelegt. Die Zustimmung war daher groß,<br />
als beschlossen wurde, die EEG-Umlage <strong>für</strong> die<br />
Verbraucher ab 1. Juli komplett <strong>und</strong> auf Dauer zu<br />
streichen. Doch was bringt <strong>das</strong> unterm Strich <strong>für</strong><br />
die Stromk<strong>und</strong>en?<br />
Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die Strom<br />
ins Versorgungsnetz einspeisen, erhalten da<strong>für</strong> nach Angaben<br />
des B<strong>und</strong>eswirtschaftsministeriums eine über <strong>das</strong><br />
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Vergütung.<br />
Die Übertragungsnetzbetreiber verkaufen den eingespeisten<br />
Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der<br />
Börse erzielt werden, in der Regel unter den gesetzlich festgelegten<br />
Vergütungssätzen liegen, wird den Netzbetreibern<br />
der Differenzbetrag erstattet. Dieser Differenzbetrag, abzüglich<br />
eines Zuschusses aus dem B<strong>und</strong>eshaushalt, wird durch<br />
die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher verteilt.<br />
Derzeit liegt die EEG-Umlage bei 3,72 Cent pro Kilowattst<strong>und</strong>e. Das<br />
ist der niedrigste Satz seit zehn Jahren. Von 2014 bis 2021 lag sie<br />
bei ca. sechs Cent. Da die EEG-Umlage auf Basis von Prognosen festgelegt<br />
wird, werden laut B<strong>und</strong>eswirtschaftsministerium auftretende<br />
Abweichungen ausgeglichen. „Das heißt: Die bis September 2021<br />
angesammelten Überschüsse auf dem EEG-Konto werden den Verbrauchern<br />
<strong>2022</strong> in Form einer entsprechend niedrigeren EEG-Umlage<br />
zurückerstattet.“<br />
Dass die EEG-Umlage <strong>für</strong> die Verbraucher auf Dauer entfällt, war im<br />
Koalitionsvertrag ursprünglich <strong>für</strong> den 1. Januar 2023 vorgesehen.<br />
Weil der Krieg in der Ukraine die Strompreise aber stark steigen ließ,<br />
zog die B<strong>und</strong>esregierung die Maßnahme um ein halbes Jahr vor. Die<br />
garantierte Vergütung fällt <strong>für</strong> die Betreiber von Solar- <strong>und</strong> Windstromanlagen<br />
aber nicht weg, nur wird sie künftig über den Staat<br />
finanziert. Die Streichung der EEG-Umlage bringt den Verbrauchern<br />
eine Kostenersparnis von r<strong>und</strong> zwölf Prozent. Eine Familie mit einem<br />
Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattst<strong>und</strong>en pro Jahr würde<br />
so gut 150 Euro im Jahr sparen.<br />
Strompreise um 30 Prozent gestiegen – Anstieg geht weiter<br />
Die EEG-Umlage fällt zwar weg, dem stehen jedoch drastische Strompreiserhöhungen<br />
wegen entsprechend gestiegenen Einkaufspreisen<br />
gegenüber. Im Jahresvergleich frisst der Anstieg der Strompreise den<br />
preisdämpfenden Effekt durch die Abschaffung der EEG-Umlage bereits<br />
jetzt auf. Beim genannten Durchschnittsverbrauch von 3.500<br />
Kilowattst<strong>und</strong>en ergeben sich so gerechnet Mehrkosten von r<strong>und</strong><br />
300 Euro pro Jahr. Kurzfristig profitieren Bestandsk<strong>und</strong>en, mittelbis<br />
langfristig wirkt <strong>das</strong> Umlagen-Aus aber allenfalls dämpfend auf<br />
die Preisentwicklung. Die Einkaufspreise sind weiterhin auf hohem<br />
Niveau. An den Spotmärkten steht der Preis <strong>für</strong> eine Megawattst<strong>und</strong>e<br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommende Jahr aktuell bei r<strong>und</strong> 260 Euro. Zum Vergleich:<br />
Im langjährigen Mittel bewegt sich der Preis je Megawattst<strong>und</strong>e zwischen<br />
35 <strong>und</strong> 55 Euro.<br />
Text Hans-Werner Mayer<br />
Foto: © PhotoSG – stock.adobe.com<br />
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