29.09.2022 Aufrufe

Anzeiger 39-2022

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anzeiger Oberhasli Nr. 39 Freitag, 30. September 2022

suchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und

begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten

und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsver-bindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen

und Entscheide können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn

die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller/-in:

Stefanie und Andreas Anderegg-Gisler,

Alpbachstrasse 16, 3860 Meiringen

Projektverfasser/-in:

Gisler Architektur und Bauplanung AG,

Sandstrasse 2, 3860 Meiringen

Bauvorhaben:

Neubau Einfamilienhaus mit Abstellraum/Carport

Standort:

Meiringen, Mühlefluhstrasse 5, Parzelle Nr. 92,

Wohnzone 2

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Auflage- und Einsprachefrist:

24. Oktober 2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen

Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich

und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz

14, 3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt

ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide

können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht

werden, wenn die Postzustellung wegen

der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit

unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre

(Art. 35d BauG).

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller/-in:

Garage Stettler AG, Balmstrasse 2,

3860 Meiringen

Projektverfasser/-in:

Fritz Moor, Planungsbüro, Unterbach 216,

3857 Unterbach

Bauvorhaben:

Erstellen Anbaute für Shop. Eingangsüberdachung

und Einbau automatische Türe bei Anmeldung.

Standort:

3860 Meiringen, Balmstrasse 2, Parzelle Nr. 1536,

Arbeitszone 3

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Auflage- und Einsprachefrist:

31. Oktober 2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen

Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich

und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz

14, 3860 Meiringen, einzureichen.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und

weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!