Anzeiger 39-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 39 Freitag, 30. September 2022
suchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen
rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten
und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsver-bindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen
und Entscheide können im Amtsanzeiger
oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn
die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten
Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchsteller/-in:
Stefanie und Andreas Anderegg-Gisler,
Alpbachstrasse 16, 3860 Meiringen
Projektverfasser/-in:
Gisler Architektur und Bauplanung AG,
Sandstrasse 2, 3860 Meiringen
Bauvorhaben:
Neubau Einfamilienhaus mit Abstellraum/Carport
Standort:
Meiringen, Mühlefluhstrasse 5, Parzelle Nr. 92,
Wohnzone 2
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Auflage- und Einsprachefrist:
24. Oktober 2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen
Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich
und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz
14, 3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten und weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt
ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide
können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht
werden, wenn die Postzustellung wegen
der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit
unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre
(Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchsteller/-in:
Garage Stettler AG, Balmstrasse 2,
3860 Meiringen
Projektverfasser/-in:
Fritz Moor, Planungsbüro, Unterbach 216,
3857 Unterbach
Bauvorhaben:
Erstellen Anbaute für Shop. Eingangsüberdachung
und Einbau automatische Türe bei Anmeldung.
Standort:
3860 Meiringen, Balmstrasse 2, Parzelle Nr. 1536,
Arbeitszone 3
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Auflage- und Einsprachefrist:
31. Oktober 2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen
Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich
und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz
14, 3860 Meiringen, einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und
weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG).