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Anzeiger 39-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 39 Freitag, 30. September 2022

beitet werden kann, damit ersichtlich wird, ob eine

Zusammenlegung sinnvoll und umsetzbar ist.

Einführung des Reglements betreffend die Entschädigungsregelung

der Sondernutzung des öffentlichen

Grund und Bodens für die Zwecke der

Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet der

Einwohnergemeinde Meiringen (Konzessionsreglement)

per 01.01.2024

Auftrag des Gemeinderates mit Beteiligung der

Dorfgemeinde für Lösungen zur Entflechtung von

Aufgaben der Institutionen. An den Informationsveranstaltungen

am 09.06., 20.06. und 19.09.2022

hat die Alpenenergie und die Einwohnergemeinde

Meiringen das Vier-Säulenprinzip vorgestellt und

die Abhängigkeiten erklärt. Das Reglement mit der

Regelung zur Konzessionsabgabe von 1.5 Rp/kWh

soll per 01.01.2024 in Kraft treten und ist ein wichtiger

Schritt für die Realisierung eines Bäderprojektes

und steht in direktem Zusammenhang mit der Entflechtung.

Das Reglement unterliegt nach Art. 23

Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde

Meiringen (OgR06) dem fakultativen

Referendum (Art. 36 ff OgR06).

Einführung Reglement Spezialfinanzierung „Vorfinanzierung

Turn-, Sport- und Freizeitanlagen“

Zur Sicherung von finanziellen Ressourcen für Turn-

Sport und Freizeitanlagen hat der Gemeinderat an

seiner Sitzung vom 19.09.2022 das Reglement Spezialfinanzierung

„Vorfinanzierung Turn-, Sport- und

Freizeitanlagen“ genehmigt. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage

können gezielt und zweckgebunden finanzielle

Mittel angespart und eingelegt werden.

Das Reglement unterliegt nach Art. 23 Abs. 1 des

Organisationsreglements der Einwohnergemeinde

Meiringen (OgR06) dem fakultativen Referendum

(Art. 36 ff OgR06).

Anpassung Reglement Aufgabenübertragung an

Dritte (RAD)

Ebenfalls im Zusammenhang mit der Entflechtung

der Aufgaben mit der Dorfgemeinde ist im Reglement

Aufgabenübertragung an Dritte (RAD) eine

Anpassung, respektive ein zusätzlicher Artikel, notwendig,

welcher den Bau, Betrieb und Unterhalt der

Strassenbeleuchtung auf dem Gemeindegebiet regelt.

Dieses Reglement unterliegt gemäss Art. 15 lit.

a des Organisationsreglementes (OgR) der Gemeindeversammlung

und wird zusammen mit der

Traktandenliste 30 Tage vor der Gemeindeversammlung

vom 05.12.2022 ordentlich aufgelegt.

Rückzug Reglement Mehrwertabgabe (MWAR)

Das Reglement ist vom Gemeinderat an der Sitzung

vom 21.03.2022 genehmigt und anschliessend publiziert

worden. Gegen das Reglement ist das Referendum

ergriffen worden und gültig zustande gekommen.

Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides

muss das kantonale übergeordnete Rechtsgrundlage

überarbeitet werden, dies wird auch Auswirkungen

auf das Gemeindereglement haben. Der

Gemeinderat erachtet es daher als sinnvoll, das Reglement

zurückzuziehen und im Anschluss an die

neue kantonale Gesetzgebung eine Neubeurteilung

vorzunehmen.

Neues Mitglied in der Finanzkommission

Der Gemeinderat hat Peter Werren aus Meiringen

in die Finanzkommission gewählt. In der Kommission

war seit einiger Zeit ein Sitz vakant und konnte

nun wieder optimal besetzt werden. Der Gemeinderat

wünscht Peter Werren eine guten Start und

viel Erfolg.

Sanierung Kanalisation Sandmatten

Im Gebiet Sandmatten muss die Kanalisation ersetzt

und saniert werden. Dabei können Synergien

mit der Alpen Energie (Energieverbund Stein, Wasserleitungsersatz)

genutzt werden. Die Finanzierung

erfolgt über Gebühren der Abwasserentsorgung

und belastet damit den Steuerhaushalt nicht. Der

Gemeindeversammlung wird am 05.12.2022 ein Verpflichtungskredit

von CHF 210‘000.– zur Genehmigung

vorgelegt.

Ausbau des Dachgeschosses in der Tagesschule

Haslital

Bereits beim Bau der Tagesschule vor rund 5 Jahren

wurde darauf geachtet, dass Raumreserven eingeplant

werden. Diese weitsichtige Planung zahlt sich

nun aus. Aufgrund der hohen Nachfrage am Angebot

der Tagesschule, müssen nun diese Reserven im

Dachgeschoss der Liegenschaft Amtshausgasse 27

ausgebaut werden. Da die Ausbauarbeiten ausserhalb

des Betriebes der heutigen Anlage liegen müssen,

ist ein Baubeginn in den Sommerferien 2023

zwingend notwendig. Daher wird der Gemeindeversammlung

am 05.12.2022 ein Verpflichtungskredit

von CHF 550‘000.– zur Genehmigung vorgelegt.

Sanierung Hauptstrasse 1 bis 53

Die Vorbereitungs- und Planungsarbeiten betreffend

die Sanierung der Werkleitungen im Bereich der

Hauptstrasse 1 – 53 sind in vollem Gange. Im Rahmen

der Werkleitungssanierung soll ebenfalls die

Sanierung der Strasse und des Trottoirs im Bestand

erfolgen. Der Gemeinderat hat beschlossen den

dafür notwendigen Verpflichtungskredit von CHF 1,7

Mio. an der Urnenabstimmung vom 27.11.2022 dem

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