Anzeiger 39-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 39 Freitag, 30. September 2022
beitet werden kann, damit ersichtlich wird, ob eine
Zusammenlegung sinnvoll und umsetzbar ist.
Einführung des Reglements betreffend die Entschädigungsregelung
der Sondernutzung des öffentlichen
Grund und Bodens für die Zwecke der
Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet der
Einwohnergemeinde Meiringen (Konzessionsreglement)
per 01.01.2024
Auftrag des Gemeinderates mit Beteiligung der
Dorfgemeinde für Lösungen zur Entflechtung von
Aufgaben der Institutionen. An den Informationsveranstaltungen
am 09.06., 20.06. und 19.09.2022
hat die Alpenenergie und die Einwohnergemeinde
Meiringen das Vier-Säulenprinzip vorgestellt und
die Abhängigkeiten erklärt. Das Reglement mit der
Regelung zur Konzessionsabgabe von 1.5 Rp/kWh
soll per 01.01.2024 in Kraft treten und ist ein wichtiger
Schritt für die Realisierung eines Bäderprojektes
und steht in direktem Zusammenhang mit der Entflechtung.
Das Reglement unterliegt nach Art. 23
Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde
Meiringen (OgR06) dem fakultativen
Referendum (Art. 36 ff OgR06).
Einführung Reglement Spezialfinanzierung „Vorfinanzierung
Turn-, Sport- und Freizeitanlagen“
Zur Sicherung von finanziellen Ressourcen für Turn-
Sport und Freizeitanlagen hat der Gemeinderat an
seiner Sitzung vom 19.09.2022 das Reglement Spezialfinanzierung
„Vorfinanzierung Turn-, Sport- und
Freizeitanlagen“ genehmigt. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage
können gezielt und zweckgebunden finanzielle
Mittel angespart und eingelegt werden.
Das Reglement unterliegt nach Art. 23 Abs. 1 des
Organisationsreglements der Einwohnergemeinde
Meiringen (OgR06) dem fakultativen Referendum
(Art. 36 ff OgR06).
Anpassung Reglement Aufgabenübertragung an
Dritte (RAD)
Ebenfalls im Zusammenhang mit der Entflechtung
der Aufgaben mit der Dorfgemeinde ist im Reglement
Aufgabenübertragung an Dritte (RAD) eine
Anpassung, respektive ein zusätzlicher Artikel, notwendig,
welcher den Bau, Betrieb und Unterhalt der
Strassenbeleuchtung auf dem Gemeindegebiet regelt.
Dieses Reglement unterliegt gemäss Art. 15 lit.
a des Organisationsreglementes (OgR) der Gemeindeversammlung
und wird zusammen mit der
Traktandenliste 30 Tage vor der Gemeindeversammlung
vom 05.12.2022 ordentlich aufgelegt.
Rückzug Reglement Mehrwertabgabe (MWAR)
Das Reglement ist vom Gemeinderat an der Sitzung
vom 21.03.2022 genehmigt und anschliessend publiziert
worden. Gegen das Reglement ist das Referendum
ergriffen worden und gültig zustande gekommen.
Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides
muss das kantonale übergeordnete Rechtsgrundlage
überarbeitet werden, dies wird auch Auswirkungen
auf das Gemeindereglement haben. Der
Gemeinderat erachtet es daher als sinnvoll, das Reglement
zurückzuziehen und im Anschluss an die
neue kantonale Gesetzgebung eine Neubeurteilung
vorzunehmen.
Neues Mitglied in der Finanzkommission
Der Gemeinderat hat Peter Werren aus Meiringen
in die Finanzkommission gewählt. In der Kommission
war seit einiger Zeit ein Sitz vakant und konnte
nun wieder optimal besetzt werden. Der Gemeinderat
wünscht Peter Werren eine guten Start und
viel Erfolg.
Sanierung Kanalisation Sandmatten
Im Gebiet Sandmatten muss die Kanalisation ersetzt
und saniert werden. Dabei können Synergien
mit der Alpen Energie (Energieverbund Stein, Wasserleitungsersatz)
genutzt werden. Die Finanzierung
erfolgt über Gebühren der Abwasserentsorgung
und belastet damit den Steuerhaushalt nicht. Der
Gemeindeversammlung wird am 05.12.2022 ein Verpflichtungskredit
von CHF 210‘000.– zur Genehmigung
vorgelegt.
Ausbau des Dachgeschosses in der Tagesschule
Haslital
Bereits beim Bau der Tagesschule vor rund 5 Jahren
wurde darauf geachtet, dass Raumreserven eingeplant
werden. Diese weitsichtige Planung zahlt sich
nun aus. Aufgrund der hohen Nachfrage am Angebot
der Tagesschule, müssen nun diese Reserven im
Dachgeschoss der Liegenschaft Amtshausgasse 27
ausgebaut werden. Da die Ausbauarbeiten ausserhalb
des Betriebes der heutigen Anlage liegen müssen,
ist ein Baubeginn in den Sommerferien 2023
zwingend notwendig. Daher wird der Gemeindeversammlung
am 05.12.2022 ein Verpflichtungskredit
von CHF 550‘000.– zur Genehmigung vorgelegt.
Sanierung Hauptstrasse 1 bis 53
Die Vorbereitungs- und Planungsarbeiten betreffend
die Sanierung der Werkleitungen im Bereich der
Hauptstrasse 1 – 53 sind in vollem Gange. Im Rahmen
der Werkleitungssanierung soll ebenfalls die
Sanierung der Strasse und des Trottoirs im Bestand
erfolgen. Der Gemeinderat hat beschlossen den
dafür notwendigen Verpflichtungskredit von CHF 1,7
Mio. an der Urnenabstimmung vom 27.11.2022 dem