Anzeiger 39-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 39 Freitag, 30. September 2022
Verfügungen und Entscheide können um Amtsanzeiger
oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,
wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl
der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Bauherrschaft:
Einwohnergemeinde Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Projektverfasserin:
extra Landschaftsarchitekten AG, Schönburgstrasse
52, 3013 Bern
Bauvorhaben:
Sanierung und Aufwertung Zugang Lengenmuur.
Standort:
Lenggasse / Rossmärt, Meiringen, Parzellen Nrn.
48, 1788, 1866 und 2687, Zone: Mischzone Kern
Geschosszahl 3 und Wohnzone 2, Koordinaten:
2’657’507 / 1’175’487
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet
Schutzobjekt:
Benachbarte schützenswerte und erhaltenswerte
K-Objekte
Ausnahmen:
– Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) / Nichtforstliche
Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
Auflage- und Einsprachefrist:
31. Oktober 2022
Auflagestelle:
Gemeinde Meiringen, Rudenz 14, Postfach 532,
3860 Meiringen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen
rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung
verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich
und begründet beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb
der Auflage- und Einsprachefrist angemel-
det werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten und weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer
befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide
können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt
veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung
wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen
mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden
wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Schattenhalb
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Sanierung Quellfassung Gschwandtenmad,
2. Etappe
4. bis 21. Oktober 2022
Im Jahr 2020 wurde die Quellfassung und der Heberendschacht
umfassend saniert. Durch den konstant
hohen Wasserstand des Grundwassers
konnte letztes Jahr die 2. Etappe nicht ausgeführt
werden. Durch den trockenen Sommer haben wir
nun optimale Verhältnisse zur Ausführung der Arbeiten
in diesem Jahr. Dabei wird die über 50-jährige
Heberleitung im Gebiet Gschwandtenmad –
Geisshellhubel ersetzt. Die Leitung ist die Hauptschlagader
unserer Wasserfassung. Die Leitung wird
auf einer Länge von 260 Meter ersetzt. Trotz aufwendiger
Provisorien zur Sicherstellung der Wasserversorgung,
könnte es zu Unterbrüchen kommen.
Auch könnte Luft in der Leitung eingeschlossen
werden, welche sich durch Blasenbildung im Wasser
erkenntlich macht. Die Wasserbezüger werden gebeten,
mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen. -
Jeder kann durch sein Wirken persönlich seinen Beitrag
für den schonenden Umgang von kostbaren
Ressourcen und Energieträger beitragen.
Bei akuten Problemen richten Sie sich an den
Brunnenmeister, Telefonpikett 079 310 26 50
Eingesandt
Wasserversorgung Schattenhalb
Kirche
Kirchgemeinde Meiringen – Hasliberg – Schattenhalb
NEU – Amtswochen für das Pfarrteam ab
1. Oktober
Unter der Telefonnummer 033 971 19 00 wird rund
um die Uhr eine Pfarrperson für seelsorgerische