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Anzeiger 39-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 39 Freitag, 30. September 2022

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und

begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist

einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um

Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die

nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden,

verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten

oder weitgehend identischen Einsprachen ist

anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen

im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

3862 Innertkirchen, 20. September 2022

Bauverwaltung Innertkirchen

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Baupublikation

Bauherrschaft:

Martina und Rolf Kehrli, Hofstatt 139, 3863 Gadmen

Projektverfasserin:

Isler Baulösungen GmbH, Architekturbüro,

Styggässli 15, 3754 Diemtigen

Bauvorhaben:

Ersatzneubau westlicher Gebäudeteil für neue

Betriebsleiterwohnung; Einbau Direktvermarktungsräume

in bestehende Räume im östlichen

Gebäudeteil; Anbau mit Autogarage, Käsekeller

und Terrasse; Montieren einer Grundwasser-Wärmepumpe.

Projektänderung:

Umstrukturierung und Anpassungen Direktvermarktung

gemäss Mitbericht Lebensmittelinspektorat

vom 2. Juni 2022; Rücksprung Garage mit Änderungen

an Türen und Tor; Verkürzung Westfassade über

Dach; durchlaufende Traufe bei der Lukarne; Vereinheitlichung

und Umdimensionierung der südseitigen

Fenster im Untergeschoss.

ZWG: Anstelle der drei altrechtlichen Wohnungen

wird eine neue Betriebsleiterwohnung erstellt, welche

im zulässigen Rahmen gemäss Art. 11 Zweitwohnungsgesetz

liegen:

Standort:

Gadmen, Hofstatt 139e, Parzelle Nr. 811, Koordinaten:

2’666’805 / 1’174’741, Landwirtschaftszone

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich üB

Schutzobjekte:

Erhaltenswerte Gebäude (Nrn. 139e, 139, 139f und

139a)

Ausnahme:

Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist:

31. Oktober 2022

Auflagestelle:

Gemeinde Innertkirchen, Grimselstrasse 1,

3862 Innertkirchen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sowie Lastenausgleichsbegehren sind

schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken

einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die

nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und

weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und

Entscheide kön-nen im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt

veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung

wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen

mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden

wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Medienmitteilung

Informationen aus dem Gemeinderat

Meiringen

Zivilschutzorganisation Alpenregion und ZSO

Jungfrau planen gemeinsame Zukunft

Der Kanton Bern teilte im Frühjahr 2020 mit, dass

durch Fusionen zukünftig eine Bataillonsstruktur

mit regionalen Einsatzkompanien und einer Richtgrösse

von 400 AdZS angestrebt werde. Bisher hat

der Kanton keine weiteren Vorgaben dazu vorgegeben.

Die Mitteilung führte dazu, dass seitens

ZSO Alpenregion und der ZSO Jungfrau Gespräche

für eine Zusammenlegung erfolgten. Der Gemeinderat

von Meiringen hat einem ersten Schritt

zugestimmt, so dass ein Grundlagenpapier erar-

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