Anzeiger 39-2022
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anzeiger Oberhasli Nr. 39 Freitag, 30. September 2022
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist
einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um
Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die
nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden,
verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten
oder weitgehend identischen Einsprachen ist
anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen
im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
3862 Innertkirchen, 20. September 2022
Bauverwaltung Innertkirchen
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Baupublikation
Bauherrschaft:
Martina und Rolf Kehrli, Hofstatt 139, 3863 Gadmen
Projektverfasserin:
Isler Baulösungen GmbH, Architekturbüro,
Styggässli 15, 3754 Diemtigen
Bauvorhaben:
Ersatzneubau westlicher Gebäudeteil für neue
Betriebsleiterwohnung; Einbau Direktvermarktungsräume
in bestehende Räume im östlichen
Gebäudeteil; Anbau mit Autogarage, Käsekeller
und Terrasse; Montieren einer Grundwasser-Wärmepumpe.
Projektänderung:
Umstrukturierung und Anpassungen Direktvermarktung
gemäss Mitbericht Lebensmittelinspektorat
vom 2. Juni 2022; Rücksprung Garage mit Änderungen
an Türen und Tor; Verkürzung Westfassade über
Dach; durchlaufende Traufe bei der Lukarne; Vereinheitlichung
und Umdimensionierung der südseitigen
Fenster im Untergeschoss.
ZWG: Anstelle der drei altrechtlichen Wohnungen
wird eine neue Betriebsleiterwohnung erstellt, welche
im zulässigen Rahmen gemäss Art. 11 Zweitwohnungsgesetz
liegen:
Standort:
Gadmen, Hofstatt 139e, Parzelle Nr. 811, Koordinaten:
2’666’805 / 1’174’741, Landwirtschaftszone
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich üB
Schutzobjekte:
Erhaltenswerte Gebäude (Nrn. 139e, 139, 139f und
139a)
Ausnahme:
Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
Auflage- und Einsprachefrist:
31. Oktober 2022
Auflagestelle:
Gemeinde Innertkirchen, Grimselstrasse 1,
3862 Innertkirchen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen
rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sowie Lastenausgleichsbegehren sind
schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken
einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die
nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet
werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und
weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und
Entscheide kön-nen im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt
veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung
wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen
mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden
wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Medienmitteilung
Informationen aus dem Gemeinderat
Meiringen
Zivilschutzorganisation Alpenregion und ZSO
Jungfrau planen gemeinsame Zukunft
Der Kanton Bern teilte im Frühjahr 2020 mit, dass
durch Fusionen zukünftig eine Bataillonsstruktur
mit regionalen Einsatzkompanien und einer Richtgrösse
von 400 AdZS angestrebt werde. Bisher hat
der Kanton keine weiteren Vorgaben dazu vorgegeben.
Die Mitteilung führte dazu, dass seitens
ZSO Alpenregion und der ZSO Jungfrau Gespräche
für eine Zusammenlegung erfolgten. Der Gemeinderat
von Meiringen hat einem ersten Schritt
zugestimmt, so dass ein Grundlagenpapier erar-