Berichtsheft 1998 - Förderergesellschaft der Geodäsie und ...
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Satzung <strong>der</strong> Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fachrichtung Vermessungswesen<br />
an <strong>der</strong> Universität Hannover in <strong>der</strong> Fassung vom 17.11.<strong>1998</strong><br />
§ 1<br />
Sitz <strong>und</strong> Zweck<br />
1. Die Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fachrichtung Vermessungswesen an<br />
<strong>der</strong> Universität Hannover hat ihren Sitz in Hannover.<br />
2. Die Gesellschaft setzt sich zum Ziel, die Arbeiten <strong>der</strong> Fachrichtung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Fachschaft Vermessungswesen zu unterstützen. Sie soll eine gute Zusammenarbeit<br />
zwischen Praxis <strong>und</strong> Universität herbeiführen sowie Versuchsarbeiten<br />
anregen <strong>und</strong> för<strong>der</strong>n.<br />
3. Die Mitglie<strong>der</strong> werden durch Vorträge <strong>und</strong> Vorführungen, Jahres- <strong>und</strong> Versuchsberichte<br />
über diese Arbeiten unterrichtet. Sie haben das Recht, die<br />
Einrichtungen <strong>der</strong> Fachrichtung zu besichtigen <strong>und</strong> an den Untersuchungen<br />
teilzunehmen, soweit dies betrieblich möglich ist.<br />
§ 2<br />
Mitgliedschaft<br />
1. Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft können Einzelpersonen, Körperschaften, Behörden,<br />
Firmen usw. des In- <strong>und</strong> Auslandes werden.<br />
2. Über den schriftlich zu stellenden Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet <strong>der</strong><br />
Vorstand.<br />
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt zum Jahresende. Die Austrittserklärung<br />
muß dem Vorstand bis zum 1. September des Jahres schriftlich erklärt<br />
werden.<br />
4. Eine Mitgliedschaft kann vom Vorstand aberkannt werden, wenn ein Mitglied<br />
mit seinen Beiträgen trotz schriftlicher Mahnung länger als ein Jahr im<br />
Rückstand geblieben ist.<br />
5. Ein Mitglied kann von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit einer Mehrheit von 2/3<br />
<strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger<br />
Gr<strong>und</strong> vorliegt.<br />
§ 3<br />
Beiträge<br />
1. Über die Höhe <strong>der</strong> von den Mitglie<strong>der</strong>n zu zahlenden Jahresbeiträge beschließt<br />
die Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />
2. Der Beitrag ist in <strong>der</strong> Summe bis spätestens 31. März jeden Jahres fällig.<br />
Rückständige Beiträge werden unter Berechnung einer Verzugsgebühr,<br />
über <strong>der</strong>en Höhe die Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschließt, angemahnt.<br />
§ 4<br />
Vorstand<br />
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden,<br />
dem Schatzmeister sowie bis zu 5 Beisitzern. Die Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.