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Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Vergnügungssteuer auf ...

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Seite 116<br />

22-04-2011 Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten<br />

- die <strong>Auswirkungen</strong> <strong>der</strong> Besteuerung <strong>auf</strong> betriebswirtschaftliche Kennziffern<br />

(z.B. Unternehmerlohn, angemessene Kapitalverzinsung).<br />

An<strong>der</strong>e Effekte, z.B. Einhaltung von Besteuerungsgrundsätzen, o<strong>der</strong> die<br />

Substitution von legalen und illegalen Angeboten entziehen sich einer<br />

monetären Analyse bzw. können nur geschätzt werden.<br />

Insgesamt weist die Beibehaltung <strong>der</strong> <strong>Vergnügungssteuer</strong> in <strong>der</strong> gegenwärtigen<br />

Form aus volkswirtschaftlicher Sicht deutliche Nachteile <strong>auf</strong>. Der<br />

ausgewiesene Wert von – 6 ist als Tendenz zu verstehen, zeigt aber doch<br />

die entscheidenden Argumente <strong>auf</strong> (Tab. 5.1).<br />

Kommune<br />

Fiskalische Aspekte <strong>der</strong><br />

<strong>Vergnügungssteuer</strong><br />

<strong>Auswirkungen</strong> <strong>auf</strong><br />

Ertragsteuern<br />

<strong>Auswirkungen</strong> <strong>auf</strong><br />

Besteuerungsgrundsätze<br />

Beibehaltung Anmerkung<br />

0<br />

0<br />

<strong>Vergnügungssteuer</strong> ist<br />

Bagatellsteuer; Pro-Kopf-<br />

Aufkommen ist gering,<br />

Verwaltungs<strong>auf</strong>wand nicht<br />

unerheblich<br />

<strong>Vergnügungssteuer</strong> führt zu<br />

höheren Belastungen ggfs.<br />

zur Reduzierung von Ertrag-<br />

steuern von Unternehmen<br />

- - Unsystematische Ausgestaltung,<br />

Verletzung <strong>der</strong><br />

Wettbewerbsneutralität<br />

Lenkungseffekte 0 Lenkungseffekte können<br />

auch mit an<strong>der</strong>en<br />

Instrumenten erzielt werden<br />

Aufstellunternehmen<br />

Betriebswirtschaftliche<br />

Rentabilität<br />

(Kapitalverzinsung)<br />

Substitutionseffekte<br />

Steuerhinterziehungen -<br />

Indirekte Effekte -<br />

Anstieg illegaler Angebote,<br />

unzulässiges<br />

Glücksspielangebot<br />

Gesamtbilanz aus<br />

volkswirtschaftlicher Sicht<br />

- Im Fall zu hoher Belastungen<br />

drohen Einschränkungen <strong>der</strong><br />

Investitionstätigkeit<br />

++ Nutzen deutlich höher als Kosten (+ 2)<br />

+ Nutzen höher als Kosten (+ 1)<br />

0 Nutzen und Kosten gleichen sich etwa aus (0)<br />

- Nutzen geringer als Kosten (- 1)<br />

- - Nutzen deutlich geringer als Kosten (- 2)<br />

Tabelle 5.1: Beurteilung <strong>der</strong> <strong>Vergnügungssteuer</strong> aus volkswirtschaftlicher<br />

Sicht<br />

-<br />

- 6<br />

<strong>Die</strong> <strong>Vergnügungssteuer</strong> ist eine Bagatellsteuer. Das Pro-Kopf-Aufkommen<br />

ist gering und <strong>der</strong> Verwaltungs<strong>auf</strong>wand sowohl für die Kommune als auch<br />

die Aufstellerunternehmer ist nicht unerheblich.

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