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Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Vergnügungssteuer auf ...

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Seite 18<br />

22-04-2011 Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten<br />

Ausgabenwirtschaft zu. Inhalt des Selbstverwaltungsrechts ist, dass den<br />

Gemeinden eigene, vom Staat unabhängige Finanzquellen zustehen, die<br />

sie eigenverantwortlich ausschöpfen können. Unzulässig wäre es demnach,<br />

den Finanzbedarf einer Gemeinde nur durch Finanzzuweisungen zu<br />

decken. <strong>Die</strong>s wi<strong>der</strong>spricht dem Sinn <strong>der</strong> Selbstverwaltung und würde das<br />

Selbstverwaltungsrecht <strong>der</strong> Gemeinden aushöhlen. 37<br />

Erträge <strong>der</strong> Gemeinden<br />

Öffentlich-rechtliche Basis privatrechtliche Basis<br />

Steuern Gebühren Beiträge<br />

Mieten/<br />

Pachten<br />

Finanzzuweisungen<br />

Verk<strong>auf</strong>serlöse<br />

Bußgel<strong>der</strong><br />

Abbildung 2.1. Ertragsquellen kommunaler Finanzen 38<br />

Kredite Sonstiges<br />

Umlagen<br />

Umstritten ist die Frage, inwieweit die Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

aus <strong>der</strong> verfassungsrechtlich garantierten Finanzhoheit gegenüber dem<br />

Bund und dem jeweils zuständigen Bundesland ein Recht <strong>auf</strong> eine angemessene<br />

Finanzausstattung geltend machen können. In <strong>der</strong> Verwaltungspraxis<br />

werden durch den Bund und die Bundeslän<strong>der</strong> Aufgaben durch<br />

Gesetz <strong>auf</strong> die Kommunen verlagert bzw. neu <strong>auf</strong>erlegt, ohne immer eine<br />

ausreichende Finanzausstattung sicherzustellen. In diesem Fall verbleiben<br />

den Kommunen geringere finanzielle Mittel für ihre eigene Selbstverwaltung<br />

und die kommunale Selbstverwaltung droht ausgehöhlt zu werden. <strong>Die</strong> Verknüpfung<br />

von Aufgabenverlagerung durch Gesetz mit einer kostendeckenden<br />

Finanzausstattung wird als Konnexitätsprinzip diskutiert. 39<br />

Von zentraler Bedeutung für das gemeindliche Steuerfindungsrecht ist die<br />

Steuergesetzgebungshoheit nach Art. 105 GG. 40<br />

Das GG geht bei <strong>der</strong> Steuergesetzgebung von einem zweistufigen<br />

Staats<strong>auf</strong>bau aus und berücksichtigt nur den Bund und die Län<strong>der</strong>. <strong>Die</strong><br />

Gemeinden werden dabei als Bestandteile <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> angesehen.<br />

37<br />

Durch Art. 28 Abs. 2 GG wird die kommunale Selbstverwaltung verfassungsrechtlich<br />

garantiert.<br />

38<br />

In Anlehnung an http://www.feskommunales.de/_data/Fi_Kommunaler_Haushaltsplan_Teil_2.pdf<br />

39<br />

Engelken, K. (2009): Das Konnexitätsprinzip im Landesverfassungsrecht: <strong>Die</strong><br />

Kommunen und Aufgabenübertragungen durch die Län<strong>der</strong>, Baden-Baden.<br />

40<br />

Vgl. ausführlich zum kommunalen Steuerfindungsrecht Flach, C. (1998): Kommunales<br />

Steuerfindungsrecht und Kommunal<strong>auf</strong>sicht, Europäische Hochschulschriften:<br />

Reihe 2, Rechtswissenschaft, Frankfurt am Main.

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