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Aufruf an alle Vereine und Verbände der Verbandsgemeine ...

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R<strong>und</strong>schau - 4 - Ausgabe 17/2011<br />

TOP 3) St<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Entwicklung für die gepl<strong>an</strong>ten DSL - Maßnahmen<br />

TOP ) Verschiedenes<br />

Zu <strong>der</strong> o.a. Ver<strong>an</strong>staltung werden hiermit <strong>alle</strong> Mitbürger herzlich eingeladen.<br />

Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind die Umbaumaßnahmen am Dorfgemeinschaftshaus<br />

- dem Mittelpunkt unseres dörflichen Lebens. Ich<br />

hoffe viele von ihnen zu <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>staltung begrüßen zu können.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Gerhard Hahn, Ortsbürgermeister<br />

Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />

Erneute Än<strong>der</strong>ung des Bebauungspl<strong>an</strong>es<br />

„Hinter den Flecken <strong>und</strong> Am Schächerweg“ <strong>der</strong><br />

Ortsgemeinde Odenbach im vereinfachten Verfahren<br />

gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

Bek<strong>an</strong>ntmachung des Pl<strong>an</strong>aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 des<br />

BauGB<br />

Der Ortsgemein<strong>der</strong>at von Odenbach hat in seiner Sitzung am 4. Mai<br />

2010 beschlossen, den Bebauungspl<strong>an</strong> „Hinter den Flecken <strong>und</strong> Am<br />

Schächenweg“, 1. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung im beschleunigten Verfahren,<br />

welcher am 9. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, im vereinfachten<br />

Verfahren gemäß § 13 BauGB zu än<strong>der</strong>n. Gegenst<strong>an</strong>d dieser Än<strong>der</strong>ung<br />

des Bebauungspl<strong>an</strong>es „Hinter dem Flecken <strong>und</strong> Am Schächerweg“, 1.<br />

vereinfachte Än<strong>der</strong>ung im beschleunigten Verfahren, ist die Korrektur<br />

des im Bereich <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke Flurstück Nr. 2550/39 <strong>und</strong> 2550/43 <strong>der</strong><br />

Gemarkung Odenbach festgesetzten östlichen Baufensters <strong>der</strong> Nachverdichtungsfläche.<br />

Das Baufenster erstreckt sich fehlerhafterweise<br />

auf beide Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> wird <strong>der</strong>art abgeän<strong>der</strong>t, dass es künftig<br />

nur noch im Bereich des Gr<strong>und</strong>stückes Flurstück Nr. 2550/39 liegt <strong>und</strong><br />

das benachbarte Gr<strong>und</strong>stück Flurstück Nr. 2550/43 unbehelligt bleibt.<br />

Alle übrigen Festsetzungen des am 09. Oktober 2009 in Kraft getretenen<br />

Bebauungspl<strong>an</strong>es „Hinter dem Flecken <strong>und</strong> Am Schächerweg“, 1.<br />

vereinfachte Än<strong>der</strong>ung im beschleunigten Verfahren, sollen unverän<strong>der</strong>t<br />

bleiben. Mithin werden die Gr<strong>und</strong>züge <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung durch die vorgesehene<br />

Än<strong>der</strong>ung des Bebauungspl<strong>an</strong>es nicht berührt. Der Än<strong>der</strong>ungsbebauungspl<strong>an</strong><br />

begründet auch keine Zulässigkeit von Vorhaben, die<br />

einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach<br />

Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung o<strong>der</strong> nach<br />

L<strong>an</strong>desrecht unterliegen, <strong>und</strong> bereitet solche auch nicht vor. Schließlich<br />

werden die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB gen<strong>an</strong>nten Schutzgüter<br />

(= Bel<strong>an</strong>ge des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftspflege) durch die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungspl<strong>an</strong>es<br />

(= Korrektur des fehlerhaften Baufensters) nicht beeinträchtigt. Damit ist<br />

§ 13 BauGB <strong>an</strong>wendbar <strong>und</strong> die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungspl<strong>an</strong>s k<strong>an</strong>n<br />

im vereinfachten Verfahren erfolgen. Die Ver<strong>an</strong>lassung zur Än<strong>der</strong>ung des<br />

Bebauungspl<strong>an</strong>es „Hinter den Flecken <strong>und</strong> Am Schächerweg“, 1. vereinfachte<br />

Än<strong>der</strong>ung im beschleunigten Verfahren, ergibt sich aus dem<br />

Erfor<strong>der</strong>nis, das im Bereich <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke Flurstück Nr. 2550/39 <strong>und</strong><br />

2550/43 <strong>der</strong> Gemarkung Odenbach fehlerhaft festgesetzte östliche Baufensters<br />

<strong>der</strong> Nachverdichtungsfläche zu korrigieren.<br />

Der Bebauungspl<strong>an</strong> zur Än<strong>der</strong>ung des Bebauungspl<strong>an</strong>es „Hinter<br />

den Flecken <strong>und</strong> Am Schächerweg“, 1. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung im<br />

beschleunigten Verfahren, <strong>der</strong> Ortsgemeinde Odenbach im vereinfachten<br />

Verfahren gemäß § 13 BauGB umfasst den gesamten räumlichen<br />

Geltungsbereich des vorbezeichneten Bebauungspl<strong>an</strong>es. Im einzelnen<br />

betroffen sind die Gr<strong>und</strong>stücke Flurstück Nr. 2556/2, 2584/2 (TrafoStation),<br />

2556/3, 2556/26, 2556/27, 2556/29, 2556/30, 2556/39, 2556/40,<br />

2556/7, 2556/8, 2556/37, 2556/10, 2556/24, 2556/33, 2556/18, 2560/4,<br />

2556/36, 2556/16, 2556/15, 2556/14, 2556/13 (Weg), 2556/12, 2556/11,<br />

2554/10, 2554/9 (Straße), 2554/4, 2554/5, 2550/42, 2550/43, 2550/44,<br />

2550/29, 2550/31 (Straße), 2550/33, 2550/18, 2550/17, 2550/16 (Weg),<br />

2550/15, 2550/10, 2550/11, 2550/8, 2550/7, 2550/6, 2550/5, 2550/4,<br />

2550/41, 2550/25, 2550/14, 2550/20 (Straße), 2550/24, 2550/19,<br />

2550/32, 2550/27. 2550/28, 2550/39, 2550/50, 2550/49. 2550/37,<br />

2550/36, 2550/45, 2550/46, 2550/47, 2550/48 (Straße), 2550/51.<br />

2550/52 <strong>und</strong> 2550/53 sowie Teilflächen <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke Flurstück Nr.<br />

2615/3, 2556/38 <strong>und</strong> 2527/2 (Weg) <strong>der</strong> Gemarkung Odenbach. Der vorgesehene<br />

Geltungsbereich ist in einem Lagepl<strong>an</strong>, <strong>der</strong> nachstehend veröffentlicht<br />

wird, kenntlich gemacht.<br />

Die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungspl<strong>an</strong>es „Hinter den Flecken <strong>und</strong> Am Schächerweg“<br />

erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB <strong>und</strong> soll<br />

etwa binnen sechs Monaten abgeschlossen sein.<br />

Die Abgrenzung des vorgesehenen Pl<strong>an</strong>gebietes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gegenst<strong>an</strong>d<br />

<strong>der</strong> Bebauungspl<strong>an</strong>ung stehen unter dem Vorbehalt einer eventuellen<br />

Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Ergänzung im weiteren Pl<strong>an</strong>aufstellungsverfahren.<br />

Dieser Pl<strong>an</strong>aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2<br />

BauGB ortsüblich bek<strong>an</strong>nt gemacht.<br />

Odenbach, den 18.04.2011<br />

Für die Ortsgemeinde Odenbach:<br />

(D.S.) gez. Gins<br />

Gins, Ortsbürgermeister<br />

Terminsbestimmung<br />

Amtsgericht 66869 Kusel, 12.04.2011<br />

- Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71<br />

2 K 36/06<br />

Im Wege <strong>der</strong> Zw<strong>an</strong>gsvollstreckung soll das im Gr<strong>und</strong>buch von Eschenau<br />

Blatt 230 eingetragene, nachstehend bezeichnete Gr<strong>und</strong>stück am<br />

Dienstag, den 05.07.2011 - 10.00 Uhr<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Saal I versteigert werden.<br />

Lfd.Nr. Gemarkung Flur. Fl.St.Nr. Wirtschaftsart/ Lage Größe qm<br />

1 Eschenau 20 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche, 310 qm<br />

Bahnhofstraße 11<br />

Bereits in einem früheren Termin wurde <strong>der</strong> Zuschlag wegen Nichterreichens<br />

<strong>der</strong> 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§<br />

85a, 74a ZVG versagt.<br />

In diesem Versteigerungstermin k<strong>an</strong>n daher auch einem Gebot unter<br />

50% des Verkehrswertes <strong>der</strong> Zuschlag erteilt werden.<br />

Zusatz:<br />

Bebaut mit einem zweigeschossigen ehemaligen Bauernhaus; teilweise<br />

unterkellert. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut.<br />

Baujahr: ca. 1850<br />

KG: 1 Gewölbekeller<br />

KG u. EG: Heizraum, Öllager<br />

EG: 2 Zimmer, Flur, Bad, Abstellraum<br />

OG: 3 Zimmer, Flur <strong>und</strong> 1 zu Wohnzwecken genutztes Zimmer<br />

im Scheunengebäude<br />

- Ölzentralheizung<br />

Es besteht Unterhaltungsstau.<br />

Verkehrswert: 58.000,- Euro<br />

- ohne Gewähr -<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 15.05.2006 in das Gr<strong>und</strong>buch eingetragen<br />

worden. Bietinteressenten haben auf Verl<strong>an</strong>gen <strong>der</strong> Gläubiger<br />

Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im<br />

Versteigerungstermin zu leisten.<br />

Die Sicherheit k<strong>an</strong>n im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden.<br />

Rechte, die zur Zeit <strong>der</strong> Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus<br />

dem Gr<strong>und</strong>buch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />

vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Abgabe von Geboten <strong>an</strong>zumelden<br />

<strong>und</strong>, wenn <strong>der</strong> Gläubiger wi<strong>der</strong>spricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls<br />

sie bei <strong>der</strong> Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt<br />

<strong>und</strong> bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch<br />

des Gläubigers <strong>und</strong> den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist<br />

zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung<br />

<strong>der</strong> Ansprüche aus Kapital, Zinsen <strong>und</strong> Kosten <strong>der</strong> Kündigung <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> die Befriedigung aus dem Gr<strong>und</strong>stück bezweckenden Rechtsverfolgung<br />

<strong>und</strong> mit Angabe des be<strong>an</strong>spruchten R<strong>an</strong>ges schriftlich einzureichen<br />

o<strong>der</strong> zu Protokoll <strong>der</strong> Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Gr<strong>und</strong>stücks o<strong>der</strong> des<br />

nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

vor <strong>der</strong> Erteilung des Zuschlags die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung<br />

des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht <strong>der</strong><br />

Versteigerungserlös <strong>an</strong> die Stelle des versteigerten Gegenst<strong>an</strong>des tritt.<br />

gez. Schmidt<br />

Rechtspfiegerin<br />

ausgefertigt:<br />

Amtsinspektor als<br />

Urk<strong>und</strong>sbeamter <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

Impressum<br />

Wochenzeitung für den Bereich <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinde Lauterecken mit dem Amtsblatt <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinde Lauterecken<br />

Erscheint in <strong>der</strong> Regel wöchentlich o<strong>der</strong> bei Bedarf<br />

Herausgeber - Druck <strong>und</strong> Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europa<strong>alle</strong>e 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 o<strong>der</strong> -240<br />

Redaktion im Verlag (ver<strong>an</strong>twortlich): Dietmar Kaupp, unter <strong>der</strong> Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240<br />

Ver<strong>an</strong>twortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren<br />

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