Waldbesitzervereinigungen - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und ...
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AELF <strong>und</strong> BBV informieren gemeinsam<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>: §201 BauGB ist <strong>Landwirtschaft</strong> insbesondere: der Ackerbau, die Wiesen-<br />
<strong>und</strong> Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, Pensionspferdehaltung, auf überwiegend eigener<br />
Futtergr<strong>und</strong>lage, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die<br />
berufsmäßige Imkerei <strong>und</strong> die berufsmäßige Binnenfischerei.<br />
Nicht zur <strong>Landwirtschaft</strong> zählen u.a.: Handelsgärtnereien, Reitbetriebe, Landschaftsgartenbau,<br />
Baumschulen, oder Photovoltaikanlagen, auch auf landwirtschaftlichen Gebäuden.<br />
Nicht der Privilegierung unterliegen auch Bauvorhaben von Hobbylandwirten <strong>und</strong> Privatpersonen.<br />
Sie dienen nicht der <strong>Landwirtschaft</strong>.<br />
Kriterien <strong>für</strong> die Stellungnahme des AELF: Es ist zu beachten, dass nicht jede landwirtschaftliche<br />
Betätigung einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des §35 Abs.1BauGB begründet.<br />
Der landwirtschaftliche Betrieb ist eine organisatorische Einheit, gekennzeichnet durch die<br />
Zusammenfassung der Produktionsfaktoren Boden, Betriebsmittel <strong>und</strong> Arbeit. Ein landwirtschaftlicher<br />
Betrieb kann nur bejaht werden, wenn er auf Dauer angelegt ist (Nachhaltigkeit),<br />
wenn er unter sachk<strong>und</strong>iger Leitung geführt wird, eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist<br />
<strong>und</strong> die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nachweisbar ist. <strong>Landwirtschaft</strong> ist die unmittelbare,<br />
planmäßige <strong>und</strong> eigenverantwortliche Bodenbewirtschaftung zur Gewinnung pflanzlicher <strong>und</strong><br />
tierischer Erzeugnisse. Bei der Tierhaltung bzw. Pensionspferdehaltung gilt: Das benötigte<br />
Futter kann überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen erzeugt werden <strong>und</strong> es steht ausreichend landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
zur Verfügung, um den anfallenden Wirtschaftsdünger ordnungsgemäß auszubringen.<br />
Was wird geprüft: Bei den unterschiedlichen Bauvorhaben muss vom AELF ein umfangreicher<br />
Katalog abgeprüft werden um eine fachlich f<strong>und</strong>ierte Aussage treffen zu können; einige<br />
Punkte seien im Folgenden genannt:<br />
Gesamtaussiedlung: Betriebsbegutachtung, Erweiterungsmöglichkeit, Standortfrage, ggf.<br />
Emissionsbewertung, Gesamtbetriebsentwicklung (Betriebskonzept ist zwingend notwendig),<br />
alle Gebäude sind im Ziel planerisch darzustellen, auch wenn sie aktuell noch nicht gebaut<br />
werden<br />
Betriebsleiterwohnhaus: Enger räumlicher Zusammenhang zum Betrieb, landwirtschaftlich<br />
notwendige Räume wie Büro <strong>und</strong> Schmutzschleuse, (Wohnraumgröße wird vom Landratsamt<br />
festgelegt).<br />
Austragshaus: Generationsübergreifende Zusammenarbeit, Arbeitsteilung erforderlich,<br />
räumlichem Zusammenhang mit Betrieb, Größe ist auf die Bedürfnisse der Austrägler zugeschnitten,<br />
keine Schaffung von zusätzlichem Wohnraum <strong>für</strong> sonstige Familienangehörige.<br />
Ferienwohnungen: Mitgezogener Betriebszweig, wenn Haupteinkommen aus der <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />
Einbau in bestehende Substanz, Wirtschaftlichkeit.<br />
Maschinen-, Bergehalle: Zukünftige Entwicklung des Betriebes, Erweiterungsmöglichkeit,<br />
Größe <strong>und</strong> Ausstattung auf das betrieblich notwendige Maß beschränkt.<br />
Stadel: Betrieblich notwendiges Maß;<br />
auch bei einem Stadel unter 100 m² Gr<strong>und</strong>fläche müssen alle Voraussetzungen des §35 <strong>und</strong><br />
des §201 BauGB erfüllt sein.<br />
Neben den landwirtschaftlichen Kriterien müssen auch beim Bau eines Stadels unter 100m²<br />
die Vorgaben des Naturschutzes, des Wasserrechts, des Straßenrechts usw. <strong>und</strong> manchmal<br />
auch die der Gemeinde erfüllt werden.<br />
Bauen im Außenbereich - Leitfaden <strong>für</strong> planungsrechtliche Voraussetzungen - zusammengestellt<br />
<strong>für</strong> den Arbeitskreis <strong>Landwirtschaft</strong>liches Bauen der ALB Bayern e.V. unter ALB-<br />
Infobriefe: www.alb-bayern.de<br />
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