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Waldbesitzervereinigungen - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und ...

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AELF <strong>und</strong> BBV informieren gemeinsam<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>: §201 BauGB ist <strong>Landwirtschaft</strong> insbesondere: der Ackerbau, die Wiesen-<br />

<strong>und</strong> Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, Pensionspferdehaltung, auf überwiegend eigener<br />

Futtergr<strong>und</strong>lage, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die<br />

berufsmäßige Imkerei <strong>und</strong> die berufsmäßige Binnenfischerei.<br />

Nicht zur <strong>Landwirtschaft</strong> zählen u.a.: Handelsgärtnereien, Reitbetriebe, Landschaftsgartenbau,<br />

Baumschulen, oder Photovoltaikanlagen, auch auf landwirtschaftlichen Gebäuden.<br />

Nicht der Privilegierung unterliegen auch Bauvorhaben von Hobbylandwirten <strong>und</strong> Privatpersonen.<br />

Sie dienen nicht der <strong>Landwirtschaft</strong>.<br />

Kriterien <strong>für</strong> die Stellungnahme des AELF: Es ist zu beachten, dass nicht jede landwirtschaftliche<br />

Betätigung einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des §35 Abs.1BauGB begründet.<br />

Der landwirtschaftliche Betrieb ist eine organisatorische Einheit, gekennzeichnet durch die<br />

Zusammenfassung der Produktionsfaktoren Boden, Betriebsmittel <strong>und</strong> Arbeit. Ein landwirtschaftlicher<br />

Betrieb kann nur bejaht werden, wenn er auf Dauer angelegt ist (Nachhaltigkeit),<br />

wenn er unter sachk<strong>und</strong>iger Leitung geführt wird, eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist<br />

<strong>und</strong> die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nachweisbar ist. <strong>Landwirtschaft</strong> ist die unmittelbare,<br />

planmäßige <strong>und</strong> eigenverantwortliche Bodenbewirtschaftung zur Gewinnung pflanzlicher <strong>und</strong><br />

tierischer Erzeugnisse. Bei der Tierhaltung bzw. Pensionspferdehaltung gilt: Das benötigte<br />

Futter kann überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen erzeugt werden <strong>und</strong> es steht ausreichend landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

zur Verfügung, um den anfallenden Wirtschaftsdünger ordnungsgemäß auszubringen.<br />

Was wird geprüft: Bei den unterschiedlichen Bauvorhaben muss vom AELF ein umfangreicher<br />

Katalog abgeprüft werden um eine fachlich f<strong>und</strong>ierte Aussage treffen zu können; einige<br />

Punkte seien im Folgenden genannt:<br />

Gesamtaussiedlung: Betriebsbegutachtung, Erweiterungsmöglichkeit, Standortfrage, ggf.<br />

Emissionsbewertung, Gesamtbetriebsentwicklung (Betriebskonzept ist zwingend notwendig),<br />

alle Gebäude sind im Ziel planerisch darzustellen, auch wenn sie aktuell noch nicht gebaut<br />

werden<br />

Betriebsleiterwohnhaus: Enger räumlicher Zusammenhang zum Betrieb, landwirtschaftlich<br />

notwendige Räume wie Büro <strong>und</strong> Schmutzschleuse, (Wohnraumgröße wird vom Landratsamt<br />

festgelegt).<br />

Austragshaus: Generationsübergreifende Zusammenarbeit, Arbeitsteilung erforderlich,<br />

räumlichem Zusammenhang mit Betrieb, Größe ist auf die Bedürfnisse der Austrägler zugeschnitten,<br />

keine Schaffung von zusätzlichem Wohnraum <strong>für</strong> sonstige Familienangehörige.<br />

Ferienwohnungen: Mitgezogener Betriebszweig, wenn Haupteinkommen aus der <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />

Einbau in bestehende Substanz, Wirtschaftlichkeit.<br />

Maschinen-, Bergehalle: Zukünftige Entwicklung des Betriebes, Erweiterungsmöglichkeit,<br />

Größe <strong>und</strong> Ausstattung auf das betrieblich notwendige Maß beschränkt.<br />

Stadel: Betrieblich notwendiges Maß;<br />

auch bei einem Stadel unter 100 m² Gr<strong>und</strong>fläche müssen alle Voraussetzungen des §35 <strong>und</strong><br />

des §201 BauGB erfüllt sein.<br />

Neben den landwirtschaftlichen Kriterien müssen auch beim Bau eines Stadels unter 100m²<br />

die Vorgaben des Naturschutzes, des Wasserrechts, des Straßenrechts usw. <strong>und</strong> manchmal<br />

auch die der Gemeinde erfüllt werden.<br />

Bauen im Außenbereich - Leitfaden <strong>für</strong> planungsrechtliche Voraussetzungen - zusammengestellt<br />

<strong>für</strong> den Arbeitskreis <strong>Landwirtschaft</strong>liches Bauen der ALB Bayern e.V. unter ALB-<br />

Infobriefe: www.alb-bayern.de<br />

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