Ergebnisprotokoll - Stadt Filderstadt
Ergebnisprotokoll - Stadt Filderstadt
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<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung: 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung: 20:58 Uhr<br />
Es waren anwesend:<br />
stimmberechtigt<br />
Oberbürgermeisterin Gabriele Dönig-Poppensieker Oberbürgermeisterin<br />
<strong>Stadt</strong>rat Erhard Alber<br />
Teilweise anwesend:<br />
Ö-Sitzung TOP 1 bis TOP 17<br />
(18:02 bis 20:58 Uhr)<br />
<strong>Stadt</strong>rat Karlheinz Bopp A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Albert Hild A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Willy Stoll A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Christoph Traub<br />
A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Walter Bauer<br />
Teilweise anwesend:<br />
Ö-Sitzung TOP 4 bis Sitzungsende<br />
(18:18 bis 22:03 Uhr)<br />
<strong>Stadt</strong>rat Bernd Menz A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Prof. Dr. Willfried Nobel A J<br />
<strong>Stadt</strong>rätin Cornelia Olbrich A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Rolf Steck A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Frank Schwemmle A J<br />
<strong>Stadt</strong>rätin Karin Selje A J<br />
1<br />
A J<br />
A J<br />
A J
<strong>Stadt</strong>rat Alfred Weinmann<br />
<strong>Stadt</strong>rätin Irmgard Beck A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Richard Briem<br />
A J<br />
<strong>Stadt</strong>rätin Rosemarie Gädeke<br />
Teilweise anwesend:<br />
Ö-Sitzung TOP 4 bis Sitzungsende<br />
(18:14 bis 22:03 Uhr)<br />
<strong>Stadt</strong>rat Stefan Hermann<br />
<strong>Stadt</strong>rat Robert Hertler<br />
Teilweise anwesend:<br />
Ö-Sitzung TOP 4 bis Sitzungsende<br />
(18:14 bis 22:03 Uhr)<br />
<strong>Stadt</strong>rat Rolf Kurfess<br />
Teilweise anwesend:<br />
Ö-Sitzung TOP 4 bis TOP 6; TOP 13<br />
(18:25 bis 19:41 Uhr)<br />
<strong>Stadt</strong>rat Ernst Schumacher A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Andreas Schweizer A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Matthias Weinmann<br />
A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Matthias Gastel A J<br />
<strong>Stadt</strong>rätin Andrea Jelic A J<br />
<strong>Stadt</strong>rätin Catherine Kalarrytou A J<br />
<strong>Stadt</strong>rätin Monika Riegraf A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Armin Stickler A J<br />
<strong>Stadt</strong>rätin Ute Weinmann<br />
A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Johannes Jauch A J<br />
<strong>Stadt</strong>rätin Ingeborg Pflieger A J<br />
<strong>Stadt</strong>rat Helmut Schumacher A J<br />
Es fehlten entschuldigt:<br />
<strong>Stadt</strong>rätin Friederike Alber E J<br />
2<br />
A J<br />
A J<br />
A J<br />
A J<br />
A J
Für die Verwaltung:<br />
Andreas Koch Erster Bürgermeister A V<br />
Reinhard Molt Bürgermeister A V<br />
Dieter Alber A V<br />
Jürgen Bihler N V<br />
Norbert Branz N V<br />
Georg Braunmüller A V<br />
Helmut Dworatschek A V<br />
Klaus Heim A V<br />
Ursula Helm N V<br />
Edeltraud Herrmann A V<br />
Stefan Hörz N V<br />
Wolfgang Kaiser N V<br />
Werner Kehrer A V<br />
Daniel Kienle Schriftführer A V<br />
Silke Köhler N V<br />
Waldemar Kolb A V<br />
Jürgen Kordina N V<br />
Sabine Kroner N V<br />
Tobias Meigel A V<br />
Jens Theobaldt A V<br />
Patrick Rapp A V<br />
Guido Rudolf N V<br />
Walter Schweizer N V<br />
Simone Schwiete A V<br />
Claudia Vöhl N V<br />
Dieter Vogel N V<br />
Albrecht Weckmann N V<br />
Rudolf Zultner A V<br />
Nikolaus Back A V<br />
Kerstin Pichler A V<br />
3
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Einladung form-<br />
und fristgerecht ergangen ist. Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist<br />
gegeben. Es liegen keine Einwände gegen die Tagesordnung vor.<br />
Es erfolgt der Eintritt in die Tagesordnung:<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Bekanntgaben<br />
2. Fragestunde (Fragen, Anregungen und Vorschläge aus der Bevölkerung)<br />
3. Bebauungsplanverfahren und Verfahren zu den Örtlichen<br />
Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für das<br />
Plangebiet Roggenstraße 63 im <strong>Stadt</strong>teil Bonlanden<br />
- Beratung der während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen<br />
- Satzungsbeschluss<br />
Vorlagen-Nummer: 0228/2012<br />
4. Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes<br />
Vorlagen-Nummer: 0144/2012<br />
5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung<br />
Gebühren für Kontrollen der Waffenaufbewahrung<br />
Vorlagen-Nummer: 0007/2012<br />
6. Archivordnung<br />
Vorlagen-Nummer: 0225/2012<br />
13. Schulentwicklung in <strong>Filderstadt</strong><br />
Vorlagen-Nummer: 0305/2012<br />
7. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb FILharmonie<br />
Vorlagen-Nummer: 0226/2012<br />
8. Rechnungsabschluss 2011<br />
- Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
Vorlagen-Nummer: 0090/2012<br />
9. Weiterentwicklung der Kindertagespflege<br />
- überplanmäßige Ausgaben 2012<br />
Vorlagen-Nummer: 0266/2012<br />
10. Neubau Kinderhaus Neuhäuser Bach<br />
Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage im bestehenden Kindergarten<br />
Neuhäuser Bach<br />
- Grundsatz- und Baubeschluss<br />
Vorlagen-Nummer: 0030/2012<br />
11. Neubau Kinderhaus Jahn-Areal<br />
- Grundsatz- und Baubeschluss<br />
Vorlagen-Nummer: 0031/2012<br />
4
12. Neubau Kinderhaus Weilerhau<br />
- Grundsatz- und Baubeschluss<br />
Vorlagen-Nummer: 0032/2012<br />
14. Bürgerversammlung am 12. September 2012 in der FILharmonie<br />
zum Thema Schulentwicklungsplanung in <strong>Filderstadt</strong><br />
Vorlagen-Nummer: 0189/2012<br />
15. Mensabetrieb in der Ganztagsschule Bruckenackerschule<br />
- Ausschreibung und Vergabe für die Schuljahre 2012/2013<br />
und 2013/2014<br />
- Entgeltfestsetzung<br />
Vorlagen-Nummer: 0287/2012<br />
16. Aufnahme der Gemeinde Wolfschlugen in den<br />
Förderschulbezirk der Pestalozzischule<br />
Vorlagen-Nummer: 0229/2012<br />
17. Verschiedenes<br />
5
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 1 Bekanntgaben<br />
Die Vorsitzende<br />
weist darauf hin, dass die nachstehend aufgeführten, in der nichtöffentlichen<br />
Sitzung des Gemeinderates am 25. Juni 2012 gefassten Beschlüsse, im<br />
Sitzungssaal öffentlich aushängen und somit entsprechend den Anforderungen der<br />
Gemeindeordnung bekannt gemacht sind:<br />
Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Leiterin des<br />
Umweltschutzreferates<br />
Der Verlängerung des Arbeitsvertrages von Frau Margit Riedinger, Leiterin des<br />
Umweltschutzreferates, bis 31. Dezember 2017 wird zugestimmt.<br />
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.<br />
Beförderungen von Beamten<br />
Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Beförderungen:<br />
<strong>Stadt</strong>amtsrat Karl-Heinz Bühler, Abteilungsleiter der IuK/Zentrale Verwaltung,<br />
zum <strong>Stadt</strong>oberamtsrat zum 15. Juli 2012<br />
<strong>Stadt</strong>oberamtsrat Jens Theobaldt, Amtsleiter des Amtes für Familie, Schulen und<br />
Vereine, zum <strong>Stadt</strong>verwaltungsrat zum 15. Juli 2012.<br />
6
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 2 Fragestunde (Fragen, Anregungen und Vorschläge aus der<br />
Bevölkerung)<br />
Ein Bürger<br />
erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der DSL-Versorgung in Sielmingen.<br />
Weiter würde er gern über den aktuellen Stand hinsichtlich des beabsichtigten<br />
Radweges in der Mühlwiesenstraße und der Fertigstellung der Eröffnungsbilanz der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> informiert werden.<br />
Eine Bürgerin<br />
spricht die persönliche Situation ihrer Mutter bezüglich eines Friedhofsgrab auf dem<br />
Friedhof in Sielmingen an. Sie bittet darum, die Reihengrab-Nutzung - entgegen der<br />
Friedhofssatzung - von 20 Jahre auf 25 Jahre zu verlängern; dabei appelliert sie an<br />
die Bürgernähe des Gemeinderates.<br />
BM Molt<br />
informiert über den derzeitigen Stand der DSL-Versorgung und den weiteren<br />
Ausbau.<br />
Zum Thema Radweg in der Mühlwiesenstraße schildert er, dass sich diesem<br />
Thema ebenfalls angenommen wurde.<br />
EBM Koch<br />
gibt Auskunft darüber, dass mit der Eröffnungsbilanz Ende diesen bzw. Anfang<br />
nächsten Jahres gerechnet werden kann.<br />
Die Vorsitzende<br />
geht auf die Situation auf dem Friedhof in Sielmingen ein und sichert eine erneute<br />
Überprüfung des Sachverhalts zu.<br />
7
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 3 Bebauungsplanverfahren und Verfahren zu den Örtlichen<br />
Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für<br />
das Plangebiet Roggenstraße 63 im <strong>Stadt</strong>teil Bonlanden<br />
- Beratung der während der Beteiligung eingegangenen<br />
Stellungnahmen<br />
- Satzungsbeschluss<br />
Vorlagen-Nr. 0228/2012<br />
Der Gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
1. Den Stellungnahmen der Verwaltung zu den ihm Rahmen der Beteiligung der<br />
Bürger, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2)<br />
und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 2) und den damit<br />
verbundenen Änderungen (siehe Sachvortrag Ziff. 2) wird zugestimmt.<br />
2. Der Bebauungsplanentwurf vom 12.01.2012, zuletzt ergänzt am 02.05.2012<br />
(Anlage 4) für das Plangebiet Roggenstraße 63 wird einschließlich der<br />
zugehörigen Begründung vom 12.01.2012, zuletzt ergänzt am 02.05.2012<br />
(Anlage 3) gem. § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung<br />
beschlossen.<br />
3. Die Örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans Roggenstraße 63 vom<br />
12.01.2012, zuletzt ergänzt 02.05.2012 werden gem. § 74 LBO in Verbindung<br />
mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />
8
4. Der Vorhabensträger wird verpflichtet, zu Beginn der Baumaßnahmen durch<br />
vorsichtiges Abtragen der Fassaden, Dachdeckungen und Mauern ggf.<br />
vorgefundene Fledermäuse durch sachverständige Personen bergen zu lassen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 28<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 00<br />
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />
9
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 4 Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes<br />
Vorlagen-Nr. 0144/2012<br />
Der Gemeinderat fasst folgenden, negativ formulierten<br />
Beschluss:<br />
1. Der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes und der<br />
befristeten Personalaufstockung von 0,5 Sachbearbeiterstellen im<br />
Umweltschutzreferat wird vorbehaltlich einer Förderzusage durch den<br />
Projektträger Jülich (PTJ) nicht zugestimmt.<br />
2. Den hierfür im Jahr 2012 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in<br />
Höhe von 98.500 € wird nicht zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 04<br />
Nein-Stimmen: 28<br />
Enthaltungen: 00<br />
Der Beschluss wird mehrheitlich abgelehnt.<br />
10
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 5 Änderung der Verwaltungsgebührensatzung<br />
Gebühren für Kontrollen der Waffenaufbewahrung<br />
Vorlagen-Nr. 0007/2012<br />
Der Gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
1. Das Gremium beschließt, für die Durchführung der Kontrollen zur<br />
Waffenaufbewahrung in <strong>Filderstadt</strong> kostendeckende Gebühren zu erheben.<br />
2. Die Gebührentatbestände für die Waffenaufbewahrungskontrollen werden bei<br />
der nächsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung berücksichtigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 13<br />
Enthaltungen: 04<br />
Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />
11
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 6 Archivordnung<br />
Vorlagen-Nr. 0225/2012<br />
Der Gemeinderat fast folgenden<br />
Beschluss:<br />
Archivordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong><br />
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 7 Abs. 3<br />
des Landesarchivgesetzes hat der Gemeinderat am 23.07.2012 folgende Satzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Aufgaben und Stellung des <strong>Stadt</strong>archivs<br />
1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> unterhält ein <strong>Stadt</strong>archiv.<br />
2. Das <strong>Stadt</strong>archiv hat die Aufgabe, alle in der Verwaltung angefallenen<br />
Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr ständig benötigt werden, zu<br />
überprüfen und solche von bleibendem Wert mit den entsprechenden<br />
Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein<br />
nutzbar zu machen. Das <strong>Stadt</strong>archiv sammelt außerdem die für die<br />
12
Geschichte und Gegenwart der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> bedeutsamen<br />
Dokumentationsunterlagen und unterhält eine Archivbibliothek. Es kann<br />
fremdes Archivgut aufnehmen.<br />
3. Das <strong>Stadt</strong>archiv fördert die Erforschung und die Kenntnis der <strong>Stadt</strong>- und<br />
Heimatgeschichte.<br />
§ 2<br />
Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs<br />
1. Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann nach Maßgabe<br />
dieser Archivordnung das <strong>Stadt</strong>archiv benutzen, soweit sich aus<br />
Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren<br />
Eigentümern des Archivguts nichts anderes ergibt.<br />
2. Als Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs gelten<br />
a) Auskunft und Beratung durch das Archivpersonal,<br />
b) Einsichtnahme in die Findbücher und sonstigen Hilfsmittel,<br />
c) Einsichtnahme in Archivgut.<br />
§ 3<br />
Benutzungserlaubnis<br />
Die Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs wird auf Antrag zugelassen, soweit Sperrfristen 1<br />
nicht entgegenstehen.<br />
1. Der Antragsteller hat einen Benutzungsantrag auszufüllen und sich auf<br />
Verlangen über seine Person auszuweisen.<br />
2. Die Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs ist einzuschränken oder zu versagen,<br />
soweit<br />
d) Grund zu der Annahme besteht, dass das Wohl der Bundesrepublik<br />
Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde,<br />
e) Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Dritter<br />
entgegenstehen oder<br />
f) der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde oder<br />
g) ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde oder<br />
h) Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern entgegenstehen.<br />
1 § 6 Abs. 2 bis 5, Abs. 6 Satz 1 Nummern 1 und 2 LArchG (Anlage 1), §§ 8, 10, 11<br />
BArchG<br />
(Anlage 2) gelten für das <strong>Stadt</strong>archiv entsprechend.<br />
13
2. Die Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs kann auch aus anderen wichtigen Gründen<br />
eingeschränkt oder versagt werden, insbesondere wenn<br />
a) das Wohl der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> verletzt werden könnte,<br />
b) der Antragsteller wiederholt oder schwerwiegend gegen die Archivordnung<br />
verstoßen oder ihm erteilte Auflagen nicht eingehalten hat,<br />
c) der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zulässt,<br />
d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen gleichzeitiger anderweitiger<br />
Benutzung nicht verfügbar ist,<br />
e) der Benutzungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in<br />
Druckwerke oder in Reproduktionen erreicht werden kann.<br />
3. Die Benutzungserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen (z.B. Auflagen,<br />
Bedingungen, Befristungen) versehen werden. Sie kann widerrufen oder<br />
zurückgenommen werden, insbesondere wenn<br />
a) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen oder<br />
b) nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Benutzung<br />
geführt hätten, oder<br />
c) der Benutzer gegen die Archivordnung verstößt oder ihm erteilte Auflagen<br />
nicht einhält,<br />
d) der Benutzer Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie<br />
schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet.<br />
§ 4<br />
Ort und Zeit der Benutzung, Verhalten im Benutzerraum<br />
1. Das Archivgut kann nur im Benutzerraum während der festgesetzten<br />
Öffnungszeiten eingesehen werden. Das Betreten der Magazine durch<br />
Benutzer ist nur mit Erlaubnis des Archivpersonals gestattet.<br />
2. Die Benutzer haben sich im Benutzerraum so zu verhalten, dass kein anderer<br />
behindert oder belästigt wird. Zum Schutz des Archivguts ist es insbesondere<br />
untersagt, im Benutzerraum zu rauchen, zu essen, zu trinken. Kameras,<br />
Taschen, Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen an den Benutzer-<br />
Arbeitsplatz nicht mitgenommen werden.<br />
§ 5<br />
Vorlage von Archivgut<br />
1. Das <strong>Stadt</strong>archiv kann den Umfang des gleichzeitig vorzulegenden Archivguts<br />
beschränken; es kann die Bereithaltung zur Benutzung zeitlich begrenzen.<br />
2. Archivgut ist sorgfältig zu behandeln und in gleicher Ordnung und in gleichem<br />
Zustand wie es vorgelegt wurde, spätestens am Ende der täglichen<br />
Öffnungszeit wieder zurückzugeben. Es ist untersagt, Archivgut zu<br />
beschädigen oder zu verändern, insbesondere<br />
14
a) Bemerkungen und Striche anzubringen,<br />
b) verblasste Stellen nachzuziehen,<br />
c) darauf zu radieren, es als Schreibunterlage zu verwenden oder Blätter<br />
herauszunehmen.<br />
3. Bemerkt der Benutzer Schäden an dem Archivgut, so hat er sie unverzüglich<br />
dem Aufsichtspersonal anzuzeigen.<br />
4. In Ausnahmefällen kann Archivgut an andere Archive und zu<br />
Ausstellungszwecken ausgeliehen werden.<br />
5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Archivbibliothek.<br />
§ 6<br />
Haftung<br />
1. Der Benutzer haftet für die von ihm verursachten Verluste oder<br />
Beschädigungen des überlassenen Archivguts sowie für die sonst bei<br />
der Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs verursachten Schäden. Dies gilt nicht,<br />
wenn er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.<br />
2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit bei der Vorlage von Archivgut und Reproduktionen<br />
zurückzuführen sind.<br />
§ 7<br />
Auswertung des Archivguts<br />
Der Benutzer hat bei der Auswertung des Archivguts die Rechte und die<br />
schutzwürdigen Interessen der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong>, die Urheber- und<br />
Persönlichkeitsrechte Dritter und deren schutzwürdige Interessen zu wahren.<br />
Er hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> von Ansprüchen Dritter freizustellen. Belegstellen<br />
sind anzugeben.<br />
15
§ 8<br />
Belegexemplare<br />
1. Der Benutzer ist verpflichtet, von einem Druckwerk im Sinne von § 2 Abs. 1<br />
des Pflichtexemplargesetzes, das er unter wesentlicher Verwendung von<br />
Archivgut des <strong>Stadt</strong>archivs verfasst oder erstellt hat, nach Erscheinen des<br />
Druckwerkes dem <strong>Stadt</strong>archiv unaufgefordert ein Belegexemplar<br />
unentgeltlich abzuliefern. Ist dem Benutzer die unentgeltliche Ablieferung<br />
eines Belegexemplares insbesondere wegen der niedrigen Auflage oder der<br />
hohen Kosten des Druckwerkes nicht zumutbar, kann er dem <strong>Stadt</strong>archiv<br />
entweder ein Exemplar des Druckwerkes zur Herstellung einer<br />
Vervielfältigung für einen angemessenen Zeitraum überlassen oder eine<br />
Entschädigung bis zur Höhe des halben Ladenpreises verlangen. Wenn ein<br />
Ladenpreis nicht besteht, kann der Benutzer eine Entschädigung bis zur<br />
Höhe der halben Herstellungskosten des Belegexemplars verlangen.<br />
2. Absatz 1 Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Veröffentlichungen des<br />
Nutzers in Sammelwerken oder Zeitschriften sowie für Schriftwerke, die nicht<br />
veröffentlicht sind.<br />
3. Ohne Zustimmung des Nutzers dürfen nichtveröffentlichte Schriftwerke vom<br />
<strong>Stadt</strong>archiv nur zur Erschließung von Archivgut verwendet werden; anderen<br />
Personen darf keine Einsicht in nichtveröffentlichte Schriftwerke gewährt<br />
werden.<br />
§ 9<br />
Reproduktionen und Editionen<br />
1. Die Fertigung von Reproduktionen und deren Publikation bedürfen der<br />
Zustimmung der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong>. Die Reproduktionen dürfen nur für den<br />
freigegebenen Zweck und unter Angabe der Belegstellen verwendet werden.<br />
2. Von jeder Veröffentlichung einer Reproduktion ist dem <strong>Stadt</strong>archiv ein<br />
Belegexemplar kostenlos zu überlassen.<br />
3. Die Herstellung von Reproduktionen fremder Archivalien bedarf der<br />
schriftlichen Zustimmung des Eigentümers.<br />
16
§ 10<br />
Gebühren<br />
1. Die Erhebung von Gebühren und Auslagen richtet sich nach der<br />
Entgeltordnung des <strong>Stadt</strong>archivs <strong>Filderstadt</strong> in der jeweils gültigen Fassung.<br />
2. Bei der Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs für wissenschaftliche und<br />
ortsgeschichtliche Zwecke kann auf die Erhebung von Gebühren verzichtet<br />
werden.<br />
§ 11<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Archivordnung gilt auch für Archivgut anderer Stellen, soweit mit den<br />
abgegebenen Stellen keine andere Vereinbarung getroffen wurde.<br />
§ 12<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Archivsatzung tritt am 30. Juli 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />
Benutzungsordnung vom 30. April 1984 außer Kraft.<br />
Hinweis nach §4 GemO:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder<br />
aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer<br />
Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines<br />
Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> geltend gemacht<br />
worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine<br />
etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn<br />
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder<br />
- die Oberbürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 GemO wegen<br />
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder<br />
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss<br />
beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.<br />
17
<strong>Filderstadt</strong>, den 24. Juli 2012<br />
Gabriele Dönig-Poppensieker<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 32<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 00<br />
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />
Ausgefertigt:<br />
<strong>Filderstadt</strong>, den 24. Juli 2012<br />
Gabriele Dönig-Poppensieker<br />
Oberbürgermeisterin<br />
18
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 13 Schulentwicklung in <strong>Filderstadt</strong><br />
Vorlagen-Nr. 0305/2012<br />
Die Vorsitzende<br />
beantragt, den TOP 13 vor dem TOP 6 zu behandeln und lässt über den<br />
Antrag abstimmen:<br />
Dem Antrag wird bei<br />
Ja-Stimmen: 26<br />
Nein-Stimmen: 02<br />
Enthaltungen: 02<br />
mehrheitlich zugestimmt.<br />
Der TOP 13 wird vorgezogen.<br />
<strong>Stadt</strong>rat Hermann (Freie Wähler)<br />
beantragt, den 1. Satz des Beschlussvorschlags<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> fordert alle Schulen in <strong>Filderstadt</strong> auf, gemeinsam ein Konzept<br />
für ein zukunftsfähiges Schulangebot in <strong>Filderstadt</strong> zu entwickeln, das das<br />
derzeitige Anmeldeverhalten an den weiterführenden Schulen sowie die neuen<br />
Rahmenbedingungen des Landes Baden- Württemberg berücksichtigt.<br />
wie folgt zu ändern:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> fordert alle Schulen in <strong>Filderstadt</strong> auf, gemeinsame Konzepte<br />
für ein zukunftsfähiges Schulangebot in <strong>Filderstadt</strong> zu entwickeln, das das<br />
19
derzeitige Anmeldeverhalten an den weiterführenden Schulen sowie die neuen<br />
Rahmenbedingungen des Landes Baden- Württemberg berücksichtigt.<br />
Dem Antrag wird bei<br />
Ja-Stimmen: 30<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 00<br />
einstimmig zugestimmt.<br />
Der Gemeinderat fasst darauf folgenden<br />
anderweitigen Beschluss:<br />
1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> fordert alle Schulen in <strong>Filderstadt</strong> auf, gemeinsame<br />
Konzepte für ein zukunftsfähiges Schulangebot in <strong>Filderstadt</strong> zu entwickeln,<br />
das das derzeitige Anmeldeverhalten an den weiterführenden Schulen<br />
sowie die neuen Rahmenbedingungen des Landes Baden- Württemberg<br />
berücksichtigt. Insbesondere sind hierbei der Wegfall der verbindlichen<br />
Grundschulempfehlung und die neue Schulart Gemeinschaftsschule<br />
einzubeziehen.<br />
2. Die Umsetzung des Grundsatz- und Baubeschlusses für die Errichtung<br />
eines Ganztagsbetriebes in der Gotthard- Müller- Schule wird ausgesetzt.<br />
Der Gemeinderatsbeschluss gemäß Vorlage 0014/2012 wird aufgehoben<br />
und die eingeplanten Finanzierungsmittel im Doppelhaushalt 2012/ 2013<br />
gesperrt.<br />
3. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> ist grundsätzlich bereit, die räumlichen Kapazitäten in<br />
den Gymnasien auszuweiten, um Schülerinnen und Schüler aus<br />
benachbarten Gemeinden aufnehmen zu können. Dies setzt zwingend eine<br />
Bereitschaft zur Mitfinanzierung der Wohnsitzgemeinden voraus. Solange<br />
eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung nicht vorliegt, werden<br />
zusätzliche Raumangebote nur geschaffen, soweit sie zur Deckung des<br />
Filderstädter Bedarfs erforderlich sind. Bis zu einem möglichen Bau weiterer<br />
Räume müssen die Schüler so gelenkt werden, dass die Anmeldungen aus<br />
<strong>Filderstadt</strong> an einem der beiden Gymnasien berücksichtigt werden können.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 30<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 00<br />
Der anderweitige Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />
20
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 7 Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb FILharmonie<br />
Vorlagen-Nr. 0226/2012<br />
Der Gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die 9. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb<br />
FILharmonie <strong>Filderstadt</strong> vom 21.02.1994 wird beschlossen.<br />
9. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb FILharmonie<br />
<strong>Filderstadt</strong> vom 21.02.1994.<br />
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3<br />
Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Filderstadt</strong> am 23.07.2012 folgende 9. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung<br />
der FILharmonie <strong>Filderstadt</strong> vom 21.02.1994 beschlossen.<br />
21
I. - § 3 Betriebsausschuss – erhält folgende Fassung:<br />
§ 3<br />
Betriebsausschuss<br />
(1) Für die Angelegenheiten des Eigenbetriebs wird ein beschließender<br />
Betriebsausschuss (BAFil) gebildet. Der Betriebsausschuss besteht aus dem<br />
Vorsitzenden und 9 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.<br />
Für die Mitglieder des Betriebsausschusses BAFil werden Stellvertretungen<br />
bestellt, welche die Mitglieder ihrer Fraktion für den Fall der Verhinderung in<br />
Reihenfolge vertreten. Über die Reihenfolge ist sogleich mit der Bestellung der<br />
Stellvertretung zu entscheiden.<br />
(2) Der Betriebsausschuss berät alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs vor, die<br />
der Entscheidung des Gemeinderats vorbehalten sind.<br />
(3) Dem Betriebsauschuss FILharmonie (BAFil) werden folgende<br />
Angelegenheiten des Eigenbetriebs zur Entscheidung übertragen, soweit nicht der<br />
Gemeinderat zuständig ist:<br />
1. die allgemeine Festsetzung von Rahmensätzen für Mieten und Entgelte,<br />
2. die Planung von Vorhaben des Finanzhaushalts, die Ausführung von<br />
Vorhaben (Lieferung, Leistung, Kauf, Verkauf, Leasing) des<br />
Finanzhaushalts von mehr als 50.000 EURO je Vorhaben,<br />
3. den Abschluss von Verträgen, die den Betrag von 50.000 EURO<br />
übersteigen,<br />
4. die Zustimmung zu Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt, wenn diese<br />
10.000 EURO übersteigen, und zu Mehrausgaben bei den im<br />
Finanzhaushalt veranschlagten Investitionsausgaben, wenn diese für<br />
einzelne Vorhaben 10.000 EURO übersteigen,<br />
5. die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn<br />
der Streitwert bzw. das Zugeständnis im Einzelfall mehr als 10.000 EURO<br />
beträgt,<br />
6. die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche<br />
Entscheidungen von Beamten ab Besoldungsgruppe A 11 sowie von<br />
Beschäftigten ab Entgeltgruppe 11 TVöD, soweit es sich nicht um eine<br />
vorübergehende Beschäftigung handelt.<br />
7. die Bewilligung von nicht im Wirtschaftsplan einzeln ausgewiesenen<br />
Freiwilligkeitsleistungen sowie die Gewährung von Darlehen von mehr als<br />
3.000 EURO,<br />
8. die Stundung von Forderungen ab 20.000 EURO,<br />
9. den Verzicht auf Ansprüche oder die Niederschlagung solcher Ansprüche<br />
ab 3.000 EURO bis 25.000 EURO im Einzelfall,<br />
10. die Veräußerung von beweglichem Vermögen ab 10.000 EURO im<br />
Einzelfall,<br />
22
11. die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen<br />
oder ihre Vermittlung an Dritte,<br />
12. den Abschluss, die Änderung oder die Aufhebung von Pachtverträgen des<br />
Restaurants einschließlich der Hallenbewirtschaftung. Für sonstige<br />
Bereiche, soweit die Laufzeit länger als zwei Jahre beträgt oder die<br />
Pachteinnahmen höher als 5.000 EURO pro Jahr sind,<br />
13. den Abschluss kreditähnlicher Rechtsgeschäfte, wenn der Betrag oder<br />
Wert im Einzelfall 25.000 EURO übersteigt.<br />
14. Soweit sich die Zuständigkeit nach Wertgrenzen (Nettobeträge) bestimmt,<br />
beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die<br />
Zerlegung eines solchen Vorganges in mehrere Teile zur Begründung<br />
einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbaren<br />
wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den<br />
Jahresbedarf.<br />
II. - § 7 Inkrafttreten – erhält folgende Fassung:<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Die 9. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung tritt am 1. August 2012 in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 25<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 06<br />
Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />
Aufgestellt:<br />
<strong>Filderstadt</strong>, den 24. Juli 2012<br />
Gabriele Dönig-Poppensieker<br />
Oberbürgermeisterin<br />
23
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 8 Rechnungsabschluss 2011<br />
- Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
Vorlagen-Nr. 0090/2012<br />
Der Gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
1. Der Gemeinderat stimmt den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten über-/<br />
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu.<br />
2. Den dargestellten Deckungsvorschlägen wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 29<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 02<br />
Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />
24
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 9 Weiterentwicklung der Kindertagespflege<br />
- überplanmäßige Ausgaben 2012<br />
Vorlagen-Nr. 0266/2012<br />
Der Gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
1. Zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> wird der<br />
überplanmäßigen Ausgabe von 200.000 € zugestimmt.<br />
2. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen durch Zahlungen des Landkreises<br />
Esslingen (Kostenstelle 40165000, Sachkonto 31420000).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 30<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 01<br />
Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />
25
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 10 Neubau Kinderhaus Neuhäuser Bach<br />
Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage im bestehenden<br />
Kindergarten<br />
Neuhäuser Bach<br />
- Grundsatz- und Baubeschluss<br />
Vorlagen-Nr. 0030/2012<br />
Der Gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
1. Der Gemeinderat fasst den Grundsatz- und Baubeschluss für den Neubau des<br />
Kinderhauses Neuhäuser Bach, Wiesenstraße 125 in 70794 <strong>Filderstadt</strong>-<br />
Bernhausen.<br />
2. Der beigefügten Entwurfsplanung HOAI (Leistungsphase 3) wird zugestimmt.<br />
3. Der Kostenberechnung nach DIN 276 für den Neubau des Kinderhauses, die<br />
mit der Gesamtsumme von 2.835.000,00 €/brutto schließt, wird zugestimmt.<br />
4. Der Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage (Pelletkessel) im bestehenden<br />
Kindergarten „Neuhäuser Bach“ wird zugestimmt.<br />
5. Der Kostenberechnung nach DIN 276 für die Erneuerung der<br />
Wärmeerzeugungsanlage, die mit Gesamtkosten von 173.000,00 €/brutto<br />
schließt wird zugestimmt.<br />
26
6. Den überplanmäßigen Auszahlungen im Jahr 2013 für den Neubau des<br />
Kinderhauses in Höhe von 920.300,00 €/brutto (Sachkonto 78710000,<br />
Investitionsauftrag 761211240112) wird zugestimmt. Der erhöhte<br />
Finanzierungsmittelbedarf geht zu Lasten des Rechnungsergebnisses im<br />
Gesamtfinanzhaushalt und reduziert die Liquidität.<br />
7. Den überplanmäßigen Ausgaben für die Erneuerung der Heizungsanlage im<br />
bestehenden Kindergarten in Höhe von 173.000,00 €/brutto (Sachkonto<br />
42111000, Kostenstelle 201443063) wird zugestimmt. Die<br />
außerplanmäßigen Aufwendungen gehen zu Lasten des Rechnungsergebnisses<br />
im Ergebnishaushalt und im Gesamtfinanzhaushalt und reduziert<br />
die Liquidität.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 31<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 00<br />
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />
27
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 11 Neubau Kinderhaus Jahn-Areal<br />
- Grundsatz- und Baubeschluss<br />
Vorlagen-Nr. 0031/2012<br />
Der Gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
1. Der Gemeinderat fasst den Grundsatz- und Baubeschluss für den Neubau des<br />
Kinderhauses Jahnareal, Jahnstrasse in 70794 <strong>Filderstadt</strong>-Bernhausen.<br />
3. Der beigefügten Entwurfsplanung HOAI (Leistungsphase 3) wird zugestimmt.<br />
3. Der Kostenberechnung nach DIN 276 für den Neubau des Kinderhauses, die<br />
mit der Gesamtsumme von 3.750.000,00 €/brutto schließt, wird zugestimmt.<br />
4. Den überplanmäßigen Auszahlungen im Jahr 2013 für den Neubau des<br />
Kinderhauses in Höhe von 526.800,00 €/brutto (Sachkonto 78710000,<br />
Investitionsauftrag 761211240114) wird zugestimmt. Der erhöhte<br />
Finanzierungsmittelbedarf geht zu Lasten des Rechnungsergebnisses im<br />
Gesamtfinanzhaushalt und reduziert die Liquidität.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 31<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 00<br />
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />
28
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 12 Neubau Kinderhaus Weilerhau<br />
- Grundsatz- und Baubeschluss<br />
Vorlagen-Nr. 0032/2012<br />
Der Gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
1. Der Gemeinderat fasst den Grundsatz- und Baubeschluss für den Neubau des<br />
Kinderhauses „Im Weilerhau“, in 70794 <strong>Filderstadt</strong>- Plattenhardt.<br />
5. Der beigefügten Entwurfsplanung HOAI (Leistungsphase 3) wird zugestimmt.<br />
3. Der Kostenberechnung nach DIN 276 für den Neubau des Kinderhauses, die<br />
mit der Gesamtsumme von 4.365.000,00 €/brutto schließt, wird zugestimmt.<br />
6. Den überplanmäßigen Auszahlungen im Jahr 2013 für den Neubau des<br />
Kinderhauses in Höhe von 750.300,00 €/brutto (Sachkonto 78710000,<br />
Investitionsauftrag 761211240121) wird zugestimmt. Der erhöhte<br />
Finanzierungsmittelbedarf geht zu Lasten des Rechnungsergebnisses im<br />
Gesamtfinanzhaushalt und reduziert die Liquidität.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 28<br />
Nein-Stimmen: 02<br />
Enthaltungen: 01<br />
Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />
29
.<br />
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 14 Bürgerversammlung am 12. September 2012 in der FILharmonie<br />
zum Thema Schulentwicklungsplanung in <strong>Filderstadt</strong><br />
Vorlagen-Nr. 0189/2012<br />
Der Gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
Es wird eine Bürgerversammlung anberaumt.<br />
Sie findet statt am Mittwoch, 12. September 2012, 19:00 Uhr, in der<br />
FILharmonie.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung durch die Oberbürgermeisterin<br />
2. Schulentwicklungsplanung in <strong>Filderstadt</strong><br />
3. Fragen/Diskussion mit der Bürgerschaft<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 31<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 01<br />
Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />
30
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 15 Mensabetrieb in der Ganztagsschule Bruckenackerschule<br />
- Ausschreibung und Vergabe für die Schuljahre 2012/2013<br />
und 2013/2014<br />
- Entgeltfestsetzung<br />
Vorlagen-Nr. 0287/2012<br />
Der Gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
1. Der Vergabe der Essenslieferung nach dem Cook & Chill-Verfahren an die<br />
Firma Essig Frischmenü GmbH für den Zeitraum 10. September 2012 bis<br />
12. September 2014 wird zugestimmt.<br />
2. Für die Essensausgabe im Bereich der Verlässlichen Grundschule/<br />
Flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie für den Ganztagsschulbetrieb an der<br />
Bruckenackerschule wird ein Entgelt je Kind und Tag in Höhe von 3,50 Euro<br />
erhoben.<br />
3. Den für die Vergabe der Essenslieferung notwendigen außerplanmäßigen<br />
Haushaltsmitteln in Höhe von 18.000 Euro im Haushaltsjahr 2012 und<br />
57.000 Euro im Haushaltsjahr 2013 (Kontierung: 42730000/ 40265100) wird<br />
zugestimmt. Die Deckung erfolgt über Mehrerträge bei den<br />
Verpflegungsentgelten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 28<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 03<br />
Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />
.<br />
31
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 16 Aufnahme der Gemeinde Wolfschlugen in den<br />
Förderschulbezirk der Pestalozzischule<br />
Vorlagen-Nr. 0229/2012<br />
Der Gemeinderat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
Zustimmung zur Aufnahme der Gemeinde Wolfschlugen in den Förderschulbezirk<br />
Pestalozzischule in <strong>Filderstadt</strong>-Sielmingen ab dem Schuljahr 2013/2014.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 31<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 00<br />
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />
32
<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />
Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />
Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />
öffentliche Sitzung<br />
TOP 17 Verschiedenes<br />
17.1 Bürgerbefragung der Polizeidirektion Esslingen<br />
Die Vorsitzende<br />
erinnert an den Vortrag von Frau Tränkle, Leiterin des Polizeirevier <strong>Filderstadt</strong>, in<br />
der vergangenen Gemeinderatssitzung. Frau Tränkle hat der <strong>Stadt</strong>verwaltung, auf<br />
Wunsch aus der Mitte des Gremiums, die Bürgerbefragung der PD Esslingen mit<br />
Detailauswertung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> zukommen lassen. Diese wird im Laufe<br />
der Woche dem Gemeinderat per E-Mail zur Information zugesendet.<br />
17.2 <strong>Stadt</strong>teilekonferenz<br />
Die Vorsitzende<br />
bittet die Fraktionen darum - wie mit dem Gemeinderat bereits besprochen - für die<br />
Vorbereitungsgruppe zur <strong>Stadt</strong>teilekonferenz eine Vertreterin oder einen Vertreter<br />
zu benennen. Die Vorbereitungsgruppe wird sich am 18.09.2012 zwischen 17:00<br />
und 21:00 Uhr in der Aicher Straße 9 (Bernhausen), 2. Stock treffen.<br />
17.3 Demografischer Wandel<br />
Die Vorsitzende<br />
erinnert daran, dass verschiedene Anträge der Fraktionen zum Thema<br />
demografischer Wandel vorliegen. Hierfür wurde eine Arbeitsgruppe<br />
zusammengestellt. Die Fraktionen werden darum gebeten, jeweils eine Vertreterin<br />
oder einen Vertreter zu benennen, die bei Bedarf dann von der Arbeitsgruppe<br />
eingeladen werden können.<br />
33
17.4 Baurechtstage<br />
Die Vorsitzende<br />
informiert über die Durchführung der Baurechtstage und teilt entsprechende Flyer<br />
im Gremium aus.<br />
Weiter lädt die Vorsitzende herzlich alle Mitglieder des Gemeinderats zum<br />
abendlichen Empfang an den Baurechtstagen bzw. auch, bei bestehendem<br />
Interesse, zu den Vorträgen ein.<br />
17.5 Lärmaktionsplan<br />
<strong>Stadt</strong>rat Schumacher (FDP)<br />
erkundigt sich, ob die <strong>Stadt</strong>verwaltung die Anregungen zum Lärmaktionsplan<br />
bereits an das Regierungspräsidium weitergegeben hat. Er erinnert an die<br />
Abgabefrist am kommenden Freitag, den 27.07.2012.<br />
BM Molt<br />
erklärt daraufhin, dass die Anregungen von Herrn Schumacher in die Erklärung der<br />
<strong>Stadt</strong> übernommen werden und diese noch rechtzeitig versendet wird.<br />
17.6 Gesplittete Abwassergebühr<br />
<strong>Stadt</strong>rat Hermann (Freie Wähler)<br />
berichtet über Rückfragen der <strong>Stadt</strong>verwaltung zur gesplitteten Abwassergebühr an<br />
Bürgerinnen und Bürger. Er bittet darum, dass zukünftig bei den Rückfragen die<br />
Bürgerinnen und Bürger entsprechend aufgeklärt werden, wo es zu Unklarheiten<br />
gekommen ist bzw. weitere Auskünfte nötig sind.<br />
BM Molt<br />
sichert zu, diese Anregung aufzugreifen.<br />
17.7 Feldweg in den Birken<br />
<strong>Stadt</strong>rat Matthias Weinmann (Freie Wähler)<br />
erinnert daran, dass bei der „Plattenhardter Felderrundfahrt“ darum gebeten wurde,<br />
den Feldweg in den Birken (Verbindung zwischen Plattenhardt und Bernhäuser<br />
Forst) neu zu vermessen.<br />
Herr Kehrer, Leiter des Amts für Sicherheit, Ordnung und Soziales,<br />
gibt Auskunft darüber, dass noch nicht alle benötigten Unterschriften von den<br />
Betroffenen zur Vermessung des Feldwegs vorhanden sind. Er hofft, dass dies in<br />
den nächsten Wochen geschehen wird.<br />
17.8 Uhlberghalle in Bonlanden<br />
<strong>Stadt</strong>rat Bopp (CDU)<br />
spricht den Zustand des Treppenaufgangs zum Vereinszimmer in der Uhlberghalle<br />
an. Zum einem wächst die Hecke in den Aufgang hinein, zum anderen ergibt sich<br />
eine Stolperfalle bei der Treppenanlage.<br />
34
Weiter berichtet er darüber, dass die Treppe im Winter nicht geräumt und gestreut<br />
wird.<br />
BM Molt<br />
erklärt, dass der Zustand über den Treppenaufgang bekannt und an das<br />
Tiefbauamt entsprechend weitergeleitet worden ist.<br />
Zur Frage nach dem Winterdienst versichert er, dass dies durch die<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung geklärt wird. Er ist der Auffassung, dass dies durch den<br />
Hausmeister durchgeführt werden müsste.<br />
17.9 Kinderbetreuungsplätze<br />
<strong>Stadt</strong>rat Bauer (SPD)<br />
regt an, dass das Gelände bei der Alten Mühle städtebaulich betrachtet wird, um<br />
dort zukünftig evtl. neue Kinderbetreuungsplätze zu schaffen.<br />
Die Vorsitzende<br />
sagt eine Prüfung durch die Verwaltung zu.<br />
17.10 Lärmaktionsplan<br />
<strong>Stadt</strong>rad Steck (SPD)<br />
spricht nochmals den Lärmaktionsplan an und erinnert die Verwaltung an seinen<br />
Antrag, den er dazu gestellt hat.<br />
Die Vorsitzende<br />
erwidert, dass eine Vorberatung im ATU - wie im Antrag gefordert - aus zeitlichen<br />
Gründen unmöglich gewesen ist.<br />
BM Molt<br />
ergänzt, dass die im Antrag formulierten Anregungen zum Lärmaktionsplan 1 zu 1<br />
von der <strong>Stadt</strong> aufgegriffen wurden und sich in der Stellungnahme der <strong>Stadt</strong><br />
wiederfinden.<br />
Aufgestellt:<br />
<strong>Filderstadt</strong>, den 27. August 2012<br />
Daniel Kienle<br />
Schriftführer<br />
35