26.12.2012 Aufrufe

Ergebnisprotokoll - Stadt Filderstadt

Ergebnisprotokoll - Stadt Filderstadt

Ergebnisprotokoll - Stadt Filderstadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung: 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 20:58 Uhr<br />

Es waren anwesend:<br />

stimmberechtigt<br />

Oberbürgermeisterin Gabriele Dönig-Poppensieker Oberbürgermeisterin<br />

<strong>Stadt</strong>rat Erhard Alber<br />

Teilweise anwesend:<br />

Ö-Sitzung TOP 1 bis TOP 17<br />

(18:02 bis 20:58 Uhr)<br />

<strong>Stadt</strong>rat Karlheinz Bopp A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Albert Hild A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Willy Stoll A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Christoph Traub<br />

A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Walter Bauer<br />

Teilweise anwesend:<br />

Ö-Sitzung TOP 4 bis Sitzungsende<br />

(18:18 bis 22:03 Uhr)<br />

<strong>Stadt</strong>rat Bernd Menz A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Prof. Dr. Willfried Nobel A J<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Cornelia Olbrich A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Rolf Steck A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Frank Schwemmle A J<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Karin Selje A J<br />

1<br />

A J<br />

A J<br />

A J


<strong>Stadt</strong>rat Alfred Weinmann<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Irmgard Beck A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Richard Briem<br />

A J<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Rosemarie Gädeke<br />

Teilweise anwesend:<br />

Ö-Sitzung TOP 4 bis Sitzungsende<br />

(18:14 bis 22:03 Uhr)<br />

<strong>Stadt</strong>rat Stefan Hermann<br />

<strong>Stadt</strong>rat Robert Hertler<br />

Teilweise anwesend:<br />

Ö-Sitzung TOP 4 bis Sitzungsende<br />

(18:14 bis 22:03 Uhr)<br />

<strong>Stadt</strong>rat Rolf Kurfess<br />

Teilweise anwesend:<br />

Ö-Sitzung TOP 4 bis TOP 6; TOP 13<br />

(18:25 bis 19:41 Uhr)<br />

<strong>Stadt</strong>rat Ernst Schumacher A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Andreas Schweizer A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Matthias Weinmann<br />

A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Matthias Gastel A J<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Andrea Jelic A J<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Catherine Kalarrytou A J<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Monika Riegraf A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Armin Stickler A J<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Ute Weinmann<br />

A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Johannes Jauch A J<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Ingeborg Pflieger A J<br />

<strong>Stadt</strong>rat Helmut Schumacher A J<br />

Es fehlten entschuldigt:<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Friederike Alber E J<br />

2<br />

A J<br />

A J<br />

A J<br />

A J<br />

A J


Für die Verwaltung:<br />

Andreas Koch Erster Bürgermeister A V<br />

Reinhard Molt Bürgermeister A V<br />

Dieter Alber A V<br />

Jürgen Bihler N V<br />

Norbert Branz N V<br />

Georg Braunmüller A V<br />

Helmut Dworatschek A V<br />

Klaus Heim A V<br />

Ursula Helm N V<br />

Edeltraud Herrmann A V<br />

Stefan Hörz N V<br />

Wolfgang Kaiser N V<br />

Werner Kehrer A V<br />

Daniel Kienle Schriftführer A V<br />

Silke Köhler N V<br />

Waldemar Kolb A V<br />

Jürgen Kordina N V<br />

Sabine Kroner N V<br />

Tobias Meigel A V<br />

Jens Theobaldt A V<br />

Patrick Rapp A V<br />

Guido Rudolf N V<br />

Walter Schweizer N V<br />

Simone Schwiete A V<br />

Claudia Vöhl N V<br />

Dieter Vogel N V<br />

Albrecht Weckmann N V<br />

Rudolf Zultner A V<br />

Nikolaus Back A V<br />

Kerstin Pichler A V<br />

3


Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Einladung form-<br />

und fristgerecht ergangen ist. Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist<br />

gegeben. Es liegen keine Einwände gegen die Tagesordnung vor.<br />

Es erfolgt der Eintritt in die Tagesordnung:<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Bekanntgaben<br />

2. Fragestunde (Fragen, Anregungen und Vorschläge aus der Bevölkerung)<br />

3. Bebauungsplanverfahren und Verfahren zu den Örtlichen<br />

Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für das<br />

Plangebiet Roggenstraße 63 im <strong>Stadt</strong>teil Bonlanden<br />

- Beratung der während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen<br />

- Satzungsbeschluss<br />

Vorlagen-Nummer: 0228/2012<br />

4. Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes<br />

Vorlagen-Nummer: 0144/2012<br />

5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung<br />

Gebühren für Kontrollen der Waffenaufbewahrung<br />

Vorlagen-Nummer: 0007/2012<br />

6. Archivordnung<br />

Vorlagen-Nummer: 0225/2012<br />

13. Schulentwicklung in <strong>Filderstadt</strong><br />

Vorlagen-Nummer: 0305/2012<br />

7. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb FILharmonie<br />

Vorlagen-Nummer: 0226/2012<br />

8. Rechnungsabschluss 2011<br />

- Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

Vorlagen-Nummer: 0090/2012<br />

9. Weiterentwicklung der Kindertagespflege<br />

- überplanmäßige Ausgaben 2012<br />

Vorlagen-Nummer: 0266/2012<br />

10. Neubau Kinderhaus Neuhäuser Bach<br />

Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage im bestehenden Kindergarten<br />

Neuhäuser Bach<br />

- Grundsatz- und Baubeschluss<br />

Vorlagen-Nummer: 0030/2012<br />

11. Neubau Kinderhaus Jahn-Areal<br />

- Grundsatz- und Baubeschluss<br />

Vorlagen-Nummer: 0031/2012<br />

4


12. Neubau Kinderhaus Weilerhau<br />

- Grundsatz- und Baubeschluss<br />

Vorlagen-Nummer: 0032/2012<br />

14. Bürgerversammlung am 12. September 2012 in der FILharmonie<br />

zum Thema Schulentwicklungsplanung in <strong>Filderstadt</strong><br />

Vorlagen-Nummer: 0189/2012<br />

15. Mensabetrieb in der Ganztagsschule Bruckenackerschule<br />

- Ausschreibung und Vergabe für die Schuljahre 2012/2013<br />

und 2013/2014<br />

- Entgeltfestsetzung<br />

Vorlagen-Nummer: 0287/2012<br />

16. Aufnahme der Gemeinde Wolfschlugen in den<br />

Förderschulbezirk der Pestalozzischule<br />

Vorlagen-Nummer: 0229/2012<br />

17. Verschiedenes<br />

5


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 1 Bekanntgaben<br />

Die Vorsitzende<br />

weist darauf hin, dass die nachstehend aufgeführten, in der nichtöffentlichen<br />

Sitzung des Gemeinderates am 25. Juni 2012 gefassten Beschlüsse, im<br />

Sitzungssaal öffentlich aushängen und somit entsprechend den Anforderungen der<br />

Gemeindeordnung bekannt gemacht sind:<br />

Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Leiterin des<br />

Umweltschutzreferates<br />

Der Verlängerung des Arbeitsvertrages von Frau Margit Riedinger, Leiterin des<br />

Umweltschutzreferates, bis 31. Dezember 2017 wird zugestimmt.<br />

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.<br />

Beförderungen von Beamten<br />

Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Beförderungen:<br />

<strong>Stadt</strong>amtsrat Karl-Heinz Bühler, Abteilungsleiter der IuK/Zentrale Verwaltung,<br />

zum <strong>Stadt</strong>oberamtsrat zum 15. Juli 2012<br />

<strong>Stadt</strong>oberamtsrat Jens Theobaldt, Amtsleiter des Amtes für Familie, Schulen und<br />

Vereine, zum <strong>Stadt</strong>verwaltungsrat zum 15. Juli 2012.<br />

6


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 2 Fragestunde (Fragen, Anregungen und Vorschläge aus der<br />

Bevölkerung)<br />

Ein Bürger<br />

erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der DSL-Versorgung in Sielmingen.<br />

Weiter würde er gern über den aktuellen Stand hinsichtlich des beabsichtigten<br />

Radweges in der Mühlwiesenstraße und der Fertigstellung der Eröffnungsbilanz der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> informiert werden.<br />

Eine Bürgerin<br />

spricht die persönliche Situation ihrer Mutter bezüglich eines Friedhofsgrab auf dem<br />

Friedhof in Sielmingen an. Sie bittet darum, die Reihengrab-Nutzung - entgegen der<br />

Friedhofssatzung - von 20 Jahre auf 25 Jahre zu verlängern; dabei appelliert sie an<br />

die Bürgernähe des Gemeinderates.<br />

BM Molt<br />

informiert über den derzeitigen Stand der DSL-Versorgung und den weiteren<br />

Ausbau.<br />

Zum Thema Radweg in der Mühlwiesenstraße schildert er, dass sich diesem<br />

Thema ebenfalls angenommen wurde.<br />

EBM Koch<br />

gibt Auskunft darüber, dass mit der Eröffnungsbilanz Ende diesen bzw. Anfang<br />

nächsten Jahres gerechnet werden kann.<br />

Die Vorsitzende<br />

geht auf die Situation auf dem Friedhof in Sielmingen ein und sichert eine erneute<br />

Überprüfung des Sachverhalts zu.<br />

7


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 3 Bebauungsplanverfahren und Verfahren zu den Örtlichen<br />

Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für<br />

das Plangebiet Roggenstraße 63 im <strong>Stadt</strong>teil Bonlanden<br />

- Beratung der während der Beteiligung eingegangenen<br />

Stellungnahmen<br />

- Satzungsbeschluss<br />

Vorlagen-Nr. 0228/2012<br />

Der Gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Den Stellungnahmen der Verwaltung zu den ihm Rahmen der Beteiligung der<br />

Bürger, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2)<br />

und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 2) und den damit<br />

verbundenen Änderungen (siehe Sachvortrag Ziff. 2) wird zugestimmt.<br />

2. Der Bebauungsplanentwurf vom 12.01.2012, zuletzt ergänzt am 02.05.2012<br />

(Anlage 4) für das Plangebiet Roggenstraße 63 wird einschließlich der<br />

zugehörigen Begründung vom 12.01.2012, zuletzt ergänzt am 02.05.2012<br />

(Anlage 3) gem. § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung<br />

beschlossen.<br />

3. Die Örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans Roggenstraße 63 vom<br />

12.01.2012, zuletzt ergänzt 02.05.2012 werden gem. § 74 LBO in Verbindung<br />

mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />

8


4. Der Vorhabensträger wird verpflichtet, zu Beginn der Baumaßnahmen durch<br />

vorsichtiges Abtragen der Fassaden, Dachdeckungen und Mauern ggf.<br />

vorgefundene Fledermäuse durch sachverständige Personen bergen zu lassen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 28<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 00<br />

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />

9


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 4 Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes<br />

Vorlagen-Nr. 0144/2012<br />

Der Gemeinderat fasst folgenden, negativ formulierten<br />

Beschluss:<br />

1. Der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes und der<br />

befristeten Personalaufstockung von 0,5 Sachbearbeiterstellen im<br />

Umweltschutzreferat wird vorbehaltlich einer Förderzusage durch den<br />

Projektträger Jülich (PTJ) nicht zugestimmt.<br />

2. Den hierfür im Jahr 2012 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in<br />

Höhe von 98.500 € wird nicht zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 04<br />

Nein-Stimmen: 28<br />

Enthaltungen: 00<br />

Der Beschluss wird mehrheitlich abgelehnt.<br />

10


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 5 Änderung der Verwaltungsgebührensatzung<br />

Gebühren für Kontrollen der Waffenaufbewahrung<br />

Vorlagen-Nr. 0007/2012<br />

Der Gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Das Gremium beschließt, für die Durchführung der Kontrollen zur<br />

Waffenaufbewahrung in <strong>Filderstadt</strong> kostendeckende Gebühren zu erheben.<br />

2. Die Gebührentatbestände für die Waffenaufbewahrungskontrollen werden bei<br />

der nächsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung berücksichtigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 13<br />

Enthaltungen: 04<br />

Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />

11


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 6 Archivordnung<br />

Vorlagen-Nr. 0225/2012<br />

Der Gemeinderat fast folgenden<br />

Beschluss:<br />

Archivordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong><br />

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 7 Abs. 3<br />

des Landesarchivgesetzes hat der Gemeinderat am 23.07.2012 folgende Satzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Aufgaben und Stellung des <strong>Stadt</strong>archivs<br />

1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> unterhält ein <strong>Stadt</strong>archiv.<br />

2. Das <strong>Stadt</strong>archiv hat die Aufgabe, alle in der Verwaltung angefallenen<br />

Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr ständig benötigt werden, zu<br />

überprüfen und solche von bleibendem Wert mit den entsprechenden<br />

Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein<br />

nutzbar zu machen. Das <strong>Stadt</strong>archiv sammelt außerdem die für die<br />

12


Geschichte und Gegenwart der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> bedeutsamen<br />

Dokumentationsunterlagen und unterhält eine Archivbibliothek. Es kann<br />

fremdes Archivgut aufnehmen.<br />

3. Das <strong>Stadt</strong>archiv fördert die Erforschung und die Kenntnis der <strong>Stadt</strong>- und<br />

Heimatgeschichte.<br />

§ 2<br />

Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs<br />

1. Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann nach Maßgabe<br />

dieser Archivordnung das <strong>Stadt</strong>archiv benutzen, soweit sich aus<br />

Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren<br />

Eigentümern des Archivguts nichts anderes ergibt.<br />

2. Als Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs gelten<br />

a) Auskunft und Beratung durch das Archivpersonal,<br />

b) Einsichtnahme in die Findbücher und sonstigen Hilfsmittel,<br />

c) Einsichtnahme in Archivgut.<br />

§ 3<br />

Benutzungserlaubnis<br />

Die Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs wird auf Antrag zugelassen, soweit Sperrfristen 1<br />

nicht entgegenstehen.<br />

1. Der Antragsteller hat einen Benutzungsantrag auszufüllen und sich auf<br />

Verlangen über seine Person auszuweisen.<br />

2. Die Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs ist einzuschränken oder zu versagen,<br />

soweit<br />

d) Grund zu der Annahme besteht, dass das Wohl der Bundesrepublik<br />

Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde,<br />

e) Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Dritter<br />

entgegenstehen oder<br />

f) der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde oder<br />

g) ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde oder<br />

h) Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern entgegenstehen.<br />

1 § 6 Abs. 2 bis 5, Abs. 6 Satz 1 Nummern 1 und 2 LArchG (Anlage 1), §§ 8, 10, 11<br />

BArchG<br />

(Anlage 2) gelten für das <strong>Stadt</strong>archiv entsprechend.<br />

13


2. Die Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs kann auch aus anderen wichtigen Gründen<br />

eingeschränkt oder versagt werden, insbesondere wenn<br />

a) das Wohl der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> verletzt werden könnte,<br />

b) der Antragsteller wiederholt oder schwerwiegend gegen die Archivordnung<br />

verstoßen oder ihm erteilte Auflagen nicht eingehalten hat,<br />

c) der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zulässt,<br />

d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen gleichzeitiger anderweitiger<br />

Benutzung nicht verfügbar ist,<br />

e) der Benutzungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in<br />

Druckwerke oder in Reproduktionen erreicht werden kann.<br />

3. Die Benutzungserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen (z.B. Auflagen,<br />

Bedingungen, Befristungen) versehen werden. Sie kann widerrufen oder<br />

zurückgenommen werden, insbesondere wenn<br />

a) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen oder<br />

b) nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Benutzung<br />

geführt hätten, oder<br />

c) der Benutzer gegen die Archivordnung verstößt oder ihm erteilte Auflagen<br />

nicht einhält,<br />

d) der Benutzer Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie<br />

schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet.<br />

§ 4<br />

Ort und Zeit der Benutzung, Verhalten im Benutzerraum<br />

1. Das Archivgut kann nur im Benutzerraum während der festgesetzten<br />

Öffnungszeiten eingesehen werden. Das Betreten der Magazine durch<br />

Benutzer ist nur mit Erlaubnis des Archivpersonals gestattet.<br />

2. Die Benutzer haben sich im Benutzerraum so zu verhalten, dass kein anderer<br />

behindert oder belästigt wird. Zum Schutz des Archivguts ist es insbesondere<br />

untersagt, im Benutzerraum zu rauchen, zu essen, zu trinken. Kameras,<br />

Taschen, Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen an den Benutzer-<br />

Arbeitsplatz nicht mitgenommen werden.<br />

§ 5<br />

Vorlage von Archivgut<br />

1. Das <strong>Stadt</strong>archiv kann den Umfang des gleichzeitig vorzulegenden Archivguts<br />

beschränken; es kann die Bereithaltung zur Benutzung zeitlich begrenzen.<br />

2. Archivgut ist sorgfältig zu behandeln und in gleicher Ordnung und in gleichem<br />

Zustand wie es vorgelegt wurde, spätestens am Ende der täglichen<br />

Öffnungszeit wieder zurückzugeben. Es ist untersagt, Archivgut zu<br />

beschädigen oder zu verändern, insbesondere<br />

14


a) Bemerkungen und Striche anzubringen,<br />

b) verblasste Stellen nachzuziehen,<br />

c) darauf zu radieren, es als Schreibunterlage zu verwenden oder Blätter<br />

herauszunehmen.<br />

3. Bemerkt der Benutzer Schäden an dem Archivgut, so hat er sie unverzüglich<br />

dem Aufsichtspersonal anzuzeigen.<br />

4. In Ausnahmefällen kann Archivgut an andere Archive und zu<br />

Ausstellungszwecken ausgeliehen werden.<br />

5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Archivbibliothek.<br />

§ 6<br />

Haftung<br />

1. Der Benutzer haftet für die von ihm verursachten Verluste oder<br />

Beschädigungen des überlassenen Archivguts sowie für die sonst bei<br />

der Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs verursachten Schäden. Dies gilt nicht,<br />

wenn er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit bei der Vorlage von Archivgut und Reproduktionen<br />

zurückzuführen sind.<br />

§ 7<br />

Auswertung des Archivguts<br />

Der Benutzer hat bei der Auswertung des Archivguts die Rechte und die<br />

schutzwürdigen Interessen der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong>, die Urheber- und<br />

Persönlichkeitsrechte Dritter und deren schutzwürdige Interessen zu wahren.<br />

Er hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> von Ansprüchen Dritter freizustellen. Belegstellen<br />

sind anzugeben.<br />

15


§ 8<br />

Belegexemplare<br />

1. Der Benutzer ist verpflichtet, von einem Druckwerk im Sinne von § 2 Abs. 1<br />

des Pflichtexemplargesetzes, das er unter wesentlicher Verwendung von<br />

Archivgut des <strong>Stadt</strong>archivs verfasst oder erstellt hat, nach Erscheinen des<br />

Druckwerkes dem <strong>Stadt</strong>archiv unaufgefordert ein Belegexemplar<br />

unentgeltlich abzuliefern. Ist dem Benutzer die unentgeltliche Ablieferung<br />

eines Belegexemplares insbesondere wegen der niedrigen Auflage oder der<br />

hohen Kosten des Druckwerkes nicht zumutbar, kann er dem <strong>Stadt</strong>archiv<br />

entweder ein Exemplar des Druckwerkes zur Herstellung einer<br />

Vervielfältigung für einen angemessenen Zeitraum überlassen oder eine<br />

Entschädigung bis zur Höhe des halben Ladenpreises verlangen. Wenn ein<br />

Ladenpreis nicht besteht, kann der Benutzer eine Entschädigung bis zur<br />

Höhe der halben Herstellungskosten des Belegexemplars verlangen.<br />

2. Absatz 1 Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Veröffentlichungen des<br />

Nutzers in Sammelwerken oder Zeitschriften sowie für Schriftwerke, die nicht<br />

veröffentlicht sind.<br />

3. Ohne Zustimmung des Nutzers dürfen nichtveröffentlichte Schriftwerke vom<br />

<strong>Stadt</strong>archiv nur zur Erschließung von Archivgut verwendet werden; anderen<br />

Personen darf keine Einsicht in nichtveröffentlichte Schriftwerke gewährt<br />

werden.<br />

§ 9<br />

Reproduktionen und Editionen<br />

1. Die Fertigung von Reproduktionen und deren Publikation bedürfen der<br />

Zustimmung der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong>. Die Reproduktionen dürfen nur für den<br />

freigegebenen Zweck und unter Angabe der Belegstellen verwendet werden.<br />

2. Von jeder Veröffentlichung einer Reproduktion ist dem <strong>Stadt</strong>archiv ein<br />

Belegexemplar kostenlos zu überlassen.<br />

3. Die Herstellung von Reproduktionen fremder Archivalien bedarf der<br />

schriftlichen Zustimmung des Eigentümers.<br />

16


§ 10<br />

Gebühren<br />

1. Die Erhebung von Gebühren und Auslagen richtet sich nach der<br />

Entgeltordnung des <strong>Stadt</strong>archivs <strong>Filderstadt</strong> in der jeweils gültigen Fassung.<br />

2. Bei der Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs für wissenschaftliche und<br />

ortsgeschichtliche Zwecke kann auf die Erhebung von Gebühren verzichtet<br />

werden.<br />

§ 11<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Archivordnung gilt auch für Archivgut anderer Stellen, soweit mit den<br />

abgegebenen Stellen keine andere Vereinbarung getroffen wurde.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Archivsatzung tritt am 30. Juli 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />

Benutzungsordnung vom 30. April 1984 außer Kraft.<br />

Hinweis nach §4 GemO:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder<br />

aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer<br />

Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines<br />

Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> geltend gemacht<br />

worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine<br />

etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn<br />

- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder<br />

- die Oberbürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 GemO wegen<br />

Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder<br />

- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss<br />

beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.<br />

17


<strong>Filderstadt</strong>, den 24. Juli 2012<br />

Gabriele Dönig-Poppensieker<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 32<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 00<br />

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />

Ausgefertigt:<br />

<strong>Filderstadt</strong>, den 24. Juli 2012<br />

Gabriele Dönig-Poppensieker<br />

Oberbürgermeisterin<br />

18


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 13 Schulentwicklung in <strong>Filderstadt</strong><br />

Vorlagen-Nr. 0305/2012<br />

Die Vorsitzende<br />

beantragt, den TOP 13 vor dem TOP 6 zu behandeln und lässt über den<br />

Antrag abstimmen:<br />

Dem Antrag wird bei<br />

Ja-Stimmen: 26<br />

Nein-Stimmen: 02<br />

Enthaltungen: 02<br />

mehrheitlich zugestimmt.<br />

Der TOP 13 wird vorgezogen.<br />

<strong>Stadt</strong>rat Hermann (Freie Wähler)<br />

beantragt, den 1. Satz des Beschlussvorschlags<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> fordert alle Schulen in <strong>Filderstadt</strong> auf, gemeinsam ein Konzept<br />

für ein zukunftsfähiges Schulangebot in <strong>Filderstadt</strong> zu entwickeln, das das<br />

derzeitige Anmeldeverhalten an den weiterführenden Schulen sowie die neuen<br />

Rahmenbedingungen des Landes Baden- Württemberg berücksichtigt.<br />

wie folgt zu ändern:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> fordert alle Schulen in <strong>Filderstadt</strong> auf, gemeinsame Konzepte<br />

für ein zukunftsfähiges Schulangebot in <strong>Filderstadt</strong> zu entwickeln, das das<br />

19


derzeitige Anmeldeverhalten an den weiterführenden Schulen sowie die neuen<br />

Rahmenbedingungen des Landes Baden- Württemberg berücksichtigt.<br />

Dem Antrag wird bei<br />

Ja-Stimmen: 30<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 00<br />

einstimmig zugestimmt.<br />

Der Gemeinderat fasst darauf folgenden<br />

anderweitigen Beschluss:<br />

1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> fordert alle Schulen in <strong>Filderstadt</strong> auf, gemeinsame<br />

Konzepte für ein zukunftsfähiges Schulangebot in <strong>Filderstadt</strong> zu entwickeln,<br />

das das derzeitige Anmeldeverhalten an den weiterführenden Schulen<br />

sowie die neuen Rahmenbedingungen des Landes Baden- Württemberg<br />

berücksichtigt. Insbesondere sind hierbei der Wegfall der verbindlichen<br />

Grundschulempfehlung und die neue Schulart Gemeinschaftsschule<br />

einzubeziehen.<br />

2. Die Umsetzung des Grundsatz- und Baubeschlusses für die Errichtung<br />

eines Ganztagsbetriebes in der Gotthard- Müller- Schule wird ausgesetzt.<br />

Der Gemeinderatsbeschluss gemäß Vorlage 0014/2012 wird aufgehoben<br />

und die eingeplanten Finanzierungsmittel im Doppelhaushalt 2012/ 2013<br />

gesperrt.<br />

3. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> ist grundsätzlich bereit, die räumlichen Kapazitäten in<br />

den Gymnasien auszuweiten, um Schülerinnen und Schüler aus<br />

benachbarten Gemeinden aufnehmen zu können. Dies setzt zwingend eine<br />

Bereitschaft zur Mitfinanzierung der Wohnsitzgemeinden voraus. Solange<br />

eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung nicht vorliegt, werden<br />

zusätzliche Raumangebote nur geschaffen, soweit sie zur Deckung des<br />

Filderstädter Bedarfs erforderlich sind. Bis zu einem möglichen Bau weiterer<br />

Räume müssen die Schüler so gelenkt werden, dass die Anmeldungen aus<br />

<strong>Filderstadt</strong> an einem der beiden Gymnasien berücksichtigt werden können.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 30<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 00<br />

Der anderweitige Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />

20


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 7 Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb FILharmonie<br />

Vorlagen-Nr. 0226/2012<br />

Der Gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die 9. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb<br />

FILharmonie <strong>Filderstadt</strong> vom 21.02.1994 wird beschlossen.<br />

9. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb FILharmonie<br />

<strong>Filderstadt</strong> vom 21.02.1994.<br />

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3<br />

Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Filderstadt</strong> am 23.07.2012 folgende 9. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung<br />

der FILharmonie <strong>Filderstadt</strong> vom 21.02.1994 beschlossen.<br />

21


I. - § 3 Betriebsausschuss – erhält folgende Fassung:<br />

§ 3<br />

Betriebsausschuss<br />

(1) Für die Angelegenheiten des Eigenbetriebs wird ein beschließender<br />

Betriebsausschuss (BAFil) gebildet. Der Betriebsausschuss besteht aus dem<br />

Vorsitzenden und 9 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.<br />

Für die Mitglieder des Betriebsausschusses BAFil werden Stellvertretungen<br />

bestellt, welche die Mitglieder ihrer Fraktion für den Fall der Verhinderung in<br />

Reihenfolge vertreten. Über die Reihenfolge ist sogleich mit der Bestellung der<br />

Stellvertretung zu entscheiden.<br />

(2) Der Betriebsausschuss berät alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs vor, die<br />

der Entscheidung des Gemeinderats vorbehalten sind.<br />

(3) Dem Betriebsauschuss FILharmonie (BAFil) werden folgende<br />

Angelegenheiten des Eigenbetriebs zur Entscheidung übertragen, soweit nicht der<br />

Gemeinderat zuständig ist:<br />

1. die allgemeine Festsetzung von Rahmensätzen für Mieten und Entgelte,<br />

2. die Planung von Vorhaben des Finanzhaushalts, die Ausführung von<br />

Vorhaben (Lieferung, Leistung, Kauf, Verkauf, Leasing) des<br />

Finanzhaushalts von mehr als 50.000 EURO je Vorhaben,<br />

3. den Abschluss von Verträgen, die den Betrag von 50.000 EURO<br />

übersteigen,<br />

4. die Zustimmung zu Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt, wenn diese<br />

10.000 EURO übersteigen, und zu Mehrausgaben bei den im<br />

Finanzhaushalt veranschlagten Investitionsausgaben, wenn diese für<br />

einzelne Vorhaben 10.000 EURO übersteigen,<br />

5. die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn<br />

der Streitwert bzw. das Zugeständnis im Einzelfall mehr als 10.000 EURO<br />

beträgt,<br />

6. die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche<br />

Entscheidungen von Beamten ab Besoldungsgruppe A 11 sowie von<br />

Beschäftigten ab Entgeltgruppe 11 TVöD, soweit es sich nicht um eine<br />

vorübergehende Beschäftigung handelt.<br />

7. die Bewilligung von nicht im Wirtschaftsplan einzeln ausgewiesenen<br />

Freiwilligkeitsleistungen sowie die Gewährung von Darlehen von mehr als<br />

3.000 EURO,<br />

8. die Stundung von Forderungen ab 20.000 EURO,<br />

9. den Verzicht auf Ansprüche oder die Niederschlagung solcher Ansprüche<br />

ab 3.000 EURO bis 25.000 EURO im Einzelfall,<br />

10. die Veräußerung von beweglichem Vermögen ab 10.000 EURO im<br />

Einzelfall,<br />

22


11. die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen<br />

oder ihre Vermittlung an Dritte,<br />

12. den Abschluss, die Änderung oder die Aufhebung von Pachtverträgen des<br />

Restaurants einschließlich der Hallenbewirtschaftung. Für sonstige<br />

Bereiche, soweit die Laufzeit länger als zwei Jahre beträgt oder die<br />

Pachteinnahmen höher als 5.000 EURO pro Jahr sind,<br />

13. den Abschluss kreditähnlicher Rechtsgeschäfte, wenn der Betrag oder<br />

Wert im Einzelfall 25.000 EURO übersteigt.<br />

14. Soweit sich die Zuständigkeit nach Wertgrenzen (Nettobeträge) bestimmt,<br />

beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die<br />

Zerlegung eines solchen Vorganges in mehrere Teile zur Begründung<br />

einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbaren<br />

wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den<br />

Jahresbedarf.<br />

II. - § 7 Inkrafttreten – erhält folgende Fassung:<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Die 9. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung tritt am 1. August 2012 in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 25<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 06<br />

Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />

Aufgestellt:<br />

<strong>Filderstadt</strong>, den 24. Juli 2012<br />

Gabriele Dönig-Poppensieker<br />

Oberbürgermeisterin<br />

23


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 8 Rechnungsabschluss 2011<br />

- Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

Vorlagen-Nr. 0090/2012<br />

Der Gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Der Gemeinderat stimmt den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten über-/<br />

außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu.<br />

2. Den dargestellten Deckungsvorschlägen wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 29<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 02<br />

Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />

24


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 9 Weiterentwicklung der Kindertagespflege<br />

- überplanmäßige Ausgaben 2012<br />

Vorlagen-Nr. 0266/2012<br />

Der Gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> wird der<br />

überplanmäßigen Ausgabe von 200.000 € zugestimmt.<br />

2. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen durch Zahlungen des Landkreises<br />

Esslingen (Kostenstelle 40165000, Sachkonto 31420000).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 30<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 01<br />

Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />

25


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 10 Neubau Kinderhaus Neuhäuser Bach<br />

Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage im bestehenden<br />

Kindergarten<br />

Neuhäuser Bach<br />

- Grundsatz- und Baubeschluss<br />

Vorlagen-Nr. 0030/2012<br />

Der Gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Der Gemeinderat fasst den Grundsatz- und Baubeschluss für den Neubau des<br />

Kinderhauses Neuhäuser Bach, Wiesenstraße 125 in 70794 <strong>Filderstadt</strong>-<br />

Bernhausen.<br />

2. Der beigefügten Entwurfsplanung HOAI (Leistungsphase 3) wird zugestimmt.<br />

3. Der Kostenberechnung nach DIN 276 für den Neubau des Kinderhauses, die<br />

mit der Gesamtsumme von 2.835.000,00 €/brutto schließt, wird zugestimmt.<br />

4. Der Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage (Pelletkessel) im bestehenden<br />

Kindergarten „Neuhäuser Bach“ wird zugestimmt.<br />

5. Der Kostenberechnung nach DIN 276 für die Erneuerung der<br />

Wärmeerzeugungsanlage, die mit Gesamtkosten von 173.000,00 €/brutto<br />

schließt wird zugestimmt.<br />

26


6. Den überplanmäßigen Auszahlungen im Jahr 2013 für den Neubau des<br />

Kinderhauses in Höhe von 920.300,00 €/brutto (Sachkonto 78710000,<br />

Investitionsauftrag 761211240112) wird zugestimmt. Der erhöhte<br />

Finanzierungsmittelbedarf geht zu Lasten des Rechnungsergebnisses im<br />

Gesamtfinanzhaushalt und reduziert die Liquidität.<br />

7. Den überplanmäßigen Ausgaben für die Erneuerung der Heizungsanlage im<br />

bestehenden Kindergarten in Höhe von 173.000,00 €/brutto (Sachkonto<br />

42111000, Kostenstelle 201443063) wird zugestimmt. Die<br />

außerplanmäßigen Aufwendungen gehen zu Lasten des Rechnungsergebnisses<br />

im Ergebnishaushalt und im Gesamtfinanzhaushalt und reduziert<br />

die Liquidität.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 31<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 00<br />

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />

27


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 11 Neubau Kinderhaus Jahn-Areal<br />

- Grundsatz- und Baubeschluss<br />

Vorlagen-Nr. 0031/2012<br />

Der Gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Der Gemeinderat fasst den Grundsatz- und Baubeschluss für den Neubau des<br />

Kinderhauses Jahnareal, Jahnstrasse in 70794 <strong>Filderstadt</strong>-Bernhausen.<br />

3. Der beigefügten Entwurfsplanung HOAI (Leistungsphase 3) wird zugestimmt.<br />

3. Der Kostenberechnung nach DIN 276 für den Neubau des Kinderhauses, die<br />

mit der Gesamtsumme von 3.750.000,00 €/brutto schließt, wird zugestimmt.<br />

4. Den überplanmäßigen Auszahlungen im Jahr 2013 für den Neubau des<br />

Kinderhauses in Höhe von 526.800,00 €/brutto (Sachkonto 78710000,<br />

Investitionsauftrag 761211240114) wird zugestimmt. Der erhöhte<br />

Finanzierungsmittelbedarf geht zu Lasten des Rechnungsergebnisses im<br />

Gesamtfinanzhaushalt und reduziert die Liquidität.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 31<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 00<br />

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />

28


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 12 Neubau Kinderhaus Weilerhau<br />

- Grundsatz- und Baubeschluss<br />

Vorlagen-Nr. 0032/2012<br />

Der Gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Der Gemeinderat fasst den Grundsatz- und Baubeschluss für den Neubau des<br />

Kinderhauses „Im Weilerhau“, in 70794 <strong>Filderstadt</strong>- Plattenhardt.<br />

5. Der beigefügten Entwurfsplanung HOAI (Leistungsphase 3) wird zugestimmt.<br />

3. Der Kostenberechnung nach DIN 276 für den Neubau des Kinderhauses, die<br />

mit der Gesamtsumme von 4.365.000,00 €/brutto schließt, wird zugestimmt.<br />

6. Den überplanmäßigen Auszahlungen im Jahr 2013 für den Neubau des<br />

Kinderhauses in Höhe von 750.300,00 €/brutto (Sachkonto 78710000,<br />

Investitionsauftrag 761211240121) wird zugestimmt. Der erhöhte<br />

Finanzierungsmittelbedarf geht zu Lasten des Rechnungsergebnisses im<br />

Gesamtfinanzhaushalt und reduziert die Liquidität.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 28<br />

Nein-Stimmen: 02<br />

Enthaltungen: 01<br />

Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />

29


.<br />

<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 14 Bürgerversammlung am 12. September 2012 in der FILharmonie<br />

zum Thema Schulentwicklungsplanung in <strong>Filderstadt</strong><br />

Vorlagen-Nr. 0189/2012<br />

Der Gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

Es wird eine Bürgerversammlung anberaumt.<br />

Sie findet statt am Mittwoch, 12. September 2012, 19:00 Uhr, in der<br />

FILharmonie.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung durch die Oberbürgermeisterin<br />

2. Schulentwicklungsplanung in <strong>Filderstadt</strong><br />

3. Fragen/Diskussion mit der Bürgerschaft<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 31<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 01<br />

Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />

30


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 15 Mensabetrieb in der Ganztagsschule Bruckenackerschule<br />

- Ausschreibung und Vergabe für die Schuljahre 2012/2013<br />

und 2013/2014<br />

- Entgeltfestsetzung<br />

Vorlagen-Nr. 0287/2012<br />

Der Gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Der Vergabe der Essenslieferung nach dem Cook & Chill-Verfahren an die<br />

Firma Essig Frischmenü GmbH für den Zeitraum 10. September 2012 bis<br />

12. September 2014 wird zugestimmt.<br />

2. Für die Essensausgabe im Bereich der Verlässlichen Grundschule/<br />

Flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie für den Ganztagsschulbetrieb an der<br />

Bruckenackerschule wird ein Entgelt je Kind und Tag in Höhe von 3,50 Euro<br />

erhoben.<br />

3. Den für die Vergabe der Essenslieferung notwendigen außerplanmäßigen<br />

Haushaltsmitteln in Höhe von 18.000 Euro im Haushaltsjahr 2012 und<br />

57.000 Euro im Haushaltsjahr 2013 (Kontierung: 42730000/ 40265100) wird<br />

zugestimmt. Die Deckung erfolgt über Mehrerträge bei den<br />

Verpflegungsentgelten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 28<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 03<br />

Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />

.<br />

31


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 16 Aufnahme der Gemeinde Wolfschlugen in den<br />

Förderschulbezirk der Pestalozzischule<br />

Vorlagen-Nr. 0229/2012<br />

Der Gemeinderat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

Zustimmung zur Aufnahme der Gemeinde Wolfschlugen in den Förderschulbezirk<br />

Pestalozzischule in <strong>Filderstadt</strong>-Sielmingen ab dem Schuljahr 2013/2014.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 31<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 00<br />

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />

32


<strong>Ergebnisprotokoll</strong><br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderat am 23. Juli 2012<br />

Beginn der Sitzung : 18:02 Uhr<br />

Ende der Sitzung : 20:58 Uhr<br />

öffentliche Sitzung<br />

TOP 17 Verschiedenes<br />

17.1 Bürgerbefragung der Polizeidirektion Esslingen<br />

Die Vorsitzende<br />

erinnert an den Vortrag von Frau Tränkle, Leiterin des Polizeirevier <strong>Filderstadt</strong>, in<br />

der vergangenen Gemeinderatssitzung. Frau Tränkle hat der <strong>Stadt</strong>verwaltung, auf<br />

Wunsch aus der Mitte des Gremiums, die Bürgerbefragung der PD Esslingen mit<br />

Detailauswertung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> zukommen lassen. Diese wird im Laufe<br />

der Woche dem Gemeinderat per E-Mail zur Information zugesendet.<br />

17.2 <strong>Stadt</strong>teilekonferenz<br />

Die Vorsitzende<br />

bittet die Fraktionen darum - wie mit dem Gemeinderat bereits besprochen - für die<br />

Vorbereitungsgruppe zur <strong>Stadt</strong>teilekonferenz eine Vertreterin oder einen Vertreter<br />

zu benennen. Die Vorbereitungsgruppe wird sich am 18.09.2012 zwischen 17:00<br />

und 21:00 Uhr in der Aicher Straße 9 (Bernhausen), 2. Stock treffen.<br />

17.3 Demografischer Wandel<br />

Die Vorsitzende<br />

erinnert daran, dass verschiedene Anträge der Fraktionen zum Thema<br />

demografischer Wandel vorliegen. Hierfür wurde eine Arbeitsgruppe<br />

zusammengestellt. Die Fraktionen werden darum gebeten, jeweils eine Vertreterin<br />

oder einen Vertreter zu benennen, die bei Bedarf dann von der Arbeitsgruppe<br />

eingeladen werden können.<br />

33


17.4 Baurechtstage<br />

Die Vorsitzende<br />

informiert über die Durchführung der Baurechtstage und teilt entsprechende Flyer<br />

im Gremium aus.<br />

Weiter lädt die Vorsitzende herzlich alle Mitglieder des Gemeinderats zum<br />

abendlichen Empfang an den Baurechtstagen bzw. auch, bei bestehendem<br />

Interesse, zu den Vorträgen ein.<br />

17.5 Lärmaktionsplan<br />

<strong>Stadt</strong>rat Schumacher (FDP)<br />

erkundigt sich, ob die <strong>Stadt</strong>verwaltung die Anregungen zum Lärmaktionsplan<br />

bereits an das Regierungspräsidium weitergegeben hat. Er erinnert an die<br />

Abgabefrist am kommenden Freitag, den 27.07.2012.<br />

BM Molt<br />

erklärt daraufhin, dass die Anregungen von Herrn Schumacher in die Erklärung der<br />

<strong>Stadt</strong> übernommen werden und diese noch rechtzeitig versendet wird.<br />

17.6 Gesplittete Abwassergebühr<br />

<strong>Stadt</strong>rat Hermann (Freie Wähler)<br />

berichtet über Rückfragen der <strong>Stadt</strong>verwaltung zur gesplitteten Abwassergebühr an<br />

Bürgerinnen und Bürger. Er bittet darum, dass zukünftig bei den Rückfragen die<br />

Bürgerinnen und Bürger entsprechend aufgeklärt werden, wo es zu Unklarheiten<br />

gekommen ist bzw. weitere Auskünfte nötig sind.<br />

BM Molt<br />

sichert zu, diese Anregung aufzugreifen.<br />

17.7 Feldweg in den Birken<br />

<strong>Stadt</strong>rat Matthias Weinmann (Freie Wähler)<br />

erinnert daran, dass bei der „Plattenhardter Felderrundfahrt“ darum gebeten wurde,<br />

den Feldweg in den Birken (Verbindung zwischen Plattenhardt und Bernhäuser<br />

Forst) neu zu vermessen.<br />

Herr Kehrer, Leiter des Amts für Sicherheit, Ordnung und Soziales,<br />

gibt Auskunft darüber, dass noch nicht alle benötigten Unterschriften von den<br />

Betroffenen zur Vermessung des Feldwegs vorhanden sind. Er hofft, dass dies in<br />

den nächsten Wochen geschehen wird.<br />

17.8 Uhlberghalle in Bonlanden<br />

<strong>Stadt</strong>rat Bopp (CDU)<br />

spricht den Zustand des Treppenaufgangs zum Vereinszimmer in der Uhlberghalle<br />

an. Zum einem wächst die Hecke in den Aufgang hinein, zum anderen ergibt sich<br />

eine Stolperfalle bei der Treppenanlage.<br />

34


Weiter berichtet er darüber, dass die Treppe im Winter nicht geräumt und gestreut<br />

wird.<br />

BM Molt<br />

erklärt, dass der Zustand über den Treppenaufgang bekannt und an das<br />

Tiefbauamt entsprechend weitergeleitet worden ist.<br />

Zur Frage nach dem Winterdienst versichert er, dass dies durch die<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung geklärt wird. Er ist der Auffassung, dass dies durch den<br />

Hausmeister durchgeführt werden müsste.<br />

17.9 Kinderbetreuungsplätze<br />

<strong>Stadt</strong>rat Bauer (SPD)<br />

regt an, dass das Gelände bei der Alten Mühle städtebaulich betrachtet wird, um<br />

dort zukünftig evtl. neue Kinderbetreuungsplätze zu schaffen.<br />

Die Vorsitzende<br />

sagt eine Prüfung durch die Verwaltung zu.<br />

17.10 Lärmaktionsplan<br />

<strong>Stadt</strong>rad Steck (SPD)<br />

spricht nochmals den Lärmaktionsplan an und erinnert die Verwaltung an seinen<br />

Antrag, den er dazu gestellt hat.<br />

Die Vorsitzende<br />

erwidert, dass eine Vorberatung im ATU - wie im Antrag gefordert - aus zeitlichen<br />

Gründen unmöglich gewesen ist.<br />

BM Molt<br />

ergänzt, dass die im Antrag formulierten Anregungen zum Lärmaktionsplan 1 zu 1<br />

von der <strong>Stadt</strong> aufgegriffen wurden und sich in der Stellungnahme der <strong>Stadt</strong><br />

wiederfinden.<br />

Aufgestellt:<br />

<strong>Filderstadt</strong>, den 27. August 2012<br />

Daniel Kienle<br />

Schriftführer<br />

35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!