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iGZ-DGB-Tarifwerk ab 1. Januar 2023

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§ 2 Entgelte<br />

Es werden die nachfolgenden Stundenentgelte gezahlt. Der Anspruch auf<br />

die Grundvergütung (Eingangsstufe) ergibt sich aus § 4 des Entgeltrahmentarifvertrags.<br />

Der Anspruch auf die einsatzbezogene Zulage ergibt sich aus<br />

§ 5 des Entgeltrahmentarifvertrags.<br />

Die Entgelte der Entgeltt<strong>ab</strong>elle erhöhen sich um den für den jeweiligen<br />

Wirtschaftszweig ggf. vereinbarten Branchenzuschlag. Dieser Branchenzuschlag<br />

wird in einem gesonderten Tarifvertrag geregelt.<br />

Entgeltt<strong>ab</strong>elle gesamtes Tarifgebiet<br />

<strong>ab</strong> 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong><strong>2023</strong><br />

Entgeltgruppe Eingangsstufe (ES) Zulage (0,20 €) Zulage (0,35 €)<br />

1 12,43 12,63<br />

2a 12,63 12,83<br />

2b 12,93 13,13<br />

3 13,32 13,52<br />

4 14,08 14,28<br />

5 15,90 16,25<br />

6 17,90 18,25<br />

7 20,89 21,24<br />

8 22,49 22,84<br />

9 23,72 24,07<br />

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