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VII ZR 194/06

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Fehlende Verwendungseignung<br />

BGH, Urteil vom 08.11.2007 - <strong>VII</strong> <strong>ZR</strong> 183/05,<br />

(Blockheizkraftwerk, IBR 2008, 77)<br />

Der AG beabsichtigt, für ein nicht an das öffentliche Stromnetz<br />

angeschlossenes Forsthaus ein Blockheizkraftwerk errichten zu<br />

lassen. Dieses Kraftwerk soll den gesamten Strom- und den<br />

gesamten Heizungsbedarf des Forsthauses decken.<br />

Mit der Errichtung des Blockheizkraftwerks beauftragt der AG<br />

den G, mit der Installation der Heizung den H.<br />

Der AG lehnte die Abnahme der Heizungsanlage (AN H) ab, weil<br />

das Forsthaus nicht ausreichend erwärmt wird. Der dazu<br />

notwendige Stromverbrauch des Blockheizkraftwerks (AN G) wird<br />

nicht abgerufen.

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