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VII ZR 194/06

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Unklarheiten<br />

Wichtige Grundsätze zur Auslegung von<br />

Leistungsbeschreibungen:<br />

1. Allein durch Risikoverlagerung keine Unklarheit<br />

2. Bedeutung des Wortlauts bei Ausschreibungen<br />

3. Anerkannte Regeln der Technik als Mindeststandard<br />

4. Vertraglicher Leistungsstandard als Auslegungskriterium<br />

5. Widerspruchsfreie Auslegung vor Rangfolgevereinbarung<br />

6. Keine besondere Risikoübernahme durch unterlassene<br />

Erkundigung

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