Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfronstetten
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Schlaglöcher werden saniert<br />
Um die vielerorts über den langen Winter entstandenen<br />
Schlaglöcher zu sanieren beauftragt die<br />
<strong>Gemeinde</strong> die Firma RBT Asphalt + Patch GmbH<br />
mit <strong>der</strong> Sanierung. Dieses Unternehmen bietet eine<br />
spezielle Sanierungsart an, bei <strong>der</strong> Schlaglöcher bis<br />
zu einer Tiefe von 8 cm mit einer Bitumen-Split-<br />
Emulsion gefüllt werden. Diese Form <strong>der</strong> Sanierung<br />
ist vergleichbar mit den bei überörtlichen Straßen<br />
bekannten Spritzdecken und verspricht längerfristige<br />
Reparaturerfolge. Drei Tage lang soll das Unternehmen<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet tätig sein, hiefür werden<br />
Kosten in Höhe von rund 7.500 € anfallen. Allerdings<br />
wird <strong>der</strong> Sanierungszug des Unternehmens<br />
voraussichtlich erst im Sommer in die Gegend kommen.<br />
Neugestaltung <strong>der</strong> Homepage<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfronstetten</strong> unterhält seit 2005 eine<br />
eigene Homepage. Anfänglich wurde diese Internetpräsenz<br />
ehrenamtlich von einem sachkundigen<br />
Einwohner betreut, seit Herbst letzten Jahres erfolgt<br />
die Betreuung durch die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung. Die<br />
Firma sins-it.de aus Aichelau, spezialisiert auf die<br />
Erstellung von Web-Angeboten und Internetdienstleistungen,<br />
hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung angeboten,<br />
den Internetauftritt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> von Grund<br />
auf neu zu gestalten. Der Inhaber <strong>der</strong> Firma sinsit.de,<br />
Sascha Schnei<strong>der</strong>, hat dem Gemein<strong>der</strong>at<br />
einen entsprechenden Vorschlag vorgestellt. Nachdem<br />
in aktuellen Haushalt keine Mittel für eine solche<br />
Maßnahme enthalten sind, wurde besprochen,<br />
über dieses Angebot ihm Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsberatungen<br />
für 2010 zu beraten.<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2009<br />
1. Haushaltssatzung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfronstetten</strong><br />
Landkreis Reutlingen<br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009<br />
Aufgrund von § 79 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />
(GemO) in <strong>der</strong> aktuellen Fassung<br />
hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at am 28. Januar 2009 folgende<br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:<br />
§ 1 – Haushaltsplan<br />
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />
1. den Einnahmen und Ausgaben<br />
in Höhe von je 4.904.514,00 €<br />
davon<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
im Vermögenshaushalt<br />
<strong>Mitteilungsblatt</strong> vom 13. Mai 2009 Seite 3<br />
3.044.514,00 €<br />
1.860.000,00 €<br />
2. dem Gesamtbetrag <strong>der</strong> vorgesehenenKreditaufnahmen<br />
für Investitionen und<br />
Investitionsför<strong>der</strong>maßnahmen<br />
(Kreditermächtigungen)<br />
in Höhe von 387.579,00 €<br />
3. dem Gesamtbetrag <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen<br />
in Höhe von 0,00 €<br />
§ 2 – Kassenkreditermächtigung<br />
Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite<br />
wird auf<br />
250.000,00 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 3 – Realsteuerhebesätze<br />
Die Hebesätze werden festgesetzt<br />
1. für die Grundsteuer<br />
a) für die land- und Forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe<br />
(Grundsteuer A) auf 320 v.H.<br />
b) für die Grundstücke<br />
(Grundsteuer B) auf 320 v.H.<br />
<strong>der</strong> Steuermessbeträge.<br />
2. für die Gewerbesteuer auf 350 v.H.<br />
<strong>der</strong> Steuermessbeträge.<br />
<strong>Pfronstetten</strong>, den 29. Januar 2009<br />
gez. Reinhold Teufel<br />
Bürgermeister<br />
2. Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />
2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Das Landratsamt Reutlingen hat mit Erlass<br />
vom 18.03.2009, Az.: 01/21-902.41-rk die Gesetzmäßigkeit<br />
<strong>der</strong> beschlossenen Haushaltssatzung<br />
gemäß § 121 Abs. 2 <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GemO)<br />
bestätigt und den Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kreditaufnahmen<br />
in Höhe von 387.579 Euro gemäß § 87 Abs. 2<br />
GemO genehmigt.<br />
3. Auslegung des Haushaltsplanes<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 liegt<br />
gemäß § 81 Abs. 4 GemO an sieben Tagen, und<br />
zwar vom Montag, 18. Mai 2008 bis Mittwoch, 27.<br />
Mai 2009 im Rathaus in <strong>Pfronstetten</strong> während <strong>der</strong><br />
üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich<br />
aus.<br />
4. Hinweise<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong><br />
Formvorschriften <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-<br />
Württemberg (GemO) o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
beim Zustandekommen dieser Satzung<br />
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie<br />
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
dieser Satzung gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Pfronstetten</strong> geltend gemacht worden ist;<br />
<strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll,<br />
ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften<br />
über Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die Genehmigung<br />
o<strong>der</strong> die Bekanntmachung dieser Satzung<br />
verletzt sind.<br />
<strong>Pfronstetten</strong>, den 13. Mai 2009<br />
gez. Reinhold Teufel<br />
Bürgermeister