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EDITORIAL1. Juni 2024 – du bist sofern und doch so nah.Der medizinischen Kosmetik gehört die Zukunft.Liebe Leserinnen und LeserDer 1. Juni 2024 wird ein wichtiger Tag für unsere Branche. Es ist der Tag, an demdie fünfjährige Übergangsfrist des Bundesgesetzes zum Schutz vor Gefährdungendurch nichtionisierende Strahlung und Schall V-NISSG abläuft und das Gesetz inKraft tritt. Ab diesem Stichtag dürfen Kosmetikerinnen und Kosmetiker kosmetischeBehandlungen, die im Anhang 2 Ziffer 1 und Ziffer 2 der V-NISSG aufgeführtsind, sowie die Techniken und Verfahren, die im Anhang 2 Ziffer 2.3 aufgeführtsind, nicht mehr ohne Arztaufsicht durchführen – ausser man hat den dafür benötigtenSachkundenachweis erworben.Industriepartner und Branchenkenner sind sich einig, dass dies mindestens 5000 bis 6000 Personen in der Schweizbetreffen wird. Nur, wo sind die denn alle? Die Anmeldungen für die Ausbildung zur Sachkunde halten sich nochimmer in Grenzen. Von einem Ansturm kann keine Rede sein. Und dies nicht nur bei der SGMK, einer der offiziellenPrüfungsstellen für Sachkundenachweise, sondern auch bei anderen Anbietern. Stand 23. Juni 2023 haben erst189 Personen eine oder mehrere Sachkunden abgeschlossen.Natürlich geht es noch 11 Monate bis zum 1. Juni 2024. Ziehen wir Sommerpausen und die Weihnachtszeit ab,sind es noch 9 Monate. Nur muss man auch wissen: Was vorne rein kommt, kommt hinten nicht raus. Könnendie Module Grundlagen oder Technologien Klassen bis zu 12 Personen oder grösser fassen, beschränkt sich dieseAnzahl in den BKF-Modulen auf durchschnittlich 6 Teilnehmende. Man muss kein grosser Rechner sein, um erkennenzu können, dass dieser Trichter zwangsläufig in einen Engpass führen wird und irgendwann die Anzahl anBKF-Modulen nicht mehr ausreichen wird, um alle Anfragen zufriedenstellen zu können.So geschehen in unserem schönen Nachbarland Deutschland, wo es momentan Wartelisten von bis zu 30‘000Personen gibt, die auf einen Ausbildungsplatz für die NisV warten.Woran liegt es also, dass bislang schweizweit so wenige Sachkundeausweise erworben wurden? An Unwissenheit?Unverständnis? Missmut? Am Glauben, dass die ganze Sache sowieso nicht kontrolliert wird? Bei Letzterem würdeman sich gewaltig irren. Die Kantone befinden sich bereits in der Vorbereitung, um den Vollzug der V-NISSG abdem 1. Juni 2024 starten zu können. Und Busseneinnahmen sind bei allen Kantonen willkommen.Man kann die Ausbildung zum Sachkundenachweis anschauen wie man möchte, das Ziel der Ausbildung respektiveder V-NISSG ist es, den Markt für Endkonsumenten sicherer zu machen – und diesen Gedanken unterstützen wir.Ebenfalls zur Sicherheit des Beauty-Marktes wird die neue Medizinprodukteverordnung MepV beitragen. Sie wirdunter anderem dafür sorgen, dass Geräte mit hohem Gefährdungspotenzial künftig nicht mehr als Niederspannungsproduktein Verkehr gebracht werden dürfen. Solche Produkte wie zum Beispiel Laser oder Kryo-Gerätefallen dann unter Anhang XIV der EU-MDR und dürfen ab einem gewissen Stichdatum nur noch als Medizinprodukteeingeführt und verkauft werden. Ein Lichtblick für die SGMK – der Markt wird sich dann hoffentlich schnellbereinigen und die vielen unseriösen Anbieter von Billig-Geräten aus China vom Markt spülen. Lesen Sie zu diesemThema unser Exklusiv-Interview mit André Breisinger, Expert Medical Devices Regulation, Bereich Marktüberwachungbei der Swissmedic, ab Seite 7 in dieser Ausgabe.Nun wünsche ich Ihnen einen wunderschönen Sommer und viel Freude beim Durchstöbern unseres Magazins.Herzlichst IhrDr. Harald GernyPräsident SGMKCOSMEDIC BY SGMK NO. 21 | SOMMER 20235