Stadtmagazin Wörgl September 2023
Das Wörgler Stadtmagazin ist eines der auflagenstärksten Printmedien im Tiroler Unterland. Über 20.000 Exemplare werden monatlich an Gemeinden rund um Wörgl verteilt. Zu den belieferten Gemeinden zählen Wörgl, Söll, Wildschönau, Angath, Angerberg, Kundl, Kirchbichl, Hopfgarten, Itter, Bad Häring, Mariastein, Brixlegg, Kramsach, Rattenberg, Radfeld und Breitenbach. In Wörgl wird das Stadtmagazin als amtliche Mitteilung ausgesandt, was bedeutet, dass es ausnahmslos jedem Postkasten zugestellt wird. Zusätzlich erfolgt eine Online-Veröffentlichung unter: www.woergl.at. Das Stadtmagazin erreicht somit rund 67.000 Menschen. Sollten Sie Interesse an Werbeeinschaltungen im neuen Stadtmagazin haben oder sich generell über die Werbemöglichkeiten in Wörgl informieren wollen, wenden Sie sich gerne an uns unter: farthoferstadtmarketing.woergl.at oder +43 (0)50 6300 2010. Hier geht's zum aktuellen Stadtmagazin: https://www.woergl.at/aktuelles/stadtmagazin
Das Wörgler Stadtmagazin ist eines der auflagenstärksten Printmedien im Tiroler Unterland. Über 20.000 Exemplare werden monatlich an Gemeinden rund um Wörgl verteilt. Zu den belieferten Gemeinden zählen Wörgl, Söll, Wildschönau, Angath, Angerberg, Kundl, Kirchbichl, Hopfgarten, Itter, Bad Häring, Mariastein, Brixlegg, Kramsach, Rattenberg, Radfeld und Breitenbach. In Wörgl wird das Stadtmagazin als amtliche Mitteilung ausgesandt, was bedeutet, dass es ausnahmslos jedem Postkasten zugestellt wird. Zusätzlich erfolgt eine Online-Veröffentlichung unter: www.woergl.at. Das Stadtmagazin erreicht somit rund 67.000 Menschen.
Sollten Sie Interesse an Werbeeinschaltungen im neuen Stadtmagazin haben oder sich generell über die Werbemöglichkeiten in Wörgl informieren wollen, wenden Sie sich gerne an uns unter: farthoferstadtmarketing.woergl.at oder +43 (0)50 6300 2010.
Hier geht's zum aktuellen Stadtmagazin: https://www.woergl.at/aktuelles/stadtmagazin
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-SCOOTER
Unbegrenzte Möglichkeiten mit Naturstein
E-Scooter haben in den letzten Jahren an Beliebtheit
gewonnen.
M
ittlerweile sind sie eine häufig genutzte Alternative
im urbanen Verkehr. Ein Auszug des zuständigen
Bundesministeriums gibt uns einen Überblick
über die Verhaltensregeln im Straßenverkehr:
• Radwege benutzen! Das Fahren auf Gehsteigen,
Gehwegen und Schutzwegen ist verboten!
• Über den Zebrastreifen darf der E-Scooter nur geschoben
werden
• Verkehrsregeln und Tempolimits müssen eingehalten
werden
• Einbahnstraßen: Es ist verboten, mit dem E-Scooter
gegen die Einbahn zu fahren. Nur, wenn es für
Fahrräder erlaubt ist, darf man auch mit dem E-
Scooter gegen die Einbahn fahren!
• E-Scooter nur auf Flächen abstellen, die auch für
das Abstellen von Fahrrädern vorgesehen sind
• Telefonieren ist während der Fahrt mit dem E-
Scooter verboten!
• Verboten ist es auch eine zweite Person auf dem
E-Scooter mitzunehmen
• Die Promillegrenze liegt, wie beim Fahrrad, bei 0,8
Promille
• Mindestalter: Kinder ab 12 Jahren dürfen im Straßenverkehr
mit dem E-Scooter fahren. Jüngere
Kinder müssen einen Fahrradausweis vorweisen
können oder mit einer mindestens 16 Jahre alten
Begleitperson unterwegs sein.
• Für Kinder unter zwölf Jahren gilt die Helmpflicht!
TADTLEBEN
Hubert Aufschnaiter, Referent für Verkehr und Sicherheit,
betont die Bedeutung eines besseren Miteinanders
im Straßenverkehr: „Es ist von großer Wichtigkeit, dass
E-Scooter-Fahrer mehr Rücksicht auf Fußgänger:innen
nehmen und achtsam agieren. In den letzten Monaten
haben sich die Beschwerden gehäuft. Eine konstruktive
und respektvolle Haltung im Straßenverkehr ist entscheidend,
um die Sicherheit und Harmonie aller Verkehrsteilnehmer:innen
zu gewährleisten!“
Bei Regel-Verstößen können Strafen der Polizei drohen.
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Lahntal 7 | A-6300 Wörgl | Telefon: +43 676 88181 4610 | www.katzenberger.co.at