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Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 9/2023

Erscheinungsdatum: 03.05.2023

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca

Nr. 9/2023 | 3. Mai 2023

Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages Görlitz

16. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

Die 16. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am Montag, 15. Mai 2023, um 16

Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.

Tagesordnung öffentlich:

1 Eröffnung

1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der

Tagesordnung

1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 27.02.2023

2 Förderung des gemeindepsychiatrischen Verbundes im Landkreis Görlitz – Suchthilfe – mit

Haushaltmitteln des Landkreises Görlitz im Haushaltsjahr 2023

3 Pflege im Landkreis Görlitz – Ein aktueller Überblick, Rückblick, Einblick und Ausblick

4 Sonstiges

16. Sitzung des Technischen Ausschusses

Die 16. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Dienstag, 16. Mai 2023, um 16 Uhr, im

Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.

Tagesordnung öffentlich:

1 Eröffnung

1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der

Tagesordnung

1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 28.02.2023

2 Entscheidung über die Vergabe zur Lieferung von neun Rettungswagen (RTW)

3 Entscheidung über die Vergabe zur Lieferung von fünf Notarzteinsatzwagen (NEF)

4 Information über die Vergabe von Bauleistungen im Sinne der VOB/A

5 Sonstiges

Dr. Stephan Meyer

Landrat

Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Stadt

Rothenburg/O.L., Gemarkungen Uhsmannsdorf Flur 1 und Uhsmannsdorf Flur 4 ab Mai 2023

umfangreiche Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten (Passpunktbestimmungen) zur geometrischen

Verbesserung des Liegenschaftskatasters durch.

Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des

Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen

(Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.

S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12 April 2021 (SächsGVBl. S. 517)

befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen

Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 9/2023 | 3. Mai 2023

Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2

SächsVermKatG).

Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer,

Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung zu

dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, sind zu

unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2

SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Birgit Trenkler

Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

nach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster

im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.

Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021

(SächsGVBl. S. 517)

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des

Liegenschaftskatasters geändert:

Änderung auf Grund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen

Betroffene Flurstücke

Gemeinde Trebendorf, Gemarkung Mühlrose Flur 9: 76, 83, 92

Gemeinde Trebendorf, Gemarkung Mühlrose Flur 10: 2, 3

Art der Änderung (betroffene Gemarkungen)

1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (alle)

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 03.05.2023 bis zum 02.06.2023 im Landratsamt Görlitz, Amt für

Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und

411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr zur

Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der

genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw. 03581 663-3533 telefonisch zur

Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die

weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung

des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die

Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die

Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt.

Birgit Trenkler

Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

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Impressum

Herausgeber: Landratsamt Görlitz | Pressestelle | Bahnhofstraße 24 | 02826 Görlitz

Telefon: 03581 663-9005 | presse@kreis-gr.de | www.kreis-goerlitz.de

V.i.S.d.P.: Dr. Stephan Meyer

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 28. April 2023

Amtsblatt online: amtsblatt.landkreis.gr

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