21.09.2023 Aufrufe

Gesundheitswegweiser Hanse- und Universitätsstadt Rostock & Landkreis Rostock 202324

Eine gesunde Lebensweise ist von entscheidender Bedeutung für das Wohlbefinden und die Lebensqualität eines jeden Menschen. Sie trägt nicht nur zu einer längeren Lebenserwartung bei, sondern hilft auch dabei, Krankheiten vorzubeugen und verbessert die Lebensfreude und die Fähigkeit, den täglichen Anforderungen gerecht zu werden. Der vorliegende Gesundheitswegweiser für die Hansestadt und den Landkreis Rostock ist eine wertvolle Ressource für Einwohner und Besucher. Enthalten sind detaillierte Informationen über Gesundheitsdienstleistungen und medizinische Einrichtungen. Von Arztpraxen und Krankenhäusern bis hin zu Apotheken und Ämtern finden Sie hier alle relevanten Daten auf einen Blick.

Eine gesunde Lebensweise ist von entscheidender Bedeutung für das Wohlbefinden und die Lebensqualität eines jeden Menschen. Sie trägt nicht nur zu einer längeren Lebenserwartung bei, sondern hilft auch dabei, Krankheiten vorzubeugen und verbessert die Lebensfreude und die Fähigkeit, den täglichen Anforderungen gerecht zu werden.

Der vorliegende Gesundheitswegweiser für die Hansestadt und den Landkreis Rostock ist eine wertvolle Ressource für Einwohner und Besucher. Enthalten sind detaillierte Informationen über Gesundheitsdienstleistungen und medizinische Einrichtungen. Von Arztpraxen und Krankenhäusern bis hin zu Apotheken und Ämtern finden Sie hier alle relevanten Daten auf einen Blick.

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n Zahnärztlicher Dienst<br />

- Zahnärztliche Untersuchungen der Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen in allen Kitas<br />

<strong>und</strong> Schulen<br />

- Gruppenprophylaxe bei den 3 bis 12- Jährigen in den entsprechenden Einrichtungen<br />

- Unterstützung bei Ges<strong>und</strong>heitsprojekten in Kitas <strong>und</strong> Schulen<br />

- Elternarbeit <strong>und</strong> Fortbildung von Lehrern <strong>und</strong> Erziehern<br />

- Öffentlichkeitsarbeit<br />

- Leitung der Kreisarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong><br />

- Zahnmedizinische Begutachtung in Amtshilfe<br />

© 2xSamara.com - Fotolia.com<br />

n Jugendärztlicher Dienst<br />

n Betreuungsbehörde<br />

- Vorschuluntersuchungen mit dem Ziel, ges<strong>und</strong>heitlichen Störungen oder<br />

Schädigungen vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen <strong>und</strong> rechtzeitig notwendige<br />

Behandlungen einzuleiten.<br />

- Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung soll festgestellt werden, ob das<br />

Kind in seiner gesamten Entwicklung den zu erwartenden Anforderungen<br />

der Schule gewachsen sein wird. Eventuell werden Fördermöglichkeiten<br />

empfohlen.<br />

- Reihenuntersuchungen in der 4. Klasse <strong>und</strong> 8. Klasse<br />

- jährliche Untersuchungen an den Förderschulen<br />

- Begutachtungen nach Auftrag<br />

- Sportbefreiungen<br />

Die bei allen Untersuchungen auffälligen Bef<strong>und</strong>e <strong>und</strong> vorgeschlagenen<br />

ärztlichen Maßnahmen werden den Eltern mitgeteilt. Impfausweise werden<br />

generell überprüft, Impfempfehlungen gemäß der Ständigen Impfkommission<br />

(STIKO) werden gegeben <strong>und</strong> eventuell Impfungen durchgeführt.<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage des BtBG werden folgende Aufgaben wahrgenommen:<br />

- Information <strong>und</strong> Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen,<br />

insbesondere der Vorsorgevollmacht <strong>und</strong> andere Hilfen, bei denen kein<br />

Betreuer bestellt wird, § 4 BtBG<br />

- Die Beratung umfasst die Pflicht der Vermittlung anderer Hilfen, dieses erfordert<br />

die Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozialleistungsträgern<br />

- Unterstützung von Betreuern <strong>und</strong> Bevollmächtigten auf deren Wunsch bei<br />

der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Erstellung der Betreuungsplanung<br />

- Einführung, Begleitung <strong>und</strong> Fortbildung der Betreuer, § 5 BtBG<br />

- Aufklärung <strong>und</strong> Beratung zu Vorsorgevollmachten <strong>und</strong> Betreuungsver -<br />

fügungen, Beglaubigung von Handzeichen <strong>und</strong> Unterschriften auf Vorsorgevollmachten,<br />

§ 6 BtBG<br />

- Mitteilung an das Betreuungsgericht, Sachverhaltsermittlung, Erstellung<br />

eines Sozialberichtes gemäß § 279 Fam FG Abs. 2, Vorschlag des Betreuers,<br />

§ 7 <strong>und</strong> 8 BtBG<br />

- Gewinnung geeigneter Betreuer/Öffentlichkeitsarbeit<br />

- Übernahme von Betreuungen § 1900 Abs. 4 BGB<br />

n Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung zum Thema<br />

- Koordination der Ges<strong>und</strong>heitsaufklärung <strong>und</strong> -förderung im <strong>Landkreis</strong><br />

- ges<strong>und</strong>e Ernährung - Drogen-Prophylaxe - AIDS-Prävention<br />

n Verwaltung<br />

- Aufbewahrung von Patientenunterlagen, einschließlich Unterlagen zu<br />

Schutzimpfungen<br />

- Koordinierung der Familienhebammen<br />

- verwaltungstechnische <strong>und</strong> rechtliche Umsetzung Masernschutzgesetz<br />

- Betreuungsbehördenneuordnungsgesetz<br />

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