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Corporate Governance. - Nobel Biocare Annual Report 2010

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– Überprüfung der Zuverlässigkeit und der Vollständigkeit der<br />

Finanz­ und Betriebsdaten;<br />

– Überprüfung der Einhaltung der Kontrollsysteme im Zusammenhang<br />

mit der Befolgung interner und externer Vorgaben,<br />

Verfahren und Kontrollstandards, Gesetzen und<br />

Branchenstandards;<br />

– Überprüfung, ob das Vermögen der Gruppe gesichert ist;<br />

– Leistungsbeurteilung der Geschäftsprozesse im Ver ­<br />

gleich zu Benchmarks und Best­Practice­Ansätzen der<br />

Gruppe;<br />

– Beurteilung der Geschäftsrisiken und der Angemessenheit<br />

von Schadensminderungsstrategien und Massnahmenplänen.<br />

– Im Jahr <strong>2010</strong> hat die interne Revision sieben Geschäftsprüfungen<br />

und zwei Sonderprüfungen durchgeführt sowie eine<br />

extern durchgeführte IT­Prüfung unterstützt.<br />

Die Auswahl der Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder<br />

Gruppenfunktionen erfolgt auf Grundlage der Bedeutung, des<br />

Landes und der Gesellschaft beziehungsweise des Aufgabenrisikos<br />

und der Rotation. Der AC bestätigt den Umfang der<br />

Prüfung einmal im Jahr.<br />

Der Umfang umfasst alle prüfungsrelevanten Geschäftszyklen.<br />

Die Ergebnisse werden auf Grundlage eines detaillierten Kriterienkatalogs<br />

beurteilt, der vom AC genehmigt wurde. Die<br />

interne Revision gibt für jedes Ergebnis umfangreiche Empfehlungen<br />

ab. Die Unternehmensleitung vor Ort und die Leitung<br />

der Gruppe müssen die Ergebnisse und Empfehlungen<br />

kommentieren und Präventionsprogramme mit Fristen und<br />

Zuständigkeiten erstellen.<br />

Die Unternehmensleitung vor Ort, die regionale Unternehmensleitung,<br />

der CEO, der Leiter der Rechtsabteilung der<br />

Gruppe, der CFO, der Präsident des Verwaltungsrats und die<br />

Mitglieder des Audit Committee erhalten ein Exemplar des<br />

vollständigen Berichts. Die Revisoren erhalten ebenfalls ein<br />

vollständiges Exemplar des Berichts.<br />

Es wurde ein Berichtszyklus erstellt und festgelegt, um zu<br />

gewährleisten, dass alle Anspruchsgruppen und Entscheidungsträger<br />

rechtzeitig und auf strukturierte Art und Weise<br />

informiert werden.<br />

Wenn sehr wesentliche Ergebnisse vorliegen, wie beispielsweise<br />

Betrug oder wesentliche Verstösse gegen Compliance­<br />

Standards, wird sofort ein Ausnahmebericht erstellt und an<br />

den Präsidenten des Verwaltungsrats, den Vorsitzenden des<br />

AC und den CEO geschickt.<br />

Alle Berichte werden in der Sitzung des AC präsentiert und<br />

diskutiert. Die geprüften Abteilungen werden weiter regelmässig<br />

beobachtet, um zu verfolgen, ob die vereinbarten<br />

Massnahmen implementiert wurden. Einmal im Jahr wird<br />

dem AC dieser Folgebericht zum Stand der Dinge vorgelegt.<br />

Weitere Einzelheiten zum Risikomanagement der Gesellschaft<br />

sind auf den Seiten 100 bis 105 zu finden.<br />

4. Executive Committee<br />

Bericht zur <strong>Corporate</strong> <strong>Governance</strong><br />

Der Verwaltungsrat delegiert die Führung des Tagesgeschäfts<br />

der Gesellschaft an den CEO und das Executive Committee.<br />

Der CEO ist für alle geschäftlichen Angelegenheiten und das<br />

Tagesgeschäft von <strong>Nobel</strong> <strong>Biocare</strong> und der Gruppe verantwortlich.<br />

Davon ausgenommen sind die Pflichten und Kompetenzen<br />

des Verwaltungsrats oder der Generalversammlung, die<br />

gemäss den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten oder dem<br />

Organisationsreglement nicht delegiert werden können. Der<br />

CEO ist für die Umsetzung aller Beschlüsse des Verwaltungsrats<br />

und die Überwachung aller Management­Ebenen der<br />

Gruppe verantwortlich. Ohne die Gültigkeit des Vorstehenden<br />

einzuschränken, hat der CEO die folgenden besonderen Pflichten<br />

und Befugnisse:<br />

– Entwicklung der Strategie für die Gruppe und deren Freigabe<br />

durch den Verwaltungsrat;<br />

– Haupt­Kontaktperson des Verwaltungsrats;<br />

– Leitung des EC, insbesondere durch die Überwachung und<br />

Koordinierung der Tätigkeiten des EC, dessen Mitglieder<br />

aufgrund seiner Vorschläge und der Genehmigung durch<br />

den Verwaltungsrat ernannt werden;<br />

– Festlegung der Traktanden der Sitzungen des EC in Abstimmung<br />

mit seinen Mitgliedern, Leitung dieser Sitzungen und<br />

Gewährleistung, dass die Entscheidungen des EC umgesetzt<br />

werden;<br />

– Vertretung von <strong>Nobel</strong> <strong>Biocare</strong> gegenüber den Aktionären<br />

sowie Pflege der Beziehungen zu den Aktionären und Investoren<br />

mit den anderen Mitgliedern des EC und abgestimmt<br />

mit dem Verwaltungsratspräsidenten;<br />

– Vertretung von <strong>Nobel</strong> <strong>Biocare</strong> gegenüber der Öffentlichkeit<br />

und den Medien, gemeinsam mit dem EC und in Zusammenarbeit<br />

mit dem Verwaltungsratspräsidenten, der diese<br />

Tätigkeit in besonderen Fällen ergänzen kann;<br />

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