Oaz - Stadt Ochsenhausen
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amtliche BeKanntmachungen<br />
Bebauungsplan „dietenwenger straße iii“ in Mittelbuch<br />
- aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der<br />
öffentlichkeit<br />
der gemeinderat der stadt <strong>Ochsenhausen</strong> hat in seiner öffentlichen<br />
sitzung vom 24. Juli 2012 die aufstellung des bebauungsplans<br />
„dietenwenger straße iii“ sowie dessen abgrenzung beschlossen.<br />
die aufstellung eines bebauungsplans ist erforderlich, da im<br />
Ortsteil Mittelbuch seit mehreren Jahren keine städtischen bauplätze<br />
mehr zur Verfügung stehen und eine offensichtliche<br />
nachfrage gegeben ist. das neue baugebiet mit voraussichtlich<br />
17 bauplätzen rundet die vorhandene bebauung im südwesten<br />
von Mittelbuch ab.<br />
der räumliche geltungsbereich des bebauungsplanes umfasst das<br />
Flurstück nr. 233/4. die Fläche beträgt knapp 1,5 ha. der geltungsbereich<br />
wird wie folgt begrenzt: im norden durch das baugebiet<br />
„Fischbacher straße – erweiterung“, im Osten durch das<br />
baugebiet „dietenwenger straße ii“ und im süden und Westen<br />
durch das landwirtschaftliche grundstück Flst.nr. 233/1.<br />
gemäß § 3 abs. 1. baugesetzbuch besteht vom 6. august bis 6.<br />
september 2012 für alle interessierten gelegenheit zur Äußerung<br />
und erörterung der Planung während der dienstzeiten im stadtbauamt<br />
<strong>Ochsenhausen</strong>, Marktplatz 31 (Frühzeitige beteiligung der<br />
Öffentlichkeit).<br />
<strong>Ochsenhausen</strong>, 25. Juli 2012<br />
andreas denzel<br />
bürgermeister<br />
auslegung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften<br />
„hinterer Flecken“ in <strong>Ochsenhausen</strong> gemäß § 3 abs. 2 BaugB<br />
der gemeinderat der stadt <strong>Ochsenhausen</strong> hat in seiner öffentlichen<br />
sitzung vom 24. Juli 2012 den entwurf des bebauungsplans und<br />
der Örtlichen bauvorschriften „hinterer Flecken“ gebilligt. geplant<br />
ist die erschließung eines baugebietes mit 16 bauplätzen (536<br />
qm bis 726 qm) auf dem grundstück Flst. 345, welches innenstadtnah<br />
zwischen burghaldenweg und alte straße gelegen ist.<br />
der bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (s. § 13a<br />
baugb) ohne durchführung einer umweltprüfung nach § 2 abs.<br />
4 aufgestellt werden.<br />
<strong>Oaz</strong><br />
4<br />
der entwurf des bebauungsplans und die Örtlichen bauvorschriften,<br />
jeweils mit begründung, werden vom 13. august bis einschließlich<br />
13. september 2012 im stadtbauamt <strong>Ochsenhausen</strong>,<br />
Marktplatz 31, während der dienststunden öffentlich ausgelegt.<br />
Während dieser auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit,<br />
sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die<br />
wesentlichen auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen.<br />
es können beim stadtbauamt innerhalb der o.g. Frist stellungnahmen<br />
zur Planung (schriftlich oder mündlich zur niederschrift)<br />
abgegeben werden. schriftlich vorgebrachte anregungen sollen<br />
die volle anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die<br />
bezeichnung des betroffenen grundstücks oder gebäudes enthalten.<br />
es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />
stellungnahmen bei der beschlussfassung von bebauungsplan<br />
und Örtlichen bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.<br />
<strong>Ochsenhausen</strong>, 25. Juli 2012<br />
andreas denzel<br />
bürgermeister<br />
Bebauungsplan „<strong>Ochsenhausen</strong> süd – 4. änderung “<br />
- satzungsbeschluss<br />
der gemeinderat der stadt <strong>Ochsenhausen</strong> hat in seiner öffentlichen<br />
sitzung am 24. Juli 2012 die 4. Änderung des bebauungsplans<br />
„<strong>Ochsenhausen</strong> süd“ als satzung beschlossen. inhalt der bebauungsplanänderung<br />
ist insbesondere die (bauplatz-)ausweisung<br />
des bislang als Parkplatz festgesetzten grundstücks Flst. 459/3<br />
zwecks erweiterung des städtischen Kindergartens, die dadurch<br />
bedingte Verlegung des grünen Weges sowie Veränderungen von<br />
baugrenzen auf dem grundstück der dr.-hans-liebherr-halle/<br />
ttF-halle sowie auf dem gelände des schulzentrums. die darstellung<br />
der Verkehrs- bzw. straßenführung im geänderten bebauungsplangebiet<br />
ist als unverbindlich zu betrachten.<br />
die Änderung betrifft somit lediglich einen teil des geltungsbereichs<br />
des bebauungsplans „<strong>Ochsenhausen</strong>-süd und umfasst eine<br />
Fläche von ca. 2,1 ha. betroffen sind neben o.g. grundstück<br />
ferner die grundstücke bzw. teilgrundstücke mit den nummern<br />
477, 459/4, 459/7 und 461. auf den Planteil wird verwiesen.<br />
die bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren<br />
nach § 13 a des baugesetzbuches (baugb) durchgeführt. im Zuge<br />
des bebauungsplanverfahrens wurde eine umweltprüfung nach §<br />
2 abs. 4 baugb nicht durchgeführt. ebenso wurde abgesehen von<br />
einem umweltbericht gemäß § 2 a baugb, von der angabe nach<br />
§ 3 abs. 2 s. 2 baugb, welche arten umweltbezogener informationen<br />
vorhanden sind, und von einer zusammenfassenden erklärung<br />
nach § 6 abs. 5 s. 3 und § 10 abs. 4 baugb.<br />
eine umweltverträglichkeitsprüfung in sinne des gesetzes über<br />
die umweltverträglichkeit (uVPg) ist nicht erforderlich. das bebauungsplangebiet<br />
bleibt wie bisher als sondergebiet (sO) im<br />
sinne des § 10 der baunutzungsverordnung (baunVO) bestehen.<br />
im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Ochsenhausen</strong> ist das Plangebiet als sondergebiet für bildungs-<br />
und sporteinrichtungen ausgewiesen. die vorgesehene bebauungsplanänderung<br />
entwickelt sich damit aus dem wirksamen<br />
Flächennutzungsplan<br />
der als satzung beschlossene, geänderte bebauungsplan mit<br />
seinen bestandteilen und der begründung – die örtlichen bauvorschriften<br />
bleiben unverändert – kann während der üblichen<br />
dienststunden beim stadtbauamt <strong>Ochsenhausen</strong>, Marktplatz 31,<br />
88416 <strong>Ochsenhausen</strong>, eingesehen werden.