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umweltbericht zum bebauungsplan “im birket ii“ - Stadt Ochsenhausen

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UMWELTBERICHT<br />

ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />

“IM BIRKET II“<br />

IN REINSTETTEN<br />

Stand: 17.05.2013


LANDKREIS BIBERACH<br />

STADT OCHSENHAUSEN<br />

GEMARKUNG REINSTETTEN<br />

UMWELTBERICHT<br />

ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />

“IM BIRKET II“ IN REINSTETTEN<br />

AUFTRAGGEBER:<br />

Aßfalg Gaspard Partner<br />

Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Karl-Erb-Ring 9<br />

88213 Ravensburg<br />

BEARBEITUNG:<br />

Karin Schmid<br />

Dipl. Ing. Landespflege (FH)<br />

Freiherr von Schadstr. 12<br />

88447 Warthausen – Oberhöfen<br />

Tel.: 07351-802367<br />

Fax: 07351-14452<br />

email: schmid@luf-plan.de<br />

aufgestellt: 17.05.2013<br />

Karin Schmid


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Seite<br />

1. EINLEITUNG 1<br />

1.1 Allgemeines 1<br />

1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes 1<br />

1.3 Ziele des Umweltschutzes 2<br />

1.4 Methodik 3<br />

2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT 3<br />

2.1 Mensch 3<br />

2.2 Pflanzen und Tiere 5<br />

2.3 Boden 8<br />

2.4 Wasser 10<br />

2.5 Klima 11<br />

2.6 Orts- und Landschaftsbild 11<br />

2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 12<br />

3. BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES<br />

VORHABENS (PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER<br />

PLANUNG) 13<br />

3.1 Mensch 13<br />

3.2 Pflanzen und Tiere 13<br />

3.3 Boden 14<br />

3.4 Wasser 15<br />

3.5 Klima 15<br />

3.6 Orts- und Landschaftsbild 15<br />

3.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 15<br />

3.8 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 15


4. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG<br />

NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN 16<br />

4.1 Art und Ausmaß von unvermeidbaren erheblichen 16<br />

Beeinträchtigungen<br />

4.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen für<br />

Naturhaushalt und Landschaft 16<br />

4.3 Maßnahmen zur Verringerung von Eingriffen für<br />

Naturhaushalt und Landschaft 17<br />

4.4 Maßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen für<br />

Naturhaushalt und Landschaft 18<br />

4.5 Anwendung der Eingriffsregelung (nach § 1 a BauGB) 19<br />

5. ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN<br />

ANDERWEITIGEN LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN 21<br />

5.1 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 21<br />

6. MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELT-<br />

AUSWIRKUNGEN (MONITORING) 21<br />

7. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 22<br />

8. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 24<br />

ANHANG<br />

• Pflanzliste


Umweltbericht für den Bebauungsplan „Im Birket II“ in Reinstetten 1<br />

1. EINLEITUNG<br />

1.1 Allgemeines<br />

Mit dem am 20. Juli 2004 in Kraft getretenen Europarechtsanpassungs-<br />

Gesetz-Bau ist auch das BauGB erheblich geändert worden. Anlass war die<br />

Umsetzung der EU-Richtlinie über die Umweltprüfung bei Plänen und<br />

Programmen.<br />

Die Umweltprüfung gilt zukünftig für alle Aufstellungen, Änderungen oder<br />

Ergänzungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Die Ergebnisse<br />

der Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der<br />

Planbegründung darzulegen.<br />

Darüber hinaus sind die Gemeinden verpflichtet, erhebliche Umweltauswirkungen<br />

zu überwachen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne<br />

eintreten (Monitoring).<br />

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung hängen von der<br />

jeweiligen Planungssituation ab, und werden von der Gemeinde festgelegt<br />

(§2 Abs. 4 Satz 1 BauGB).<br />

1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes<br />

(Quelle: 17.05.2013, Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan, AGP Ravensburg)<br />

Anlass der Planung<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung legt seit einigen Jahren bei der Ausweisung von<br />

Bauplätzen und Schaffung von Wohnraum größten Wert auf den schonenden<br />

Umgang mit der Natur und dementsprechend auf eine Reduzierung des<br />

Flächenverbrauchs im gesamten Gemeindegebiet.<br />

In Reinstetten wurde zuletzt mit dem Baugebiet „Am Eichelbach“ in dieser<br />

Weise verfahren und mit hohem Aufwand ein innerörtliches, ehemaliges<br />

landwirtschaftliches Anwesen erworben, um dort nach der Freilegung<br />

insgesamt 18 Bauplätze auszuweisen. Diese sind bis auf zwei Bauplätze<br />

verkauft, so dass für die nächsten Jahre keine Bauplätze ohne<br />

Neuausweisung verfügbar wären. Wie in Laubach geht es auch in<br />

Reinstetten darum, den Wegzug insbesondere junger Familien zu<br />

verhindern. Das geplante Baugebiet grenzt unmittelbar im Norden an die<br />

bestehende Siedlung „Im Birket“ an.<br />

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird ein<br />

qualifizierter, rechtskräftiger Bebauungsplan für das Gebiet „Im Birket II “<br />

erstellt.<br />

Beschreibung des Plangebietes<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche<br />

von ca. 2,45 ha.<br />

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:<br />

Im Norden durch die öffentliche Verkehrsfläche der Straße „Im Birket“,<br />

Flurstück Nr. 644 und durch die bebauten Grundstücke<br />

Flurstücke Nr. 643/1-5 sowie durch eine Teilfläche des<br />

Wegeflurstückes Nr. 457,


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 2<br />

Im Osten durch eine Teilfläche des Wegeflurstückes Nr. 457 sowie<br />

durch Bahnflächen,<br />

Im Süden durch eine Teilfläche des landwirtschaftlich genutzten<br />

Grundstückes, Flurstück Nr. 643,<br />

Im Westen durch eine Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche „Im<br />

Birket“, Flurstück Nr. 644.<br />

Plankonzept<br />

Grundsätzliches Planungsziel ist die harmonische Einbindung einer<br />

Bebauungs- und Siedlungsstruktur in die bestehende umgebende Bebauung<br />

mit einer gering verdichteten Bauweise und einer rationellen, wirtschaftlichen<br />

Erschließung. Die Bebauung kann in mehreren Bauabschnitten erfolgen.<br />

Die Bebauung erfolgt in Anpassung an die Topographie.<br />

Das Siedlungsprinzip beinhaltet eine Bebauung mit 30 Einzelhäusern (oder<br />

Doppelhäuser) in 2-geschossiger Bauweise.<br />

Die Erschließung erfolgt als Ringstraße von Osten her. Im nordwestlichen<br />

Bereich der künftigen Ringstraße ist eine „Notausfahrt“ zur Straße Im Birket<br />

vorgesehen.<br />

1.3 Ziele des Umweltschutzes<br />

Regionalplan Donau-Iller<br />

Als regionalplanerische Vorgabe ist gegenwärtig der Regionalplan Donau-<br />

Iller von 1987 (mit Teilfortschreibung 2009) zu berücksichtigen.<br />

Das Plangebiet liegt etwa 4 km in nördlicher Richtung vom Unterzentrum<br />

<strong>Ochsenhausen</strong> entfernt, und liegt somit innerhalb der Entwicklungsachse von<br />

überregionaler Bedeutung zwischen dem Mittelzentrum Biberach a.d.Riß und<br />

dem Oberzentrum Memmingen.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Der sich in der Fortschreibung befindliche, rechtswirksame<br />

Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Ochsenhausen</strong> mit den Gemeinden Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel,<br />

Steinhausen an der Rottum und der <strong>Stadt</strong> <strong>Ochsenhausen</strong> stellt innerhalb des<br />

Plangebietes „Flächen für künftige Wohnbebauung (WA)“ dar.<br />

Schutzgebiete<br />

Im Bebauungsplanbereich sind keine Schutzgebiete oder besonders<br />

geschützte Biotope (§ 32 LNatSchG, § 30 LWG) vorhanden.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 3<br />

Rund 250 m in südlicher<br />

Richtung befindet sich<br />

das nächst gelegene<br />

geschützte Biotop (§ 32<br />

LNatSchG: 178254260007<br />

„Feldgehölze südwestlich<br />

Reinstetten“).<br />

Quelle: Daten und Kartendienst der LUBW<br />

1.4 Methodik<br />

Der Umweltbericht lässt sich in seiner inhaltlichen Ablaufdimension in drei<br />

Phasen strukturieren (vgl. BECHMANN in HdUVP).<br />

a) Systembeschreibung: Beschreibung des Vorhabens sowie der Ausgangssituation<br />

der Umwelt.<br />

b) Wirkungsabschätzung: Einschätzung der zu erwartenden ökologischen<br />

Folgewirkungen des Vorhabens.<br />

c) Bewertung: Beurteilende Einstufung der zu erwartenden<br />

Folgewirkungen (u.a. Beeinträchtigungen).<br />

2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT<br />

2.1 Mensch<br />

Siedlungsstruktur<br />

Zur <strong>Stadt</strong> <strong>Ochsenhausen</strong> gehören seit der Gemeindereform 1975 auch die<br />

früher selbstständigen Gemeinden Reinstetten, Hattenburg und Mittelbuch<br />

mit den Ortsteilen Wennedach, Laubach, Eichen, Goppertshofen, Bebenhaus<br />

und Einöden.<br />

Reinstetten liegt ca. 4 km nördlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Ochsenhausen</strong>, eine Anbindung<br />

erfolgt durch die L 265.<br />

Das Plangebiet liegt im südwestlichsten Teil des Ortes.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 4<br />

Nutzungsstruktur<br />

Die Flächen werden gegenwärtig intensiv landwirtschaftlich als Ackerflächen<br />

genutzt. Das Plangebiet schließt im Norden unmittelbar an das Wohngebiet<br />

„Im Birket“ an, im Nordwesten grenzen Gehölzstrukturen und ein Wirtschaftsweg<br />

an, die westlich angrenzende Fläche wird als Viehweide genutzt, nach<br />

Süden hin setzt sich die ackerbauliche Nutzung fort, im Osten grenzen ein<br />

Wirtschaftsweg, die Öchsle-Bahnlinie und gewerblich genutzte Bauwerke an.<br />

Bestandsplan:<br />

Fremdenverkehr und Erholung<br />

Durch die Ortsrandlage bildet das Gebiet einen Übergangsbereich von<br />

Siedlung und Offenland. Entlang der Öchsle-Bahnlinie ist ein durchgängiger<br />

Wirtschaftsweg nach <strong>Ochsenhausen</strong> durch das Rottumtal vorhanden. Somit<br />

kommt der siedlungsnahen Erholung (Spazieren, Radfahren, usw.) durchaus<br />

eine Bedeutung zu.<br />

Das "Öchsle", die Schmalspurbahn von Biberach an der Riß nach<br />

<strong>Ochsenhausen</strong> wurde 1899 eröffnet. Die Königlich Württembergischen<br />

Staats-Eisenbahnen erbauten die Bahnhofsgebäude von Reinstetten und<br />

<strong>Ochsenhausen</strong> als Einheitsbahnhöfe. Der Personenverkehr wurde 1964<br />

eingestellt, heute nutzt eine touristische Museumsbahn die Gleise bis<br />

Warthausen.<br />

Dem Plangebiet kann hinsichtlich der Erholungseignung damit insgesamt<br />

eine mittlere Bedeutung zugewiesen werden.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 5<br />

2.2 Pflanzen und Tiere<br />

Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Naturraum „Holzstöcke“. Die<br />

potentielle natürliche Vegetation stellt dabei einen „Frischen Waldmeister-<br />

Buchenwald oft mit Seegras.“<br />

Die derzeitige Vegetation weicht von der potentiell natürlichen Vegetation<br />

deutlich ab.<br />

Das Plangebiet und dessen Umgebung werden maßgeblich von landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen und ländlichen Strukturen bestimmt.<br />

So überwiegen heute im Plangebiet insgesamt intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzte Ackerflächen.<br />

Im Plangebiet befinden sich keine Schutzgebiete oder besonders geschützte<br />

Biotope (§ 32 LnatSchG, § 30 LWG).<br />

Vegetation:<br />

Der überwiegende Teil des<br />

Plangebietes wird intensiv<br />

als Ackerfläche (Mais)<br />

bewirtschaftet.<br />

Die bestehende Wohnbebauung<br />

im Norden bildet<br />

derzeit den Ortsrand mit<br />

geschnittenen Hecken,<br />

Sträuchern, Obst- und<br />

Nadelgehölzen.<br />

Im Nordwesten schließen<br />

Gehölzstrukturen (Eiche,<br />

Winterlinde, Pappeln,<br />

Weiden, Traubenkirsche,<br />

Hasel usw.) an.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 6<br />

Im Westen bildet eine<br />

strukturreiche, lückige<br />

Heckenstruktur mit einem<br />

Hochstaudensaum und<br />

standortgerechten<br />

Gebüsch- und Gehölzarten<br />

(Vogelkirsche, Esche, Berg-<br />

Ahorn, Hasel) den<br />

Abschluss.<br />

Im Osten grenzt das<br />

Plangebiet an einen<br />

Feldweg. Im nördlichen<br />

Bereich schließt ein<br />

Gehölzstreifen (Esche,<br />

Fichte, Weide) an.<br />

Östlich des Plangebietes<br />

durch einen Saumstreifen<br />

getrennt, schließen der<br />

Gleisbereich der Öchsle-<br />

Bahn und gewerblich<br />

genutzte Flächen an.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 7<br />

Faunistische Einschätzung (Dr. Maier, Fachbüro für Umweltplanung und<br />

ökologische Gutachten, Marcus Haas, B.Eng. Landschaftsplaner)<br />

Begehung am 25.09.2012:<br />

Vögel:<br />

Der Vorhabensbereich bietet vor allem durch die vorhandenen<br />

Biotopstrukturen (Feldflur, Feldgehölze, Hecken) für eine Vielzahl von<br />

Vogelarten einen potentiellen Teillebensraum und Bruthabitate.<br />

Habitatpotentiale für wertgebende oder gefährdete Arten der offenen<br />

Agrarlandschaft könnte im weiteren Umfeld des Plangebietes die Feldleche<br />

sein. Bei der Begehung konnten jedoch keine Individuen erfasst werden.<br />

Beeinträchtigungen weiterer streng geschützter Arten sind nicht zu erwarten.<br />

Eine besondere Bedeutung als Rast- oder Überwinterungshabitat für<br />

gefährdete Zugvogelarten kann ausgeschlossen werden.<br />

Fledermäuse:<br />

Für einige Fledermausarten (Myotis myotis, Pipistrellus pipistrellus, Myotis<br />

mystacinus u.a.) ist der Vorhabensbereich mit Feldgehölzen als potentielles<br />

Jagd- und Nahrungshabitat zu nennen. In den vom Vorhaben betroffenen<br />

Bäumen wurden keine Baumhöhlen, Rindenrisse und Spalten registriert.<br />

Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass sich in den betroffenen Strukturen<br />

Sommer- oder Winterquartiere für Fledermausarten befinden.<br />

Den überwiegend betroffenen Ackerflächen kommt diesbezüglich keine<br />

Bedeutung zu.<br />

Reptilien<br />

Da besonnte Böschungen und Gleisbereiche von Bahnlinien<br />

nachgewiesener Maßen bevorzugte Lebensräume der streng geschützten<br />

Zauneidechse darstellen können, ist ein Vorkommen der Zauneidechse nicht<br />

völlig auszuschließen. Bei der Begehung konnten jedoch keine Individuen<br />

nachgewiesen werden. Durch die vergleichsweiße hohe Beschattung im<br />

nördlichen Bereich (durch Fichten, Eschen, Weiden usw.) und die räumliche<br />

Trennung des Eingriffsbereichs durch einen Feldweg, ist eine<br />

Beeinträchtigung der Art nicht zu erwarten.<br />

Die Biotopausstattung des Plangebietes ist gemäß der Biotopwertliste für<br />

Baden-Württemberg als überwiegend gering bis mittel einzustufen. Die<br />

betroffenen Biotopstrukturen (Acker, Feldgehölze, Hecken mit Hochstaudensaum)<br />

sind als "lokal bedeutsam" einzustufen und bilden ein<br />

vernetzendes Bindeglied <strong>zum</strong> Offenland.<br />

Das Plangebiet besitzt insgesamt eine geringe bis mittlere Bedeutung für<br />

das Schutzgut Pflanzen und Tiere.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 8<br />

2.3 Boden<br />

Geologischer Überblick<br />

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturraumes „Holzstöcke“, der<br />

insgesamt von tertiären und quartären Ablagerungen aufgebaut wird.<br />

Der tiefere Untergrund des Plangebietes wird von Gesteinen der Oberen<br />

Süßwassermolasse aufgebaut. Während der Eiszeiten drangen mehrfach<br />

Alpengletscher weit in das Vorland und überformten dabei den tertiären<br />

Untergrund. Im Bereich des Untersuchungsgebietes zwischen Rot- und<br />

Rottumtal finden sich heute mittel- bis altpleistozäne Deckenschotter.<br />

Darstellung des Erfüllungsgrades der Bodenfunktionen<br />

Gemäß § 1 des Bodenschutzgesetzes Baden-Württemberg und des Bundesbodenschutzgesetzes<br />

ist der Boden als Naturkörper und Lebensgrundlage<br />

für Menschen und Tiere, insbesondere in seinen Funktionen als<br />

„Lebensraum für Bodenorganismen“, „Standort für die natürliche Vegetation“<br />

und „Standort für Kulturpflanzen“, als „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“,<br />

als „Filter und Puffer für Schadstoffe“ sowie als „Archiv der Landschaft und<br />

Kulturgeschichte“ zu erhalten und vor Belastungen zu schützen.<br />

Nachfolgend werden die Böden des Plangebietes hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit<br />

als Träger der verschiedenen Bodenfunktionen bewertet.<br />

Die Bewertungsmethodik richtet sich dabei nach dem Leitfaden Heft 31 des<br />

Umweltministeriums Baden-Württemberg (1995) „Bewertung von Böden<br />

nach ihrer Leistungsfähigkeit - Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren.<br />

Gemäß der geologischen Karte finden sich im Gebiet verbreitet sandige<br />

Lehmböden (sL 5 D).<br />

Bodendaten: Gesamtbewertung<br />

Quelle: LRA BC,<br />

Wasserwirtschaftsamt


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 9<br />

Danach werden die Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit in nunmehr fünf<br />

Funktionen bewertet und in einem 5-stufigen System klassifiziert (vergl.<br />

LUBW Heft 23)<br />

Bodenart NV NB WA FP LU Gesamt<br />

sL 5 D 1 2 2 2 1 2<br />

Legende<br />

NV = Standort für die natürliche Vegetation<br />

NB = Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

WA= Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />

FP = Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

LU = Landschaftsgeschichtliche Urkunde<br />

0 = keine Funktionserfüllung<br />

(versiegelte Flächen)<br />

1 = geringe Funktionserfüllung<br />

2 = mittlere Funktionserfüllung<br />

3 = hohe Funktionserfüllung<br />

4 = sehr hohe Funktionserfüllung<br />

Bewertung<br />

1. Standort für die natürliche Vegetation<br />

Bestimmendes Element ist die Ausprägung der Standorteigenschaften wie<br />

z.B. Wasserhaushalt, Nährstoffangebot und Hemerobie. Die sandigen<br />

Lehmböden des Plangebietes sind insgesamt Standorte mäßiger<br />

Funktionserfüllung.<br />

2. Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

Bestimmendes Element ist die Ertragsfähigkeit der Fläche. Im Plangebiet<br />

handelt es sich um durchschnittlich produktive Ackerflächen. Daraus ergeben<br />

sich Standorte mittlerer Funktionserfüllung.<br />

3. Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />

Bestimmende Elemente sind die Aufnahme von Niederschlagswasser und<br />

die Abflussverzögerung bzw. – verminderung (mögliche Speicherleistung).<br />

Die sandigen Lehmböden des Plangebietes besitzen mittlere Kapazitäten zur<br />

Rückhaltung von Niederschlagswasser, so dass Standorte mit einem<br />

mittleren Erfüllungsgrad vorliegen.<br />

4. Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

Bestimmendes Element ist die Mobilität für Schadstoffe. Im Plangebiet sind<br />

mit dem Auftreten von sandigen Lehmböden ausschließlich Standorte<br />

mittlerer Erfüllungsgrade verbreitet.<br />

5. Landschaftsgeschichtliche Urkunde<br />

Bestimmende Elemente für den Wert eines Bodens als<br />

- „naturgeschichtliche Urkunde“ sind z.B. die Seltenheit oder die<br />

wissenschaftliche Bedeutung eines Bodens


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 10<br />

- „kulturgeschichtliche Urkunde“ sind z.B. Zeugnisse spezieller<br />

Bewirtschaftungsformen, die im Sinne der Landeskunde schützenswert<br />

sind.<br />

Innerhalb des Plangebietes finden sich keine Bodenmerkmale, die als<br />

„Landschaftsgeschichtliche Urkunde“ zugewiesen werden können.<br />

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Plangebiet Böden mit einem<br />

insgesamt mittleren Erfüllungsgrad (sL 5 D) und einer Gesamt-Wertstufe 2<br />

verbreitet sind dies entspricht 8 Ökopunkten (ÖKVO).<br />

Gegenüber Verlust sind diese entsprechend mittel empfindlich.<br />

Des Weiteren fanden sich keine Hinweise auf Altlasten.<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Plangebiet insgesamt<br />

Standorte von mittlerer Bedeutung auftreten.<br />

2.4 Wasser<br />

Innerhalb des eigentlichen Plangebietes sind keine Oberflächengewässer<br />

anzutreffen.<br />

Knapp 300 m in östlicher Richtung verläuft die Rottum, das Gewässer liegt<br />

ca. 15 Höhenmeter tiefer als das Plangebiet.<br />

Rund 2 km östlich des<br />

Plangebietes befindet sich das<br />

WSG Gutenzell - Ursprung<br />

Das Plangebiet besitzt insgesamt eine geringe bis mittlere Bedeutung für<br />

das Schutzgut Wasser.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 11<br />

2.5 Klima<br />

Das Untersuchungsgebiet gehört in seiner Gesamtheit klimatisch der<br />

gemäßigten Zone Mitteleuropas an. Es liegt dabei im Übergangsbereich<br />

zwischen atlantischem und kontinentalem Klimaeinfluss.<br />

Das Plangebiet liegt auf einer Höhe von etwa 580 m NN.<br />

Temperaturen:<br />

<br />

<br />

<br />

im Jahresdurchschnitt liegen sie bei ca. 7,5 °C;<br />

im kältesten Monat Januar bei ca. – 1,5 °C;<br />

im wärmsten Monat Juli bei ca. 17 °C.<br />

Die mittlere Anzahl von Sommertagen mit einer Höchsttemperatur von mind.<br />

25 °C beträgt ca. 25 Tage, während die durchschnittliche frostfreie Zeit ca.<br />

170 Tage andauert.<br />

Die Jährliche Niederschlagsmenge erreicht im Planungsgebiet etwa 750 mm.<br />

Die typischen Hauptwindrichtungen sind West-Südwest und Ost-Nordost.<br />

(Quelle: Klimaatlas Baden-Württemberg):<br />

Aufgrund der topographischen Situation sowie der gegenwärtigen<br />

Flächennutzung, stellen die Flächen des Plangebietes keine ausgeprägte<br />

Frisch – bzw. Kaltluftabflussbahn dar und ist somit für die<br />

Frischluftversorgung von Reinstetten nicht von nachhaltiger Bedeutung.<br />

2.6 Orts- und Landschaftsbild<br />

Das geplante Wohngebiet befindet sich am südwestlichen Rand der<br />

Gemeinde Reinstetten, südlich der K 7527. Es stellt dabei eine Abrundung<br />

des gegenwärtigen Siedlungsrandes nach Süden dar.<br />

Mit einer Geländehöhe zwischen 580 müNN im Westen und 565 müNN im<br />

Osten fällt das Gelände in Richtung Rottumtal ab.<br />

Die markanten Gehölze im<br />

Norden und Nordwesten<br />

des Plangebietes bilden<br />

den optischen Rahmen.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 12<br />

Intensive landwirtschaftliche<br />

Nutzung prägen das<br />

Plangebiet und dessen<br />

Umgebung.<br />

Erst östlich der Rottum<br />

finden sich größere<br />

zusammenhängende,<br />

Gehölzstrukturen.<br />

Das eigentliche Plangebiet stellt eine strukturarmen Fläche dar, lediglich die<br />

Gehölze im Norden und im weiteren Umfeld im Osten sind strukturgebend.<br />

Somit erreicht das Plangebiet nur eine geringe Bedeutung für das Orts- und<br />

Landschaftsbild von Reinstetten.<br />

2.7 Kultur- und Sachgüter<br />

Im Plangebiet befinden sich keine Kultur- oder Sachgüter.<br />

Rund 100 m südlich und<br />

östlich der Bahnlinie<br />

befindet sich ein<br />

Wegekreuz.<br />

Das Plangebiet besitzt somit eine geringe Bedeutung für das Schutzgut<br />

Kultur- und Sachgüter.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 13<br />

3. BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VOR-<br />

HABENS (PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG)<br />

3.1 Mensch<br />

Nutzung<br />

Durch das geplante Baugebiet gehen in erster Linie ca. 2,3 ha<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen verloren.<br />

Lärm und Geruch<br />

In Folge der geplanten baulichen Erweiterung mit insgesamt 30 Bauplätzen<br />

am südlichen Ortsrand werden Verkehrszunahmen zu erwarten sein. Die<br />

verkehrlichen Auswirkungen sind für die angrenzende bestehende Bebauung<br />

<strong>zum</strong>utbar und führen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des<br />

vorhandenen Wohnumfeldes.<br />

Durch den Dampflock-Betrieb der Öchsle-Bahn ist von Frühjahr bis Herbst<br />

mit dem Ausstoß von Rußpartikeln, sowie Lärm- und Geruchsbelästigungen<br />

(insbesondere an den Wochenenden) zu rechnen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen<br />

durch die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

bei der Ausbringung von Gülle, Fest- und Flüssigmist sowie<br />

Pflanzenschutzmittel entstehen und diese sporadisch zu Belästigungen<br />

führen können. Immissionsschutzabstände sind jedoch nicht erforderlich.<br />

Somit kann der Eingriff in das Schutzgut Mensch insgesamt als mittlere<br />

Beeinträchtigung eingestuft werden.<br />

3.2 Pflanzen und Tiere<br />

Infolge der geplanten Bebauung kommt es zu einer Inanspruchnahme von<br />

Flächen (intensiv genutztes Ackerland).<br />

Durch die geplante<br />

Erschließungsstraße<br />

können im Nordwesten<br />

einige Gehölze nicht<br />

erhalten werden.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 14<br />

Zum allgemeinem Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sind folgende<br />

allgemeine Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung der Eingriffe zu<br />

beachten:<br />

Die Gehölzentnahme wird auf das absolut notwendige Maß beschränkt.<br />

Rückschnitt, Fällungen und Rodungen von Gehölzen u. ä. ist gemäß<br />

§ 39 BNatSchG nur im Winterhalbjahr, d.h. im Zeitraum vom 1. Oktober<br />

bis 28./29. Februar, zulässig.<br />

Um Einzelbäume und Gehölze innerhalb der bauzeitlich beanspruchten<br />

Flächen zu erhalten, werden sie gemäß DIN 18.920 vor Bodenverdichtung<br />

im Wurzelbereich und vor Stammverletzungen geschützt.<br />

Zur Vermeidung von Individuenverlusten bei baumhöhlenbewohnenden<br />

Tierarten (z.B. Fledermäuse) wurden die zu rodenden Bäume auf evtl.<br />

vorhandene Baumhöhlen bereits kontrolliert. An den betroffenen Bäumen<br />

wurden keine Baumhöhlen, Rindenrisse und Spalten registriert.<br />

Die Planung sieht auch Baum- und Gehölzpflanzungen im privaten und<br />

öffentlichen Bereich vor, durch die es zu einer Erweiterung des<br />

Artenspektrums und der Neuschaffung von Lebensräumen kommt.<br />

Insbesondere die Grünfläche im Nordwesten mit Erweiterung der<br />

bestehenden Gehölzstrukturen und der geplante Gehölzstreifen im Süden<br />

und Westen, die den Übergang in die freie Landschaft bilden, sind für die<br />

Biotopverbundfunktion von großer Bedeutung.<br />

Somit muss mit nachhaltigen Beeinträchtigungen nicht gerechnet werden.<br />

3.3 Boden<br />

Durch das geplante Vorhaben kommt es zu einer Inanspruchnahme von<br />

Boden. Infolge der Errichtung von Gebäuden und Straßen wird eine Fläche<br />

von ca. 0,92 ha versiegelt.<br />

Trotz des durchschnittlichen Erfüllungsgrades der Bodenfunktionen (gem.<br />

§ 1BodSchG) ist im Zuge des Eingriffs prinzipiell mit hohen Beeinträchtigungen<br />

zu rechnen, da im Bereich der Flächenversiegelungen die<br />

Bodenfunktionen weitgehend aufgehoben werden.<br />

Neben dem sparsamen und schonendem Umgang mit Grund und Boden<br />

(§ 1a BauGB), sieht die Planung jedoch auch Maßnahmen zur Wiederherstellung<br />

und Verbesserung von Bodenfunktionen vor.<br />

• Es wird empfohlen, die flach geneigten Dachflächen (z.B. von Garagen)<br />

mit Gräsern und Wildkräutern extensiv zu begrünen.<br />

• Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine Lockerung des Bodens<br />

empfohlen.<br />

Somit muss insgesamt mit nachhaltigen Beeinträchtigungen nicht<br />

gerechnet werden.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 15<br />

3.4 Wasser<br />

Die Entwässerung für das Plangebiet ist im Trennsystem geplant.<br />

Grundstücksentwässerung:<br />

Die Grundstücksentwässerung erfolgt getrennt nach Oberflächenwasser und<br />

Schmutzwasser. Das von den Dachflächen und das von den Straßenflächen<br />

anfallende Niederschlagswasser soll über Regenwasserkanäle zur<br />

Rückhaltung in einen noch zu projektierenden Stauraumkanal geleitet<br />

werden. Aus dem Stauraumkanal wird das Regenwasser in das angrenzende<br />

Regenwassersystem geleitet.<br />

Das anfallende häusliche Schmutzwasser wird der Mischwasserkanalisation<br />

zugeführt. Die Dimensionierung der vorhandenen Kanalisation ist<br />

ausreichend bemessen.<br />

(Quelle: 17.05.2013, Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan, AGP Ravensburg)<br />

Der Eingriff in das Schutzgut Wasser kann somit ebenfalls als geringe<br />

Beeinträchtigung eingestuft werden.<br />

3.5 Klima<br />

Da das Plangebiet in seiner Gesamtheit für die Frisch- und Kaltluftversorgung<br />

für Reinstetten nicht von Bedeutung ist, können nachhaltige<br />

Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.<br />

3.6 Orts- und Landschaftsbild<br />

Die geplante Wohnbebauung schließt an die bestehende Wohnbebauung an.<br />

Die neu zu pflanzenden Gehölze bilden einen harmonischen Übergang in die<br />

freie Landschaft.<br />

Der Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild kann damit insgesamt als<br />

geringe Beeinträchtigung eingestuft werden.<br />

3.7 Kultur- und Sachgüter<br />

Durch das Bauvorhaben werden keine Kultur- und Sachgüter<br />

beeinträchtigt.<br />

3.8 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung ist von einer Nutzung der Fläche wie im<br />

gegenwärtigen Zustand auszugehen. Der Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplans ist in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans als<br />

„Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Dies entspricht der<br />

vorgesehenen Nutzung.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 16<br />

4. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG<br />

NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN<br />

ALLGEMEINER SCHUTZ VON NATUR UND LANDSCHAFT<br />

§ 13 BNatSchG (Allgemeiner Grundsatz):<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom<br />

Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche<br />

Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder,<br />

soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.<br />

§ 14 BNatSchG (Eingriffe in Natur und Landschaft):<br />

(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind<br />

Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder<br />

Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden<br />

Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />

Naturhaushalts und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.<br />

§ 15 BNatSchG (Verursacherpflichten):<br />

(1)„Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen<br />

sind vermeidbar, wenn <strong>zum</strong>utbare Alternativen, den mit dem Eingriff<br />

verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren<br />

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind.<br />

Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu<br />

begründen.<br />

4.1 Art und Ausmaß von unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen<br />

Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind im Zuge der<br />

Durchführung des Bebauungsplanes „Birket II“ insgesamt nicht zu erwarten.<br />

4.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für Naturhaushalt<br />

und Landschaft<br />

Definition: Unter Vermeidung sind alle Handlungen zu verstehen, die darauf<br />

abzielen, Beeinträchtigungen überhaupt nicht entstehen zu lassen, d. h. ein<br />

Vorhaben planerisch und technisch so zu optimieren, dass die möglichen Beeinträchtigungen<br />

durch das Vorhaben weitestgehend minimiert werden.<br />

Die teilweise Vermeidung von Beeinträchtigungen wird als Minimierung<br />

bezeichnet (nach LANA - Gutachten, Teil III).<br />

• Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden<br />

§ 1a BauGB.<br />

• Die vorgesehene Bebauung soll sich in die Landschaft einbinden:<br />

- naturraumtypische Eingrünung der Ortsränder,<br />

- geeignete Proportionierung und Dimensionierung der Baulichkeiten.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 17<br />

• Erhalt von ökologisch wertvollen Gehölzstrukturen. Bei Verlust sind<br />

diese durch entsprechend regionaltypische, standortgerechte Gehölze<br />

zu ersetzen.<br />

4.3 Maßnahmen zur Verringerung von Beeinträchtigungen für<br />

Naturhaushalt und Landschaft<br />

• Eine Reduzierung von Erdmassenbewegungen ist prinzipiell<br />

anzustreben.<br />

• Auf Untergrundverdichtungen ist soweit als möglich zu verzichten.<br />

• Es sollte möglichst wenig Erdaushub-Überschuss anfallen und dieser<br />

im Kerngebiet wiederverwertet werden.<br />

Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine Lockerung des Bodens<br />

empfohlen.<br />

• Stellplätze, Zufahrten und Zuwege der geplanten Wohnbebauung<br />

sollten mit offenporigen Belägen gestaltet werden (z.B. Schotterrasen,<br />

Kiesbelag, Rasen, Rasenpflaster, wasserdurchlässiges Pflaster, u.ä.).<br />

Die nicht überbauten und nicht für die Bewirtschaftung notwendigen<br />

Grundstücksflächen sind zu begrünen.<br />

§ 74 (1) LBO<br />

• Versickerung bzw. Rückhaltung des Niederschlagswassers der<br />

Baugrundstücke. Das anfallende Niederschlagswasser der Dach-, Hofund<br />

Straßenflächen ist getrennt zu fassen und in einen getrennten<br />

Regenwasserkanal im Straßenbereich einzuleiten. Eine dezentrale<br />

Versickerung auf den privaten Grundstücken ist über eine mindestens<br />

0,30 m starke, belebte Bodenzone zulässig, soweit dies schadlos<br />

möglich ist. Die Entwässerung der Baugrundstücke ist in den<br />

Bauplänen darzustellen.<br />

Der Bau zusätzlicher Zisternen ist zulässig.<br />

§ 74 (3) LBO<br />

• Pflanzung von Straßenbegleitgrün auf öffentlichen und privaten<br />

Grundstücksflächen:<br />

Entlang der Haupterschließungsstraße sind größtenteils keine<br />

öffentlichen Grünflächen vorgesehen. Um dennoch eine<br />

straßenbegleitende Grünstruktur zu erhalten, wird auf jedem<br />

Baugrundstück entlang der Erschließungsstraße ein Baum festgesetzt.<br />

Der dargestellte Standort ist um bis zu 5 m entlang der<br />

Grundstücksgrenze verschiebbar, der Abstand zur Straße von 2 m<br />

muss jedoch eingehalten werden.<br />

(Pflanzgebot 1: Pflanzliste Nr. 1 im Anhang)<br />

§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />

• Optische Aufwertung durch Fassadenbegrünung im privaten Bereich<br />

(vgl. Pflanzliste Nr. 6 im Anhang).<br />

§ 74 (1) LBO; § 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />

• Zudem ist eine Insektenfreundliche Beleuchtung zu verwenden<br />

(Natriumdampflampen oder LED-Leuchten).


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 18<br />

• Es wird empfohlen, die die flach geneigten Dachflächen (z.B. von<br />

Garagen) extensiv zu begrünen<br />

(Vgl. Pflanzliste Nr. 8 im Anhang)<br />

§ 74 (1) LBO; § 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />

• Auf den Privatgrundstücksflächen ist pro Baugrundstück mindestens ein<br />

standortgerechter Baum zu pflanzen<br />

(Flächenpflanzgebot 2: vgl. Pflanzliste 2 + 3 im Anhang).<br />

§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />

• Private Grünflächen sind weitgehend naturnah mit standortgerechten<br />

Pflanzen und artenreichen Wiesenmischungen zu gestalten und zu<br />

pflegen (vgl. Pflanzliste 2 + 3 + 4 im Anhang).<br />

§ 9 Abs.1 Nr.15 BauGB<br />

• Pflanzung von Hecken auf privaten Grünflächen (entlang von Zufahrten<br />

und Einmündungen darf die Höhe der Einfriedungen 0,80 m nicht<br />

überschreiten), zulässige Einfriedungen sind:<br />

Holzzäune, freiwachsende landschaftsgebundenen Hecken,<br />

Metallzäune, die locker/abwechselnd mit Kletterpflanzen und einzelnen<br />

Sträucher zu bepflanzen sind, Sockelmauern bis 0.2 m Höhe<br />

(Stacheldrahtzäune sind unzulässig)<br />

(vgl. Pflanzliste Nr. 4 + 5 im Anhang)<br />

§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />

4.4 Maßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen für<br />

Naturhaushalt und Landschaft<br />

§ 15 BNatSchG :<br />

(2) „Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen<br />

(Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).<br />

Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die<br />

beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise<br />

wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht<br />

wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung,<br />

wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem<br />

betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das<br />

Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.“<br />

Innerhalb des Plangebietes:<br />

• Zur Schaffung einer Ortsrandbegrünung im Süden und Westen<br />

(innerhalb des Plangebietes auf privaten Grünflächen auf ca. 1.021 m²):<br />

Pflanzung eines Gehölzstreifens, als Übergang zur freien Landschaft<br />

(auf mind. 1/3 der Fläche in gruppenweiser Anordnung mit standortgerechten<br />

Gehölzen). In diesem Übergangsbereich zur freien<br />

Landschaft sind Hecken aus Nadelgehölzen unzulässig.<br />

(Pflanzgebot 3: vgl. Pflanzliste 2 + 3 + 4 im Anhang).<br />

§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />

Dauerhafte naturverträgliche Pflege mit schonendem Geräteeinsatz<br />

§ 9 Abs.1 Nr.20 BauGB i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 19<br />

• Anlage von öffentlichen Grünflächen im Anschluss an die bestehenden<br />

Gehölze im Nordwesten des Plangebietes mit naturnaher Gestaltung<br />

mit heimischen Laubbäumen, Sträuchern artenreichen Wiesenmischungen:<br />

‣ im südlichen Anschluss an die bestehenden Gehölze:<br />

Auf dieser Fläche (ca. 781 m²) ist die Errichtung eines<br />

Kinderspielplatzes vorgesehen.<br />

‣ südöstlich der bestehenden Gehölze (ca. 514 m²).<br />

(vgl. Pflanzliste Nr.1 + 2 + 4 im Anhang).<br />

§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />

Dauerhafte naturverträgliche Pflege mit schonendem Geräteeinsatz<br />

§ 9 Abs.1 Nr.20 BauGB i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB<br />

4.5 Anwendung der Eingriffsregelung (nach § 1 a BauGB)<br />

Wirkungen des Vorhabens:<br />

Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,45 ha.<br />

Als Grundlage der nachfolgenden Bilanzierung diente das Bewertungsschema<br />

der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO vom 01. April 2011)<br />

Biotop-<br />

Typ-Nr.<br />

Fläche<br />

m²<br />

Wertpunkte<br />

pro m²<br />

Wertpunkte<br />

Bestand<br />

Weg wassergebunden 60.23 260 2 520<br />

intensiv genutztes Ackerland 37.10 22.710 4 90.840<br />

Rasen 33.60 140 4 560<br />

Saumvegetation 35.10 865 12 10.380<br />

Gehölze 41.10 550 17 9.350<br />

24.525 111.650<br />

Planung<br />

Gebäude + Nebenanlagen<br />

Nettobauland: 19.300 m² x 0,3 (GRZ) 60.10 5.790 1 5.790<br />

Verkehrsflächen, versiegelt 60.21 2.870 1 2.870<br />

Platz, Weg 20.21 558 1 558<br />

Grünfläche privat (Hausgärten) 60.60 12.489 9 112.401<br />

Grünfläche privat (Pflanzgebot) 60.60 1.021 12 12.252<br />

Verkehrsgrün 60.50 122 4 488<br />

Grünflächen, öffentlich (mit Gehölz- 33.52 514 12 6.168<br />

Pflanzung)<br />

Grünfläche, öffentlich, Spielplatz 33.80 781 7 5.467<br />

(mit Gehölzpflanzung)<br />

Gehölze Bestand 41.10 380 17 6.460<br />

Neupflanzung Straßenbäume Platz<br />

Stammumfang 50 cm x 8 Punkte x 9 St 3.600<br />

Neupflanzung Straßenbäume priv. Grün<br />

Stammumfang 50 cm x 6 Punkte x 30 St 9.000<br />

Differenz<br />

24.525 165.054 53.404


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 20<br />

Bewertung Boden<br />

Nutzung<br />

Bestand<br />

Bewertungs- Wertstufe Öko- Fläche Wert- Differenz<br />

klassen Boden- Gesamt- Punkte m² punkte<br />

funktionen bewertung pro m²<br />

Acker 2-2-2 2,000 8,00 22.710 181.680<br />

Saum + Gehölze 2-2-2 2,000 8,00 1.555 12.440<br />

Verkehrsfläche, 1-1-1 1,000 4,00 260 1.040<br />

wassergebunden<br />

Gesamt 24.525 195.160<br />

Planung<br />

versiegelt 0-0-0 0,000 0,00 9.218 0<br />

Grünfläche 1-2-2 1,666 6,66 6.366 42.398<br />

Grünfläche 2-2-2 2 8,00 8.941 71.528<br />

Gesamt 24.525 113.926 -81.234<br />

Wiederhestellung und Verbesserung von Bodenfunktionen<br />

Dachbegrünung<br />

4 350 1.400<br />

Umwandlung von Acker in Grünland<br />

3 9.500 28.500<br />

Gesamt 29.900 -51.334<br />

Wertpunkte nach Eingriff + 53.104<br />

Ausgleichsbedarf Boden - 51.334<br />

Gesamtguthaben + 2.070<br />

Planung:


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 21<br />

5. ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ANDER-<br />

WEITIGEN LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN<br />

5.1 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Im Ortsgebiet von Reinstetten sind nur noch in ganz begrenztem Umfang<br />

Flächen für die bauliche Entwicklung vorhanden. Grundsätzliches<br />

Planungsziel ist die Einbindung einer Bebauungs- und Siedlungsstruktur an<br />

den bestehenden Ortsrand, einen harmonischen Übergang in die freie<br />

Landschaft, sowie einer rationellen, wirtschaftlichen Erschließung.<br />

Anderweitige Planungsmöglichkeiten liegen deshalb derzeit nicht vor.<br />

6. MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELT-<br />

AUSWIRKUNGEN (MONITORING)<br />

Zukünftig haben Kommunen zu überwachen, ob und in welchem Umfang<br />

erhebliche unvorhergesehene Umweltauswirkungen infolge der Durchführung<br />

ihrer Planung eintreten (§ 4c BauGB). Dies dient im Wesentlichen<br />

der frühzeitigen Ermittlung nachteiliger Umweltfolgen, um durch geeignete<br />

Gegenmaßnahmen Abhilfe zu schaffen.<br />

<br />

Die Entwicklung der geplanten Gehölzstrukturenstrukturen ist in<br />

bestimmten Abständen zu überprüfen. Ggf. müssen Ergänzungspflanzungen<br />

vorgenommen werden.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 22<br />

7. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Das Gebiet des Bebauungsplanes „Im Birket II“ befindet sich am<br />

südwestlichen Ortsrand von Reinstetten und umfasst ca. 2,45 ha.<br />

Schutzgut Pflanzen und Tiere:<br />

Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung kann der<br />

überwiegende Teil des Plangebietes (Acker) im Hinblick auf das Schutzgut<br />

Pflanzen und Tiere als artenarm angesehen werden, eine Ausnahme bildet<br />

der Gehölzbestand im Nordwesten. Die Biotopstrukturen (Feldgehölze mit<br />

Hochstaudensaum) sind als „lokal bedeutsam“ einzustufen und bilden ein<br />

vernetzendes Bindeglied <strong>zum</strong> Offenland. Bruthabitate streng geschützter<br />

oder gefährdeter Arten der Vögel und Fledermäuse können jedoch<br />

weitgehend ausgeschlossen werden.<br />

Zum allgemeinem Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sind folgende<br />

allgemeine Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung der Eingriffe zu<br />

beachten:<br />

Die Gehölzentnahme wird auf das absolut notwendige Maß beschränkt.<br />

Rückschnitt, Fällungen und Rodungen von Gehölzen u. ä. ist gemäß<br />

§ 39 BNatSchG nur im Winterhalbjahr, d.h. im Zeitraum vom 1. Oktober<br />

bis 28./29. Februar, zulässig.<br />

Um Einzelbäume und Gehölze innerhalb der bauzeitlich beanspruchten<br />

Flächen zu erhalten, werden sie gemäß DIN 18.920 vor Bodenverdichtung<br />

im Wurzelbereich und vor Stammverletzungen geschützt.<br />

Zur Vermeidung von Individuenverlusten bei baumhöhlenbewohnenden<br />

Tierarten (z.B. Fledermäuse) wurden die zu rodenden Bäume auf evtl.<br />

vorhandene Baumhöhlen bereits kontrolliert. An den betroffenen Bäumen<br />

wurden keine Baumhöhlen, Rindenrisse und Spalten registriert.<br />

Schutzgut Boden:<br />

Durch das geplante Vorhaben kommt es zu einer Inanspruchnahme von<br />

Boden. Infolge der Errichtung von Gebäuden und Straßen wird eine Fläche<br />

von ca. 0,92 ha versiegelt.<br />

Trotz des durchschnittlichen Erfüllungsgrades der Bodenfunktionen (gem.<br />

§ 1BodSchG) ist im Zuge des Eingriffs prinzipiell mit hohen Beeinträchtigungen<br />

zu rechnen, da im Bereich der Flächenversiegelungen die<br />

Bodenfunktionen weitgehend aufgehoben werden.<br />

Neben dem sparsamen und schonendem Umgang mit Grund und Boden<br />

(§ 1a BauGB), sieht die Planung auch Maßnahmen zur Wiederherstellung<br />

und Verbesserung von Bodenfunktionen vor (z.B. Bodenlockerung,<br />

Dachbegrünung).<br />

Somit muss insgesamt mit erheblichen Beeinträchtigungen nicht gerechnet<br />

werden.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 23<br />

Für die übrigen Schutzgüter ist insgesamt mit geringen bis mittleren<br />

Beeinträchtigungen zu rechnen. Dennoch sollten auch hier zur Vermeidung<br />

erheblicher unvorhersehbarer Umweltauswirkungen entsprechende<br />

Überwachungsinstrumentarien berücksichtigt werden.<br />

Ausgleichskonzept:<br />

Durch die vorgeschlagenen Minimierungsmaßnahmen, wie z.B. die<br />

Pflanzgebote für private Grünflächen, können Eingriffsfolgen bereits<br />

minimiert werden.<br />

Eine Kompensation innerhalb des Plangebietes kann durch folgende<br />

Maßnahmen erreicht werden:<br />

• Zur Schaffung einer Ortsrandbegrünung im Süden und Westen<br />

(innerhalb des Plangebietes auf privaten Grünflächen auf 1021 m²):<br />

Pflanzung eines Gehölzstreifens, als Übergang zur freien Landschaft<br />

(auf mind. 1/3 der Fläche in gruppenweiser Anordnung mit standortgerechten<br />

Gehölzen). In diesem Übergangsbereich zur freien<br />

Landschaft sind Hecken aus Nadelgehölzen unzulässig<br />

(Pflanzgebot 3: vgl. Pflanzliste 2 + 3 + 4 im Anhang).<br />

§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />

Dauerhafte naturverträgliche Pflege mit schonendem Geräteeinsatz<br />

§ 9 Abs.1 Nr.20 BauGB i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB<br />

• Anlage von öffentlichen Grünflächen im Anschluss an die bestehenden<br />

Gehölze im Nordwesten des Plangebietes mit naturnaher Gestaltung<br />

mit heimischen Laubbäumen, Sträuchern artenreichen Wiesenmischungen:<br />

‣ im südlichen Anschluss an die bestehenden Gehölze:<br />

Auf dieser Fläche (ca. 781 m²) ist die Errichtung eines<br />

Kinderspielplatzes vorgesehen.<br />

‣ südöstlich der bestehenden Gehölze (ca. 514 m²).<br />

(vgl. Pflanzliste Nr.1 + 2 + 4 im Anhang).<br />

§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />

Dauerhafte naturverträgliche Pflege mit schonendem Geräteeinsatz<br />

§ 9 Abs.1 Nr.20 BauGB i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB<br />

Durch den Eingriff ergibt sich ein Guthaben von + 2.070 Punkten.<br />

Fazit:<br />

Mit der Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen können die<br />

Beeinträchtigungen somit innerhalb des Plangebietes kompensiert werden.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 24<br />

8. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS<br />

DR. MAIER FACHBÜRO FÜR UMWELTPLANUNG UND ÖKOLOGSCHE<br />

GUTACHTEN (2012): Artenschutzrechtliche Einschätzung (B. Eng. Marcus<br />

Haas Landschaftsplaner)<br />

GEOLOGISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG:<br />

(2002) Geologische Übersichtskarte von Baden-Württemberg<br />

M 1 : 1 000 000<br />

(1998) Geowissenschaftliche Übersichtskarten von Baden-Württemberg<br />

ING. Büro AGP (2013) Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „Im Birket II“<br />

LANDESSTELLE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE<br />

BADEN-WÜRTTEMBERG (1993): Die potentielle natürliche Vegetation von<br />

Baden – Württemberg.<br />

LFU (2004): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft in der Bauleitplanung, Ermittlung von Art und Umfang von<br />

Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung.- Karlsruhe.<br />

LFU (2002) Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg<br />

LUBW (2012): Kartenservice: Alle Schutzgebiete<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT BADEN – WÜRTTEMBERG (1991):<br />

Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen.-<br />

Geol. Landesamt Baden-Württemberg, Freiburg.<br />

ÖKVO (2011) ÖKOKONTO-VERORDNUNG BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

Verordnung des Ministeriums für Umwelt Naturschutz und Verkehr<br />

REGIONALVERBAND DONAU-ILLER<br />

(1987) Regionalplan Donau-Iller<br />

(2009) Teilfortschreibung Regionalplan Donau Iller<br />

UMWELTMINISTERIUM BADEN – WÜRTTEMBERG (1994): Bewertung von<br />

Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und<br />

Gestattungsverfahren.- UM Baden-Württemberg.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 25<br />

ANHANG


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 26<br />

Pflanzlisten<br />

Pflanzliste 1 (Pflanzgebot 1, pfg1)<br />

Straßenbaum, empfohlene Pflanzgröße: Hochstamm 12-14<br />

Acer platanoides<br />

Tilia cordata<br />

o.ä.<br />

Spitzahorn<br />

Winterlinde<br />

Pflanzliste 2 (Flächenpflanzgebot 2, pfg2 und Pflanzgebot 3, pfg3)<br />

Bäume II. Ordnung für öffentliche und private Grünflächen mit<br />

Biotopverbundfunktion entlang von Grundstücksgrenzen;<br />

empfohlene Pflanzgröße 12-14<br />

Acer campestre<br />

Carpinus betulus<br />

Malus sylvester<br />

Prunus avium<br />

Pyrus communis<br />

Sorbus aucuparia<br />

o.ä.<br />

Feldahorn<br />

Hainbuche<br />

Wildapfel<br />

Vogelkirsche<br />

Wildbirne<br />

Vogelbeere<br />

Pflanzliste 3 (Flächenpflanzgebot 2, pfg2)<br />

Regionaltypische Obsthochstämme für private Grünflächen;<br />

empfohlene Pflanzgröße: Hochstamm 8/10<br />

Äpfel Birnen Zwetschgen<br />

Bittenfelder Bartholomäusbirne Hauszwetschge<br />

Bohnapfel Fasslesbirne Lukas Frühzwetschge<br />

Gewürzluiken Bayerische Jagdbirne Schöne aus Löwen<br />

Glockenapfel Schweizer Wasserbirne Bühler Zwetschge<br />

Maunzenapfel Palmischbirne o.ä.<br />

Schwäbischer Rosenapfel o.ä.


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 27<br />

Pflanzliste 4 (Pflanzgebot 3, pfg3)<br />

Freiwachsende, heckenartige Gehölzstrukturen für öffentliche und private<br />

Grünflächen mit Biotopverbundfunktion entlang von Grundstücksgrenzen;<br />

empfohlene Pflanzgröße: verpflanzt 100-150<br />

Amelanchier ovalis<br />

Cornus mas<br />

Cornus sanguinea<br />

Corylus avellana<br />

Euonymus europaeus<br />

Ligustrum vulgare<br />

Lonicera xylosteum<br />

Prunus spinosa<br />

Rosa canina<br />

Sambucus nigra<br />

Viburnum lantana<br />

o.ä.<br />

Gemeine Felsenbirne<br />

Kornelkirsche<br />

Roter Hartriegel<br />

Haselnuss<br />

Gewöhnliches Pfaffenhütchen<br />

Gewöhnlicher Liguster<br />

Gewöhnliche Heckenkirsche<br />

Schlehe<br />

Hundsrose<br />

Schwarzer Holunder<br />

Wolliger Schneeball<br />

Wildrosen in Sorten<br />

Saatmischung:<br />

z.B. von Rieger-Hofmann GmbH (In den Wildblumen 7, 74572 Raboldshausen)<br />

Nr.2 Blumenrasen, Kräuterrasen<br />

Ansaatstärke: 6 g /m²<br />

Eignet sich zur Begrünung von genutzten Bereichen im (öffentliches oder privates Grün),<br />

z.B. Spielbereiche, oft begangene Wiesenpfade, Bereiche unter der Wäschespinne usw.…<br />

Kann je nach Bedarf 4-6-mal im Jahr gemäht werden. Die Schnitthöhe sollte 3 cm nicht<br />

unterschreiten, da sich der Bestand dann schneller wieder erholt.<br />

Pflanzliste 5<br />

Geschnittene Hecken entlang der öffentlichen Verkehrsflächen;<br />

empfohlene Pflanzgröße: 2xv. 60/100<br />

Acer campestre<br />

Carpinus betulus<br />

Fagus sylvatica<br />

Crataegus monogyna<br />

Cornus sanguinea<br />

Ligustrum vulgare<br />

Rosa rubiginosa<br />

Taxus baccata<br />

o.ä.<br />

Feldahorn<br />

Hainbuche<br />

Rotbuche<br />

Weißdorn<br />

Roter Hartriegel<br />

Liguster<br />

Schottische Zaunrose<br />

Eibe


Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 28<br />

Pflanzliste 6<br />

Fassadenbegrünung<br />

Clematis in Sorten<br />

Hedera hibernica<br />

Hydrangea petiolaris<br />

Lonicera in Sorten<br />

Parthenocissus quinquefolia<br />

Parthenocissus tricuspidata ‘Veitchii’<br />

Rosa spec.<br />

Vitis spec.<br />

Wisteria sinensis<br />

o.ä.<br />

Waldrebe<br />

Inländischer Efeu<br />

Kletterhortensie<br />

Geißblatt<br />

Wilder Wein<br />

Wilder Wein<br />

Kletterrose<br />

Weinrebe<br />

Blauregen

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