umweltbericht zum bebauungsplan “im birket ii“ - Stadt Ochsenhausen
umweltbericht zum bebauungsplan “im birket ii“ - Stadt Ochsenhausen
umweltbericht zum bebauungsplan “im birket ii“ - Stadt Ochsenhausen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
UMWELTBERICHT<br />
ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />
“IM BIRKET II“<br />
IN REINSTETTEN<br />
Stand: 17.05.2013
LANDKREIS BIBERACH<br />
STADT OCHSENHAUSEN<br />
GEMARKUNG REINSTETTEN<br />
UMWELTBERICHT<br />
ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />
“IM BIRKET II“ IN REINSTETTEN<br />
AUFTRAGGEBER:<br />
Aßfalg Gaspard Partner<br />
Ingenieurgesellschaft mbH<br />
Karl-Erb-Ring 9<br />
88213 Ravensburg<br />
BEARBEITUNG:<br />
Karin Schmid<br />
Dipl. Ing. Landespflege (FH)<br />
Freiherr von Schadstr. 12<br />
88447 Warthausen – Oberhöfen<br />
Tel.: 07351-802367<br />
Fax: 07351-14452<br />
email: schmid@luf-plan.de<br />
aufgestellt: 17.05.2013<br />
Karin Schmid
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Seite<br />
1. EINLEITUNG 1<br />
1.1 Allgemeines 1<br />
1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes 1<br />
1.3 Ziele des Umweltschutzes 2<br />
1.4 Methodik 3<br />
2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT 3<br />
2.1 Mensch 3<br />
2.2 Pflanzen und Tiere 5<br />
2.3 Boden 8<br />
2.4 Wasser 10<br />
2.5 Klima 11<br />
2.6 Orts- und Landschaftsbild 11<br />
2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 12<br />
3. BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES<br />
VORHABENS (PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER<br />
PLANUNG) 13<br />
3.1 Mensch 13<br />
3.2 Pflanzen und Tiere 13<br />
3.3 Boden 14<br />
3.4 Wasser 15<br />
3.5 Klima 15<br />
3.6 Orts- und Landschaftsbild 15<br />
3.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 15<br />
3.8 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 15
4. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG<br />
NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN 16<br />
4.1 Art und Ausmaß von unvermeidbaren erheblichen 16<br />
Beeinträchtigungen<br />
4.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen für<br />
Naturhaushalt und Landschaft 16<br />
4.3 Maßnahmen zur Verringerung von Eingriffen für<br />
Naturhaushalt und Landschaft 17<br />
4.4 Maßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen für<br />
Naturhaushalt und Landschaft 18<br />
4.5 Anwendung der Eingriffsregelung (nach § 1 a BauGB) 19<br />
5. ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN<br />
ANDERWEITIGEN LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN 21<br />
5.1 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 21<br />
6. MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELT-<br />
AUSWIRKUNGEN (MONITORING) 21<br />
7. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 22<br />
8. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 24<br />
ANHANG<br />
• Pflanzliste
Umweltbericht für den Bebauungsplan „Im Birket II“ in Reinstetten 1<br />
1. EINLEITUNG<br />
1.1 Allgemeines<br />
Mit dem am 20. Juli 2004 in Kraft getretenen Europarechtsanpassungs-<br />
Gesetz-Bau ist auch das BauGB erheblich geändert worden. Anlass war die<br />
Umsetzung der EU-Richtlinie über die Umweltprüfung bei Plänen und<br />
Programmen.<br />
Die Umweltprüfung gilt zukünftig für alle Aufstellungen, Änderungen oder<br />
Ergänzungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Die Ergebnisse<br />
der Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der<br />
Planbegründung darzulegen.<br />
Darüber hinaus sind die Gemeinden verpflichtet, erhebliche Umweltauswirkungen<br />
zu überwachen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne<br />
eintreten (Monitoring).<br />
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung hängen von der<br />
jeweiligen Planungssituation ab, und werden von der Gemeinde festgelegt<br />
(§2 Abs. 4 Satz 1 BauGB).<br />
1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes<br />
(Quelle: 17.05.2013, Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan, AGP Ravensburg)<br />
Anlass der Planung<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung legt seit einigen Jahren bei der Ausweisung von<br />
Bauplätzen und Schaffung von Wohnraum größten Wert auf den schonenden<br />
Umgang mit der Natur und dementsprechend auf eine Reduzierung des<br />
Flächenverbrauchs im gesamten Gemeindegebiet.<br />
In Reinstetten wurde zuletzt mit dem Baugebiet „Am Eichelbach“ in dieser<br />
Weise verfahren und mit hohem Aufwand ein innerörtliches, ehemaliges<br />
landwirtschaftliches Anwesen erworben, um dort nach der Freilegung<br />
insgesamt 18 Bauplätze auszuweisen. Diese sind bis auf zwei Bauplätze<br />
verkauft, so dass für die nächsten Jahre keine Bauplätze ohne<br />
Neuausweisung verfügbar wären. Wie in Laubach geht es auch in<br />
Reinstetten darum, den Wegzug insbesondere junger Familien zu<br />
verhindern. Das geplante Baugebiet grenzt unmittelbar im Norden an die<br />
bestehende Siedlung „Im Birket“ an.<br />
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird ein<br />
qualifizierter, rechtskräftiger Bebauungsplan für das Gebiet „Im Birket II “<br />
erstellt.<br />
Beschreibung des Plangebietes<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche<br />
von ca. 2,45 ha.<br />
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:<br />
Im Norden durch die öffentliche Verkehrsfläche der Straße „Im Birket“,<br />
Flurstück Nr. 644 und durch die bebauten Grundstücke<br />
Flurstücke Nr. 643/1-5 sowie durch eine Teilfläche des<br />
Wegeflurstückes Nr. 457,
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 2<br />
Im Osten durch eine Teilfläche des Wegeflurstückes Nr. 457 sowie<br />
durch Bahnflächen,<br />
Im Süden durch eine Teilfläche des landwirtschaftlich genutzten<br />
Grundstückes, Flurstück Nr. 643,<br />
Im Westen durch eine Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche „Im<br />
Birket“, Flurstück Nr. 644.<br />
Plankonzept<br />
Grundsätzliches Planungsziel ist die harmonische Einbindung einer<br />
Bebauungs- und Siedlungsstruktur in die bestehende umgebende Bebauung<br />
mit einer gering verdichteten Bauweise und einer rationellen, wirtschaftlichen<br />
Erschließung. Die Bebauung kann in mehreren Bauabschnitten erfolgen.<br />
Die Bebauung erfolgt in Anpassung an die Topographie.<br />
Das Siedlungsprinzip beinhaltet eine Bebauung mit 30 Einzelhäusern (oder<br />
Doppelhäuser) in 2-geschossiger Bauweise.<br />
Die Erschließung erfolgt als Ringstraße von Osten her. Im nordwestlichen<br />
Bereich der künftigen Ringstraße ist eine „Notausfahrt“ zur Straße Im Birket<br />
vorgesehen.<br />
1.3 Ziele des Umweltschutzes<br />
Regionalplan Donau-Iller<br />
Als regionalplanerische Vorgabe ist gegenwärtig der Regionalplan Donau-<br />
Iller von 1987 (mit Teilfortschreibung 2009) zu berücksichtigen.<br />
Das Plangebiet liegt etwa 4 km in nördlicher Richtung vom Unterzentrum<br />
<strong>Ochsenhausen</strong> entfernt, und liegt somit innerhalb der Entwicklungsachse von<br />
überregionaler Bedeutung zwischen dem Mittelzentrum Biberach a.d.Riß und<br />
dem Oberzentrum Memmingen.<br />
Flächennutzungsplan<br />
Der sich in der Fortschreibung befindliche, rechtswirksame<br />
Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Ochsenhausen</strong> mit den Gemeinden Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel,<br />
Steinhausen an der Rottum und der <strong>Stadt</strong> <strong>Ochsenhausen</strong> stellt innerhalb des<br />
Plangebietes „Flächen für künftige Wohnbebauung (WA)“ dar.<br />
Schutzgebiete<br />
Im Bebauungsplanbereich sind keine Schutzgebiete oder besonders<br />
geschützte Biotope (§ 32 LNatSchG, § 30 LWG) vorhanden.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 3<br />
Rund 250 m in südlicher<br />
Richtung befindet sich<br />
das nächst gelegene<br />
geschützte Biotop (§ 32<br />
LNatSchG: 178254260007<br />
„Feldgehölze südwestlich<br />
Reinstetten“).<br />
Quelle: Daten und Kartendienst der LUBW<br />
1.4 Methodik<br />
Der Umweltbericht lässt sich in seiner inhaltlichen Ablaufdimension in drei<br />
Phasen strukturieren (vgl. BECHMANN in HdUVP).<br />
a) Systembeschreibung: Beschreibung des Vorhabens sowie der Ausgangssituation<br />
der Umwelt.<br />
b) Wirkungsabschätzung: Einschätzung der zu erwartenden ökologischen<br />
Folgewirkungen des Vorhabens.<br />
c) Bewertung: Beurteilende Einstufung der zu erwartenden<br />
Folgewirkungen (u.a. Beeinträchtigungen).<br />
2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT<br />
2.1 Mensch<br />
Siedlungsstruktur<br />
Zur <strong>Stadt</strong> <strong>Ochsenhausen</strong> gehören seit der Gemeindereform 1975 auch die<br />
früher selbstständigen Gemeinden Reinstetten, Hattenburg und Mittelbuch<br />
mit den Ortsteilen Wennedach, Laubach, Eichen, Goppertshofen, Bebenhaus<br />
und Einöden.<br />
Reinstetten liegt ca. 4 km nördlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Ochsenhausen</strong>, eine Anbindung<br />
erfolgt durch die L 265.<br />
Das Plangebiet liegt im südwestlichsten Teil des Ortes.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 4<br />
Nutzungsstruktur<br />
Die Flächen werden gegenwärtig intensiv landwirtschaftlich als Ackerflächen<br />
genutzt. Das Plangebiet schließt im Norden unmittelbar an das Wohngebiet<br />
„Im Birket“ an, im Nordwesten grenzen Gehölzstrukturen und ein Wirtschaftsweg<br />
an, die westlich angrenzende Fläche wird als Viehweide genutzt, nach<br />
Süden hin setzt sich die ackerbauliche Nutzung fort, im Osten grenzen ein<br />
Wirtschaftsweg, die Öchsle-Bahnlinie und gewerblich genutzte Bauwerke an.<br />
Bestandsplan:<br />
Fremdenverkehr und Erholung<br />
Durch die Ortsrandlage bildet das Gebiet einen Übergangsbereich von<br />
Siedlung und Offenland. Entlang der Öchsle-Bahnlinie ist ein durchgängiger<br />
Wirtschaftsweg nach <strong>Ochsenhausen</strong> durch das Rottumtal vorhanden. Somit<br />
kommt der siedlungsnahen Erholung (Spazieren, Radfahren, usw.) durchaus<br />
eine Bedeutung zu.<br />
Das "Öchsle", die Schmalspurbahn von Biberach an der Riß nach<br />
<strong>Ochsenhausen</strong> wurde 1899 eröffnet. Die Königlich Württembergischen<br />
Staats-Eisenbahnen erbauten die Bahnhofsgebäude von Reinstetten und<br />
<strong>Ochsenhausen</strong> als Einheitsbahnhöfe. Der Personenverkehr wurde 1964<br />
eingestellt, heute nutzt eine touristische Museumsbahn die Gleise bis<br />
Warthausen.<br />
Dem Plangebiet kann hinsichtlich der Erholungseignung damit insgesamt<br />
eine mittlere Bedeutung zugewiesen werden.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 5<br />
2.2 Pflanzen und Tiere<br />
Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Naturraum „Holzstöcke“. Die<br />
potentielle natürliche Vegetation stellt dabei einen „Frischen Waldmeister-<br />
Buchenwald oft mit Seegras.“<br />
Die derzeitige Vegetation weicht von der potentiell natürlichen Vegetation<br />
deutlich ab.<br />
Das Plangebiet und dessen Umgebung werden maßgeblich von landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen und ländlichen Strukturen bestimmt.<br />
So überwiegen heute im Plangebiet insgesamt intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzte Ackerflächen.<br />
Im Plangebiet befinden sich keine Schutzgebiete oder besonders geschützte<br />
Biotope (§ 32 LnatSchG, § 30 LWG).<br />
Vegetation:<br />
Der überwiegende Teil des<br />
Plangebietes wird intensiv<br />
als Ackerfläche (Mais)<br />
bewirtschaftet.<br />
Die bestehende Wohnbebauung<br />
im Norden bildet<br />
derzeit den Ortsrand mit<br />
geschnittenen Hecken,<br />
Sträuchern, Obst- und<br />
Nadelgehölzen.<br />
Im Nordwesten schließen<br />
Gehölzstrukturen (Eiche,<br />
Winterlinde, Pappeln,<br />
Weiden, Traubenkirsche,<br />
Hasel usw.) an.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 6<br />
Im Westen bildet eine<br />
strukturreiche, lückige<br />
Heckenstruktur mit einem<br />
Hochstaudensaum und<br />
standortgerechten<br />
Gebüsch- und Gehölzarten<br />
(Vogelkirsche, Esche, Berg-<br />
Ahorn, Hasel) den<br />
Abschluss.<br />
Im Osten grenzt das<br />
Plangebiet an einen<br />
Feldweg. Im nördlichen<br />
Bereich schließt ein<br />
Gehölzstreifen (Esche,<br />
Fichte, Weide) an.<br />
Östlich des Plangebietes<br />
durch einen Saumstreifen<br />
getrennt, schließen der<br />
Gleisbereich der Öchsle-<br />
Bahn und gewerblich<br />
genutzte Flächen an.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 7<br />
Faunistische Einschätzung (Dr. Maier, Fachbüro für Umweltplanung und<br />
ökologische Gutachten, Marcus Haas, B.Eng. Landschaftsplaner)<br />
Begehung am 25.09.2012:<br />
Vögel:<br />
Der Vorhabensbereich bietet vor allem durch die vorhandenen<br />
Biotopstrukturen (Feldflur, Feldgehölze, Hecken) für eine Vielzahl von<br />
Vogelarten einen potentiellen Teillebensraum und Bruthabitate.<br />
Habitatpotentiale für wertgebende oder gefährdete Arten der offenen<br />
Agrarlandschaft könnte im weiteren Umfeld des Plangebietes die Feldleche<br />
sein. Bei der Begehung konnten jedoch keine Individuen erfasst werden.<br />
Beeinträchtigungen weiterer streng geschützter Arten sind nicht zu erwarten.<br />
Eine besondere Bedeutung als Rast- oder Überwinterungshabitat für<br />
gefährdete Zugvogelarten kann ausgeschlossen werden.<br />
Fledermäuse:<br />
Für einige Fledermausarten (Myotis myotis, Pipistrellus pipistrellus, Myotis<br />
mystacinus u.a.) ist der Vorhabensbereich mit Feldgehölzen als potentielles<br />
Jagd- und Nahrungshabitat zu nennen. In den vom Vorhaben betroffenen<br />
Bäumen wurden keine Baumhöhlen, Rindenrisse und Spalten registriert.<br />
Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass sich in den betroffenen Strukturen<br />
Sommer- oder Winterquartiere für Fledermausarten befinden.<br />
Den überwiegend betroffenen Ackerflächen kommt diesbezüglich keine<br />
Bedeutung zu.<br />
Reptilien<br />
Da besonnte Böschungen und Gleisbereiche von Bahnlinien<br />
nachgewiesener Maßen bevorzugte Lebensräume der streng geschützten<br />
Zauneidechse darstellen können, ist ein Vorkommen der Zauneidechse nicht<br />
völlig auszuschließen. Bei der Begehung konnten jedoch keine Individuen<br />
nachgewiesen werden. Durch die vergleichsweiße hohe Beschattung im<br />
nördlichen Bereich (durch Fichten, Eschen, Weiden usw.) und die räumliche<br />
Trennung des Eingriffsbereichs durch einen Feldweg, ist eine<br />
Beeinträchtigung der Art nicht zu erwarten.<br />
Die Biotopausstattung des Plangebietes ist gemäß der Biotopwertliste für<br />
Baden-Württemberg als überwiegend gering bis mittel einzustufen. Die<br />
betroffenen Biotopstrukturen (Acker, Feldgehölze, Hecken mit Hochstaudensaum)<br />
sind als "lokal bedeutsam" einzustufen und bilden ein<br />
vernetzendes Bindeglied <strong>zum</strong> Offenland.<br />
Das Plangebiet besitzt insgesamt eine geringe bis mittlere Bedeutung für<br />
das Schutzgut Pflanzen und Tiere.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 8<br />
2.3 Boden<br />
Geologischer Überblick<br />
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturraumes „Holzstöcke“, der<br />
insgesamt von tertiären und quartären Ablagerungen aufgebaut wird.<br />
Der tiefere Untergrund des Plangebietes wird von Gesteinen der Oberen<br />
Süßwassermolasse aufgebaut. Während der Eiszeiten drangen mehrfach<br />
Alpengletscher weit in das Vorland und überformten dabei den tertiären<br />
Untergrund. Im Bereich des Untersuchungsgebietes zwischen Rot- und<br />
Rottumtal finden sich heute mittel- bis altpleistozäne Deckenschotter.<br />
Darstellung des Erfüllungsgrades der Bodenfunktionen<br />
Gemäß § 1 des Bodenschutzgesetzes Baden-Württemberg und des Bundesbodenschutzgesetzes<br />
ist der Boden als Naturkörper und Lebensgrundlage<br />
für Menschen und Tiere, insbesondere in seinen Funktionen als<br />
„Lebensraum für Bodenorganismen“, „Standort für die natürliche Vegetation“<br />
und „Standort für Kulturpflanzen“, als „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“,<br />
als „Filter und Puffer für Schadstoffe“ sowie als „Archiv der Landschaft und<br />
Kulturgeschichte“ zu erhalten und vor Belastungen zu schützen.<br />
Nachfolgend werden die Böden des Plangebietes hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit<br />
als Träger der verschiedenen Bodenfunktionen bewertet.<br />
Die Bewertungsmethodik richtet sich dabei nach dem Leitfaden Heft 31 des<br />
Umweltministeriums Baden-Württemberg (1995) „Bewertung von Böden<br />
nach ihrer Leistungsfähigkeit - Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren.<br />
Gemäß der geologischen Karte finden sich im Gebiet verbreitet sandige<br />
Lehmböden (sL 5 D).<br />
Bodendaten: Gesamtbewertung<br />
Quelle: LRA BC,<br />
Wasserwirtschaftsamt
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 9<br />
Danach werden die Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit in nunmehr fünf<br />
Funktionen bewertet und in einem 5-stufigen System klassifiziert (vergl.<br />
LUBW Heft 23)<br />
Bodenart NV NB WA FP LU Gesamt<br />
sL 5 D 1 2 2 2 1 2<br />
Legende<br />
NV = Standort für die natürliche Vegetation<br />
NB = Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
WA= Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />
FP = Filter und Puffer für Schadstoffe<br />
LU = Landschaftsgeschichtliche Urkunde<br />
0 = keine Funktionserfüllung<br />
(versiegelte Flächen)<br />
1 = geringe Funktionserfüllung<br />
2 = mittlere Funktionserfüllung<br />
3 = hohe Funktionserfüllung<br />
4 = sehr hohe Funktionserfüllung<br />
Bewertung<br />
1. Standort für die natürliche Vegetation<br />
Bestimmendes Element ist die Ausprägung der Standorteigenschaften wie<br />
z.B. Wasserhaushalt, Nährstoffangebot und Hemerobie. Die sandigen<br />
Lehmböden des Plangebietes sind insgesamt Standorte mäßiger<br />
Funktionserfüllung.<br />
2. Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
Bestimmendes Element ist die Ertragsfähigkeit der Fläche. Im Plangebiet<br />
handelt es sich um durchschnittlich produktive Ackerflächen. Daraus ergeben<br />
sich Standorte mittlerer Funktionserfüllung.<br />
3. Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />
Bestimmende Elemente sind die Aufnahme von Niederschlagswasser und<br />
die Abflussverzögerung bzw. – verminderung (mögliche Speicherleistung).<br />
Die sandigen Lehmböden des Plangebietes besitzen mittlere Kapazitäten zur<br />
Rückhaltung von Niederschlagswasser, so dass Standorte mit einem<br />
mittleren Erfüllungsgrad vorliegen.<br />
4. Filter und Puffer für Schadstoffe<br />
Bestimmendes Element ist die Mobilität für Schadstoffe. Im Plangebiet sind<br />
mit dem Auftreten von sandigen Lehmböden ausschließlich Standorte<br />
mittlerer Erfüllungsgrade verbreitet.<br />
5. Landschaftsgeschichtliche Urkunde<br />
Bestimmende Elemente für den Wert eines Bodens als<br />
- „naturgeschichtliche Urkunde“ sind z.B. die Seltenheit oder die<br />
wissenschaftliche Bedeutung eines Bodens
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 10<br />
- „kulturgeschichtliche Urkunde“ sind z.B. Zeugnisse spezieller<br />
Bewirtschaftungsformen, die im Sinne der Landeskunde schützenswert<br />
sind.<br />
Innerhalb des Plangebietes finden sich keine Bodenmerkmale, die als<br />
„Landschaftsgeschichtliche Urkunde“ zugewiesen werden können.<br />
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Plangebiet Böden mit einem<br />
insgesamt mittleren Erfüllungsgrad (sL 5 D) und einer Gesamt-Wertstufe 2<br />
verbreitet sind dies entspricht 8 Ökopunkten (ÖKVO).<br />
Gegenüber Verlust sind diese entsprechend mittel empfindlich.<br />
Des Weiteren fanden sich keine Hinweise auf Altlasten.<br />
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Plangebiet insgesamt<br />
Standorte von mittlerer Bedeutung auftreten.<br />
2.4 Wasser<br />
Innerhalb des eigentlichen Plangebietes sind keine Oberflächengewässer<br />
anzutreffen.<br />
Knapp 300 m in östlicher Richtung verläuft die Rottum, das Gewässer liegt<br />
ca. 15 Höhenmeter tiefer als das Plangebiet.<br />
Rund 2 km östlich des<br />
Plangebietes befindet sich das<br />
WSG Gutenzell - Ursprung<br />
Das Plangebiet besitzt insgesamt eine geringe bis mittlere Bedeutung für<br />
das Schutzgut Wasser.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 11<br />
2.5 Klima<br />
Das Untersuchungsgebiet gehört in seiner Gesamtheit klimatisch der<br />
gemäßigten Zone Mitteleuropas an. Es liegt dabei im Übergangsbereich<br />
zwischen atlantischem und kontinentalem Klimaeinfluss.<br />
Das Plangebiet liegt auf einer Höhe von etwa 580 m NN.<br />
Temperaturen:<br />
<br />
<br />
<br />
im Jahresdurchschnitt liegen sie bei ca. 7,5 °C;<br />
im kältesten Monat Januar bei ca. – 1,5 °C;<br />
im wärmsten Monat Juli bei ca. 17 °C.<br />
Die mittlere Anzahl von Sommertagen mit einer Höchsttemperatur von mind.<br />
25 °C beträgt ca. 25 Tage, während die durchschnittliche frostfreie Zeit ca.<br />
170 Tage andauert.<br />
Die Jährliche Niederschlagsmenge erreicht im Planungsgebiet etwa 750 mm.<br />
Die typischen Hauptwindrichtungen sind West-Südwest und Ost-Nordost.<br />
(Quelle: Klimaatlas Baden-Württemberg):<br />
Aufgrund der topographischen Situation sowie der gegenwärtigen<br />
Flächennutzung, stellen die Flächen des Plangebietes keine ausgeprägte<br />
Frisch – bzw. Kaltluftabflussbahn dar und ist somit für die<br />
Frischluftversorgung von Reinstetten nicht von nachhaltiger Bedeutung.<br />
2.6 Orts- und Landschaftsbild<br />
Das geplante Wohngebiet befindet sich am südwestlichen Rand der<br />
Gemeinde Reinstetten, südlich der K 7527. Es stellt dabei eine Abrundung<br />
des gegenwärtigen Siedlungsrandes nach Süden dar.<br />
Mit einer Geländehöhe zwischen 580 müNN im Westen und 565 müNN im<br />
Osten fällt das Gelände in Richtung Rottumtal ab.<br />
Die markanten Gehölze im<br />
Norden und Nordwesten<br />
des Plangebietes bilden<br />
den optischen Rahmen.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 12<br />
Intensive landwirtschaftliche<br />
Nutzung prägen das<br />
Plangebiet und dessen<br />
Umgebung.<br />
Erst östlich der Rottum<br />
finden sich größere<br />
zusammenhängende,<br />
Gehölzstrukturen.<br />
Das eigentliche Plangebiet stellt eine strukturarmen Fläche dar, lediglich die<br />
Gehölze im Norden und im weiteren Umfeld im Osten sind strukturgebend.<br />
Somit erreicht das Plangebiet nur eine geringe Bedeutung für das Orts- und<br />
Landschaftsbild von Reinstetten.<br />
2.7 Kultur- und Sachgüter<br />
Im Plangebiet befinden sich keine Kultur- oder Sachgüter.<br />
Rund 100 m südlich und<br />
östlich der Bahnlinie<br />
befindet sich ein<br />
Wegekreuz.<br />
Das Plangebiet besitzt somit eine geringe Bedeutung für das Schutzgut<br />
Kultur- und Sachgüter.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 13<br />
3. BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VOR-<br />
HABENS (PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG)<br />
3.1 Mensch<br />
Nutzung<br />
Durch das geplante Baugebiet gehen in erster Linie ca. 2,3 ha<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen verloren.<br />
Lärm und Geruch<br />
In Folge der geplanten baulichen Erweiterung mit insgesamt 30 Bauplätzen<br />
am südlichen Ortsrand werden Verkehrszunahmen zu erwarten sein. Die<br />
verkehrlichen Auswirkungen sind für die angrenzende bestehende Bebauung<br />
<strong>zum</strong>utbar und führen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des<br />
vorhandenen Wohnumfeldes.<br />
Durch den Dampflock-Betrieb der Öchsle-Bahn ist von Frühjahr bis Herbst<br />
mit dem Ausstoß von Rußpartikeln, sowie Lärm- und Geruchsbelästigungen<br />
(insbesondere an den Wochenenden) zu rechnen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen<br />
durch die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />
bei der Ausbringung von Gülle, Fest- und Flüssigmist sowie<br />
Pflanzenschutzmittel entstehen und diese sporadisch zu Belästigungen<br />
führen können. Immissionsschutzabstände sind jedoch nicht erforderlich.<br />
Somit kann der Eingriff in das Schutzgut Mensch insgesamt als mittlere<br />
Beeinträchtigung eingestuft werden.<br />
3.2 Pflanzen und Tiere<br />
Infolge der geplanten Bebauung kommt es zu einer Inanspruchnahme von<br />
Flächen (intensiv genutztes Ackerland).<br />
Durch die geplante<br />
Erschließungsstraße<br />
können im Nordwesten<br />
einige Gehölze nicht<br />
erhalten werden.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 14<br />
Zum allgemeinem Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sind folgende<br />
allgemeine Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung der Eingriffe zu<br />
beachten:<br />
Die Gehölzentnahme wird auf das absolut notwendige Maß beschränkt.<br />
Rückschnitt, Fällungen und Rodungen von Gehölzen u. ä. ist gemäß<br />
§ 39 BNatSchG nur im Winterhalbjahr, d.h. im Zeitraum vom 1. Oktober<br />
bis 28./29. Februar, zulässig.<br />
Um Einzelbäume und Gehölze innerhalb der bauzeitlich beanspruchten<br />
Flächen zu erhalten, werden sie gemäß DIN 18.920 vor Bodenverdichtung<br />
im Wurzelbereich und vor Stammverletzungen geschützt.<br />
Zur Vermeidung von Individuenverlusten bei baumhöhlenbewohnenden<br />
Tierarten (z.B. Fledermäuse) wurden die zu rodenden Bäume auf evtl.<br />
vorhandene Baumhöhlen bereits kontrolliert. An den betroffenen Bäumen<br />
wurden keine Baumhöhlen, Rindenrisse und Spalten registriert.<br />
Die Planung sieht auch Baum- und Gehölzpflanzungen im privaten und<br />
öffentlichen Bereich vor, durch die es zu einer Erweiterung des<br />
Artenspektrums und der Neuschaffung von Lebensräumen kommt.<br />
Insbesondere die Grünfläche im Nordwesten mit Erweiterung der<br />
bestehenden Gehölzstrukturen und der geplante Gehölzstreifen im Süden<br />
und Westen, die den Übergang in die freie Landschaft bilden, sind für die<br />
Biotopverbundfunktion von großer Bedeutung.<br />
Somit muss mit nachhaltigen Beeinträchtigungen nicht gerechnet werden.<br />
3.3 Boden<br />
Durch das geplante Vorhaben kommt es zu einer Inanspruchnahme von<br />
Boden. Infolge der Errichtung von Gebäuden und Straßen wird eine Fläche<br />
von ca. 0,92 ha versiegelt.<br />
Trotz des durchschnittlichen Erfüllungsgrades der Bodenfunktionen (gem.<br />
§ 1BodSchG) ist im Zuge des Eingriffs prinzipiell mit hohen Beeinträchtigungen<br />
zu rechnen, da im Bereich der Flächenversiegelungen die<br />
Bodenfunktionen weitgehend aufgehoben werden.<br />
Neben dem sparsamen und schonendem Umgang mit Grund und Boden<br />
(§ 1a BauGB), sieht die Planung jedoch auch Maßnahmen zur Wiederherstellung<br />
und Verbesserung von Bodenfunktionen vor.<br />
• Es wird empfohlen, die flach geneigten Dachflächen (z.B. von Garagen)<br />
mit Gräsern und Wildkräutern extensiv zu begrünen.<br />
• Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine Lockerung des Bodens<br />
empfohlen.<br />
Somit muss insgesamt mit nachhaltigen Beeinträchtigungen nicht<br />
gerechnet werden.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 15<br />
3.4 Wasser<br />
Die Entwässerung für das Plangebiet ist im Trennsystem geplant.<br />
Grundstücksentwässerung:<br />
Die Grundstücksentwässerung erfolgt getrennt nach Oberflächenwasser und<br />
Schmutzwasser. Das von den Dachflächen und das von den Straßenflächen<br />
anfallende Niederschlagswasser soll über Regenwasserkanäle zur<br />
Rückhaltung in einen noch zu projektierenden Stauraumkanal geleitet<br />
werden. Aus dem Stauraumkanal wird das Regenwasser in das angrenzende<br />
Regenwassersystem geleitet.<br />
Das anfallende häusliche Schmutzwasser wird der Mischwasserkanalisation<br />
zugeführt. Die Dimensionierung der vorhandenen Kanalisation ist<br />
ausreichend bemessen.<br />
(Quelle: 17.05.2013, Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan, AGP Ravensburg)<br />
Der Eingriff in das Schutzgut Wasser kann somit ebenfalls als geringe<br />
Beeinträchtigung eingestuft werden.<br />
3.5 Klima<br />
Da das Plangebiet in seiner Gesamtheit für die Frisch- und Kaltluftversorgung<br />
für Reinstetten nicht von Bedeutung ist, können nachhaltige<br />
Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.<br />
3.6 Orts- und Landschaftsbild<br />
Die geplante Wohnbebauung schließt an die bestehende Wohnbebauung an.<br />
Die neu zu pflanzenden Gehölze bilden einen harmonischen Übergang in die<br />
freie Landschaft.<br />
Der Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild kann damit insgesamt als<br />
geringe Beeinträchtigung eingestuft werden.<br />
3.7 Kultur- und Sachgüter<br />
Durch das Bauvorhaben werden keine Kultur- und Sachgüter<br />
beeinträchtigt.<br />
3.8 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung ist von einer Nutzung der Fläche wie im<br />
gegenwärtigen Zustand auszugehen. Der Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplans ist in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans als<br />
„Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Dies entspricht der<br />
vorgesehenen Nutzung.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 16<br />
4. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG<br />
NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN<br />
ALLGEMEINER SCHUTZ VON NATUR UND LANDSCHAFT<br />
§ 13 BNatSchG (Allgemeiner Grundsatz):<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom<br />
Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche<br />
Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder,<br />
soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.<br />
§ 14 BNatSchG (Eingriffe in Natur und Landschaft):<br />
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind<br />
Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder<br />
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden<br />
Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />
Naturhaushalts und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.<br />
§ 15 BNatSchG (Verursacherpflichten):<br />
(1)„Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen<br />
sind vermeidbar, wenn <strong>zum</strong>utbare Alternativen, den mit dem Eingriff<br />
verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren<br />
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind.<br />
Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu<br />
begründen.<br />
4.1 Art und Ausmaß von unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen<br />
Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind im Zuge der<br />
Durchführung des Bebauungsplanes „Birket II“ insgesamt nicht zu erwarten.<br />
4.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für Naturhaushalt<br />
und Landschaft<br />
Definition: Unter Vermeidung sind alle Handlungen zu verstehen, die darauf<br />
abzielen, Beeinträchtigungen überhaupt nicht entstehen zu lassen, d. h. ein<br />
Vorhaben planerisch und technisch so zu optimieren, dass die möglichen Beeinträchtigungen<br />
durch das Vorhaben weitestgehend minimiert werden.<br />
Die teilweise Vermeidung von Beeinträchtigungen wird als Minimierung<br />
bezeichnet (nach LANA - Gutachten, Teil III).<br />
• Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden<br />
§ 1a BauGB.<br />
• Die vorgesehene Bebauung soll sich in die Landschaft einbinden:<br />
- naturraumtypische Eingrünung der Ortsränder,<br />
- geeignete Proportionierung und Dimensionierung der Baulichkeiten.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 17<br />
• Erhalt von ökologisch wertvollen Gehölzstrukturen. Bei Verlust sind<br />
diese durch entsprechend regionaltypische, standortgerechte Gehölze<br />
zu ersetzen.<br />
4.3 Maßnahmen zur Verringerung von Beeinträchtigungen für<br />
Naturhaushalt und Landschaft<br />
• Eine Reduzierung von Erdmassenbewegungen ist prinzipiell<br />
anzustreben.<br />
• Auf Untergrundverdichtungen ist soweit als möglich zu verzichten.<br />
• Es sollte möglichst wenig Erdaushub-Überschuss anfallen und dieser<br />
im Kerngebiet wiederverwertet werden.<br />
Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine Lockerung des Bodens<br />
empfohlen.<br />
• Stellplätze, Zufahrten und Zuwege der geplanten Wohnbebauung<br />
sollten mit offenporigen Belägen gestaltet werden (z.B. Schotterrasen,<br />
Kiesbelag, Rasen, Rasenpflaster, wasserdurchlässiges Pflaster, u.ä.).<br />
Die nicht überbauten und nicht für die Bewirtschaftung notwendigen<br />
Grundstücksflächen sind zu begrünen.<br />
§ 74 (1) LBO<br />
• Versickerung bzw. Rückhaltung des Niederschlagswassers der<br />
Baugrundstücke. Das anfallende Niederschlagswasser der Dach-, Hofund<br />
Straßenflächen ist getrennt zu fassen und in einen getrennten<br />
Regenwasserkanal im Straßenbereich einzuleiten. Eine dezentrale<br />
Versickerung auf den privaten Grundstücken ist über eine mindestens<br />
0,30 m starke, belebte Bodenzone zulässig, soweit dies schadlos<br />
möglich ist. Die Entwässerung der Baugrundstücke ist in den<br />
Bauplänen darzustellen.<br />
Der Bau zusätzlicher Zisternen ist zulässig.<br />
§ 74 (3) LBO<br />
• Pflanzung von Straßenbegleitgrün auf öffentlichen und privaten<br />
Grundstücksflächen:<br />
Entlang der Haupterschließungsstraße sind größtenteils keine<br />
öffentlichen Grünflächen vorgesehen. Um dennoch eine<br />
straßenbegleitende Grünstruktur zu erhalten, wird auf jedem<br />
Baugrundstück entlang der Erschließungsstraße ein Baum festgesetzt.<br />
Der dargestellte Standort ist um bis zu 5 m entlang der<br />
Grundstücksgrenze verschiebbar, der Abstand zur Straße von 2 m<br />
muss jedoch eingehalten werden.<br />
(Pflanzgebot 1: Pflanzliste Nr. 1 im Anhang)<br />
§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />
• Optische Aufwertung durch Fassadenbegrünung im privaten Bereich<br />
(vgl. Pflanzliste Nr. 6 im Anhang).<br />
§ 74 (1) LBO; § 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />
• Zudem ist eine Insektenfreundliche Beleuchtung zu verwenden<br />
(Natriumdampflampen oder LED-Leuchten).
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 18<br />
• Es wird empfohlen, die die flach geneigten Dachflächen (z.B. von<br />
Garagen) extensiv zu begrünen<br />
(Vgl. Pflanzliste Nr. 8 im Anhang)<br />
§ 74 (1) LBO; § 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />
• Auf den Privatgrundstücksflächen ist pro Baugrundstück mindestens ein<br />
standortgerechter Baum zu pflanzen<br />
(Flächenpflanzgebot 2: vgl. Pflanzliste 2 + 3 im Anhang).<br />
§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />
• Private Grünflächen sind weitgehend naturnah mit standortgerechten<br />
Pflanzen und artenreichen Wiesenmischungen zu gestalten und zu<br />
pflegen (vgl. Pflanzliste 2 + 3 + 4 im Anhang).<br />
§ 9 Abs.1 Nr.15 BauGB<br />
• Pflanzung von Hecken auf privaten Grünflächen (entlang von Zufahrten<br />
und Einmündungen darf die Höhe der Einfriedungen 0,80 m nicht<br />
überschreiten), zulässige Einfriedungen sind:<br />
Holzzäune, freiwachsende landschaftsgebundenen Hecken,<br />
Metallzäune, die locker/abwechselnd mit Kletterpflanzen und einzelnen<br />
Sträucher zu bepflanzen sind, Sockelmauern bis 0.2 m Höhe<br />
(Stacheldrahtzäune sind unzulässig)<br />
(vgl. Pflanzliste Nr. 4 + 5 im Anhang)<br />
§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />
4.4 Maßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen für<br />
Naturhaushalt und Landschaft<br />
§ 15 BNatSchG :<br />
(2) „Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen<br />
(Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).<br />
Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die<br />
beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise<br />
wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht<br />
wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung,<br />
wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem<br />
betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das<br />
Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.“<br />
Innerhalb des Plangebietes:<br />
• Zur Schaffung einer Ortsrandbegrünung im Süden und Westen<br />
(innerhalb des Plangebietes auf privaten Grünflächen auf ca. 1.021 m²):<br />
Pflanzung eines Gehölzstreifens, als Übergang zur freien Landschaft<br />
(auf mind. 1/3 der Fläche in gruppenweiser Anordnung mit standortgerechten<br />
Gehölzen). In diesem Übergangsbereich zur freien<br />
Landschaft sind Hecken aus Nadelgehölzen unzulässig.<br />
(Pflanzgebot 3: vgl. Pflanzliste 2 + 3 + 4 im Anhang).<br />
§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />
Dauerhafte naturverträgliche Pflege mit schonendem Geräteeinsatz<br />
§ 9 Abs.1 Nr.20 BauGB i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 19<br />
• Anlage von öffentlichen Grünflächen im Anschluss an die bestehenden<br />
Gehölze im Nordwesten des Plangebietes mit naturnaher Gestaltung<br />
mit heimischen Laubbäumen, Sträuchern artenreichen Wiesenmischungen:<br />
‣ im südlichen Anschluss an die bestehenden Gehölze:<br />
Auf dieser Fläche (ca. 781 m²) ist die Errichtung eines<br />
Kinderspielplatzes vorgesehen.<br />
‣ südöstlich der bestehenden Gehölze (ca. 514 m²).<br />
(vgl. Pflanzliste Nr.1 + 2 + 4 im Anhang).<br />
§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />
Dauerhafte naturverträgliche Pflege mit schonendem Geräteeinsatz<br />
§ 9 Abs.1 Nr.20 BauGB i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB<br />
4.5 Anwendung der Eingriffsregelung (nach § 1 a BauGB)<br />
Wirkungen des Vorhabens:<br />
Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,45 ha.<br />
Als Grundlage der nachfolgenden Bilanzierung diente das Bewertungsschema<br />
der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO vom 01. April 2011)<br />
Biotop-<br />
Typ-Nr.<br />
Fläche<br />
m²<br />
Wertpunkte<br />
pro m²<br />
Wertpunkte<br />
Bestand<br />
Weg wassergebunden 60.23 260 2 520<br />
intensiv genutztes Ackerland 37.10 22.710 4 90.840<br />
Rasen 33.60 140 4 560<br />
Saumvegetation 35.10 865 12 10.380<br />
Gehölze 41.10 550 17 9.350<br />
24.525 111.650<br />
Planung<br />
Gebäude + Nebenanlagen<br />
Nettobauland: 19.300 m² x 0,3 (GRZ) 60.10 5.790 1 5.790<br />
Verkehrsflächen, versiegelt 60.21 2.870 1 2.870<br />
Platz, Weg 20.21 558 1 558<br />
Grünfläche privat (Hausgärten) 60.60 12.489 9 112.401<br />
Grünfläche privat (Pflanzgebot) 60.60 1.021 12 12.252<br />
Verkehrsgrün 60.50 122 4 488<br />
Grünflächen, öffentlich (mit Gehölz- 33.52 514 12 6.168<br />
Pflanzung)<br />
Grünfläche, öffentlich, Spielplatz 33.80 781 7 5.467<br />
(mit Gehölzpflanzung)<br />
Gehölze Bestand 41.10 380 17 6.460<br />
Neupflanzung Straßenbäume Platz<br />
Stammumfang 50 cm x 8 Punkte x 9 St 3.600<br />
Neupflanzung Straßenbäume priv. Grün<br />
Stammumfang 50 cm x 6 Punkte x 30 St 9.000<br />
Differenz<br />
24.525 165.054 53.404
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 20<br />
Bewertung Boden<br />
Nutzung<br />
Bestand<br />
Bewertungs- Wertstufe Öko- Fläche Wert- Differenz<br />
klassen Boden- Gesamt- Punkte m² punkte<br />
funktionen bewertung pro m²<br />
Acker 2-2-2 2,000 8,00 22.710 181.680<br />
Saum + Gehölze 2-2-2 2,000 8,00 1.555 12.440<br />
Verkehrsfläche, 1-1-1 1,000 4,00 260 1.040<br />
wassergebunden<br />
Gesamt 24.525 195.160<br />
Planung<br />
versiegelt 0-0-0 0,000 0,00 9.218 0<br />
Grünfläche 1-2-2 1,666 6,66 6.366 42.398<br />
Grünfläche 2-2-2 2 8,00 8.941 71.528<br />
Gesamt 24.525 113.926 -81.234<br />
Wiederhestellung und Verbesserung von Bodenfunktionen<br />
Dachbegrünung<br />
4 350 1.400<br />
Umwandlung von Acker in Grünland<br />
3 9.500 28.500<br />
Gesamt 29.900 -51.334<br />
Wertpunkte nach Eingriff + 53.104<br />
Ausgleichsbedarf Boden - 51.334<br />
Gesamtguthaben + 2.070<br />
Planung:
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 21<br />
5. ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ANDER-<br />
WEITIGEN LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN<br />
5.1 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Im Ortsgebiet von Reinstetten sind nur noch in ganz begrenztem Umfang<br />
Flächen für die bauliche Entwicklung vorhanden. Grundsätzliches<br />
Planungsziel ist die Einbindung einer Bebauungs- und Siedlungsstruktur an<br />
den bestehenden Ortsrand, einen harmonischen Übergang in die freie<br />
Landschaft, sowie einer rationellen, wirtschaftlichen Erschließung.<br />
Anderweitige Planungsmöglichkeiten liegen deshalb derzeit nicht vor.<br />
6. MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELT-<br />
AUSWIRKUNGEN (MONITORING)<br />
Zukünftig haben Kommunen zu überwachen, ob und in welchem Umfang<br />
erhebliche unvorhergesehene Umweltauswirkungen infolge der Durchführung<br />
ihrer Planung eintreten (§ 4c BauGB). Dies dient im Wesentlichen<br />
der frühzeitigen Ermittlung nachteiliger Umweltfolgen, um durch geeignete<br />
Gegenmaßnahmen Abhilfe zu schaffen.<br />
<br />
Die Entwicklung der geplanten Gehölzstrukturenstrukturen ist in<br />
bestimmten Abständen zu überprüfen. Ggf. müssen Ergänzungspflanzungen<br />
vorgenommen werden.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 22<br />
7. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />
Das Gebiet des Bebauungsplanes „Im Birket II“ befindet sich am<br />
südwestlichen Ortsrand von Reinstetten und umfasst ca. 2,45 ha.<br />
Schutzgut Pflanzen und Tiere:<br />
Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung kann der<br />
überwiegende Teil des Plangebietes (Acker) im Hinblick auf das Schutzgut<br />
Pflanzen und Tiere als artenarm angesehen werden, eine Ausnahme bildet<br />
der Gehölzbestand im Nordwesten. Die Biotopstrukturen (Feldgehölze mit<br />
Hochstaudensaum) sind als „lokal bedeutsam“ einzustufen und bilden ein<br />
vernetzendes Bindeglied <strong>zum</strong> Offenland. Bruthabitate streng geschützter<br />
oder gefährdeter Arten der Vögel und Fledermäuse können jedoch<br />
weitgehend ausgeschlossen werden.<br />
Zum allgemeinem Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sind folgende<br />
allgemeine Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung der Eingriffe zu<br />
beachten:<br />
Die Gehölzentnahme wird auf das absolut notwendige Maß beschränkt.<br />
Rückschnitt, Fällungen und Rodungen von Gehölzen u. ä. ist gemäß<br />
§ 39 BNatSchG nur im Winterhalbjahr, d.h. im Zeitraum vom 1. Oktober<br />
bis 28./29. Februar, zulässig.<br />
Um Einzelbäume und Gehölze innerhalb der bauzeitlich beanspruchten<br />
Flächen zu erhalten, werden sie gemäß DIN 18.920 vor Bodenverdichtung<br />
im Wurzelbereich und vor Stammverletzungen geschützt.<br />
Zur Vermeidung von Individuenverlusten bei baumhöhlenbewohnenden<br />
Tierarten (z.B. Fledermäuse) wurden die zu rodenden Bäume auf evtl.<br />
vorhandene Baumhöhlen bereits kontrolliert. An den betroffenen Bäumen<br />
wurden keine Baumhöhlen, Rindenrisse und Spalten registriert.<br />
Schutzgut Boden:<br />
Durch das geplante Vorhaben kommt es zu einer Inanspruchnahme von<br />
Boden. Infolge der Errichtung von Gebäuden und Straßen wird eine Fläche<br />
von ca. 0,92 ha versiegelt.<br />
Trotz des durchschnittlichen Erfüllungsgrades der Bodenfunktionen (gem.<br />
§ 1BodSchG) ist im Zuge des Eingriffs prinzipiell mit hohen Beeinträchtigungen<br />
zu rechnen, da im Bereich der Flächenversiegelungen die<br />
Bodenfunktionen weitgehend aufgehoben werden.<br />
Neben dem sparsamen und schonendem Umgang mit Grund und Boden<br />
(§ 1a BauGB), sieht die Planung auch Maßnahmen zur Wiederherstellung<br />
und Verbesserung von Bodenfunktionen vor (z.B. Bodenlockerung,<br />
Dachbegrünung).<br />
Somit muss insgesamt mit erheblichen Beeinträchtigungen nicht gerechnet<br />
werden.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 23<br />
Für die übrigen Schutzgüter ist insgesamt mit geringen bis mittleren<br />
Beeinträchtigungen zu rechnen. Dennoch sollten auch hier zur Vermeidung<br />
erheblicher unvorhersehbarer Umweltauswirkungen entsprechende<br />
Überwachungsinstrumentarien berücksichtigt werden.<br />
Ausgleichskonzept:<br />
Durch die vorgeschlagenen Minimierungsmaßnahmen, wie z.B. die<br />
Pflanzgebote für private Grünflächen, können Eingriffsfolgen bereits<br />
minimiert werden.<br />
Eine Kompensation innerhalb des Plangebietes kann durch folgende<br />
Maßnahmen erreicht werden:<br />
• Zur Schaffung einer Ortsrandbegrünung im Süden und Westen<br />
(innerhalb des Plangebietes auf privaten Grünflächen auf 1021 m²):<br />
Pflanzung eines Gehölzstreifens, als Übergang zur freien Landschaft<br />
(auf mind. 1/3 der Fläche in gruppenweiser Anordnung mit standortgerechten<br />
Gehölzen). In diesem Übergangsbereich zur freien<br />
Landschaft sind Hecken aus Nadelgehölzen unzulässig<br />
(Pflanzgebot 3: vgl. Pflanzliste 2 + 3 + 4 im Anhang).<br />
§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />
Dauerhafte naturverträgliche Pflege mit schonendem Geräteeinsatz<br />
§ 9 Abs.1 Nr.20 BauGB i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB<br />
• Anlage von öffentlichen Grünflächen im Anschluss an die bestehenden<br />
Gehölze im Nordwesten des Plangebietes mit naturnaher Gestaltung<br />
mit heimischen Laubbäumen, Sträuchern artenreichen Wiesenmischungen:<br />
‣ im südlichen Anschluss an die bestehenden Gehölze:<br />
Auf dieser Fläche (ca. 781 m²) ist die Errichtung eines<br />
Kinderspielplatzes vorgesehen.<br />
‣ südöstlich der bestehenden Gehölze (ca. 514 m²).<br />
(vgl. Pflanzliste Nr.1 + 2 + 4 im Anhang).<br />
§ 9 Abs.1 Nr.25a BauGB<br />
Dauerhafte naturverträgliche Pflege mit schonendem Geräteeinsatz<br />
§ 9 Abs.1 Nr.20 BauGB i. V. m. § 9 Abs. 1a BauGB<br />
Durch den Eingriff ergibt sich ein Guthaben von + 2.070 Punkten.<br />
Fazit:<br />
Mit der Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen können die<br />
Beeinträchtigungen somit innerhalb des Plangebietes kompensiert werden.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 24<br />
8. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS<br />
DR. MAIER FACHBÜRO FÜR UMWELTPLANUNG UND ÖKOLOGSCHE<br />
GUTACHTEN (2012): Artenschutzrechtliche Einschätzung (B. Eng. Marcus<br />
Haas Landschaftsplaner)<br />
GEOLOGISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG:<br />
(2002) Geologische Übersichtskarte von Baden-Württemberg<br />
M 1 : 1 000 000<br />
(1998) Geowissenschaftliche Übersichtskarten von Baden-Württemberg<br />
ING. Büro AGP (2013) Erläuterungsbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „Im Birket II“<br />
LANDESSTELLE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE<br />
BADEN-WÜRTTEMBERG (1993): Die potentielle natürliche Vegetation von<br />
Baden – Württemberg.<br />
LFU (2004): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft in der Bauleitplanung, Ermittlung von Art und Umfang von<br />
Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung.- Karlsruhe.<br />
LFU (2002) Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg<br />
LUBW (2012): Kartenservice: Alle Schutzgebiete<br />
MINISTERIUM FÜR UMWELT BADEN – WÜRTTEMBERG (1991):<br />
Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen.-<br />
Geol. Landesamt Baden-Württemberg, Freiburg.<br />
ÖKVO (2011) ÖKOKONTO-VERORDNUNG BADEN-WÜRTTEMBERG<br />
Verordnung des Ministeriums für Umwelt Naturschutz und Verkehr<br />
REGIONALVERBAND DONAU-ILLER<br />
(1987) Regionalplan Donau-Iller<br />
(2009) Teilfortschreibung Regionalplan Donau Iller<br />
UMWELTMINISTERIUM BADEN – WÜRTTEMBERG (1994): Bewertung von<br />
Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und<br />
Gestattungsverfahren.- UM Baden-Württemberg.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 25<br />
ANHANG
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 26<br />
Pflanzlisten<br />
Pflanzliste 1 (Pflanzgebot 1, pfg1)<br />
Straßenbaum, empfohlene Pflanzgröße: Hochstamm 12-14<br />
Acer platanoides<br />
Tilia cordata<br />
o.ä.<br />
Spitzahorn<br />
Winterlinde<br />
Pflanzliste 2 (Flächenpflanzgebot 2, pfg2 und Pflanzgebot 3, pfg3)<br />
Bäume II. Ordnung für öffentliche und private Grünflächen mit<br />
Biotopverbundfunktion entlang von Grundstücksgrenzen;<br />
empfohlene Pflanzgröße 12-14<br />
Acer campestre<br />
Carpinus betulus<br />
Malus sylvester<br />
Prunus avium<br />
Pyrus communis<br />
Sorbus aucuparia<br />
o.ä.<br />
Feldahorn<br />
Hainbuche<br />
Wildapfel<br />
Vogelkirsche<br />
Wildbirne<br />
Vogelbeere<br />
Pflanzliste 3 (Flächenpflanzgebot 2, pfg2)<br />
Regionaltypische Obsthochstämme für private Grünflächen;<br />
empfohlene Pflanzgröße: Hochstamm 8/10<br />
Äpfel Birnen Zwetschgen<br />
Bittenfelder Bartholomäusbirne Hauszwetschge<br />
Bohnapfel Fasslesbirne Lukas Frühzwetschge<br />
Gewürzluiken Bayerische Jagdbirne Schöne aus Löwen<br />
Glockenapfel Schweizer Wasserbirne Bühler Zwetschge<br />
Maunzenapfel Palmischbirne o.ä.<br />
Schwäbischer Rosenapfel o.ä.
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 27<br />
Pflanzliste 4 (Pflanzgebot 3, pfg3)<br />
Freiwachsende, heckenartige Gehölzstrukturen für öffentliche und private<br />
Grünflächen mit Biotopverbundfunktion entlang von Grundstücksgrenzen;<br />
empfohlene Pflanzgröße: verpflanzt 100-150<br />
Amelanchier ovalis<br />
Cornus mas<br />
Cornus sanguinea<br />
Corylus avellana<br />
Euonymus europaeus<br />
Ligustrum vulgare<br />
Lonicera xylosteum<br />
Prunus spinosa<br />
Rosa canina<br />
Sambucus nigra<br />
Viburnum lantana<br />
o.ä.<br />
Gemeine Felsenbirne<br />
Kornelkirsche<br />
Roter Hartriegel<br />
Haselnuss<br />
Gewöhnliches Pfaffenhütchen<br />
Gewöhnlicher Liguster<br />
Gewöhnliche Heckenkirsche<br />
Schlehe<br />
Hundsrose<br />
Schwarzer Holunder<br />
Wolliger Schneeball<br />
Wildrosen in Sorten<br />
Saatmischung:<br />
z.B. von Rieger-Hofmann GmbH (In den Wildblumen 7, 74572 Raboldshausen)<br />
Nr.2 Blumenrasen, Kräuterrasen<br />
Ansaatstärke: 6 g /m²<br />
Eignet sich zur Begrünung von genutzten Bereichen im (öffentliches oder privates Grün),<br />
z.B. Spielbereiche, oft begangene Wiesenpfade, Bereiche unter der Wäschespinne usw.…<br />
Kann je nach Bedarf 4-6-mal im Jahr gemäht werden. Die Schnitthöhe sollte 3 cm nicht<br />
unterschreiten, da sich der Bestand dann schneller wieder erholt.<br />
Pflanzliste 5<br />
Geschnittene Hecken entlang der öffentlichen Verkehrsflächen;<br />
empfohlene Pflanzgröße: 2xv. 60/100<br />
Acer campestre<br />
Carpinus betulus<br />
Fagus sylvatica<br />
Crataegus monogyna<br />
Cornus sanguinea<br />
Ligustrum vulgare<br />
Rosa rubiginosa<br />
Taxus baccata<br />
o.ä.<br />
Feldahorn<br />
Hainbuche<br />
Rotbuche<br />
Weißdorn<br />
Roter Hartriegel<br />
Liguster<br />
Schottische Zaunrose<br />
Eibe
Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 28<br />
Pflanzliste 6<br />
Fassadenbegrünung<br />
Clematis in Sorten<br />
Hedera hibernica<br />
Hydrangea petiolaris<br />
Lonicera in Sorten<br />
Parthenocissus quinquefolia<br />
Parthenocissus tricuspidata ‘Veitchii’<br />
Rosa spec.<br />
Vitis spec.<br />
Wisteria sinensis<br />
o.ä.<br />
Waldrebe<br />
Inländischer Efeu<br />
Kletterhortensie<br />
Geißblatt<br />
Wilder Wein<br />
Wilder Wein<br />
Kletterrose<br />
Weinrebe<br />
Blauregen