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umweltbericht zum bebauungsplan “im birket ii“ - Stadt Ochsenhausen

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Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 22<br />

7. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Das Gebiet des Bebauungsplanes „Im Birket II“ befindet sich am<br />

südwestlichen Ortsrand von Reinstetten und umfasst ca. 2,45 ha.<br />

Schutzgut Pflanzen und Tiere:<br />

Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung kann der<br />

überwiegende Teil des Plangebietes (Acker) im Hinblick auf das Schutzgut<br />

Pflanzen und Tiere als artenarm angesehen werden, eine Ausnahme bildet<br />

der Gehölzbestand im Nordwesten. Die Biotopstrukturen (Feldgehölze mit<br />

Hochstaudensaum) sind als „lokal bedeutsam“ einzustufen und bilden ein<br />

vernetzendes Bindeglied <strong>zum</strong> Offenland. Bruthabitate streng geschützter<br />

oder gefährdeter Arten der Vögel und Fledermäuse können jedoch<br />

weitgehend ausgeschlossen werden.<br />

Zum allgemeinem Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sind folgende<br />

allgemeine Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung der Eingriffe zu<br />

beachten:<br />

Die Gehölzentnahme wird auf das absolut notwendige Maß beschränkt.<br />

Rückschnitt, Fällungen und Rodungen von Gehölzen u. ä. ist gemäß<br />

§ 39 BNatSchG nur im Winterhalbjahr, d.h. im Zeitraum vom 1. Oktober<br />

bis 28./29. Februar, zulässig.<br />

Um Einzelbäume und Gehölze innerhalb der bauzeitlich beanspruchten<br />

Flächen zu erhalten, werden sie gemäß DIN 18.920 vor Bodenverdichtung<br />

im Wurzelbereich und vor Stammverletzungen geschützt.<br />

Zur Vermeidung von Individuenverlusten bei baumhöhlenbewohnenden<br />

Tierarten (z.B. Fledermäuse) wurden die zu rodenden Bäume auf evtl.<br />

vorhandene Baumhöhlen bereits kontrolliert. An den betroffenen Bäumen<br />

wurden keine Baumhöhlen, Rindenrisse und Spalten registriert.<br />

Schutzgut Boden:<br />

Durch das geplante Vorhaben kommt es zu einer Inanspruchnahme von<br />

Boden. Infolge der Errichtung von Gebäuden und Straßen wird eine Fläche<br />

von ca. 0,92 ha versiegelt.<br />

Trotz des durchschnittlichen Erfüllungsgrades der Bodenfunktionen (gem.<br />

§ 1BodSchG) ist im Zuge des Eingriffs prinzipiell mit hohen Beeinträchtigungen<br />

zu rechnen, da im Bereich der Flächenversiegelungen die<br />

Bodenfunktionen weitgehend aufgehoben werden.<br />

Neben dem sparsamen und schonendem Umgang mit Grund und Boden<br />

(§ 1a BauGB), sieht die Planung auch Maßnahmen zur Wiederherstellung<br />

und Verbesserung von Bodenfunktionen vor (z.B. Bodenlockerung,<br />

Dachbegrünung).<br />

Somit muss insgesamt mit erheblichen Beeinträchtigungen nicht gerechnet<br />

werden.

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