umweltbericht zum bebauungsplan “im birket ii“ - Stadt Ochsenhausen
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Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 2<br />
Im Osten durch eine Teilfläche des Wegeflurstückes Nr. 457 sowie<br />
durch Bahnflächen,<br />
Im Süden durch eine Teilfläche des landwirtschaftlich genutzten<br />
Grundstückes, Flurstück Nr. 643,<br />
Im Westen durch eine Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche „Im<br />
Birket“, Flurstück Nr. 644.<br />
Plankonzept<br />
Grundsätzliches Planungsziel ist die harmonische Einbindung einer<br />
Bebauungs- und Siedlungsstruktur in die bestehende umgebende Bebauung<br />
mit einer gering verdichteten Bauweise und einer rationellen, wirtschaftlichen<br />
Erschließung. Die Bebauung kann in mehreren Bauabschnitten erfolgen.<br />
Die Bebauung erfolgt in Anpassung an die Topographie.<br />
Das Siedlungsprinzip beinhaltet eine Bebauung mit 30 Einzelhäusern (oder<br />
Doppelhäuser) in 2-geschossiger Bauweise.<br />
Die Erschließung erfolgt als Ringstraße von Osten her. Im nordwestlichen<br />
Bereich der künftigen Ringstraße ist eine „Notausfahrt“ zur Straße Im Birket<br />
vorgesehen.<br />
1.3 Ziele des Umweltschutzes<br />
Regionalplan Donau-Iller<br />
Als regionalplanerische Vorgabe ist gegenwärtig der Regionalplan Donau-<br />
Iller von 1987 (mit Teilfortschreibung 2009) zu berücksichtigen.<br />
Das Plangebiet liegt etwa 4 km in nördlicher Richtung vom Unterzentrum<br />
<strong>Ochsenhausen</strong> entfernt, und liegt somit innerhalb der Entwicklungsachse von<br />
überregionaler Bedeutung zwischen dem Mittelzentrum Biberach a.d.Riß und<br />
dem Oberzentrum Memmingen.<br />
Flächennutzungsplan<br />
Der sich in der Fortschreibung befindliche, rechtswirksame<br />
Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Ochsenhausen</strong> mit den Gemeinden Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel,<br />
Steinhausen an der Rottum und der <strong>Stadt</strong> <strong>Ochsenhausen</strong> stellt innerhalb des<br />
Plangebietes „Flächen für künftige Wohnbebauung (WA)“ dar.<br />
Schutzgebiete<br />
Im Bebauungsplanbereich sind keine Schutzgebiete oder besonders<br />
geschützte Biotope (§ 32 LNatSchG, § 30 LWG) vorhanden.