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umweltbericht zum bebauungsplan “im birket ii“ - Stadt Ochsenhausen

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Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 2<br />

Im Osten durch eine Teilfläche des Wegeflurstückes Nr. 457 sowie<br />

durch Bahnflächen,<br />

Im Süden durch eine Teilfläche des landwirtschaftlich genutzten<br />

Grundstückes, Flurstück Nr. 643,<br />

Im Westen durch eine Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche „Im<br />

Birket“, Flurstück Nr. 644.<br />

Plankonzept<br />

Grundsätzliches Planungsziel ist die harmonische Einbindung einer<br />

Bebauungs- und Siedlungsstruktur in die bestehende umgebende Bebauung<br />

mit einer gering verdichteten Bauweise und einer rationellen, wirtschaftlichen<br />

Erschließung. Die Bebauung kann in mehreren Bauabschnitten erfolgen.<br />

Die Bebauung erfolgt in Anpassung an die Topographie.<br />

Das Siedlungsprinzip beinhaltet eine Bebauung mit 30 Einzelhäusern (oder<br />

Doppelhäuser) in 2-geschossiger Bauweise.<br />

Die Erschließung erfolgt als Ringstraße von Osten her. Im nordwestlichen<br />

Bereich der künftigen Ringstraße ist eine „Notausfahrt“ zur Straße Im Birket<br />

vorgesehen.<br />

1.3 Ziele des Umweltschutzes<br />

Regionalplan Donau-Iller<br />

Als regionalplanerische Vorgabe ist gegenwärtig der Regionalplan Donau-<br />

Iller von 1987 (mit Teilfortschreibung 2009) zu berücksichtigen.<br />

Das Plangebiet liegt etwa 4 km in nördlicher Richtung vom Unterzentrum<br />

<strong>Ochsenhausen</strong> entfernt, und liegt somit innerhalb der Entwicklungsachse von<br />

überregionaler Bedeutung zwischen dem Mittelzentrum Biberach a.d.Riß und<br />

dem Oberzentrum Memmingen.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Der sich in der Fortschreibung befindliche, rechtswirksame<br />

Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Ochsenhausen</strong> mit den Gemeinden Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel,<br />

Steinhausen an der Rottum und der <strong>Stadt</strong> <strong>Ochsenhausen</strong> stellt innerhalb des<br />

Plangebietes „Flächen für künftige Wohnbebauung (WA)“ dar.<br />

Schutzgebiete<br />

Im Bebauungsplanbereich sind keine Schutzgebiete oder besonders<br />

geschützte Biotope (§ 32 LNatSchG, § 30 LWG) vorhanden.

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