umweltbericht zum bebauungsplan “im birket ii“ - Stadt Ochsenhausen
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Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 14<br />
Zum allgemeinem Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sind folgende<br />
allgemeine Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung der Eingriffe zu<br />
beachten:<br />
Die Gehölzentnahme wird auf das absolut notwendige Maß beschränkt.<br />
Rückschnitt, Fällungen und Rodungen von Gehölzen u. ä. ist gemäß<br />
§ 39 BNatSchG nur im Winterhalbjahr, d.h. im Zeitraum vom 1. Oktober<br />
bis 28./29. Februar, zulässig.<br />
Um Einzelbäume und Gehölze innerhalb der bauzeitlich beanspruchten<br />
Flächen zu erhalten, werden sie gemäß DIN 18.920 vor Bodenverdichtung<br />
im Wurzelbereich und vor Stammverletzungen geschützt.<br />
Zur Vermeidung von Individuenverlusten bei baumhöhlenbewohnenden<br />
Tierarten (z.B. Fledermäuse) wurden die zu rodenden Bäume auf evtl.<br />
vorhandene Baumhöhlen bereits kontrolliert. An den betroffenen Bäumen<br />
wurden keine Baumhöhlen, Rindenrisse und Spalten registriert.<br />
Die Planung sieht auch Baum- und Gehölzpflanzungen im privaten und<br />
öffentlichen Bereich vor, durch die es zu einer Erweiterung des<br />
Artenspektrums und der Neuschaffung von Lebensräumen kommt.<br />
Insbesondere die Grünfläche im Nordwesten mit Erweiterung der<br />
bestehenden Gehölzstrukturen und der geplante Gehölzstreifen im Süden<br />
und Westen, die den Übergang in die freie Landschaft bilden, sind für die<br />
Biotopverbundfunktion von großer Bedeutung.<br />
Somit muss mit nachhaltigen Beeinträchtigungen nicht gerechnet werden.<br />
3.3 Boden<br />
Durch das geplante Vorhaben kommt es zu einer Inanspruchnahme von<br />
Boden. Infolge der Errichtung von Gebäuden und Straßen wird eine Fläche<br />
von ca. 0,92 ha versiegelt.<br />
Trotz des durchschnittlichen Erfüllungsgrades der Bodenfunktionen (gem.<br />
§ 1BodSchG) ist im Zuge des Eingriffs prinzipiell mit hohen Beeinträchtigungen<br />
zu rechnen, da im Bereich der Flächenversiegelungen die<br />
Bodenfunktionen weitgehend aufgehoben werden.<br />
Neben dem sparsamen und schonendem Umgang mit Grund und Boden<br />
(§ 1a BauGB), sieht die Planung jedoch auch Maßnahmen zur Wiederherstellung<br />
und Verbesserung von Bodenfunktionen vor.<br />
• Es wird empfohlen, die flach geneigten Dachflächen (z.B. von Garagen)<br />
mit Gräsern und Wildkräutern extensiv zu begrünen.<br />
• Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine Lockerung des Bodens<br />
empfohlen.<br />
Somit muss insgesamt mit nachhaltigen Beeinträchtigungen nicht<br />
gerechnet werden.