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umweltbericht zum bebauungsplan “im birket ii“ - Stadt Ochsenhausen

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Umweltbericht <strong>zum</strong> Bebauungsplan „ Im Birket II“ in Reinstetten 14<br />

Zum allgemeinem Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sind folgende<br />

allgemeine Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung der Eingriffe zu<br />

beachten:<br />

Die Gehölzentnahme wird auf das absolut notwendige Maß beschränkt.<br />

Rückschnitt, Fällungen und Rodungen von Gehölzen u. ä. ist gemäß<br />

§ 39 BNatSchG nur im Winterhalbjahr, d.h. im Zeitraum vom 1. Oktober<br />

bis 28./29. Februar, zulässig.<br />

Um Einzelbäume und Gehölze innerhalb der bauzeitlich beanspruchten<br />

Flächen zu erhalten, werden sie gemäß DIN 18.920 vor Bodenverdichtung<br />

im Wurzelbereich und vor Stammverletzungen geschützt.<br />

Zur Vermeidung von Individuenverlusten bei baumhöhlenbewohnenden<br />

Tierarten (z.B. Fledermäuse) wurden die zu rodenden Bäume auf evtl.<br />

vorhandene Baumhöhlen bereits kontrolliert. An den betroffenen Bäumen<br />

wurden keine Baumhöhlen, Rindenrisse und Spalten registriert.<br />

Die Planung sieht auch Baum- und Gehölzpflanzungen im privaten und<br />

öffentlichen Bereich vor, durch die es zu einer Erweiterung des<br />

Artenspektrums und der Neuschaffung von Lebensräumen kommt.<br />

Insbesondere die Grünfläche im Nordwesten mit Erweiterung der<br />

bestehenden Gehölzstrukturen und der geplante Gehölzstreifen im Süden<br />

und Westen, die den Übergang in die freie Landschaft bilden, sind für die<br />

Biotopverbundfunktion von großer Bedeutung.<br />

Somit muss mit nachhaltigen Beeinträchtigungen nicht gerechnet werden.<br />

3.3 Boden<br />

Durch das geplante Vorhaben kommt es zu einer Inanspruchnahme von<br />

Boden. Infolge der Errichtung von Gebäuden und Straßen wird eine Fläche<br />

von ca. 0,92 ha versiegelt.<br />

Trotz des durchschnittlichen Erfüllungsgrades der Bodenfunktionen (gem.<br />

§ 1BodSchG) ist im Zuge des Eingriffs prinzipiell mit hohen Beeinträchtigungen<br />

zu rechnen, da im Bereich der Flächenversiegelungen die<br />

Bodenfunktionen weitgehend aufgehoben werden.<br />

Neben dem sparsamen und schonendem Umgang mit Grund und Boden<br />

(§ 1a BauGB), sieht die Planung jedoch auch Maßnahmen zur Wiederherstellung<br />

und Verbesserung von Bodenfunktionen vor.<br />

• Es wird empfohlen, die flach geneigten Dachflächen (z.B. von Garagen)<br />

mit Gräsern und Wildkräutern extensiv zu begrünen.<br />

• Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine Lockerung des Bodens<br />

empfohlen.<br />

Somit muss insgesamt mit nachhaltigen Beeinträchtigungen nicht<br />

gerechnet werden.

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