MÄA-01-24 online
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Münchner Ärztliche Anzeigen<br />
AUS DER RECHTSPRECHUNG 9<br />
Cannabis-Zentren<br />
Achtung, Falle!<br />
Foto: Shutterstock<br />
Die Bundesregierung will die bisher<br />
illegale Droge Cannabis unter<br />
bestimmten Bedingungen für den<br />
privaten Konsum legalisieren. Der<br />
Gesetzentwurf (Stand 29.11.2023)<br />
sieht unter anderem den legalen<br />
Besitz und Konsum von bis zu 25<br />
Gramm Cannabis im öffentlichen<br />
Raum für Erwachsene vor. Zulässig<br />
wären auch der private Eigenanbau,<br />
der gemeinschaftliche nichtgewerbliche<br />
Eigenanbau und die kontrollierte<br />
Weitergabe von Cannabis durch<br />
Anbauvereinigungen. Schon werben<br />
sogenannte „Cannabis-Zentren“ mit<br />
dem Konsum auf Privatrezept. Doch<br />
Vorsicht: die Kooperationen mit<br />
ihnen bergen für Ärztinnen und Ärzte<br />
große Gefahren!<br />
Auch in München entstehen bereits<br />
die ersten „Cannabis-Zentren“. Konsument*innen<br />
sollen dort von<br />
approbierten Ärztinnen und Ärzten<br />
Cannabis auf Privatrezept erhalten<br />
– und zwar nicht solche, die Cannabis<br />
als Medikament benötigen,<br />
sondern auch „Genuss-Kiffer“. Das<br />
Modell ist nicht nur dubios. Durch<br />
unrechtmäßige Betäubungsmittelverordnungen<br />
drohen dort tätigen<br />
Ärztinnen und Ärzten auch berufsund<br />
vor allem strafrechtliche Sanktionen,<br />
bis hin zum Approbationsentzug.<br />
Die Betreiber der Zentren stellen<br />
ihnen häufig gegen ein Entgelt<br />
kleine „Beratungszimmer“ zur Verfügung<br />
– in einem konkreten Fall für<br />
einen Euro Grundmiete pro Monat.<br />
Mangels Ausstattung ist eine ärztliche<br />
Untersuchung bzw. Behandlung<br />
dort oft nicht möglich. Zusätzlich<br />
zahlen Ärztinnen und Ärzte oft auch<br />
prozentuale Abgaben auf die Gebühren<br />
der Patient*innen – häufig an<br />
Inkasso-Dienste – beispielsweise für<br />
Erstrezepte, Folgerezepte oder sog.<br />
Schengen-Bescheinigung (Bescheinigung<br />
für das Mitführen von Betäubungsmitteln<br />
im Rahmen einer ärztlichen<br />
Behandlung nach Art. 75 des<br />
Schengener Durchführungsabkommens).<br />
Nicht selten bestehen<br />
enge Beziehungen zwischen den<br />
Prof. Dr. iur. Dr. med. Reinhold<br />
Altendorfer, Rechtsanwalt und<br />
Fachanwalt für Medizinrecht,<br />
Facharzt für Allgemeinmedizin,<br />
Hochschullehrer