Hinweise für die Antragsteller bei der Nutzung des Förderportal des Landkreises Görlitz
Das Förderportal ist eine innovative Plattform der Verwaltung. Mit Inbetriebnahme des Portals bestehen die Möglichkeiten der Antragstellung und Kommunikation. Das Portal wird durch den Softwareanbieter und die Verwaltung schrittweise weiterentwickelt. Die Antragstellung wird durch eine einfache Menüführung benutzerfreundlich gestaltet. Mit diesen Hinweisen möchten wir einzelne Bearbeitungsschritte ergänzen. Die Aktualisierung erfolgt bedarfsgerecht.
Das Förderportal ist eine innovative Plattform der Verwaltung. Mit Inbetriebnahme des Portals bestehen die Möglichkeiten der Antragstellung und Kommunikation. Das Portal wird durch den Softwareanbieter und die Verwaltung schrittweise weiterentwickelt. Die Antragstellung wird durch eine einfache Menüführung benutzerfreundlich gestaltet. Mit diesen Hinweisen möchten wir einzelne Bearbeitungsschritte ergänzen. Die Aktualisierung erfolgt bedarfsgerecht.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
‣ Beim Finanzierungsplan sind Ausgaben, Einnahmen, entsprechende Ausgabe- und
Einnahmenunterarten voreingestellt. Diese sind an die konkrete Förderrichtlinie
angelehnt und können nicht verändert werden. Der Antragsteller hat nur das Feld
„Bezeichnung“ und das Feld „Betrag“ auszufüllen. Eine Eingabe im Feld „Betrag“, auch
wenn kein Anteil / Betrag erwartet wird, ist notwendig. In diesen Fällen ist eine 0
einzutragen.
‣ Es besteht die Möglichkeit, weitere Ausgaben oder Einnahmen in einer zusätzlichen
Zeile erfassen können. Das ist systemseitig möglich, aber für die aktuell zur Verfügung
stehenden Richtlinien nicht notwendig. Für die Antragstellung ist es ausreichend,
wenn bei den Projektkosten ein Gesamtbetrag eingetragen ist.
‣ Am Ende des Antragsprozesses wird eine Zusammenfassung des Antrages in Form
einer pdf-Datei geniert. Der Antrag wird digital übersendet und die Datei wird dem
Antragssteller zur Verfügung gestellt. Sie werden entsprechend darauf hingewiesen.
‣ Weitere Schritte sind in Abhängigkeit der jeweils geltenden gesetzlichen Erfordernisse
und der konkreten Förderrichtlinie noch notwendig.
Es ist also möglich, dass aktuell für eine Antragstellung vorübergehend noch
das Schriftformerfordernis besteht. Darauf wird der Antragsteller im
Abschlussschreiben hingewiesen. Der Antragssteller druckt in diesen Fällen das
Abschlussschreiben aus, unterzeichnet es handschriftlich und sendet es an das
entsprechende Fachamt, bei welchem die Förderung beantragt wird, zu.
Themenschwerpunkte im Förderportal – kann ich jetzt alles darüber beantragen?
Ausgewählte Fachämter werden schrittweise und entsprechend ihres zeitlichen und fachlichen
Erfordernisses hinzugefügt. Eine Information zur geänderten Verfahrensweise wird vorab
bekannt gegeben und über die bisherigen Ansprechpartner in den Fachämtern entsprechend
kommuniziert. Nicht alle Bereiche der Verwaltung können vollumfänglich einbezogen werden,
da bestehende gesetzliche Regelungen die Pflicht zur Nutzung einer bestehenden Plattform
bzw. eines konkreten Fachverfahrens begründen.