25.01.2024 Aufrufe

Hinweise für die Antragsteller bei der Nutzung des Förderportal des Landkreises Görlitz

Das Förderportal ist eine innovative Plattform der Verwaltung. Mit Inbetriebnahme des Portals bestehen die Möglichkeiten der Antragstellung und Kommunikation. Das Portal wird durch den Softwareanbieter und die Verwaltung schrittweise weiterentwickelt. Die Antragstellung wird durch eine einfache Menüführung benutzerfreundlich gestaltet. Mit diesen Hinweisen möchten wir einzelne Bearbeitungsschritte ergänzen. Die Aktualisierung erfolgt bedarfsgerecht.

Das Förderportal ist eine innovative Plattform der Verwaltung. Mit Inbetriebnahme des Portals bestehen die Möglichkeiten der Antragstellung und Kommunikation. Das Portal wird durch den Softwareanbieter und die Verwaltung schrittweise weiterentwickelt. Die Antragstellung wird durch eine einfache Menüführung benutzerfreundlich gestaltet. Mit diesen Hinweisen möchten wir einzelne Bearbeitungsschritte ergänzen. Die Aktualisierung erfolgt bedarfsgerecht.

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‣ Beim Finanzierungsplan sind Ausgaben, Einnahmen, entsprechende Ausgabe- und

Einnahmenunterarten voreingestellt. Diese sind an die konkrete Förderrichtlinie

angelehnt und können nicht verändert werden. Der Antragsteller hat nur das Feld

„Bezeichnung“ und das Feld „Betrag“ auszufüllen. Eine Eingabe im Feld „Betrag“, auch

wenn kein Anteil / Betrag erwartet wird, ist notwendig. In diesen Fällen ist eine 0

einzutragen.

‣ Es besteht die Möglichkeit, weitere Ausgaben oder Einnahmen in einer zusätzlichen

Zeile erfassen können. Das ist systemseitig möglich, aber für die aktuell zur Verfügung

stehenden Richtlinien nicht notwendig. Für die Antragstellung ist es ausreichend,

wenn bei den Projektkosten ein Gesamtbetrag eingetragen ist.

‣ Am Ende des Antragsprozesses wird eine Zusammenfassung des Antrages in Form

einer pdf-Datei geniert. Der Antrag wird digital übersendet und die Datei wird dem

Antragssteller zur Verfügung gestellt. Sie werden entsprechend darauf hingewiesen.

‣ Weitere Schritte sind in Abhängigkeit der jeweils geltenden gesetzlichen Erfordernisse

und der konkreten Förderrichtlinie noch notwendig.

Es ist also möglich, dass aktuell für eine Antragstellung vorübergehend noch

das Schriftformerfordernis besteht. Darauf wird der Antragsteller im

Abschlussschreiben hingewiesen. Der Antragssteller druckt in diesen Fällen das

Abschlussschreiben aus, unterzeichnet es handschriftlich und sendet es an das

entsprechende Fachamt, bei welchem die Förderung beantragt wird, zu.

Themenschwerpunkte im Förderportal – kann ich jetzt alles darüber beantragen?

Ausgewählte Fachämter werden schrittweise und entsprechend ihres zeitlichen und fachlichen

Erfordernisses hinzugefügt. Eine Information zur geänderten Verfahrensweise wird vorab

bekannt gegeben und über die bisherigen Ansprechpartner in den Fachämtern entsprechend

kommuniziert. Nicht alle Bereiche der Verwaltung können vollumfänglich einbezogen werden,

da bestehende gesetzliche Regelungen die Pflicht zur Nutzung einer bestehenden Plattform

bzw. eines konkreten Fachverfahrens begründen.

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