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Der Bürgermeister und der Gemeinderat sowie die Angestellten der

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Aktuelles<br />

Information betreffend Adress- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong><br />

Namensän<strong>der</strong>ungen<br />

Auf Gr<strong>und</strong> laufen<strong>der</strong> Anfragen von K<strong>und</strong>Innen im BürgerInnenservice <strong>der</strong> Bezirkshauptmannschaft<br />

Lienz betreffend Adressän<strong>der</strong>ungen, gemeindeamtliche Än<strong>der</strong>ungen (Postleitzahl,<br />

Adresse) <strong>und</strong> Namensän<strong>der</strong>ungen in den Dokumenten Führerschein, Reisepass <strong>und</strong> KFZ-<br />

Zulassungsschein erlaubt sich <strong>die</strong> Bezirkshauptmannschaft Lienz, BürgerInnenservice, in<br />

Abstimmung mit Bezirkshauptfrau Dr. Reisner, informationshalber auf folgende Bestimmungen<br />

hinzuweisen:<br />

1. Meldung:<br />

Personen, <strong>die</strong> von einer Adress<strong>und</strong>/o<strong>der</strong><br />

Namensän<strong>der</strong>ung betroffen<br />

sind, müssen <strong>die</strong>s immer<br />

selbst, wenn es das Gesetz verlangt,<br />

direkt bei <strong>der</strong> Behörde melden.<br />

Dies gilt auch für gemeindeamtliche<br />

Än<strong>der</strong>ungen (Postleitzahl,<br />

Adresse). Irrtümlicherweise besteht<br />

nämlich <strong>die</strong> Meinung, dass gemeindeamtliche<br />

Än<strong>der</strong>ungen automatisch<br />

bei <strong>der</strong> Behörde aufscheinen.<br />

Dies ist aber nicht <strong>der</strong> Fall. Da als<br />

Konsequenz für <strong>die</strong> betroffenen<br />

Personen, bei etwaigen Nichtmeldungen<br />

im Einzelfall <strong>die</strong> Aussprache<br />

einer Verwaltungsstrafe nicht<br />

ausgeschlossen ist, erlaubt sich <strong>die</strong><br />

Bezirkshauptmannschaft Lienz ausdrücklich<br />

darauf hinzuweisen.<br />

2. Zusammenfassung wichtiger<br />

Bestimmungen:<br />

In weiterer Folge sind <strong>die</strong> wichtigsten<br />

Bestimmungen zusammengefasst,<br />

wobei auch auf eine neue<br />

Rechtslage im Führerscheingesetz<br />

hingewiesen wird.<br />

2.1 Führerschein:<br />

Da <strong>die</strong> gesetzliche Bestimmung <strong>der</strong><br />

Meldung im Führerscheingesetz ersatzlos<br />

gestrichen wurde, hat eine<br />

Adress- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Namensän<strong>der</strong>ung<br />

prinzipiell keine Auswirkung auf den<br />

Führerschein. Es muss we<strong>der</strong> eine<br />

18<br />

Meldung an <strong>die</strong> Behörde erfolgen,<br />

noch muss deswegen ein neuer<br />

Führerschein ausgestellt werden.<br />

Ein neuer Führerschein muss <strong>der</strong>zeit<br />

nur dann neu ausgestellt werden,<br />

wenn das Führerscheindokument<br />

ungültig geworden ist – siehe<br />

dazu Ausführungen bei Punkt 2.4.).<br />

Hinweis: Im Auftrag <strong>der</strong> Behörden<br />

werden durch das B<strong>und</strong>esrechenzentrum<br />

in Wien automatisch Informations-<br />

<strong>und</strong> Verständigungsschreiben<br />

erstellt <strong>und</strong> versendet.<br />

Dies betrifft vor allem FührerscheinbesitzerInnen,<br />

<strong>die</strong> sich im Besitz<br />

einer befristeten Lenkberechtigung<br />

befinden o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Mehrphasenausbildung<br />

absolvieren müssen. Hier<br />

empfiehlt es sich im Eigeninteresse<br />

<strong>der</strong> betroffenen Personen<br />

eine Adress- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Namensän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Behörde zu melden, da<br />

es ansonsten zu Problemen o<strong>der</strong><br />

Verzögerungen bei <strong>der</strong> Zustellung<br />

kommen kann. In so einem Fall genügt<br />

ganz einfach eine telefonische<br />

Meldung an <strong>die</strong> Behörde!<br />

2.2 Reisepass/Personalausweis:<br />

Eine Adressän<strong>der</strong>ung hat hier keine<br />

Auswirkung. Es muss we<strong>der</strong> eine<br />

Meldung an <strong>die</strong> Behörde, noch eine<br />

Neuausstellung erfolgen. Sollten<br />

sich jedoch Namensdaten än<strong>der</strong>n,<br />

dann ist <strong>der</strong> Reisepass/Personal-<br />

ausweis sofort ungültig (auch,<br />

wenn das Dokument laut Ablaufdatum<br />

noch gültig wäre) <strong>und</strong> <strong>die</strong>nt<br />

nicht mehr als Reisedokument o<strong>der</strong><br />

Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis).<br />

Bei Bedarf muss ein<br />

neuer Reisepass/Personalausweis<br />

ausgestellt werden.<br />

Hinweis: Weiters ist ein Reisepass/<br />

Personalausweis ungültig, wenn<br />

Eintragungen <strong>der</strong> Passbehörde unrichtig<br />

o<strong>der</strong> unkenntlich sind, das<br />

Lichtbild fehlt o<strong>der</strong> den Inhaber<br />

nicht mehr zweifelsfrei erkennen<br />

lässt, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Reisepass/Personalausweis<br />

verfälscht, nicht mehr vollständig<br />

o<strong>der</strong> aus sonstigen Gründen<br />

unbrauchbar ist.<br />

2.3 KFZ-Zulassungsschein:<br />

Gemäß dem Kraftfahrgesetz muss<br />

eine Adress- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Namensän<strong>der</strong>ung<br />

binnen einer Woche ab<br />

Än<strong>der</strong>ung gemeldet werden. In<br />

<strong>die</strong>sem Zusammenhang muss dann<br />

ein neuer KFZ-Zulassungsschein<br />

ausgestellt werden. Die Neuausstellung<br />

erfolgt nicht mehr bei <strong>der</strong><br />

Behörde, son<strong>der</strong>n bei den privaten<br />

Zulassungsstellen, eingerichtet bei<br />

den KfZ-Haftpflichtversicherungen.<br />

Betroffene Personen können <strong>die</strong>s<br />

direkt bei <strong>der</strong> Zulassungsstelle erledigen<br />

o<strong>der</strong> auch über ihre Versicherung<br />

erledigen lassen.

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