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Der Bürgermeister und der Gemeinderat sowie die Angestellten der

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6. Allgemeine Kriterien<br />

<strong>Der</strong>/<strong>die</strong> För<strong>der</strong>ungswerberIn verpflichtet<br />

sich mit <strong>der</strong> Unterzeichnung<br />

des Antrags, das geför<strong>der</strong>te<br />

Kühl-/Gefriergerät in einem Haushalt<br />

in <strong>der</strong> Gemeinde Innervillgraten<br />

einzusetzen. Dabei muss es<br />

sich um den Hauptwohnsitz <strong>der</strong>/des<br />

För<strong>der</strong>werbers/-in handeln. Dieser<br />

Hauptwohnsitz muss während<br />

des Antragszeitraumes gegeben<br />

sein <strong>und</strong> zumindest für <strong>die</strong> Dauer<br />

von zwei Monaten bestehen bzw.<br />

bestanden haben. Bei dem/<strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>werberIn muss ein eigener<br />

Haushalt vorliegen. Leben mehrere<br />

Personen in einem Haus, liegen<br />

Aus dem Finanzamt<br />

Wie hoch ist <strong>die</strong> Lohn- o<strong>der</strong> Einkommenssteuer?<br />

Die Steuer für das steuerpflichtige Einkommen wird<br />

nach dem Einkommenssteuertarif berechnet.<br />

Einkommen bis € 11.000,-- jährlich werden jedenfalls<br />

steuerfrei gestellt.<br />

Für höhere Einkommen bestehen drei Tarifstufen, denen<br />

jeweils eine einfache Berechnungsformel zugeordnet<br />

ist.<br />

Besteht Anspruch auf Steuerabsetzbeträge, müssen<br />

<strong>die</strong>se nur noch vom Ergebnis abgezogen werden.<br />

Welche Steuerabsetzbeträge gibt es?<br />

Das Einkommenssteeuergesetz (EStG) sieht folgende<br />

Absetzbeträge vor:<br />

• Arbeitnehmerabsetzbetrag<br />

(o<strong>der</strong> Grenzgängerabsetzbetrag) € 54/Jahr<br />

• Verkehrsabsetzbetrag € 291/Jahr<br />

• Pensionistenabsetzbetrag bis zu € 400/Jahr<br />

• erhöhter Pensionistenabsetzbetrag € 764/Jahr<br />

• Alleinver<strong>die</strong>nerabsetzbetrag *)<br />

(bei einem Kind)<br />

€ 494/Jahr<br />

• Alleinerzieherabsetzbetrag *)<br />

(bei einem Kind)<br />

€ 494/Jahr<br />

• Unterhaltsabsetzbetrag € 29,20 bis € 58,40<br />

pro Monat <strong>und</strong> Kind<br />

getrennte Haushalte nur insoweit<br />

vor, als <strong>die</strong>se Personen in jeweils<br />

abgeschlossenen Wohneinheiten<br />

(Küche, Wohn- , Schlafraum, Sanitäreinheit)<br />

leben. Ein Zuschuss für<br />

den Austausch eines energieeffizienten<br />

Kühl-/Gefriergerätes kann<br />

nur jener Person gewährt werden,<br />

<strong>die</strong> das geför<strong>der</strong>te Gerät in ihrem<br />

Hauptwohnsitz verwendet.<br />

7. Wi<strong>der</strong>ruf bzw. Rückfor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

Die För<strong>der</strong>ung wird von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Innervillgraten wi<strong>der</strong>rufen<br />

bzw. zurückgefor<strong>der</strong>t, wenn <strong>der</strong> / <strong>die</strong><br />

För<strong>der</strong>werberIn zur Erlangung <strong>der</strong><br />

•<br />

•<br />

För<strong>der</strong>ung<br />

För<strong>der</strong>ung unrichtige Angaben gemacht<br />

o<strong>der</strong> maßgebliche Tatsachen<br />

verschwiegen hat bzw. das geför<strong>der</strong>te<br />

Gerät nicht widmungsgemäß<br />

verwendet.<br />

8. Geltungsdauer<br />

Die För<strong>der</strong>ung tritt mit 1.Jänner<br />

2012 in Kraft. Ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt<br />

können bis spätestens 1. Dezember<br />

2012 För<strong>der</strong>anträge gestellt werden.<br />

Die Rechnungen für den Kauf<br />

<strong>der</strong> Neugeräte müssen daher ein<br />

Datum aufweisen, welches innerhalb<br />

<strong>die</strong>ses Zeitraumes liegt.<br />

Energieteam Innervillgraten<br />

Kin<strong>der</strong>absetzbetrag € 58,40/Monat <strong>und</strong> Kind<br />

Mehrkindzuschlag € 20,--/Monat ab 3. Kind<br />

*) Für Alleinver<strong>die</strong>nerinnen o<strong>der</strong> Alleinver<strong>die</strong>ner mit<br />

Kind/ern <strong>und</strong> für Alleinerzieherinnen o<strong>der</strong> Alleinerzieher<br />

stehen daher jährlich folgende Absetzbeträge zu:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

mit einem Kind € 494,-mit<br />

zwei Kin<strong>der</strong>n € 669,-mit<br />

drei Kin<strong>der</strong>n € 889,-für<br />

jedes weitere Kind € 220,--<br />

Absetzbeträge bei niedrigen Einkünften<br />

(Negativsteuer)<br />

Beziehen sie kein o<strong>der</strong> ein geringes Einkommen, kann<br />

es in folgenden Fällen zu einer Steuergutschrift (Negativsteuer)<br />

kommen:<br />

•<br />

•<br />

Bei Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag<br />

(10% <strong>der</strong> Arbeitnehmerbeiträge - max. € 110,--)<br />

B e i A n s p r u c h a u f d i e P e n d l e r p a u s c h a l e<br />

(Personen <strong>die</strong> mind. in einem Kalen<strong>der</strong>monat<br />

Anspruch auf Pendlerpauschale haben steht ein<br />

Pendlerzuschlag in <strong>der</strong> Höhe von € 141,-- zu)<br />

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