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Kuckuck Frankfurt 03/04 2024

Familienmagazin für Frankfurt und die Region, Ausgabe März/April 2024

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vorsorge<br />

finanzen<br />

Für den<br />

Fall<br />

der Fälle<br />

Vorsorge für kinder<br />

und jugendliche<br />

Es ist eine Situation, über die niemand gerne nachdenkt. Schon gar nicht mitten in der Familienphase.<br />

Der Alltag ist trubelig, Verschnaufpausen rar. Das Ende des Lebens scheint weit<br />

weg, während wir Essen kochen, Hausaufgaben nachschauen, die Kids zum Sport fahren,<br />

sie begleiten und versorgen. Natürlich möchten wir so lange wie möglich für sie da sein, als<br />

Ansprechpartner:innen und Sicherheitsnetz – egal, ob sie nun 8, 18 oder 48 Jahre alt sind.<br />

Aber was, wenn Eltern früher gehen müssen als gedacht?<br />

Von Janina Mogendorf<br />

Argiris Balomatis ist Anwalt für Familienrecht<br />

in Tübingen. Er berät Eltern zum<br />

Thema Vorsorge, Vormundschaft und Testament.<br />

Es sind meist Menschen zwischen<br />

40 und 50 Jahren, die ihn aufsuchen. „Sie<br />

kommen, weil ihre eigenen Eltern in einem<br />

Alter sind, in dem das Thema in den<br />

Vordergrund rückt. Vielleicht steht eine<br />

Erbschaft an, vielleicht haben sie auch<br />

im Familien- oder Bekanntenkreis erlebt,<br />

dass es wegen eines Erbes drunter und<br />

drüber ging“, erklärt der Familienanwalt.<br />

„Die meisten Ratsuchenden denken an eine<br />

weit entfernte Zukunft, in der sie als Hochbetagte<br />

von ihren Kindern beerbt werden“,<br />

sagt Balomatis und hat Verständnis: „Viele<br />

möchten sich in der Lebensmitte mit so<br />

einem Thema einfach nicht auseinandersetzen.“<br />

Und doch macht es durchaus Sinn,<br />

seinen letzten Willen festzuhalten, solange<br />

die Kinder noch klein sind. Denn erben<br />

können sie im wahrsten Sinne von Anfang<br />

an – sogar schon vor der Geburt.<br />

Das Erbe des Kindes verwalten<br />

„Nun muss aber niemand in Panik verfallen,<br />

weil er noch kein Testament erstellt<br />

hat. Wo nichts geregelt ist, regelt das<br />

Gesetz. Niemand fällt da ins Bodenlose“,<br />

beruhigt der Rechtsberater. Verstirbt ein<br />

Elternteil, dann erbt bei Verheirateten der<br />

Partner eine Hälfte und die Kinder die andere.<br />

Bis zum 18. Lebensjahr der Kinder<br />

ist der verbliebene Elternteil automatisch<br />

für die Verwaltung ihres Erbes zuständig.<br />

„Der Gesetzgeber geht davon aus, dass er<br />

das im Sinne des Kindeswohls tut.“<br />

Das bedeutet: Alle Entscheidungen werden<br />

zugunsten des Kindes getroffen und<br />

zwar so, wie es der oder die Verstorbene<br />

gewollt hätte. Wer die Vermögenssorge<br />

hat – in der Regel also Vater oder Mutter –<br />

ist dafür verantwortlich, dass das Erbe<br />

vernünftig und im Interesse des Kindes<br />

verwaltet wird. Dazu gehört zum Beispiel,<br />

geerbtes Geld anzulegen, das nicht unmittelbar<br />

gebraucht wird. Weitreichende<br />

Entscheidungen, wie der Verkauf von Immobilien,<br />

müssen durch das Familiengericht<br />

genehmigt werden.<br />

„<br />

-----<br />

Viele möchten sich<br />

in<br />

"<br />

der Lebensmitte<br />

mit so einem Thema<br />

einfach nicht<br />

auseinandersetzen.“<br />

-----<br />

Waren die Eltern zum Zeitpunkt des<br />

Todes getrennt oder geschieden, übernimmt<br />

der verbliebene Elternteil in der<br />

Regel das volle Sorgerecht und damit<br />

auch die Vermögenssorge. Im konkreten<br />

Fall heißt das: Vater oder Mutter verwalten<br />

nun das Erbe der Kinder und damit<br />

den Nachlass der Expartnerin oder des<br />

Expartners. Wer das nicht möchte, muss<br />

sie oder ihn bei der Trennung im Testament<br />

aktiv von der Vermögenssorge<br />

ausschließen und diese an eine andere<br />

Person übertragen.<br />

Nicht immer führt ein Erbe zur Absicherung.<br />

Wurden Schulden angehäuft,<br />

sollten sie nicht bei den Kindern landen.<br />

„Deshalb müssen die Sorgeberechtigten<br />

das Erbe innerhalb von sechs<br />

Wochen für die Kinder ausschlagen“,<br />

so Balomatis. Um dabei alles richtig zu<br />

machen, ist eine Rechtsberatung sinnvoll,<br />

vor allem, wenn die Vermögensverhältnisse<br />

des Verstorbenen unklar<br />

sind. Hat ein Kind Schulden geerbt,<br />

muss es bei Volljährigkeit innerhalb<br />

von drei Monaten eine Beschränkung<br />

der Erbenhaftung beim Nachlassgericht<br />

beantragen. „Dann haftet es nur mit<br />

seinem vorhandenen Vermögen und<br />

kann schuldenfrei ins Erwachsenenleben<br />

starten.“<br />

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