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DIE FINANZKRISE MEISTERN – WACHSTUMSKRÄFTE STÄRKEN

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466 Anhang IV<br />

beitnehmerentgelte, maßgeblich. Somit wäre zur Ermittlung des lohnpolitischen Verteilungsspielraums<br />

eigentlich die Veränderungsrate des Deflators der inländischen Wertschöpfung maßgeblich.<br />

Da dieser aber nicht verfügbar ist, wird als Näherung die Veränderungsrate des Deflators des Bruttoinlandsprodukts<br />

zur Berechung des lohnpolitischen Verteilungsspielraums verwendet.<br />

5. Tabelle B1 gibt den auf die beschriebene Weise berechneten lohnpolitischen Verteilungsspielraum<br />

wieder. In der Tabelle sind zum Vergleich zusätzlich die nominalen Effektivlöhne je<br />

Stunde und der Verbraucherpreisindex angegeben.

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