PROTOKOLL - Gmunden - Land Oberösterreich
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Der Dienstbarkeitsvertrag wurde in der Rechtsausschusssitzung am 20.09.2010 beraten.<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger bringt den Dienstbarkeitsvertrag (Beilage D) zur Kenntnis und stellt den<br />
Antrag:<br />
Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Energie AG OÖ, 4020 Linz, Böhmerwaldstraße 3, für<br />
die Errichtung einer 30-kV-Kabelanlage, auf dem Grundstück 740/1, EZ 5, Grundbuch 42156 Schlagen.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
15. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Grundstücksteiles an<br />
Frau Annette Hinterwirth, <strong>Gmunden</strong>, Hochmüllergasse 30, aus Gst. 219 (Hochmüllergasse),<br />
Grundbuch 42160 Traundorf, im Ausmaß von ca. 13 m²;<br />
Bgm. Köppl erteilt StR. Ortner das Wort.<br />
StR. Ortner:<br />
Die Liegenschaftsverwaltung berichtet, dass entsprechend den Beschlüssen des Liegenschaftsausschusses<br />
sowie des Stadtrates, das gegenständliche Teilgrundstück zu einem Preis von € 100,00/m²,<br />
an Frau Hinterwirth, verkauft werden soll.<br />
Entsprechend der Stellungnahme des Stadtbauamtes wird dieses für die Straßenbenützung Freygasse-Hochmüllergasse<br />
nicht benötigt.<br />
Die grundbücherliche Durchführung soll nach den Bestimmungen des § 15 LiegTG erfolgen, sodass<br />
kein Kaufvertrag erforderlich ist.<br />
Antrag:<br />
Verkauf eines Teilgrundstückes aus Gst. 219, Grundbuch 42160 Traundorf, im Ausmaß von ca. 13 m²,<br />
an Frau Annette Hinterwirth, <strong>Gmunden</strong>, Hochmüllergasse 30, zu einem Preis von. € 100,00/m².<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
16. Beratung und Beschlussfassung über die Berufung der Frau Dietlinde Walcher<br />
gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 6.9.2010 , Zl. BauR1-153/9-32165-2010,<br />
womit den Ehegatten Mag. Kurt u. Ellen Asamer, eine baubehördliche Bewilligung für<br />
die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Tiefgarage u. Bootshaus auf der Liegenschaft<br />
Traunsteinstraße 30, erteilt wurde;<br />
Bgm. Köppl übergibt wg. Befangenheit für die TO-Pkt. 16) und 17) den Vorsitz an Vzbgm. Schrabacher<br />
und verlässt die Sitzung.<br />
Vzbgm. Schrabacher übernimmt den Vorsitz und erteilt Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort.<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger:<br />
Aus dem Verfahrensakt ergibt sich nachstehender für die Entscheidung maßgeblicher Sachverhalt:<br />
Mit Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz vom 06.09.2010, Zahl: BauR1-153/9-<br />
32165-2010 wurde aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens, insbesondere der am<br />
24.06.2010 stattgefundenen Bauverhandlung des Herrn Mag. Kurt Asamer und Frau Ellen Asamer die<br />
Baubewilligung für das Vorhaben 1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Bootshaus<br />
(Teil), 2. Neubau eines Bootshauses (Teil), Parz. Nr. 236/2, .215, 236/49, 236/48, KG Traunstein,<br />
entsprechend den bei der mündlichen Bauverhandlung aufgelegenen Projektsunterlagen, erteilt.<br />
Mit Schreiben vom 20.09.2010 wurde gegen den vorgenannten Bescheid des Bürgermeisters seitens<br />
der Anrainerin Frau Dietlinde Walcher innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung eingebracht.<br />
Hierin wird ausgeführt:<br />
1)<br />
Das beinahe vollständige Versiegeln eines gesamten Grundstückes gerade im sensiblen Seeuferbereich<br />
ohne Bedachtnahme auf gewachsene Strukturen (immerhin stammen unser Haus und die angrenzenden<br />
Nachbarhäuser aus den 80er Jahren des 19. Jahunderts), steht in groben Widerspruch<br />
zu den § 2 Abs. 1. OÖ. ROG sowie zum § 5 Abs. 1 Zif. 3 OÖ. BauO 1994.<br />
Durch eine nahezu geschlossene Verbauung des Seeufers Höhe Traunsteinstraße 30 (und auch 32)<br />
wird augenscheinlich gegen den o.a. § 5 OÖ. BauO verstoßen, da hierdurch das Orts- und <strong>Land</strong>schaftsbild<br />
empfindlich gestört wird (Gebäude aus dem 19. Jahundert ostseitig, westseitig Totalversiegelung<br />
der Grundflächen, fehlende Abstände, hohe Baumassenzahl etc.).<br />
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