Inkasso Auftrag für neue Bankkunden - Is-Inkasso Service Gmbh ...
Inkasso Auftrag für neue Bankkunden - Is-Inkasso Service Gmbh ...
Inkasso Auftrag für neue Bankkunden - Is-Inkasso Service Gmbh ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
1. Die IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> GmbH übernimmt unbestrittene und fällige Forderungen zum außer‐<br />
gerichtlichen <strong>Inkasso</strong>, sowie Aufträge <strong>für</strong> Überwachungs‐ und Dubioseninkasso. Die in diesen<br />
AGB`s angeführten Punkte gelten auch <strong>für</strong> künftige <strong>Auftrag</strong>sübergaben. IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong><br />
kann ohne Angabe von Gründen die Übernahme oder die weitere Bearbeitung eines Auf‐<br />
trages ablehnen.<br />
2. Eingehende Gelder werden unverzüglich an den <strong>Auftrag</strong>geber abgerechnet und überwiesen.<br />
IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> hat das Recht von den geleisteten Zahlungen zuerst die Kosten und Aus‐<br />
lagen abzudecken. IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> ist ermächtigt, Zahlungsvereinbarungen nach eigenem<br />
Ermessen zu vereinbaren. Für eintretende Verjährung wird von IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> keine<br />
Haftung übernommen. Der <strong>Auftrag</strong>geber informiert IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> schriftlich über alle<br />
Kontakte, Vereinbarungen oder Zahlungen durch den Schuldner innerhalb von 2 Wochen.<br />
3. Bei der außergerichtlichen Betreibung der Forderungen wird der Aufwand von IS <strong>Inkasso</strong><br />
<strong>Service</strong> durch eingebrachte Kosten gedeckt. Bei Überwachungs – und Dubioseninkasso erhält<br />
IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> ein Erfolgshonorar von 20 % auf Basis des eingebrachten Kapitals.<br />
4. Der <strong>Auftrag</strong>geber ist verpflichtet, alles zu tun und nichts zu unterlassen, um die dem<br />
IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> gebührenden Vergütungen gemäß dem Bundesgesetzblatt Nr. 141/1996<br />
in der jeweils gültigen Fassung vollständig einbringlich zu machen. Insbesondere werden<br />
dem Schuldner keinerlei Nachlässe auf die zuvor genannten Gebühren eingeräumt oder in<br />
Aussicht gestellt und <strong>für</strong> den Fall einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung die<br />
Gebühren aus dem Titel des Schadensersatzes gegenüber dem Schuldner geltend gemacht.<br />
Für den Fall der Unterlassung dieser Verpflichtung hat der <strong>Auftrag</strong>geber dem IS <strong>Inkasso</strong><br />
<strong>Service</strong> sämtliche Gebühren nach Rechnungslegung zu ersetzen, dies ungeachtet der<br />
Tatsache, ob die Gebühren beim Schuldner einbringlich gemacht hätten werden können<br />
oder nicht.<br />
5. Vorsteuerabzugsberechtigten <strong>Auftrag</strong>gebern wird die Umsatzsteuer aus den eingebrachten<br />
Gebühren in Rechnung gestellt und diese wird spätestens zum nächst möglichen Vorsteuer‐<br />
abzugstermin an IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> bezahlt. Dies gilt als Rechnungslegung gemäß § 1012<br />
ABGB. Darüber hinaus besteht keine Rechnungslegungspflicht und wird insbesondere auf<br />
die Vorlage von Zahlungsbelegen verzichtet.<br />
6. Der <strong>Auftrag</strong>geber kann innerhalb von 14 Tagen nach <strong>Auftrag</strong>serteilung den <strong>Auftrag</strong> kostenlos<br />
stornieren. Nach Ablauf dieser Frist hat der dem <strong>Auftrag</strong>geber alle bei IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> auf‐<br />
gelaufenen Kosten und Auslagen zu ersetzen. Dies auch dann, wenn der <strong>Auftrag</strong>geber direkt<br />
mit dem Schuldner Vereinbarungen trifft, ohne diese vorher mit IS <strong>Inkasso</strong> <strong>Service</strong> abge‐<br />
stimmt zu haben, die Forderung unberechtigt /unrichtig ist oder wenn er andere Dritte mit<br />
der Forderungsbetreibung beauftragt.<br />
7. Falls irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig ist, ist sie durch eine<br />
Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am<br />
nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben jedenfalls unberührt.<br />
8. Aktenstücke werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet.<br />
Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 4020 Linz